Protocol of the Session on June 18, 2010

Die einen sagen, dass die Stärkung der Ortschaftsverfassung dem Zusammenwachsen und der Identität dienlich ist. Andere befürchten, dass die Stärkung der Ortschaften gegenüber der Einheitsgemeinde zu sehr ausgenutzt wird. Deshalb soll diese Regelung auch nur eine Übergangsregelung sein.

Abschließend möchte ich allen Beteiligten vor der Entscheidung über das vorliegende Gesetz nochmals sagen, dass dieses ein sehr anspruchsvolles Reformvorhaben in unserem Land ist. Die Diskussionen bis zum heutigen Tag waren nicht einfach. Wir alle, auch hier im Parlament, haben uns sehr um die beste Lösung bemüht und gerungen, einmal mehr emotional und einmal mehr rational. Ich danke an dieser Stelle auch allen Kolleginnen und Kollegen für die am Ende sehr konstruktive Zusammenarbeit. Auch heute wird dem einen oder anderen die Zustimmung schwerfallen.

(Frau Weiß, CDU: Das stimmt!)

Trotzdem bitte ich darum. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Frau Schindler, es gibt noch eine Nachfrage vom Abgeordneten Herrn Grünert. Möchten Sie diese beantworten?

Herr Grünert, bitte. Danach stellt Herr Kosmehl eine Frage.

Sehr geehrte Frau Schindler, ich habe zwei Nachfragen. Die erste Frage. Sie hatten erwähnt, dass infolge der Anhörung im Mai die Frage der Einführung des Ortschaftsverfassungsrechts für die dann zwangszugeordneten Gemeinden neu durchdacht und verändert worden sein soll. Sind Sie der Auffassung, dass § 86 Abs. 1a nicht schon vorher galt, der diesen Gemeinden dieses Recht endlich einräumt?

Die zweite Frage. Sie haben noch einmal Allrode erwähnt. Ist Ihnen bekannt, dass Oranienbaum in der freiwilligen Phase mit den Umlandgemeinden Vereinbarungen abgeschlossen hat, die nicht genehmigt worden sind? Ist Ihnen bekannt, dass Gernrode, Bad Suderode und Rieder Gebietsänderungsverträge vorgelegt haben, die nicht genehmigt wurden?

Zu der ersten Frage. § 86 Abs. 1a galt natürlich auch vorher. Aber die erste Regelung ist mit dem Zweiten Be

gleitgesetz verändert worden, weil der genannte Paragraf ansonsten für die zuzuordnenden Gemeinden nicht gegriffen hätte. Das haben wir verändert.

Natürlich sind in der freiwilligen Phase verschiedene Gebietsänderungsverträge vorgelegt worden. Es sind auch Genehmigungen nicht erteilt worden, weil die Verträge vom Leitbild und vom Ersten Begleitgesetz zur Gebietsreform abwichen.

(Zuruf von Herrn Lüderitz, DIE LINKE)

Bei Allrode haben wir den Unterschied, dass wir - Herr Stahlknecht hat es gesagt - einen vorliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichts haben. Wenn in den anderen Fällen die Verwaltungsgerichte ebenfalls entscheiden - - Wir haben auch noch anhängige Verfahren, nach denen auch Herr Kosmehl schon gefragt hat. Aber es besteht ein qualitativer Unterschied. Auf der einen Seite haben wir einen vorliegenden Beschluss und die anderen Verfahren sind noch anhängig. Oder es ist eben nicht zu Verfahren gekommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Kosmehl.

Frau Kollegin Schindler, ich möchte gern noch einmal auf die Frage der Verletzung des Konnexitätsprinzips zu sprechen kommen. Bleibt in den Koalitionsfraktionen die Meinung bestehen, dass die Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit der Regelung zur Nichterstattung von Kosten für Bürgeranhörungen zurückgewiesen werden?

Da wir zu dieser Sache keinen Änderungsantrag vorgelegt haben, können Sie davon ausgehen, dass es bei unserer Beschlussempfehlung des Innenausschusses bleibt.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Frau Schindler, für Ihren Debattenbeitrag. - Als nächste Rednerin hat die fraktionslose Abgeordnete Frau Knöfler das Wort. Auch Sie haben eine Redezeit von zehn Minuten.

Danke schön.

(Die Abgeordnete stellt auf dem Rednerpult meh- rere Gefäße auf - Heiterkeit bei der CDU - Herr Stahlknecht, CDU: Gibt es Geschenke? - Herr Scharf, CDU: Jetzt hören Sie aber auf!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich möchte heute mal etwas ganz anderes machen. Ein guter Freund sagte zu mir, bring doch mal etwas Musik in den Landtag.

(Herr Stahlknecht, CDU: Ja!)

