Protocol of the Session on September 10, 2010

Meine Damen und Herren! Wir sollten nicht nur die Kontrolleure kontrollieren, sondern auch darauf achten, dass sie vernünftige Arbeitsbedingungen haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Graner. - Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Borgwardt. Wollen Sie diese beantworten?

Das hängt von der Frage ab.

Herr Borgwardt, bitte.

Sie haben ein interessantes Themenfeld, was die Sparkassen betrifft, angesprochen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie mit „Unterlagen“ jene Unterlagen meinen, die zum Beispiel die Mitglieder des Kreditausschusses bekommen? Meinen Sie so etwas?

Ich meine in erster Linie die Niederschriften über Sitzungen der Verwaltungsräte.

Diese werden aber von dem Gesetz gar nicht tangiert. Hierbei geht es beispielsweise um die Offenlegung der Gehaltsstrukturen und nicht um einzelne Vorlagen, die inhaltliche Themen einer Verwaltungsratssitzung oder einer Kreditausschusssitzung sind.

Es geht in dem Antrag um die Transparenz in öffentlichrechtlichen Unternehmen. Dazu zähle ich auch die Transparenz gegenüber den Aufsichtsgremien. Diesen Antrag haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam so gestellt.

Herr Graner, aber das ist doch normalerweise nicht das Problem, das Verwaltungsräte haben.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Herrn Lange von der Fraktion DIE LINKE. Wollen Sie diese beantworten? - Bitte schön, Herr Lange.

Herr Graner, ich unterstütze Sie ausdrücklich in Ihrem Bemühen, den Verwaltungsräten die Unterlagen endlich so in die Hand zu geben, dass sie das, was sie ehrenamtlich tun sollen, entsprechend durcharbeiten können.

Stimmen Sie mit mir darin überein, dass man diesbezüglich auch auf den OSV zugehen muss, damit dieser seine Richtlinien ändert und seinen Sparkassenvorständen die Empfehlung gibt, die entsprechenden Unterlagen an die Verwaltungsräte herauszugeben? Denn die Richtlinien des OSV sind derzeit anders und die Vorstände der Sparkassen berufen sich auf diese Richtlinien.

(Herr Gürth, CDU: Das ergibt aber nur Sinn, wenn sie auch verstehen, was sie bekommen! - Herr Lange, DIE LINKE: Ich verstehe das schon, Herr Gürth! Das ist ja unglaublich!)

Diese Richtlinien sind mir bekannt. Ich erwarte von den genannten Ministerien für Finanzen und für Inneres, dass sie im Ausschuss Vorschläge vorlegen und dass wir dann darüber diskutieren können, inwieweit eine Veränderung möglich ist.

Vielen Dank. - Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Debattenbeitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Grünert hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Zeit wiederholen sich in den Medien Berichterstattungen, die eine Transparenz bezüglich der Vergütung der Mitglieder von Vorständen, von Geschäftsführungen und von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen zum Gegenstand hatten. Nicht zuletzt die Forderung nach einer Offenlegung der Bezüge des Intendanten des MDR war dafür ein beredter Beweis.

Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion spricht sich für ein hohes Maß an Transparenz öffentlicher Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung ihrer Führungsgremien, aus. Überall dort, wo Steuergelder für im öffentlichen Interesse arbeitende Unternehmen eingesetzt werden, ist dieses Prinzip anzuwenden.

Aus meiner Tätigkeit im Petitionsausschuss wurden mir in der letzten Sitzung am 2. September 2010 Problemlagen bekannt, die erhebliche Zweifel am Willen der Regierung zum Erreichen der Transparenz aufkommen lassen.

So begehrten Fraktionen Auskünfte unter anderem zur Vergütung von Bürgermeistern und eventuellen Aufwandsentschädigungen nach der Kommunalbesoldungsordnung. Das sind eigentlich öffentliche Dinge, die im Haushalt nachlesbar wären; sollte man jedenfalls meinen - nicht so das Innenministerium. Hier lägen schutzbedürftige Interessen Dritter vor und damit wäre eine Offenlegung nicht gerechtfertigt; man solle doch den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes lesen, dann könne man sich das zusammenrechnen. Ein Einblick in die Akten - in diesem Fall in Haushaltspläne - wurde ausgeschlossen. - Das ist nur eine Fassette der Anwendung oder Nichtbeherrschung von Regularien, die eigentlich vorhanden sind.

Meine Damen und Herren! Öffentliche Unternehmen unterliegen, wie auch privatrechtlich geführte, der Prüfung, sei es nun durch Prüfungsgesellschaften oder Rechnungsprüfungsämter. Hierbei sind die Bedingungen der §§ 53 und 54 des HGB bzw. der §§ 121 ff. der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt anzuwenden. Zusätzlich haben die kommunalen Mandatsträger bzw. die Mitglieder der Gesellschaftsversammlungen die Möglichkeit, bei der Prüfung des Unternehmens erweiterte Prüfungsaufgaben zu definieren, die das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich - kurz KonTraG - ermöglicht. Folglich wären Auskünfte, wie von den Antragstellern erwünscht, durchaus mit den schon bisher existierenden Regularien darstellbar.

Ein Übriges ergibt sich für öffentliche Beteiligungen aus den jährlich zu verfassenden Beteiligungsberichten in den Kommunen. Somit existiert bereits eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die eine hohe Trans

parenz in öffentlichen Unternehmen sicherstellen könnten.

Die Kenntnis dieser gesetzlichen Vorschriften und deren Anwendung durch die betroffenen Personen scheinen jedoch erhebliche Reserven aufzuweisen. So erschließt sich auch die unter Punkt 3 dargestellte Sachlage nicht.

