Protocol of the Session on April 29, 2010

Ich möchte heute ausdrücklich nicht auf die mir bekannte Argumentation hinsichtlich der Internetzensur eingehen. Ich denke, wir reden hierbei über schwerste Straftaten. Die von uns präferierte Löschung ist ein noch weiter gehender Eingriff als die Sperre im Internet und das ist auch gut so.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Kosmehl, FDP: Keine Zensur!)

Offen bleibt jedoch bei den Befürwortern des Löschens, also auch bei uns, die Frage, wie mit dem Problem umgegangen wird, dass Daten von außereuropäischen Providern nicht gelöscht werden können. Ich denke jedoch, auch die Sperre ist nur eine Scheinlösung.

(Herr Kosmehl, FDP: Das stimmt doch gar nicht!)

Fachleute fanden übrigens heraus, dass nicht etwa afrikanische oder osteuropäische Staaten Sitz von Providern sind, die vor allem strafrechtlich relevantes Material ins Netz stellen; es sind vielmehr Provider, die ihren Sitz in den USA haben.

Natürlich besteht auch hier grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Provider die Daten auf freiwilliger Basis löschen, aber, meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einem Markt zu tun und es geht natürlich auch um Profit. Daher ist Freiwilligkeit allein nicht ausreichend.

Wir brauchen nicht nur eine Lösung für Deutschland, sondern für ganz Europa und dann möglichst auch international. Denn Deutschland allein kann das Problem nicht lösen. Es bedarf für das World Wide Web einer weltweiten Lösung.

Allein das wäre ein tatsächlich wirksamer Schritt gegen die Verbreitung kinderpornografischer Daten und der dem zugrunde liegenden Verbrechen. Dabei kann es nur eine Lösung sein, dass sich Provider selbst verpflichten. Der Schutz von Opfern verlangt darüber hinaus, dass der Staat handelt und sämtliche rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausnutzt. Der intensivste und nachhaltigste Eingriff ist ganz klar das Löschen.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Deutschland sollte sich in der EU als Vorreiter zeigen und diese Forderung offensiv vortragen. Daher unterstützt meine Fraktion auch den vorliegenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion.

Meine Fraktion plädiert heute dafür, der Bundesregierung einen entsprechenden Rückenwind zu verschaffen. Es bedarf keiner langen Diskussion, sondern es muss zügig und zielorientiert gearbeitet werden.

Abschließend noch einige Worte zur Personalsituation in Sachsen-Anhalt. Nun ist in den Landtagsfluren bereits kolportiert worden, dass der vorliegende Antrag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden soll. Das ist nicht nur schlecht, meine Damen und Herren; denn bei einer Ausschussüberweisung haben wir die Möglichkeit - diese müssen wir dringend nutzen -, über das vorhandene Personal zu reden.

Wir haben in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung einen Antrag auf Selbstbefassung eingebracht, der ebenso auf die Personalsituation bei der Polizei, aber auch im Bereich der Justiz abzielt. Hierzu brauchen wir genaue Fakten und Zahlen, damit nicht wieder ein engagierter Staatsanwalt das Handtuch wirft oder, was weitaus schlimmer wäre, Straftaten nicht entdeckt, sodass den Opfern nicht geholfen werden kann. Dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir uns auch intensiv mit der Frage auseinandersetzen, ob und inwieweit Private in die Ermittlungsarbeit einbezogen werden sollen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke sehr, Frau von Angern. - Herr Borgwardt hat noch eine Nachfrage oder eine Intervention.

Frau Präsidentin, ich möchte etwas richtig stellen. Ich habe natürlich nicht „erschießen“ gesagt, sondern bei meinem Zwischenruf ging es um Ihren nach meiner Auffassung nicht zutreffenden Vergleich zwischen dem Täter und der Strafe. Es gibt sehr wohl Möglichkeiten, dass man löscht und sperrt. Ich hatte „löschen“ dazwischengerufen und nicht „erschießen“.

