Protocol of the Session on March 18, 2010

Herr Kosmehl will mit dieser positiven Enthaltung die Regierung zwingen - -

(Heiterkeit bei der CDU)

Toll! Dahin ging zumindest der Redebeitrag bezüglich des Lobs an Herrn Dr. Thiel.

Meine Damen und Herren! Der Transport und die Verarbeitung von digitalen Daten und Informationen sowie deren dynamische Entwicklung bestimmen schon seit längerer Zeit wirtschaftliche Prozesse unseres Alltags. Sollen die Vorteile dieser digitalisierten Welt genutzt werden, ist es unerlässlich, dass sich auch die Verwaltungen von der Kommune bis zum Bund diesem Prozess nicht verschließen. Einen Beitrag hierzu leistet der uns vorliegende Staatsvertrag - meine Vorredner gingen bereits darauf ein -, der seine Grundlage in den Beschlüssen der Föderalismuskommission II hat.

Der IT-Planungsrat Bund-Länder-Kommunen sitzt in einem gemeinsamen Steuerungsgremium an einem Tisch. Die Informationstechnik bekommt somit eine einheitliche Stimme.

Meine Damen und Herren! Damit der IT-Planungsrat als politisch-strategisches Gremium etabliert wird, war es wichtig sicherzustellen, dass neben den Vertretern der Länder über die kommunalen Spitzenverbände auch die kommunale Ebene eingebunden wird. Ein Transparenzgewinn bezüglich der Entscheidungen des IT-Planungsrates ist damit ebenfalls gesichert.

Hinsichtlich der Belange des Datenschutzes - meine Vorredner gingen darauf ein - begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Entschließung der 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und dokumentiert dies mit der Befürwortung des vorlie

genden Entschließungsantrags. Auch darauf ging Herr Felke schon ein.

Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten besitzt oberste Priorität. Die Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten an den Sitzungen des IT-Planungsrates ist daher notwendig und macht Beschlüsse dieses Gremiums hinsichtlich der Fragen des Datenschutzes rechtssicherer.

Meine Damen und Herren! Die beratenden Ausschüsse haben die Annahme dieses Gesetzentwurfes empfohlen. Ich bitte das Plenum, dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag ebenfalls zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Borgwardt. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zunächst zur Drs. 5/2485, also zu dem Gesetzentwurf zum Staatsvertrag, ein. Wünscht jemand an irgendeiner Stelle getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall.

Dann würde ich über die Drs. 5/2485 in ihrer Gesamtheit abstimmen lassen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktion und die FDP. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE.

(Herr Borgwardt, CDU: Positiv!)

Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 5/2508 ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Landschulheims Grovesmühle aus Veckenstedt. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2085

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/2496

Die erste Beratung fand in der 62. Sitzung des Landtages am 3. September 2009 statt. Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Stahlknecht.

(Zuruf: Er ist nicht da!)

- Gut. Dann kann jetzt kein Bericht erstattet werden. Dann würde ich in die Debatte eintreten.

(Minister Herr Dr. Daehre: Der halbe Tag ist her- um! - Herr Miesterfeldt, SPD: Der halbe Tag ist rum! - Herr Gürth, CDU: Herr Stahlknecht feiert jetzt die Überstunden ab!)

Die Berichterstattung kann dann zu Protokoll gegeben werden.

(Zu Protokoll:)

Der Landtag hat den in der Drs. 5/2085 vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften in der 62. Sitzung am 3. September 2009 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient überwiegend der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur kommunalen Haushaltswirtschaft nach der Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens an die Erfordernisse und Bedürfnisse der Praxis.

Der Innenausschuss befasste sich in der 60. Sitzung am 22. Oktober 2009 mit diesem Gesetzentwurf und entsprach dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, rechtzeitig vor der Anhörung eine Synopse zu dem Gesetzentwurf vorzulegen.

Zu der Anhörung, die in öffentlicher Sitzung am 14. Januar 2010 stattfand, wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, der Landesrechnungshof sowie Vertreter der Pilotprojekte Bitterfeld, Mansfelder Land und Aken eingeladen.

Die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einschließlich einer Stellungnahme lag am 17. November 2009 vor und wurde als Vorlage 1 verteilt.

Die Stadt Bitterfeld Wolfen und der Landkreis MansfeldSüdharz konnten an der Anhörung nicht teilnehmen, überreichten dem Innenausschuss jedoch schriftliche Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf. Diese wurden als Vorlagen 2 und 3 verteilt.

Auch die kommunalen Spitzenverbände ließen dem Innenausschuss eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zukommen; es handelt sich hierbei um die Vorlage 4.

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt übergab dem Innenausschuss im Verlaufe der Anhörung am 14. Januar 2010 einen Vorschlag zur Differenzierung der Fristen des § 108a Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt und eine Synopse zur Umsetzung des Gesamtabschlusses nach Bundesländern. Das Material wurde als Vorlage 5 verteilt.

Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt äußerte sich mit Schreiben vom 18. Januar 2010 zu der Argumentation des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Verschiebung des Termins für die erstmalige Erstellung des Gesamtabschlusses. Es handelt sich hierbei um die Vorlage 6.

Auch die Stadt Aken fasste ihre in der Anhörung gemachten Äußerungen in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen; diese wurde als Vorlage 7 verteilt.

Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 68. Sitzung am 4. März 2010 erneut mit dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/2085 und erarbeitete einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/ 2496 vorliegende Beschlussempfehlung. Bei der abschließenden Gesetzesberatung fanden die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen und die redak

tionellen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Berücksichtigung.

Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

Ich schlage vor, dass wir fortfahren. Für die Landesregierung spricht der Abgeordnete Herr Bullerjahn.

(Heiterkeit)

- Entschuldigung, der Minister Herr Bullerjahn. Durch die fehlende Berichterstattung sind wir jetzt etwas durcheinander. Herr Minister Bullerjahn, bitte sehr.

Fragen Sie mich erst mal. Der Berichterstatter, der das genau weiß, ist nicht da. Ich mache das vertretungsweise für Herrn Hövelmann. Also, ich bitte von Rückfragen abzusehen.

(Heiterkeit - Herr Miesterfeldt, SPD: Teilzeitkabi- nett!)

Um es richtig zu toppen: Da wir die Doppik im Land abgeblasen haben, weiß ich doch, worüber Sie dabei geredet haben.

Ich will gern das vortragen, was mein geschätzter Kollege Hövelmann Ihnen sicherlich gesagt hätte. Es soll ja im Innenausschuss eine sehr sachliche Debatte gewesen sein. Das Thema ist, glaube ich, gerade allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern bekannt.

Der vorliegende Entwurf behandelt die Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung, die sich durch die Evaluierung der Vorschriften zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen ergeben hat.

Hintergrund: Mit dem Einführungsgesetz wurde der Landesregierung der gesetzliche Auftrag erteilt, die Auswirkungen des neuen Haushaltswesens in den Kommunen nach einem Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen. Dabei sollte insbesondere der Stand der Umsetzung und ein möglicherweise notwendiger Änderungsbedarf bei den für die Haushaltswirtschaft getroffenen Regelungen in die Betrachtung einbezogen werden. Darüber haben wir hier schon vor zwei Jahren diskutiert. Damals ist von allen Seiten gewünscht worden, das nach einer bestimmten Zeit noch einmal zu besprechen.