Wer enthält sich der Stimme? - Die übrigen Teile der Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 11 aufrufe, kann ich Ihnen sagen, dass es lediglich gelungen ist, den Tagesordnungspunkt 14, der ohne Debatte behandelt werden soll und nicht lange Zeit in Anspruch nehmen wird, von morgen auf heute vorzuverlegen, obwohl wir verglichen mit der ursprünglichen Zeitplanung einen Vorsprung von 105 Minuten haben.
Ich finde es beklagenswert, dass es nicht möglich ist, Tagesordnungspunkte vom morgigen auf den heutigen Tag vorzuverlegen; denn morgen sind wieder alle daran interessiert, wegen des Wochenendes ein bisschen eher nach Hause zu kommen. Aber es ist so, wie es ist. Ich wollte es Ihnen nur mitteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS wurde in der 4. Sitzung des Landtages am 6. Juli 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.
Die erste Beratung im Ausschuss für Finanzen fand in der 5. Sitzung - mittlerweile haben wir die 102. Sitzung gehabt - am 20. März 2006 statt. Es wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gefertigt. Darin wurde Punkt 1 des Antrages beibehalten. Zu Punkt 2 wurde der Bildungsausschuss gebeten, geeignete Kriterien zur Bildung einer Bildungsquote festzulegen. Punkt 3 des Antrages wurde abgelehnt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur befasste sich erstmals in der 7. Sitzung am 29. November 2006 mit dem Antrag und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Finanzen. Die Landesregierung wurde beauftragt, Kriterien zu erstellen, welche Ausgaben im Landeshaushalt
unter die Kennziffer „Bildungsausgaben“ fielen und nationale sowie internationale Vergleiche ermöglichen könnten.
Im September 2007 - die Forderung stammte vom November 2006 - übersandte das Finanzministerium das geforderte Konzept, welches der Ausweisung einer Bildungsquote zugrunde liegt. Nach zwei weiteren Beratungen im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde in der Sitzung am 14. Januar 2009 eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet.
Dieser wiederum befasste sich in der 64. Sitzung am 25. Januar 2009 mit dem Antrag und mit der vorliegenden Beschlussempfehlung.
In der Zwischenzeit hatte die Landesregierung eine Bildungsquote in die mittelfristige Finanzplanung eingeführt; damit hatte sich Punkt 2 des Antrages faktisch erledigt. Allerdings, so das Fazit des Finanzausschusses, sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Bildungsquote weiterzuentwickeln, damit sie mit Bildungsquoten in anderen Staaten und Ländern - ich nehme an, insbesondere der Länder - vergleichbar werde.
Der Ausschuss für Finanzen beschloss, sich sowohl mit dem Bildungs- als auch mit dem Sozialausschuss auseinanderzusetzen, um in die Bildungsquote auch die Anteile der frühkindlichen Bildung einzubeziehen.
Der Ausschuss für Soziales befasste sich in der 41. Sitzung am 29. April 2009 mit der Sache und empfahl dem federführenden Finanzausschuss Änderungen bei bestimmten Funktionskennziffern, die in die Bildungsquote einfließen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur befasste sich in der 62. Sitzung am 23. Juni 2010 erneut mit dem Antrag und erarbeitete eine erneute Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen. Darin befürwortete er die Punkte 1 und 3 des Antrages. Punkt 2 habe sich in der Zwischenzeit erledigt.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 100. Sitzung am 15. September 2010 mit dem Antrag und mit der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit dem Ziel, eine Beschlussempfehlung nunmehr an den Landtag zu erarbeiten. Diese liegt dem Hohen Haus heute vor. Sie sehen, das Ganze hat ein langes Verfahren und eine lange Diskussion absolviert.
Vom Antrag in Drs. 5/105 bleibt nur Punkt 1. Punkt 2 hat sich, wie gesagt, erledigt, Punkt 3 lehnte der Ausschuss für Finanzen im Gegensatz zum Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur mehrheitlich ab. Der Ausschuss verabschiedete mit 11 : 0 : 1 Stimmen eine Beschlussempfehlung. Der federführende Ausschuss für Finanzen bittet heute um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in Drs. 5/2844. - Vielen Dank.
Herr Tullner, ich habe eine Nachfrage. Entweder habe ich mich verhört oder Sie haben ein seltsames Datum zu Beginn Ihrer Rede genannt. Sie sprachen von einer Sitzung am 20. März 2006. Das halte ich glatt für ein Gerücht, da am 26. März 2006 Wahl war. Ich glaube nicht, dass wir am 20. März 2006 zusammengesessen haben. Das wollte ich nur einmal zur Klarstellung sagen. Es kann sein, dass ich mich bei Ihnen auch verhört habe.
Nein, Frau Schmidt, Sie haben sich nicht verhört. Das war die Stelle, die ich eingebaut habe, um nachzuprüfen, ob jemand zuhört.
So leicht lässt sich das klären. Noch einmal vielen Dank, Herr Tullner. - Zunächst spricht Herr Minister Bullerjahn für die Landesregierung.
- Ja, die Finanzer tagen immer, Wahl hin oder her. - Ich glaube, dass es keinen Antrag gibt, meine Damen und Herren, der uns länger beschäftigt hat. Das Thema hat uns mehrere Jahre lang beschäftigt. Es war auch richtig, dass wir uns mit dem Thema beschäftigt haben.
Nur, ich habe, glaube ich, immer darauf hingewiesen, dass es Probleme gibt. Man hat erst einmal Abgrenzungsprobleme. Was gehört zur Bildung? Das sind schon hochpolitische Fragen. Wie ist das jetzt mit der vorschulischen Bildung? Soll man die Kinderbetreuung dazu zählen? Wo sind die Abgrenzungen?
Ich glaube, allein mit dem Thema der Berufsausbildung und -begleitung beschäftigen sich drei Ressorts. Versuchen Sie jetzt noch dazu, das bundesweit zu vergleichen. Wir lassen jetzt erst in Vorbereitung des Stabilitätsrates, der in der nächsten Woche tagt, durch die Zentralstelle der deutschen Länder eine Vergleichbarkeit herstellen.
Ich sage Ihnen, die einen wollen diese Transparenz haben. Dazu gehöre ich ausdrücklich. Es gibt aber auch Länder, die diese Transparenz nicht unbedingt befördern; denn die Frage ist immer, wo steht man denn eigentlich, wenn so eine Quote im Ländervergleich dann auch öffentlich wird. Deshalb gibt es immer bestimmte Strategien, um eine solche Diskussion zu wollen oder nicht zu wollen.
Die Landesregierung hat unabhängig von dem, was durch diese Zeitabläufe in den Gremien beraten werden konnte, in der Mittelfristigen Finanzplanung - Herr Tullner hat es gesagt - einmal eine solche Bildungsquote
Ich glaube, in der letzten Finanzausschusssitzung hatten wir es dann auf den Punkt gebracht, also nicht wir, sondern die Fraktionen. Es wurde gesagt, jetzt wollen wir die einmal festschreiben - nach dem Motto, sie ist zwar noch nicht genug, aber was wir haben, das haben wir. Also schreiben wir sie fest.
Das halte ich für schwierig. Dann können die Kommunalpolitiker natürlich sagen, ich mache eine Kommunalquote. Die Wirtschaftsleute würden wahrscheinlich sofort sagen, da machen wir bitte einmal eine Investitionsquote. Das wiederum ist auch schwierig, weil der Investitionsbegriff in den letzten beiden Jahren völlig unbemerkt eigentlich verschwunden ist.
Vor Jahren haben wir uns hier noch damit herumgeschlagen, ob nun in der Regierung oder in der Opposition, dass man eine Neuverschuldung ins Verhältnis zu den eigenfinanzierten Investitionen setzt. Ich mache es jetzt bewusst so auf diese Art. Ist das jetzt weg? Denn es stand mit der Schuldenbremse die Frage, wie ein strukturelles Defizit ins Verhältnis zu einem konjunkturellen Defizit gesetzt wird. Das hat erst einmal nichts mit der Höhe des Personalkostenanteils und des investiven Anteils zu tun.
Das alles hat sich in den letzten Jahren parallel zu der Einführung der Bildungsquote abgespielt. Um es jetzt auf die Spitze zu treiben: In Vorbereitung des Bildungsgipfels der Kanzlerin
- so will es einmal sagen, so heißt der - haben die Finanzminister der Länder eine eigene Betrachtung der Bildungsquoten vorgenommen. Weil den Finanzministern keiner glaubt, haben das die Kultusministerinnen und Kultusminister parallel gemacht. Die Finanzminister sind da viel ehrlicher und haben das der ZDL gegeben.
Dann kam etwas heraus, was natürlich alle umgehauen hat. Eine Bildungsquote in Höhe von 10 % war angestrebt. 7 % der Mittel sollten in die Bildung und 3 % in die Forschung investiert werden, und Sachsen-Anhalt hat das Ziel im Prinzip schon erfüllt.
Da haben die natürlich alle gesagt, na prima, wenn man euch selbst rechnen lässt, dann kann nur so etwas herauskommen. Das ist wieder eingesammelt worden, weil selbst die Ministerpräsidenten gesagt haben, wir finden es nicht falsch, was sie gemacht haben. Aber damit können wir uns öffentlich überhaupt nicht sehen lassen. Also: Der Wert für Sachsen-Anhalt war gut. Aber wir haben ihn nicht irgendwo öffentlich gemacht.
Nun arbeiten wir weiterhin mit den Quoten, die die Kultusministerinnen und Kultusminister mit dem Kanzleramt abgestimmt haben. Da heißt es eben, wir sollten noch etwas drauflegen.
Was will ich eigentlich mit den ganzen Ausführungen sagen? - Es ist gar nicht so einfach, innerhalb eines Haushaltes mit Quoten zu arbeiten. Viel wichtiger ist die politische Diskussion; denn die Frage dahinter heißt eigentlich: Reicht das Geld für das aus, wofür es eigentlich da ist, nämlich für die Bildung?
Die Finanzpolitiker sagen dann, wir wollen auch einmal über Inhalte reden; denn auch wenn wir jetzt mit der Bildungsquote in der Mitte der Länder sind, kann ich schon