Demgegenüber enthält die Entscheidung der Europäischen Kommission keine betragsmäßige Reduzierung der Fördersätze; es ist lediglich die Förderhöhe betroffen. Vor diesem Hintergrund wäre eine vorausschauende betragsmäßige Quantifizierung aufgrund der Vielzahl von Variablen, zum Beispiel die Anzahl von Anträgen oder das Volumen der beantragten Förderung, spekulativ.
Es ist aber so, dass in den letzten 20 Jahren ein großer Anteil der Förderanträge gelaufen ist - sehr investitionsintensiv aufgrund der Leitbranchen in dieser Region, vor allen Dingen im Chemiedreieck -, sodass man zwar versuchen kann, das in den nächsten Wochen und Monaten von der Antragslage her einzuschätzen, aber eine Zahl kann derzeit - auch nach Rücksprache mit der Investitionsbank - nicht benannt werden.
Zum zweiten Teil der zweiten Frage. In den beihilferechtlichen Regionalleitlinien für die laufende Förderperiode ist für das Jahr 2010 eine Zwischenevaluierung vorgesehen. Anhand der durch diese Zwischenevaluierung ermittelten Werte entschied die Europäische Kommission, die Fördersätze zu reduzieren.
Bereits vor Veröffentlichung dieser Entscheidung veranlassten die Wirtschaftsminister der Länder Sachsen, Kollege Morlok, und Brandenburg sowie meine Wenigkeit den Bundeswirtschaftsminister, einen Brief an die Europäische Kommission zu richten. Ziel der Bitte war, den derzeitigen Förderstatus zu erhalten.
Dieser Brief wurde von dem stellvertretenden Kommissionspräsidenten Almunia, unter anderem für die europarechtliche Beihilfekontrolle zuständig, beantwortet. In seinem Antwortbrief legte er dar, dass er keinerlei Möglichkeiten sehe, ex post von den im Jahr 2006 verabschiedeten Regelungen der Regionalleitlinie 2007 bis 2013 abzuweichen.
Das ist zwar keine neue Rahmensetzung und auch keine neue Situation, aber wenn es eingetreten ist und eine Region bei uns davon betroffen ist, dann ist es natürlich schmerzhaft.
Er begründete dies damit, dass er das Phasing-out, also die zeitlich befristete Übergangsregelung, als einen ausgewogenen Kompromiss ansehe. Ohne diesen Kompromiss zwischen den Interessenlagen der alten und der neuen Mitliedstaaten wäre die Zustimmung der neuen Mitgliedstaaten zu dem massiven Abbau der Regionalfördersätze nicht erreichbar gewesen.
Diese Reaktion der Europäischen Kommission war mangels Ermessens der Europäischen Kommission absehbar. Mit der vorgenannten Initiative konnte die Europäische Kommission jedoch dafür sensibilisiert werden, dass auch für die vom statistischen Effekt betroffenen Gebiete ein erhebliches Interesse an einer Übergangsregelung nach dem Jahr 2013 fortbesteht.
Die Landesregierung wird der Europäischen Kommission dieses erhebliche Interesse auch zukünftig nachdrücklich aufzeigen und auf eine weitere Übergangs- bzw. Auslaufphase für die NUTS-II-Region Halle ab dem Jahr 2014 hinwirken.
Wir haben in die Überlegungen auch die Frage einbezogen, inwieweit man gegebenenfalls von NUTS II auf NUTS III geht, das heißt nicht mehr die alten Regierungsbezirke zugrunde legt, sondern das Ganze kreisweise zuschneidet, zumal wir gerade in der Situation sind, dass sich in diesem südlichen Bereich, also dem
alten Regierungsbezirk Halle, die beiden Landkreise befinden, die die höchste Arbeitslosenquote in SachsenAnhalt und auch in Deutschland aufweisen. Trotzdem wird dort aufgrund der Mittelwerte davon ausgegangen, dass sie nicht mehr als Ziel-1-Region eingestuft werden und dass damit die Kürzungen vorzunehmen sind.
Diesbezüglich sind also Inplausibilitäten gegeben, die in die Grundphilosophie der Europäischen Union eingreifen, was eigentlich Nachteilsausgleich bedeutet. Deswegen ist in der Diskussion, diese parallele Schiene von NUTS II auf NUTS III zu ziehen. Wir versuchen das jetzt schon im Rahmen der Halbzeitevaluierung zu thematisieren. Aber momentan ist die Vertragslage so, wie sie ist; damit müssen wir jetzt erst einmal umgehen.