Dann habe ich Sie falsch verstanden. Meine Reaktion kann ich nicht zurücknehmen, zumindest nicht im Protokoll. Aber den Vorwurf Ihnen gegenüber nehme ich zurück. - Danke.

Danke sehr für die Einbringung, Frau von Angern. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin der Justiz Frau Professor Dr. Kolb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns alle einig: Gewalt an Kindern, insbesondere sexuelle Gewalt, ist das verabscheuungswürdigste Verbrechen, das wir uns vorstellen können. Ich glaube, wir sind uns alle darin einig: Wir brauchen eine konsequente Strafverfolgung und wir müssen alle Mittel und Möglichkeiten nutzen, um derartige Straftaten zu verhindern.

Ich glaube, die Wortbeiträge haben schon gezeigt, dass es offensichtlich keine Einigkeit darüber gibt, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos im Internet in Zukunft verhindern.

In Sachsen-Anhalt wird seit Jahren ein entschlossener Kampf zur gesellschaftlichen Ächtung und zur wirksamen strafrechtlichen Bekämpfung der Kinderpornografie in all ihren Erscheinungsformen geführt. Ich erinnere daran, dass wir beispielsweise auf der Bundesebene bei der Schließung von Gesetzeslücken erfolgreich gewesen sind. Dabei ging es um die Nichtstrafbarkeit von Bildern, die durch eine Gesetzesänderung entstanden war, wobei die Initiative zur Schließung dieser Lücke von Sachsen-Anhalt ausging.

Auch Strafverfolgungsbehörden haben in der Vergangenheit schlagkräftige Fahndungserfolge verzeichnen

können. Ich erinnere an dieser Stelle an die Aktion „Marcy“ und an die Aktion „Mikado“, die gezeigt haben, dass in Sachsen-Anhalt auch kreative neue Wege in der Strafverfolgung gegangen werden.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren - das ist der andere Teil der Wahrheit -, trotz aller Erfolge scheint der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet der Kampf gegen die viel beschworene Hydra zu sein, der angesichts der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung und angesichts des Erfindungsreichtums pädokrimineller Täter seitens der staatlichen Behörden kaum zu gewinnen ist.

Deshalb müssen wir genau prüfen, ob die geltende Gesetzeslage noch zur Erreichung unserer Ziele im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes geeignet ist und welche neuen und zukunftsfähigen Wege wir im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung gehen müssen. Das heißt, wir müssen auch über neue und weitergehende Regelungen nachdenken.

Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Auswertung der Erfahrungen, die in anderen Ländern gemacht worden sind. Sehr geehrte Frau von Angern, ich sehe das nicht so pessimistisch, wie Sie es dargestellt haben. Aus meiner Sicht zeigen die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern durchaus, dass Klicks verhindert werden können. Wir sind schon der Meinung, dass jeder Klick, der weniger auf derartige strafrechtlich relevante Seiten gemacht wird, letztlich auch dazu führt, dass weniger von diesen Bildern konsumiert werden.

(Herr Kosmehl, FDP: Nein!)

Letztlich sind die europäischen Erfahrungen auch Anlass für das bereits von Frau von Angern dargestellte Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzwerken gewesen, das Zugangserschwerungsgesetz. Sachsen-Anhalt hat sich damals im Bundesrat für dieses Gesetz ausgesprochen. Wir haben immer gesagt, wir sehen im Sperren kein Allheilmittel, aber es ist ein Weg, der dazu führen kann, dass es weniger Klicks auf die entsprechenden Webseiten gibt.

Ich gestehe auch, dass dieses Gesetz damals unter einem unwahrscheinlich großen Zeitdruck erarbeitet worden ist. Ich habe auch erst im Nachhinein erfahren, dass es unterschiedliche technische Möglichkeiten des Sperrens gibt und dass offensichtlich die technische Möglichkeit, die in diesem Gesetz vorgeschrieben wurde, nicht die beste ist, um den Zugang zu diesen Seiten tatsächlich wirksam zu verhindern. Insoweit sieht man wieder einmal, was passiert, wenn die Gesetzgebung voreilig Lösungen anbietet, die dann praktisch nicht von dem Nutzen sind, den man sich ursprünglich davon versprochen hat.

