Protocol of the Session on April 29, 2010

Das ist aber blauäugig. Wenn es aber schon im Netz ist - Herr Kosmehl, diesbezüglich kann ich Ihrem leidenschaftlichen Plädoyer nur beitreten -, dann brauchen wir ein wirksames Instrumentarium, damit es gelöscht werden kann.

Allein dadurch, dass der Bundestag ein solches Gesetz beschließt - auch das ist in den Vorreden bereits deutlich geworden -, wird das Problem aber nicht gelöst, weil wir ein weltweites Problem haben. Wir brauchen einen internationalen Rechtsrahmen und eine Garantie, die es ermöglicht, dass ein solches Löschungsgesetz, das der Bundestag dann verabschiedet, auch weltweit wirksam wird. Von den tatsächlichen Schwierigkeiten, die mit der Problematik verbunden sind, will ich gar nicht reden.

Deswegen - gewissermaßen zu guter Letzt - bin ich dafür, dass wir nach wie vor die Möglichkeit der Sperrung haben, solange und soweit die Löschung noch nicht funktioniert. Ich würde nicht sagen: löschen statt sperren. Ich würde sagen: Löschen und sperren, solange beides noch nicht ineinandergreift.

Zu dem zweiten Teil des Antrages, meine Damen und Herren. Frau Ministerin hat die Zahlen aufbereitet. Ich denke, wir haben hier im Land unsere Möglichkeiten genutzt, um auch die personellen Ressourcen zu verbessern. Der Stau wird abgearbeitet. Dort, wo es noch Engpässe gibt, gibt es Überlegungen, die Lücken zu schließen. Denn eines darf nicht passieren, nämlich dass Leute straffrei ausgehen, weil nicht rechtzeitig ermittelt werden kann.

Diese Gesamtproblematik, glauben wir, muss weiter diskutiert werden, und zwar sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Fragen, die mit den personellen Möglichkeiten zusammenhängen, die das Land Sachsen-Anhalt dabei vorzuhalten hat.

Deshalb beantragen auch wir eine Überweisung, aber zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung - dieser ist, glaube ich, für den Schwerpunkt des Antrages, der hier vorliegt, zuständig - und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Minister Herrn Hövelmann - Herr Kosmehl, FDP, meldet sich zu Wort)

Danke sehr, Herr Dr. Brachmann. - Herr Kosmehl, bitte sehr.

Herr Kollege Brachmann, da meine Redezeit zu schnell zu Ende war, bin ich Ihnen dankbar - -

(Heiterkeit)

Sie haben aber zwei Minuten überzogen, Herr Kosmehl.

Ich weiß, aber der Kollege Borgwardt hat mir zwei Minuten übrig gelassen.

Herr Kollege Dr. Brachmann, ich habe einen Punkt, den ich in der Rede eigentlich erwähnen wollte, weggelassen. Weil Sie die Personalsituation selbst noch einmal angesprochen haben, würde ich Sie gern etwas fragen.

Wir bekommen dankenswerterweise von der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Berlin immer eine Erläuterung zum Bundesrat. Darin ist auch eine Bemerkung zu TOP 41. Das ist die Europageschichte, über die der Bundesrat abstimmt. Daraus würde ich Ihnen gern ein Zitat vorlesen, damit Sie das bewerten können.

Darin heißt es - ich zitiere -:

„Die Landesregierung Sachsen-Anhalt setzt unterdessen auf eine neue Methode bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen an Kindern. Künftig sollen auch externe Gutachter die beschlagnahmten Computer, Handys und sonstigen Speichermedien auswerten, um dem Personalmangel zu begegnen.“

Würden Sie sagen, dass das Land Sachsen-Anhalt ausreichend Personal zur Auswertung und Bekämpfung der Kinderpornografie hat?

Herr Kosmehl, ich könnte sagen: Jein. Die Anzahl der Personen, die sich damit befassen - die Ministerin hat die Zahlen dargelegt - ist aufgestockt worden. Das ist eine vernünftige Grundlage, um, sagen wir einmal, das Normalgeschäft, auch wenn es zunimmt, abzuarbeiten.

Wenn wir dennoch einen Stau haben und vorübergehend die Möglichkeit erwägen, die in diesem Zitat zum

Ausdruck gebracht worden ist, ist das ein gangbarer Weg, um ein temporäres Problem zu lösen, Herr Kosmehl. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Dr. Brachmann. - Für DIE LINKE hat Frau von Angern noch einmal die Möglichkeit zu erwidern. - Das möchte sie nicht.

Wir treten dann in das Abstimmungsverfahren zu Drs. 5/2545 und Drs. 5/2575 ein. Wir stimmen zunächst darüber ab, ob einer Überweisung zugestimmt wird. Wer eine Überweisung in den Ausschuss möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind alle Fraktionen.

Wir stimmen nunmehr darüber ab, in welche Ausschüsse die Anträge überwiesen werden. Wer stimmt dem zu, dass diese in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen werden? - Alle Fraktionen. Es ist so beschlossen worden.