Der rechtliche Handlungsrahmen wird durch das Aktiengesetz bzw. das GmbH-Gesetz klar umrissen: Im Rahmen der Jahresrechnung sind die Risikoanalysen der Unternehmen im Lagebericht deutlich darzustellen. Ich weiß nicht, was daran fehlerhaft ist bzw. noch fehlen sollte. Man muss es einklagen. Als Bestandteil der Prüfung sind diese Analysen auch mittels der Prüffeststellungen darzustellen. Auch hier gibt es die Möglichkeit des Nachvollziehens.

Problematisch erscheint uns das Zielen des Antrages auf Minderheitsgesellschaften, Tochtergesellschaften und Ähnliche. Dazu hatte der Landesrechnungshof am Beginn dieser Legislaturperiode - ich glaube, es war der Jahresbericht 2007 -, bezogen auf den kommunalen Bereich, Vorschläge unterbreitet, die jedoch seitens der kommunalen Spitzenverbände streitig gestellt wurden - und das zu Recht.

Wir haben hier das Problem - das sollte man in den Beratungen durchaus ernst nehmen -, dass wir auf der einen Seite berechtigterweise sagen: Die öffentlichen Interessen sind da und wir brauchen Transparenz. Das darf aber nicht dazu führen, dass der Wettbewerb, in dem sich das öffentliche Unternehmen mit der Privatwirtschaft befindet, dann zu einem Abwerben von Fachkräften führt.

Wenn man sich das zum Beispiel im Krankenhausbereich oder anderen städtischen Einrichtungen anschaut, dann ist es in der Regel so, dass der Meistbietende auch die Personen mitzieht. Wir haben das Problem, dass auch im kommunalen Bereich Personen zu beschäftigen sind, die mit Sachkompetenz Unternehmen führen, die auch in der Lage sind, wirtschaftlich zu arbeiten. Das heißt, hier gibt es strittige Probleme, über die durchaus diskutiert werden muss und bei denen es einen Handlungsrahmen geben muss.

Wir sind auf die Beratungen in den beiden Ausschüssen gespannt. Im Übrigen liegt auch noch ein Gesetzentwurf der damaligen Fraktion der Linkspartei.PDS aus dem Jahr 2007 vor, der unter anderem vorsah, das kommunale Wirtschaftsrecht zu entwickeln, also auch die Frage der Transparenz in den Mittelpunkt zu stellen. Das war im Jahr 2007. Wir hatten also drei Jahre Zeit, uns damit zu befassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Insofern wäre auch hier die Frage zu stellen, ob man sich diesbezüglich in dieser Wahlperiode noch zusammenfindet, um das zumindest im kommunalen Bereich zu einem Ergebnis zu führen. Einer Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres stimmen wir zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Grünert. - Jetzt spricht als Debattenredner für die CDU Herr Tullner. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat mich sehr zuversichtlich gestimmt, dass wir hier einen Konsens in der Zielorientierung hinbekommen haben. Ich denke auch, dass wir eine maßvolle Formulierung gefunden haben.

Am Anfang aller Tage stand ja die Überlegung, ein eigenes Gesetz zu machen. Ich denke, das wäre ein schwieriges Unterfangen gewesen. Die Debatten, die wir auch bei uns in der Fraktion durchaus kontrovers geführt haben, haben sich mit den entsprechenden Argumenten in den Debattenbeiträgen widergespiegelt.

Ich glaube, dass wir mit dem Antrag ein Verfahren anschieben können. Darin können wir sicherlich auch die Elemente, die in dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der LINKEN offenbar aufgegriffen worden sind, durchaus einbeziehen. Dann, denke ich, können wir die Dinge maßvoll starten; denn für eine gewisse Akzeptanz - das ist auch noch ein Punkt - muss man schon noch sorgen angesichts dessen, dass man lesen konnte, dass ein kommunaler Spitzenverband Angst habe, alle Bürgermeister müssten mit Polizeischutz ins Rathaus fahren. Das halte ich für eine sehr schrille Positionierung. Aber wenn man den Kollegen Leindecker kennt, dann ahnt man, dass das wahrscheinlich ein bisschen aus dem Zusammenhang gerissen wurde.

Ich schlage vor, dass wir keine Ausschussüberweisung, sondern eine Direktabstimmung vornehmen. Dann kann man über das Verfahren in den Ausschüssen weiter beraten. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Kurze, CDU)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Tullner. - Wir sind am Ende der Debatte angelangt. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir können über den Antrag in der Drs. 5/2655 direkt abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe von hier aus Zustimmung bei allen Fraktionen.

(Herr Gürth, CDU: Ich bin dagegen! - Herr Tull- ner, CDU: Das ist zu spät!)

Damit ist dem Antrag zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunk 19 verlassen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunk 20 auf:

Zweite Beratung

Integrationsverantwortung der Landtage gerecht werden

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2193

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/2705

Die erste Beratung fand in der 65. Sitzung des Landtages am 9. Oktober 2009 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Nico Schulz. Herr Schulz, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Schulz, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der 65. Sitzung am 9. Oktober 2009 hat der Landtag den Antrag der Fraktion DIE LINKE - Integrationsverantwortung der Landtage gerecht werden - in der Drs. 5/2193 zur Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat in der 45. Sitzung am 27. November 2009 erstmals über den Antrag beraten. Hierzu lag ihm ein Formulierungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE vor, der bereits einige Änderungen vorsah, die sich nunmehr in der Beschlussempfehlung wiederfinden. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Anhörung am 5. März 2010 durchzuführen. Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass der Ausschuss parallel dazu im Rahmen der Selbstbefassung über die Frage einer Überarbeitung der Landtagsinformationsverarbeitung beriet.