Protocol of the Session on June 17, 2010

Die engen Spielräume, die wir haben, werden dadurch entschieden, ob es uns gelingt, ein nachhaltiges Personalentwicklungskonzept aufzustellen. Das berühmte PEK ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen in der entsprechenden Kommission, in den Ausschüssen und auch im Landtag. Mir macht es ein bisschen Sorge, dass immer mal wieder eine andere Variante des PEK ans Tageslicht kommt.

Wir brauchen eine zuverlässige Richtschnur, die wir finanzpolitisch durchhalten, die es uns gestattet, die Spezialverwaltungen und auch die großen Personalkörper so zu entwickeln, dass einerseits Planungssicherheit für die Personalkörper besteht und die Verantwortlichen wissen, wohin die Reise geht, und dass andererseits auch wir, die Mitglieder des Landesparlamentes wissen, was wir uns zukünftig leisten wollen und leisten müssen.

(Frau Fischer, SPD: Deswegen haben wir doch das PEK!)

- Wie bitte?

(Frau Fischer, SPD: Deswegen haben wir das Personalentwicklungskonzept!)

- Ja. Sie lesen es selbst auch ganz genau. Ich habe mehrere Ordner dazu. Ich möchte das ganz gern auf einen Ordner reduzieren, auf den ich mich in Zukunft auch stützen kann.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Dr. Hüskens, FDP, lacht)

An dieser Stelle müssen wir noch ein bisschen nachsteuern.

Wir haben einen schwierigen Spagat zu bewältigen. Ich denke, wir kriegen es im Moment hin, dass wir die Konjunkturbelebung und die Überwindung einer krisenhaften Ausnahmesituation so miteinander verbinden, dass wir Wachstum und Entwicklung sowie das Setzen der not

wendigen Schwerpunkte, insbesondere im Bildungs- und Wissenschaftsbereich, unter einen Hut bekommen. Das ist uns, so glaube ich, mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz und mit dem Ausreichen der K-II-Mittel usw. bisher ganz gut gelungen. Wir müssen diesen Weg weiter gehen.

Wir haben - das will ich an dieser Stelle auch noch einmal erwähnen - eine unerledigte Hausaufgabe. Wir haben das Finanzausgleichsgesetz novelliert; das war schwer genug. Aber wir wissen alle, dass wir in der nächsten Legislaturperiode an dieses Gesetz noch einmal werden herangehen müssen, weil wir die notwendige Aufgabe noch nicht erledigt haben, uns wirklich einmal vorrechnen zu lassen, wie teuer die Aufgaben sind, um dann zu entscheiden, welche Aufgaben wir uns leisten bzw. nicht leisten können und auf welchem Niveau wir uns jetzt und in Zukunft Pflichtaufgaben leisten müssen.

Insofern - jetzt ist er nicht mehr im Saal; doch, er sitzt eine Reihe weiter hinten - ist die Anregung von Herrn Wolpert schon richtig. Aber ich will Sie daran erinnern, Herr Wolpert, dass Sie sich früher mit diesen Themen auch ganz schwer getan haben. Sie wissen, welche dicken Bretter an dieser Stelle gebohrt werden müssen. Es wird also dem nächsten Landtag keine Freude machen, das neue Finanzausgleichsgesetz zu beschließen. Aber wir werden uns daran messen lassen müssen, ob wir es hinbekommen.

Deshalb will ich noch einmal etwas grundsätzlicher sagen, dass zu der gedeihlichen Entwicklung einer Gesellschaft eine solide Finanzpolitik gehört. Finanzpolitik und Sozialpolitik sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Es gilt der einfache Satz: Schuldenmachen ist unsozial. Wer den Menschen das verschweigt, meine Damen und Herren, der versündigt sich an seinen Kindern und an seinen Enkeln, der streut den Menschen einfach Sand in die Augen.

(Zustimmung bei der CDU)

Er wird letztlich mit daran schuld sein, eine Gesellschaft gegebenenfalls in katastrophale Zustände hineinzusteuern.

Die Menschen, meine Damen und Herren, wollen zu Recht gerecht behandelt werden. Deshalb sind sie, wenn sie das Gefühl haben, es geht gerecht zu, auch bereit, Lasten zu tragen. Deshalb ist das Ringen um die angemessene Definition des Begriffes einer gerechten Gesellschaft der Kampf um die Vorstellung, wie diese unsere Gesellschaft letztlich aussehen soll. Dabei geht es nicht nur um Worte, sondern es geht um gewichtige Inhalte.

Deshalb ist Gerechtigkeit nach meiner Auffassung in einer Leistungsgesellschaft der Schlüsselbegriff, den wir entwickeln sollten. Wir werden meiner Meinung nach für die Chancengerechtigkeit eintreten müssen, weil die Chancengerechtigkeit jedem die Möglichkeit eröffnet, seine individuellen Lebenschancen zu nutzen. Ich verweise auf die Diskussion, die wir im Zusammenhang mit dem Armuts- und Reichtumsbericht der Landesregierung geführt haben.

Meine Damen und Herren! Ich habe darauf hingewiesen, dass Verwirklichungschancen den Menschen die Möglichkeit bieten, ein Leben zu führen, für das sie sich aus guten Gründen entscheiden. Dies trägt zur Selbstachtung der Menschen bei. Armut könnte man als einen

Mangel an Verwirklichungschancen definieren. Dann bietet es sich an, Reichtum analog dazu als ein sehr hohes Maß an Verwirklichungschancen zu interpretieren. Jetzt kommt es mir darauf an zu sagen: Der Staat kann die Chancen nur schaffen, die Individuen entscheiden darüber, ob sie diese Chancen auch nutzen wollen.

Menschen fühlen sich ausgegrenzt und ausgeschlossen, wenn die Menschenwürde verletzt wird. Eine Gesellschaft muss deshalb die Chance zur Teilhabe eröffnen, zur Teilhabe an Arbeit, an Einkommen, an Bildung und am gesellschaftlichen Leben. Wir müssen den Menschen Lebens- und Verwirklichungschancen geben. Wo diese Chancen nicht vorhanden sind, geht es auch nicht gerecht zu. Deshalb verstehe ich unter Gerechtigkeit eine Situation, in der die Menschenwürde zur Geltung kommt. Diese Situation muss die Politik schaffen.

Aber, meine Damen und Herren, Gerechtigkeit ist zugleich ein Maßstab für das individuelle Verhalten. Jeder Einzelne ist aufgefordert, durch sein Verhalten einen Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft zu leisten, ob als Unternehmer oder als Arbeitnehmer. Deshalb geht es nach meiner Auffassung vornehmlich um Beteiligungs- und Befähigungsgerechtigkeit.

Eine Fokussierung auf die Verteilungsgerechtigkeit, wie sie regelmäßig von Herrn Gallert vorgetragen wird, führt nach meiner Auffassung in die Irre.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Menschen sind zu Recht bereit, Abweichungen von der so genannten Gleichverteilung des Reichtums hinzunehmen, wenn aus dieser Ungleichverteilung Leistungsanreize entstehen. Freilich darf die Spanne nicht so groß werden, dass diese Anreize nicht entstehen, sondern dass Entmutigung und Rückzug aus der Gesellschaft die Folge sind; dann ist der Bogen überspannt. Aber wir brauchen jetzt und in Zukunft eine gewisse Spannung bei der Verteilung der Einkommen, damit überhaupt Anreize entstehen.

(Frau Bull, DIE LINKE: Das ist doch eine Binsen- weisheit!)

Gleichverteilung ist tödlich, meine Damen und Herren. Das muss man ganz deutlich so sagen, sonst führen wir die Menschen in eine falsche Richtung.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Bull, DIE LIN- KE: Wer will denn das? Mein Gott!)

Die Politiker haben die Aufgabe, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir haben die Aufgabe, die entsprechende Balance zu schaffen, damit das System nicht aus dem Ruder läuft.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Wohl wahr!)

Aber mit einer Gleichverteilung, meine Damen und Herren, löst man das Problem nicht.

