Protocol of the Session on June 18, 2010

(Herr Stahlknecht, CDU: Herr Präsident, ich ver- zichte!)

- Sie verzichten. - Meine Damen und Herren, gibt es noch Redebedarf? - Das sehe ich nicht. Dann komme ich zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2626.

Der Ausschuss für Inneres empfiehlt dem Landtag, den Antrag für erledigt zu erklären. Wenn Sie dem Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich Sie um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der Fraktion der FDP. Wer lehnt das ab? - Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 23 verlassen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen - Drs. 5/2657

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Weiß. Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Frau Weiß, Sie haben das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2009 bis zum 31. Mai 2010 421 Bürger Gebrauch gemacht. 56 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet.

20 Petitionen wurden an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag abgegeben. 345 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petition registriert und bearbeitet werden.

Die größte Zahl an Eingängen mit 144 Petitionen war wieder im Sachgebiet Inneres zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 69 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 12 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.

Der Petitionsausschuss befasste sich mit vielfältigen Themen, zum Beispiel mit Beschwerden über Jugendämter, Angelegenheiten der Schwerbehinderten, Angelegenheiten der Versorgung von Polizeibeamten, Strafvollzug, Beschwerden über Finanzämter, Gebühren und Beiträge für Wasser und Abwasser, Kommunalabgaben, Fernseh- und Rundfunkgebühren, Straßenausbau, Lärmbelästigung, Arbeitslosengeld II und Umweltschutz. Weitere Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigte, können Sie den Anlagen 1 bis 11 der Beschlussempfehlung entnehmen.

423 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in sieben Sitzungen abschließend behandelt. Führend war hier wieder das Sachgebiet Inneres mit 158 Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 83 abschließend behandelten Petitionen.

Viele Petenten nutzen die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen und Massenpetitionen. Neun Sammelpetitionen und zwei Massenpetitionen gingen im Berichtszeitraum ein.

14 Sammelpetitionen wurden abschließend behandelt. Themen der abschließend behandelten Petitionen waren zum Beispiel Straßenbau, Eingemeindung und Lärmbelästigung.

Etwa 6 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurde positiv beschieden. Vielfach bestehende Missverständnisse zwischen Bürgern und Verwaltung konnten im Rahmen von Ortsterminen ausgeräumt, Entscheidungen der Verwaltung den Petenten durch Gespräche nähergebracht oder auch akzeptable Lösungen durch vermittelnde Tätigkeiten für alle Beteiligten gefunden werden.

An dieser Stelle geht ein Dank des Ausschusses an die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung für ihre Unterstützung bei der Bearbeitung der Petitionen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Durch sie war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 5/2657 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2009 bis zum 31. Mai 2010 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich danke der Abgeordneten Frau Weiß. - Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 5/2657.

(Frau Knöfler, fraktionslos, meldet sich zu Wort)

- Frau Knöfler, Sie möchten das Wort ergreifen? - Bitte schön. Dann reden Sie.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nehmen wir einfach einmal an, heute hätte der Petitionsausschuss Geburtstag,

(Herr Tullner, CDU: Dann bekäme er jetzt eine Tupperdose! - Herr Stahlknecht, CDU: Oh!)

dann wäre er vermutlich 20 Jahre alt geworden.

(Zuruf: Was soll denn das jetzt?)

Eingeladen wären sicherlich ausgewählte Gäste, aber auch spontan würden sich Gratulanten einstellen.

Ausdrücklich ist der Einladung zu entnehmen, von Geschenken ist Abstand zu nehmen. Geldspenden können aber gegeben und in ein eigens dafür angeschafftes Sparschwein eingeworfen werden, um die Jugendarbeit weiter finanzieren zu können. Wünsche werden vom Jubilar dankend entgegengenommen und Gäste folgen der Einladung in Scharen. Sie wünschen unter anderem:

Erstens. Gedenkt des Petitionsausschusses nicht mit Häme; achtet ihn, weil er der arbeitsintensivste Ausschuss ist,

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Na ja!)

weil er eng für und mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammenarbeitet und weil gerade die Auswirkungen politischen Handelns, das auch durch uns verursacht wird, negativ für die Betroffenen sein können.

Liebe Frau Knöfler, ich möchte Sie herzlich bitten, vielleicht doch zur Sache zu kommen und zurückzukehren zu dem, worüber hier berichtet wurde.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Der Petitionsausschuss soll gleich einer Schlichtungsstelle wirken und der Demokratie und dem Bürger dienen und nützlich sein.

Zweitens. Im Petitionsausschuss sollen Lebenssachverhalte präzise erörtert werden, damit Rechtslücken gefunden und bei Bedarf politische Korrekturen vorgenommen werden können.

Drittens. Des Weiteren sollte der Petitionsausschuss mit allen, die die Sitzungen inhaltlich intensiv vorbereiten, kooperativ, kollegial und wertschätzend aktiv zusammenarbeiten. Wir sollten diese Bemühungen dankbar annehmen.

Viertens. Bezieht Petenten mit ein, gebt die Tagesordnung im Sinne der Transparenz im Internet bekannt, gebt bekannt, wann die Petition behandelt wird, führt Sprechtage im Landtag oder vor Ort ein und tretet bitte wieder in das Europäische Ombudsmann-Institut ein, um euch zu vernetzen und in der Zeit der Globalisierung auch Europa zu leben und zu erleben.

Fünftens. Ladet niemanden aus, der demokratischen Organisationen, Einrichtungen und Parteien angehört und Interesse an der Arbeit des Petitionsausschusses hat.

(Frau Fischer, SPD: Was soll denn das?)

Mittels Beschluss und Einzelfallentscheidung sollten Interessenten die Türen offen stehen, um Entscheidungen

nachvollziehen zu können. So könnte sich der Ruf der Politik verbessern.

Es ist nie zu spät, Sachfragen zu beantworten und an Problemen zielorientiert zu arbeiten. Ist es nicht Zielstellung der Politik, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten? Diese sind schließlich die Wähler. Ich danke Ihnen und sage: Herzlichen Glückwunsch, Petitionsausschuss! - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2657. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 11 zu der Beschlussempfehlung aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 25 abgeschlossen.

(Unruhe)

- Es ist schön, dass es noch so fröhlich zugeht.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf:

Erste Beratung

Weiterer Erfolg des Stadtumbaus Ost erfordert Altschuldenentlastung