Ich will mich nun kurz auf einige wesentliche Aspekte konzentrieren. Ich schaue jetzt zu Herrn Heft. - Wo sitzt er denn? - Lieber Herr Heft, bei Ihrer Rede habe ich mich gefragt, mit welchem Gesetzentwurf Sie sich befasst haben. Kritik ist berechtigt, ganz klar, auch aus der Opposition heraus. Aber meines Erachtens war Ihre Kritik an diesem Gesetzentwurf doch ein Stück weit überzogen.
(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU, und von Herrn Felke, SPD - Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Finanzierungsmechanismen und -strukturen werden mit dieser Gesetzesänderung nicht infrage gestellt, da sich die mit dem ÖPNV-Gesetz erfolgte Neuordnung und die Stärkung der kommunalen Finanzverantwortung in den vergangenen Jahren bewährt haben.
Von den kreisfreien Städten und den Landkreisen wird das Finanzierungssystem mit seinen Bestandteilen grundsätzlich begrüßt. Das steht auch im Bericht. Dazu gab es auch Anfragen an die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen.
Mit der Novellierung soll unter anderem von der Anwendung der Länderöffnungsklausel im Bereich der Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes Gebrauch gemacht werden, indem, wie es heute schon mehrmals gesagt
wurde, die zweckgebundene Zuweisung dieser Leistungen statt wie bisher an die Verkehrsunternehmen künftig an die Aufgabenträger erfolgen wird.
Betonen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit des § 45a des Personenbeförderungsgesetzes zur Schaffung von Ersatzregelungen auf der Landesebene nicht für Kürzungen nutzt. Stattdessen soll das Verfahren für Verkehrsunternehmen und Bewilligungsstellen vereinfacht werden, ohne dem System Geld zu entziehen.
Deshalb danke ich ausdrücklich unserem Verkehrsminister Dr. Daehre, dass das Land Sachsen-Anhalt den Aufgabenträgern für die nächsten drei Jahre jeweils 31 Millionen € für den Ausbildungsverkehr zur Verfügung stellen will.
Das wären - das betone ich - etwa 4 Millionen € zusätzlich. Denn von den Schülerzahlen her würde die Summe lediglich etwa 27 Millionen € betragen, also nicht eine Kürzung um 7 Millionen €, wie es von Herrn Heft angesprochen wurde.
Mit dieser Festschreibung würde den Aufgabenträgern eine planbare Mittelausstattung gerade vor dem Hintergrund stark rückläufiger Schülerzahlen zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass den Befürchtungen, dass die Gelder den Unternehmen nicht im gebotenen Umfang zur Verfügung gestellt würden, entgegengewirkt werden muss. Zum einen wird mit der klaren Zweckbindung der Mittel und einer Rückzahlungsverpflichtung für den Fall, dass die Mittel nicht vollständig dem Zweck gemäß verwandt werden, einem Missbrauch Vorschub geleistet. Zum anderen liegt es auch im ureigensten Interesse der Aufgabenträger, den Schülerverkehr als Rückgrat des Regionalverkehrs in der gewohnten Qualität aufrechtzuerhalten.
An dieser Stelle möchte ich auch nicht unerwähnt lassen, dass insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden kritisiert wird, dass die Aufgabenträger künftig eine beihilfekonforme Lösung für die Ausreichung der Mittel schaffen sollen. Nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände müsse stattdessen das Land an dieser Stelle quasi eine ausführungsgesetzliche Grundlage schaffen. In diesem Punkt sehe ich auf jeden Fall noch Klärungs- bzw. Diskussionsbedarf.
Der Änderungsantrag der LINKEN sieht im Zusammenhang mit den Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr vor, dass die Gewährung dieser Ausgleichsleistungen an bestimmte Kriterien gebunden wird. Vor allem im Hinblick auf die örtlichen Besonderheiten erachte ich diese Kriterien nicht für geeignet.
Ob Ihr Ansinnen, sage ich einmal, mit dem Konnexitätsprinzip vereinbar ist, erachte ich ebenfalls als fraglich. Denn wir haben auch gesagt, die Aufgabenträger sollen mehr Finanz- und Aufgabenverantwortung erhalten. Mit diesen Kriterien würden wir jetzt wieder in die Aufgabenträgerschaft eingreifen.
Ich denke aber, das sollten wir im Ausschuss diskutieren, auch das Thema der Rechtsverordnung, die ab 2014 greifen soll.
Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Rückzug des Landes aus der Investitionsförderung fortgesetzt werden, um eine weitere Stärkung der Finanzverantwortung der Aufgabenträger zu erreichen. Durch diese erweiterten Handlungsspielräume auf regionaler Ebene können wichtige, auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Investitionen getätigt werden, um unter anderem eine moderne Fahrzeugflotte, welche die Anforderungen im Bereich Umweltschutz, Barrierefreiheit und Fahrgastkomfort erfüllt, erhalten bzw. weiter ausbauen zu können.
Von der Schaffung eines Zukunftsfonds zur einheitlichen Entwicklung und Umsetzung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrategien würden sowohl das Land, vor allem aber die Aufgabenträger profitieren. Denn Innovationen machen die Mobilität mit Bussen und Bahnen immer einfacher und unkomplizierter. Mit dem Einsatz neuer Technologien könnte erreicht werden, dass noch mehr Menschen vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen.
Insgesamt möchte ich feststellen, dass das Land Sachsen-Anhalt mit dem uns vorliegenden Entwurf seiner Verantwortung insbesondere vor dem Hintergrund finanziell zurückgehender Mittel nachkommt, einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Personennahverkehr vor allem in ländlichen Regionen auch künftig sicherzustellen. Es ist die feste Absicht erkennbar, dass sich die Landespolitik auch weiterhin als verlässlicher Partner gegenüber den Verkehrsunternehmen zeigt.
Herr Heft, auch uns lagen die ganzen Stellungnahmen vor. Auch hier muss ich wieder fragen, welche Stellungnahmen Sie gelesen haben. All diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind im Grundsatz mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Es gibt natürlich ein paar kleine Kritikpunkte. Aber, wie gesagt, im Großen und Ganzen haben alle die Veränderungen und das Vorhaben, dass wir das Gesetz noch einmal anpacken, begrüßt.
Die Redebeiträge meiner Vorredner haben verdeutlicht, dass hier im Hohen Hause Einigkeit besteht, dass Änderungen bzw. Anpassungen im ÖPNV-Gesetz vorgenommen werden müssen. Darüber, in welcher Art und Weise diese Änderungen erfolgen sollen, gehen die Meinungen stark auseinander. Das ist ganz klar.
Daher bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen, um im Rahmen einer intensiven Beratung und Anhörung die Bedenken, die Ihrerseits bestehen, umfassend zu diskutieren und gegebenenfalls ausräumen zu können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Rotzsch, ich habe mit Interesse und auch einer gewissen Verblüffung Ihrem Ausflug in die weite Welt amerikanischer Studien zugehört. Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht ohne Weiteres, muss ich gestehen.
Man kann ja Parameter, die sich in Relation zueinander verändern, immer vergleichen. Ich fühlte mich also erinnert an die Studie, die aussagt, dass in einer bestimmten Region, die eine höhere Geburtenrate als die Umgebung hat, auch das Storchenvorkommen höher ist.
Wo ist also die Logik in dieser Studie? Hängt es damit zusammen, dass ÖPNV-Benutzer vielleicht auch mehr das Fahrrad benutzen?
Das gehört in der Studie alles dazu. Nicht gleich ins Auto. Wenn man mit Bus und Bahn unterwegs ist, ist man doch auch viel mehr zu Fuß unterwegs.
(Zuruf von der LINKEN: Der Stress ist größer! - Minister Herr Dr. Daehre: Am besten, ihr fahrt mal hin!)
Herr Graner, fahren Sie regelmäßig mit Bus und Bahn! Dann werden Sie sehen, ob die Studie stimmt oder nicht,
Diesbezüglich verweise ich auf Ihre Kollegin Frau von Angern, die heute Vormittag sehr viel Wert darauf gelegt hat, dass wir doch im Ausschuss intensiver mit der Opposition diskutieren sollen. Deshalb freue ich mich, dass Sie diese Frage im Ausschuss an mich werden stellen können. Dann werden wir intensiv über Ihre Frage debattieren, Herr Heft.
Damit ist die Debatte beendet. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 5/2736 und 5/2826 ein. Es ist eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beantragt worden.
Sie unterbrechen mich, wenn es an irgendeiner Stelle Widerspruch gibt. Die Federführung durch den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ist sicherlich unstrittig. Der Ausschuss für Finanzen ist gesetzt, weil das Gesetz finanzrelevante Auswirkungen hat. Des Weiteren sollen der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Ausschuss für Inneres mitberaten.
Gibt es diesbezüglich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann bitte ich Sie um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Inneres überwiesen worden.