Herr Präsident, ich versuche einmal, über den sehr geehrten, geschätzten Kollegen Daehre hinweg zu fragen.
Herr Haseloff, ich finde Ihre Überlegungen interessant und auch für die zukünftige Förderperiode ab dem Jahr 2013 wichtig. Ich habe zwei kurze Nachfragen.
Die erste Frage: Sehen Sie die Gefahr, dass wegen der sich jetzt noch verschärfenden unterschiedlichen Beihilfeintensität zwischen der Region Halle im Süden Sachsen-Anhalts und dem Norden Sachsen-Anhalts Investoren eher geneigt sind, in die Region Magdeburg abzuwandern und nicht im Süden zu investieren?
Die zweite Frage - Sie haben sie indirekt schon angesprochen -: Trotz der Absenkung der Beihilfeintensität sehen Sie es also nicht gefährdet, dass wir die europäischen Mittel, die wir zur Verfügung gestellt haben, tatsächlich zum Abfluss bringen, weil es auch in Zukunft genügend Investitionsanfragen geben wird?
Grundsätzlich ist das Gebiet sehr stark mit Nachfragen besetzt. Auch die A 38 entfaltet dort ihre Wirkung, gerade in den beiden genannten Landkreisen mit der hohen Arbeitslosenquote, die aber trotzdem betroffen wären. Aber an dem Mix dessen, dass große, mittlere und kleine Unternehmen unterschiedlich behandelt werden und man nicht weiß, wer denn nun konkret kommt und in welcher Größenordnung er vielleicht im ersten Investitionsschritt anfängt, ist das quantitativ nicht hochzurechnen.
Ich sehe keine Konkurrenz in den Kernbranchen, was das Abwandern in Richtung Norden und auch in Richtung Sachsen anbelangt, weil man in Sachsen ein ähnliches Problem hat, sodass wir dabei mit dem Kollegen Morlok gemeinsam an einem Strang ziehen.
Wir haben das Problem, dass Leipzig ebenfalls eine hohe Arbeitslosenquote hat. Die Stadt Leipzig hat eine um zwei Prozentpunkte höhere Arbeitslosenquote als Halle. Der Landkreis Leipziger Land ist in Bezug auf den Arbeitsmarkt wesentlich schlechter gestellt als der Saalekreis. Trotzdem ist auch dieses Gebiet aufgrund der Mittelwerte, die zugrunde gelegt werden, betroffen, müsste aber eigentlich fördertechnisch weiter begleitet werden, und zwar anders - ohne jemandem zu nahe zu treten - als der Bördekreis, wo die Arbeitslosenquote 8,2 % beträgt; denn dort unten beträgt sie 15 oder 16 %.
Das ist schon ein schwieriges fachliches Thema. Aber der Rahmen ist gesetzt. Eine Abwanderung selbst der richtiggehend nach expliziten Standortfaktoren fragenden Unternehmungen in Richtung Norden sehe ich nicht, weil hier einfach ein anderer Branchenmix vorhanden ist und inzwischen auch eine andere logistische Verbindung entstanden ist, siehe Mahreg. Die gehen ohnehin in den Norden. Das, was den Bereich Chemie betrifft, wird in keinem Chemiepark im Norden Platz finden, weil es den dort nicht gibt.
Also, diesbezüglich bin ich erst einmal entspannt. Aber wir merken zumindest bei der Hochrechnung, dass es doch in den nächsten Jahren limitierend notwendig werden könnte, generell etwas für Sachsen-Anhalt oder Nordsachsen zu tun, weil es sonst unter Umständen Abwanderungen nach Thüringen oder nach Brandenburg geben wird.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Weitere Fragen sehe ich nicht. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 als letzten Punkt vor der Mittagspause aufrufe, möchte ich US-amerikanische Schülerinnen und Schüler, die Gäste der Gemeinde Hedersleben sind, auf der Tribüne begrüßen. Herzlich willkommen!
Die erste Beratung fand in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Angelika Klein. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/2531 neu in der 75. Sitzung am 29. April 2010 an den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Be
In der 97. Sitzung des Ausschusses für Finanzen wurde eine Anhörung zum Entwurf des Besoldungsneuregelungsgesetzes Sachsen-Anhalt durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch der Gesetzentwurf zur Verteilung von Versorgungslasten bei Dienstherrenwechseln aufgerufen. Zum Gesetzentwurf äußerten sich ein Vertreter des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt, ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Präsident des Landesrechnungshofes.