Es kam dann, wie es kommen musste. Die Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung sofort gesagt: Das Gesetz ist zwar beschlossen worden, auch hat es der Bundespräsident noch verkündet, aber wir wenden es erst einmal nicht an. Selbst einige Bundestagsfraktionen, die ursprünglich dafür waren, haben relativ schnell Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die nunmehr genau das Gegenteil erreichen wollen und auf das Löschen ausgerichtet sind.

Die Bundesregierung will löschen. Ich gestehe, dass ich darauf auch ganz neugierig bin; denn die Bundesregierung hatte einige Zeit. Ich weiß, dass es eine Kleine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten an das BMJ gibt,

deren Inhalt es ist, herauszufinden, wie viele Seiten in dieser Zeit schon gelöscht worden sind. Es gibt eine Zwischenantwort des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Darin wird eine Zahl angeführt: Es soll im März 2010 159 Anträge auf Löschung von Webseiten gegeben haben. In 30 Fällen sollen die Webseiten dann aus dem Internet gelöscht worden sein.

Ein Verhältnis von 159 : 30, meine Damen und Herren, scheint mir noch kein erfolgreicher Weg im Hinblick auf das viel beschworene Löschen und damit den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zu sein. Deshalb, so denke ich, müssen wir die Bundesregierung nicht nur unterstützen, sondern wir müssen auch fordern, dass mit allem Nachdruck an den möglichen Lösungen gearbeitet wird.

Sie haben völlig Recht, Frau von Angern: Wir haben in der Vergangenheit stets dargestellt, dass die Server in Ländern stehen, die nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen unterworfen sind; aber das ist wohl nicht so. Drei Viertel der Server stehen in den Vereinigten Staaten. Ich glaube, unsere Bundeskanzlerin hat die Verpflichtung, sich mit dem amerikanischen Präsidenten zusammenzutun, um gemeinsam bilaterale Rechtshilfeabkommen zu schaffen,

(Zuruf von Herrn Kosmehl; FDP)

die es dann ermöglichen, dass bei diesen Löschungsanträgen die Seiten möglichst sofort aus dem Internet genommen werden. Da werden wir nicht nur die Bundesregierung, sondern insbesondere die Bundeskanzlerin in Zukunft in die Pflicht nehmen.

Ich denke, in diesem Bereich ist noch viel zu tun. Ich persönlich wünsche mir hierbei mehr Transparenz. Beispielsweise ist in der letzten Woche im Rahmen der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates vonseiten eines BKA-Vertreters leise angedeutet worden, dass es mit dem Löschen wohl nicht so einfach sein wird. Ich fordere deshalb auch die Bundesregierung auf, ganz klar zu sagen, wohin der Weg gehen soll, was die konkreten technischen und rechtlichen Möglichkeiten sind, und die bisher erreichten Erfolge offen zu legen.

Meine Damen und Herren! Der zweite Teil des Antrages bezieht sich auf die Frage der Ressourcen für die Strafverfolgung in Sachsen-Anhalt. Die Strafverfolgung kann nur durch ein enges Zusammenwirken von Justiz und Polizei erfolgreich sein. Hier müssen die entsprechenden personellen, organisatorischen und natürlich auch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die polizeilichen Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie werden landesweit durch speziell aus- und fortgebildete Beamtinnen und Beamte geführt. In besonders gelagerten Fällen übernehmen das Landeskriminalamt oder speziell eingerichtete Ermittlergruppen die Ermittlungen. Es stehen spezialisierte Ermittlungsbeamte zur Verfügung, um die Ermittlungen zügig und qualitätsgerecht durchführen zu können.

Nachdem im letzten Jahr ein Rückstau bei der Auswertung sichergestellter Computeranlagen und Datenträger festgestellt worden ist, sind in enger Abstimmung zwischen Justiz- und Innenministerium erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um sicherzustellen, dass die technische und inhaltliche Auswertung der Daten spätestens nach neun Monaten abgeschlossen werden kann. Das sind die Vorgaben, die die Rechtsprechung hierfür konkret vorgibt.