Wir sind in den letzten 20 Jahren auf diesem Weg - ich habe versucht, ihn in ein paar Aufgabenfelder zu skizzieren - ein gutes Stück vorangekommen. Die heutige Diskussion hat aber auch gezeigt, dass noch viele schwierige Aufgaben vor uns liegen. Packen wir es an! - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Scharf, für Ihren Beitrag. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Debatte. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 3 beenden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Fragestunde - Drs. 5/2653

Wie in unserer Geschäftsordnung festgelegt, findet monatlich eine Fragestunde statt. In der Drs. 5/2653 liegen Ihnen acht kleine Anfragen vor.

Bevor ich dem ersten Fragesteller das Wort erteile, möchte ich noch Gäste begrüßen, Damen und Herren von der Deutschen Rheuma-Liga aus Burg. Herzlichen willkommen, meine Damen und Herren!

(Beifall im ganzen Hause)

Nun erteile ich dem Abgeordneten Herrn Markus Kurze von der CDU-Fraktion das Wort. Er stellt die Frage 1 zum Thema Schwarzarbeit. Die Frage wird der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Haseloff beantworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwarzarbeit vernichtet sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und belastet unsolidarisch unsere Sozialkassen. Den Steuerzahler kostet die Schattenwirtschaft in Sachsen-Anhalt jährlich Millionenbeträge.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Strategien und konkreten Maßnahmen organisiert das Land Sachsen-Anhalt im Kampf gegen die Schwarzarbeit und wie wirksam sind sie innerhalb der letzten fünf Jahre gewesen?

2. Wie hoch wird der jährliche Schaden für den Steuerzahler in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten fünf Jahre beziffert und wie hoch ist der Aufklärungserfolg innerhalb der letzten fünf Jahre?

Vielen Dank für die Frage. - Herr Minister Dr. Haseloff, Sie haben das Wort zur Beantwortung. Bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schwarzarbeit stellt ein ernsthaftes Problem dar. Sie gefährdet legale Beschäftigungsverhältnisse und verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Es entstehen massive Wettbewerbsverzerrungen. Gesetzestreue Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden geschädigt.

Die Landesregierung sieht die Eindämmung und Rückführung der Schwarzarbeit als eine bedeutende gesamtpolitische Aufgabe an. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat daher eine hohe Priorität und es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um Schwarzarbeit einzudämmen.

Zu 1: Zu den Strategien. Gerade umfangreiche Schwarzarbeitsfälle betreffen vielfach sowohl die Zuständigkeit der Kommunen als auch die des Bundes. Im Rahmen der gesetzlich geregelten Zuständigkeiten übernehmen der Bund und seine Behörden einen wesentlichen Anteil der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Die enge Zusammenarbeit der zuständigen Institutionen des Bundes und der Kommunen ist jedoch unverzichtbar.

Daher wurde im Jahr 2007 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Wirtschaftsministerien der Länder eine Vereinbarung geschlossen, mit der die Grundsätze der Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit den Gewerbebehörden und den nach Landesrecht für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Handwerks- und Gewerberechts festgelegt werden. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit enthält neben Ausführungen zu der Zusammenarbeit der Behörden auch Hinweise und Bestimmungen über die gegenseitigen Mitteilungs- und Informationspflichten nach dem Schwarzarbeitsgesetz.

Im Übrigen berichtet die Bundesregierung seit 1984 regelmäßig alle vier Jahre über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung. Der aktuelle 11. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung enthält die Berichterstattung für die Jahre 2005 bis 2008. Er wurde übrigens am 3. Juli 2009 veröffentlicht.

Die Landesregierung hat unter der Federführung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit nach dem Inkrafttreten des Schwarzarbeitsgesetzes den gemeinsamen Runderlass zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerbe- und handwerksrechtlichen Bereich vom 1. Juli 2008 herausgegeben. Der Erlass stellt die verschiedenen Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit übersichtlich dar und erläutert die Gesetzesanwendung für die unterschiedlichen zuständigen Stellen.

Den Schwerpunkt des Erlasses bildet mithin die verbesserte Koordinierung der für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Stellen im Land SachsenAnhalt. Drei Maßnahmen verdienen in diesem Zusammenhang eine besondere Hervorhebung.