Der Ausschuss für Finanzen hat in der 98. Sitzung am 23. Juni 2010 über den Gesetzentwurf beraten und eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE lehnten den Gesetzentwurf wie auch den Staatsvertrag ab, da er dem Ziel, die Versorgungslasten bei Dienstherrenwechseln im Sinne der Förderung der Mobilität von Beamten zu regeln, nicht gerecht werde. Probleme werden im Hinblick auf die Abfindungs- und Dienstzeitenregelungen wie auch auf die Dokumentspflichten und die Zahlungsmodalitäten gesehen.
Die Vertreterin der FDP-Fraktion betonte, dass es für Sachsen-Anhalt wohl nicht darauf ankomme, die Mobilität der Beamten zu fördern, sondern dass es darum gehen müsse, gut ausgebildete Beamte im Land zu halten und sie nicht an andere Länder oder an den Bund zu verlieren. Auf ihre Nachfrage hin erläuterte der Finanzminister, dass mögliche Abfindungszahlungen dem Pensionsfonds zugeführt werden sollen. Zu der haushaltstechnischen Umsetzung konnte er noch keine Ausführungen machen.
Der Ausschuss für Finanzen beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert an den mitberatenden Ausschuss für Inneres zu überweisen.
Der Ausschuss für Inneres beriet in der 76. Sitzung am 26. August 2010 über den Gesetzentwurf auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Finanzen. Er verabschiedete mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen.
Der Ausschuss für Finanzen hat in der 99. Sitzung am 26. August 2010 zu dieser Beschlussempfehlung beraten und sie beschlossen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung. - Danke schön.
Vielen Dank für die Einbringung, Frau Dr. Klein. - Für die Landesregierung erteile ich nunmehr dem Herrn Innenminister in Vertretung des Finanzministers das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie den Entwurf eines Gesetzes zur Vertei
lung von Versorgungslasten bei Dienstherrenwechseln kurzfristig nach den Behandlungen vor etwa zwei Wochen im Ausschuss für Inneres und im Ausschuss für Finanzen auf die Tagesordnung gesetzt haben. So kann die abschließende Beratung hier im Plenum nunmehr zügig erfolgen.
Lassen Sie mich kurz auf einige zentrale Punkte eingehen. In dem vorliegenden Entwurf geht es, wie Kollege Bullerjahn bereits in der Einbringungsrede ausgeführt hat, um die Frage, welcher Dienstherr bei dem Dienstherrenwechsel eines Beamten für die Versorgungslasten aufkommen muss. Diese Frage stellt sich sowohl bei bund- und länderübergreifenden Wechseln wie bei Wechseln innerhalb des Landes.
Um weiterhin die bundesweite Mobilität der Beamten aufrechtzuerhalten, muss es auch künftig für alle Dienstherren verbindliche Regeln geben. Diese Regelungen schafft nunmehr der Staatsvertrag. Er ist von einer bund- und länderübergreifenden Expertengruppe erarbeitet und von allen Ministerpräsidenten sowie dem Bundesinnenminister unterzeichnet worden.
Da die Regelungen des Staatsvertrages für alle Länder und den Bund gleichermaßen gelten sollen, sind Abweichungen im Detail leider nicht möglich. Ich bin mir sicher, wir hätten uns auch einfachere Regelungen vorstellen können, aber ein Staatsvertrag, der für Bund und Länder gelten soll, ist eben auch ein Kompromiss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Land befindet sich mit dem Zustimmungsgesetz im Geleitzug mit den anderen Bundesländern. Auch in allen anderen Ländern und beim Bund läuft derzeit parallel das Ratifizierungsverfahren. Um das Inkrafttreten zum Beginn des Jahres 2011 auch für unser Land zu gewährleisten, muss die Ratifizierungsurkunde bis zum 30. September 2010 hinterlegt sein. Deshalb ist Eile geboten.
Inhaltlich bringt der Staatsvertrag für die Versorgungslastenteilung einen Systemwechsel mit sich. Während die betroffenen Dienstherren bisher erst nach Eintritt des Versorgungsfalls anteilig die Versorgungslasten getragen haben, zahlt nunmehr der abgebende Dienstherr unmittelbar im Anschluss an den Wechsel eine pauschalierte Abfindungssumme. Damit ist die Beteiligung des abgebenden Dienstherrn an den späteren Versorgungslasten abgegolten.