Beispielhaft möchte ich auf folgende Maßnahmen hinweisen: So ist das Personal in den Bereichen EDV, Beweissicherung und Auswertung der Polizeidirektionen erheblich verstärkt worden. Im Moment sind im Bereich des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und in den drei Polizeidirektionen insgesamt 39 Sachbearbeiter tätig. Im September 2009 waren es nur 26.

Die bereits im Frühjahr 2009 erfolgte Verstärkung der Auswertungs- und Koordinierungsstelle Kinderpornografie im Landeskriminalamt ist im Herbst nochmals um vier Beamte auf nunmehr 14 Beamte erweitert worden. Die Beamten, die die Aufgabe in diesem Bereich neu übernommen haben, sind umfassend geschult worden. Es gibt also hochqualifizierte Aus- und Fortbildungsprogramme.

Begleitet wurde die bessere Ausstattung mit Personal durch umfangreiche Investitionsmaßnahmen. Es sind hochmoderne Auswertungsplätze zur Verfügung gestellt worden. Die vorhandenen Server-Kapazitäten wurden aufgestockt, um dem stark ansteigenden Datenvolumen Rechnung tragen zu können.

Es ist ein so genannter Einleseroboter angeschafft worden, der ein effektiveres, schnelleres Einlesen von Bilddateien ermöglicht, die auf den entsprechenden Datenträgern aufgezeichnet sind.

Dies alles hat ein Investitionsvolumen von 600 000 €, das speziell in den Bereich der Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie und in die EDV-Beweissicherung und -auswertung investiert worden ist.

Meine Damen und Herren! Um den Anforderungen an eine qualifizierte polizeiliche Ermittlungsarbeit in diesem Kriminalitätsbereich und der damit im Zusammenhang stehenden Sicherung, Aufbereitung und Auswertung von sichergestellten und beschlagnahmten elektronischen Speichermedien im Rahmen der EDV-Beweissicherung und -auswertung gerecht zu werden, wird derzeit im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe eine Konzeption entwickelt, die auch andere Möglichkeiten vorschlagen wird, um auf in der Zukunft möglicherweise auftretende Häufungen von Datenmengen reagieren zu können. Das heißt, wir wollen in der Zukunft auch dann bei den Ermittlungen möglichst schnell sein, wenn wir durch bestimmte größere Straftaten in die Lage kommen, innerhalb kurzer Zeit eine große Datenmenge aufarbeiten zu müssen.

Dazu werden im Juni 2010 - wahrscheinlich in einer gemeinsamen Sitzung - im Rechtsausschuss und im Innenausschuss Beratungen durchgeführt werden. Dort besteht also auch die Möglichkeit, über diese Dinge zu diskutieren.

Meine Damen und Herren! Abschließend: Ich denke, die Fakten belegen, welchen hohen Stellenwert die Landesregierung dem Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und dem Kampf gegen Kinderpornografie in all ihren widerlichen Erscheinungsformen einräumt.

Ich glaube, wir haben, gerade was die Forderung in dem Antrag im Hinblick auf das Einbringen unserer Erfahrungen auch auf Bundesebene betrifft, noch Gesprächsbedarf.

Frau von Angern hat die europäische Richtlinie angesprochen. Ich habe mir den Wortlaut ganz genau angesehen. Das Löschen ist darin durchaus mit verankert.

Ich denke, vor allem im präventiven Bereich muss noch mehr getan werden. Dieser Bereich kommt mir in der Richtlinie bisher noch zu kurz. Wir werden uns natürlich auch in diesen Bereichen - ich denke, dabei wird sich auch das Sozialministerium mit den Erfahrungen, die im Bereich Kinderschutz und Opferschutz gemacht worden sind - mit einbringen.

Ich glaube, wir sind gut gerüstet, um mit unseren Erfahrungen auf Bundesebene dazu beizutragen, dass wir möglichst effektive Normen bekommen und dass wir in Zukunft tatsächlich auch besser für den Kampf gegen die beschriebene Hydra gewappnet sind. - Herzlichen Dank.