Aber das Thema ist einfach zu ernst, um zu singen, und die Akustik gegebenenfalls zu schlecht. Demzufolge mache ich wirklich etwas anderes. Ich möchte Sie mitnehmen und Ihnen an Ihren Gesetzen und den Be

schlüssen nur die Wirkung der Gesetze zeigen. Ganz einfach.

Wir stellen uns vor, Tupper für die Sicherheit der anderen Tupper. Tatsächlich. Wir stellen uns vor, das ist die Bundesrepublik Deutschland, außen. Sie ist bunt. Stellen Sie es sich vor. Oben der Deckel ist die jetzige Regierung, orange, blau. Mittendrin - das haben Sie alle festgestellt - ist das wunderschöne jüngste Land Sachsen-Anhalt.

Im Land Sachsen-Anhalt befinden sich mit Stand März 2009 2 348 456 Pulversegmente. Überall spielt die Farbe Braun keine Rolle.

(Herr Gürth, CDU, und Herr Stahlknecht, CDU, lachen)

Ich habe weder Kosten noch Mühe gescheut und kubanischen Kaffee verwendet. Jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, stellen wir uns das Gesetz vor, das Sie vorgelegt haben. Es ist luft- und wasserdicht abgeschlossen, also hermetisch abgeschlossen. Ihr Gesetz scheint für Sie ein großer Wurf zu sein.

Gesetzt dem Fall, ich würde werfen, die Sauerei hier im Landtag würde von dem eigentlichen Ergebnis ablenken. Der Knall wäre enorm und die Dose - ich habe das Experiment im Vorfeld probiert - hält nur einmal stand. Ich weiß auch nicht, woran es liegt. Ob der Druck von außen oder der Druck von innen so groß ist? - Keine Ahnung.

Das Ergebnis sieht so aus: Die Pulversegmente - ich erinnere daran - sind die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Sachsen-Anhalt, die Kaffeesegmente. Das Ergebnis des Gesetzes ist Druck von außen zur Zwangsvereinigung von Gemeinden. Es bleiben Scherben und der Kaffee ist ungenießbar.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rebellion von Einzelnen wird im Land selten erhört, gehört und führt selten zum Erfolg. Sie hätten die Chance, die Beschlussempfehlung zurückzuziehen, neu zu diskutieren und den Gemeinden nicht die demokratischen Grundrechte zu entziehen, sondern Mitbestimmung einziehen zu lassen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Herr Gürth, CDU: Tupperdose nicht vergessen!)

Damit ist die Debatte beendet und wir treten in ein längeres Abstimmungsverfahren zu den einzelnen Drucksachen ein. Wir beginnen zunächst mit dem Abstimmungsverfahren zu Tagesordnungspunkt 16 a - Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform - Drs. 5/2629.

(Unruhe)

- Wir vergessen jetzt einmal die Tupperware und treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge abstimmen. Es liegt ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 5/2672 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte in um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LNKE. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2681 vor. Dieser betrifft die Wahlkosten. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen betraf die

Namen der Gemeinden. Wer dem Änderungsantrag in der Drs. 5/2681 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht angenommen worden.

Wir stimmen nun über die selbständigen Bestimmungen in der soeben geänderten Fassung ab. Wünscht jemand eine Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Mitglieder des Landtages.

(Zurufe)

- Nehmen Sie mir das nicht übel. Es sind trotzdem die übrigen Mitglieder des Landtages. - Damit sind die selbständigen Bestimmungen so beschlossen worden.

Wir stimmen über die Artikelüberschriften ab. Wer stimmt diesen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - DIE LINKE und die FDP. Damit sind die Überschriften angenommen worden.

Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift ab. Wer stimmt dieser zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - DIE LINKE und die FDP. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen worden.

Nun stimmen wir über den soeben geänderten Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform in seiner Gesamtheit ab. Es wurde beantragt, hierzu eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich bitte die Schriftführer darum, diese Abstimmung vorzubereiten. - Sie bitte ich um etwas Geduld.

Da wir manchmal Probleme beim Auszählen hatten, weil das Votum nicht deutlich zu verstehen war, möchte ich Sie bitten, laut und deutlich abzustimmen. - Ich bitte Herrn Lange, den Namensaufruf vorzunehmen.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Frau von Angern Nein Herr Barth Ja Herr Bergmann Ja Herr Bischoff - Herr Prof. Dr. Böhmer Ja Herr Bommersbach Ja Herr Bönisch Ja Herr Borgwardt - Herr Born Ja Herr Dr. Brachmann Ja Frau Brakebusch Ja Herr Brumme - Frau Budde - Frau Bull Nein Herr Bullerjahn Ja Herr Czeke Nein Herr Daldrup Ja Frau Dirlich Nein Herr Doege Ja Herr Dr. Eckert Nein Herr Felke Ja