Wer stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu? - Das sind auch alle Fraktionen. Es ist so beschlossen worden.

Wir stimmen über die Federführung ab. Es ist beantragt worden, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien federführend berät. Wer stimmt dem zu?

(Herr Dr. Brachmann, SPD: Gestatten Sie? Ich habe mich noch einmal abgestimmt! Der Aus- schuss für Recht und Verfassung soll federfüh- rend sein!)

- Gut. Dann ist die strittige Frage geklärt. Es geht also darum, dass wir die Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Kooperationsverbot im Bereich der Bildungspolitik aufheben

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2546

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Höhn. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

„Wir können und wir müssen mehr tun für die Bildung aller Kinder in unserem Land, unabhängig von ihrer Herkunft, unabhängig vom Bildungsabschluss und der Finanzlage ihrer Eltern. Wir brauchen mehr Bildungsgerechtigkeit und einen gerechten Zugang zu Bildungschancen für alle.“

(Beifall bei der LINKEN)

Eigentlich hätten jetzt die Kollegen der CDU klopfen müssen

(Zustimmung von Herrn Stahlknecht, CDU)

- zu spät! -, weil dieses Zitat nicht von mir, sondern von Frau Dr. Schavan stammt. Sie hat am 16. März 2010 bei der Eröffnung der didacta in Köln eine Rede gehalten, aus der ich jetzt vorgetragen habe.

Nicht zuletzt die Zielstellung, die sie formuliert hat, hat sie dazu bewogen, auf Probleme hinzuweisen, die wir in der Bundesrepublik im Bildungsbereich haben. Unter anderem hat sie in dieser Rede dafür geworben, dass wir in der Bundesrepublik über das Kooperationsverbot, das aus der Föderalismusreform stammt, neu nachdenken und dieses Kooperationsverbot aufheben.

Diese Debatte gibt es schon einige Zeit, nicht nur von Frau Schavan. Ich will nicht darüber spekulieren, ob diese Diskussion, die durchaus auch auf Kritik aus breiten Teilen der Bevölkerung reagiert, durch den Landtagswahlkampf in NRW motiviert ist. Das ist mir an dieser Stelle im Grunde auch egal, weil die Debatte sachgerecht und dringend notwendig ist, weil das Kooperationsverbot aus unserer Sicht ein zentraler Hemmschuh in der Entwicklung unserer Bildungslandschaft ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Unsere Kritik am Kooperationsverbot ist nicht neu. Wir haben sie bereits formuliert, als über die Föderalismusreform diskutiert und diese beschlossen worden ist. Allerdings ist die Kritik mittlerweile nicht nur bei uns zu finden, sondern deutlich breiter aufgestellt.

Ich will Herrn Kinkel, ehemals Vorsitzender der Freien Demokraten und Außenminister - wir erinnern uns -, zitieren. Er hat seine Partei aufgerufen, von ihrer bisherigen offiziellen Haltung Abstand zu nehmen: „Ich appelliere deshalb an meine Partei und an die Ministerpräsidenten der Länder, den Widerstand gegen eine Grundgesetzänderung aufzugeben.“ - So Klaus Kinkel.

Aus dem rot-grünen Lager war dieser Tage zu vernehmen, dass ein Regierungswechsel in Düsseldorf benötigt werde, um - ich zitiere - die „Irrsinnsaktion der Föderalismusreform“, das Kooperationsverbot im Grundgesetz, erneut auf den Prüfstand stellen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich das anschaut, muss man sich in der Tat fragen, wer das eigentlich beschlossen hat und warum es beschlossen worden ist; denn mittlerweile will es niemand mehr gewesen sein. Ich will das mal positiv werten und sagen: Dann eröffnen sich in der Tat auch neue Chancen für verfassungsändernde Mehrheiten, um in der Sache weiterzukommen.

Ich will noch einmal auf den Reformgehalt der Föderalismusreform zurückkommen, aber voranstellen und deutlich sagen: Meiner Ansicht nach ist der Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland deutlich besser als hin und wieder sein Ruf in der Öffentlichkeit und wir haben gute, nicht zuletzt auch historische Gründe gegen einen überbordenden Zentralismus.

Deswegen geht es uns, wenn wir einen solchen Antrag stellen und das Kooperationsverbot thematisieren, auch nicht um die Frage „Föderalismus, ja oder nein?“, sondern es geht uns um die gemeinsame Wahrnahme von Verantwortung für eine gemeinsame Aufgabe, nämlich

gute Bildung für alle. Ich habe die Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit dem Bildungsgipfel mit den Ministerpräsidenten in gleicher Weise verstanden.

In Artikel 91b des Grundgesetzes gibt es einen sehr begrenzten Katalog für ein gemeinsames Engagement von Bund und Ländern. Ich will die vier Punkte benennen. Das sind Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen, Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten und schließlich - das betrifft den allgemeinbildenden Bereich -: