Allerdings kann ich die Stadt Aschersleben gut verstehen, die sagt: Wir haben die Plätze, wir haben eine Überkapazität und jetzt müssen wir auch das noch bezahlen, weil der Landkreis sagt, die Betriebserlaubnis können wir nicht versagen. Denn die Betriebserlaubnis muss erteilt werden, wenn die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Und dann sind die Kosten zu tragen.
Es ist ein Dilemma, in dem man sich befindet. Deshalb sage ich auch - ich sehe jetzt keine Lösung -, wenn wir in Zukunft an das Kinderbetreuungsgesetz herangehen sollten - das tun wir mit Sicherheit erst in der nächsten Legislaturperiode; denn in dieser Legislaturperiode schaffen wir das ohnehin nicht mehr -, dann gibt es viele andere Dinge, die man auch noch regeln muss, etwa was die Finanzierung angeht.
Die Dinge, die im Finanzausschuss gelaufen sind, sind ja auch ein Stück weit vom Gesetz umfasst und es ist gar nicht so einfach - die Finanzer sind jetzt nicht hier -, immer konkrete Zahlen zu liefern. Aber wenn man daran geht, sollte man diese Frage noch einmal aufwerfen. Sie ist eine substanzielle Frage, weil sie eine Kostenfrage ist.
Aber man wird, wenn man das konsequent zu Ende denkt, die Wahlfreiheit einschränken müssen. Vielleicht gibt es gute Gründe dafür. Darüber muss man diskutieren und das muss man dann auch mehrheitlich wollen. Deshalb will ich jetzt nicht weiterreden. Die einzelnen Fragen muss ich nicht hier beantworten; das geschieht im Wechselspiel im Ausschuss viel besser. Aber zumindest ist es ein Problem.
Im Übrigen ist es in Magdeburg eher umgekehrt. Da wird festgestellt, dass es eine Unterkapazität gibt. Dort stellt sich das Problem also umgekehrt dar. In Magdeburg haben wir gar keine kommunalen Einrichtungen mehr, sondern nur noch freie Träger. Das ist ein Thema, dem wir uns widmen sollten. Aber das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sollte man auch nicht geringschätzen.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Den Antrag der LINKEN habe ich mit Interesse gelesen. Auch ist mir das vom Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben geschilderte Problem bekannt. Interessanterweise ist das dargestellte Problem für die Mehrzahl der Kommunen in Sachsen-Anhalt offensichtlich keines;
denn bis auf das bereits zitierte Schreiben hat kein anderer Leistungsverpflichteter dieses Thema problematisiert.
Die Situation in meinem Wahlkreis war nicht anders als in der Stadt Aschersleben. Auch wir haben erlebt, wie es ist, wenn ein neuer Träger eine zusätzliche Kindertageseinrichtung eröffnet und damit in Konkurrenz zu den bisherigen Leistungsanbietern tritt.
Selbstverständlich haben in dieser Situation die Eltern geschaut, welche Einrichtung mit welchem Angebot und welchem Konzept ihnen am ehesten zusagt. Und genau das haben wir, als das KiFöG geschaffen worden ist, beabsichtigt. Dies hat auch bei uns dazu geführt, dass viele Kinder die Einrichtung gewechselt haben und dass es zu einer Veränderung bei der Auslastung der verschiedenen Träger gekommen ist. Aber - das will ich ganz deutlich sagen - zu einer Mehrbelastung des kommunalen Haushalts hat das nicht geführt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Wir werden uns selbstverständlich der Erörterung dieses Themas im Ausschuss für Soziales nicht verschließen. Ich will aber doch im Vorfeld dieser Diskussion kurz auf die geltende Rechtslage eingehen, die auch von den Verwaltungsgerichten unseres Landes so gesehen wird.
§ 11 Abs. 4 des Kinderförderungsgesetzes regelt die Finanzierung der Tagesbetreuung in den Tageseinrichtungen, die durch einen freien Träger betrieben werden. Danach erstattet die Leistungsverpflichtete, in deren Zuständigkeitsbereich die Tageseinrichtung ihren Sitz hat, dieser auf Antrag die betriebsnotwendigen Kosten abzüglich der Elternbeiträge nach § 13 sowie eines Eigenanteils des Trägers von in der Regel 5 % der Gesamtkosten. Für die Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit sind dabei die Kosten maßgeblich, die die Leistungsverpflichtete selbst als Träger einer Tageseinrichtung aufzuwenden hätte.
Eine Bedarfsprüfung ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Die Notwendigkeit und Angemessenheit der Kosten ist nicht deshalb zu bezweifeln, weil im Gebiet bereits mehrere Kindertagesstätten vorhanden sind und die aufgenommenen Kinder aufgrund freier Kapazitäten auch in anderen Tageseinrichtungen hätten betreut werden können. Dies haben die Gerichte unseres Landes wiederholt bestätigt.
Bisher regelt das KiFöG nicht, dass eine Kindertagesstätte nur dann öffentlich gefördert werden kann, wenn der Bedarf der Einrichtung vorab durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, etwa im Rahmen des Jugendhilfeplans, festgestellt worden ist. Mir ist bewusst, dass die Praxis in unserem Bundesland hierzu unterschiedlich ist. Manche Leistungsverpflichteten machen ihre Förderung bereits heute von der Aufnahme in den Jugendhilfeplan abhängig, ohne dass dies nach meiner Kenntnis bisher gerichtlich angegriffen worden wäre.
Die von der Antragstellerin damit verknüpften Probleme vermag ich derzeit nicht nachzuvollziehen. Mir ist aber bisher keine Gerichtsentscheidung bekannt geworden, die den Defizitausgleich nicht auf die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder begrenzt hätte. Das bedeutet, dass eine Einrichtung bei der Beantragung des Defizitausgleichs nicht auch die Kosten mit einreichen kann, die durch Personal- und Sachkosten entstehen, die für leere Plätze gezahlt werden sollen.
Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang ferner, dass die Träger zusätzlich einen Eigenanteil von bis zu 5 % der Gesamtkosten erbringen müssen, frage ich mich, wie ein Träger langfristig sein Angebot auf dem Markt aufrechterhalten kann, wenn er für das verbleibende Defizit nicht eine andere Finanzierungsquelle findet. Nach meinem Verständnis dürften also Angebot und Nachfrage das im Antrag dargestellte Problem lösen.
Herr Präsident! Ich möchte für meine Fraktion deutlich erklären, dass wir großen Wert auf diesen Wettbewerb legen. Nur über diesen Weg lässt sich die Qualität der Einrichtungen dauerhaft weiterentwickeln. Für uns war und ist der Elternwille entscheidender als staatliche Planung.
Wir wollen gerade nicht, dass kommunale Verantwortungsträger neuen Anbietern trotz entsprechender Nachfrage der Eltern den Zugang zur Förderung der Finanzierung von Kindereinrichtungen mit der Begründung verweigern, es gäbe bereits ein ausreichendes Angebot. Eine solche Praxis führt nach unserer Auffassung nicht zu einem Fortschritt, sondern bestenfalls zu einem Stillstand.
Wir haben festgestellt, dass im KiFöG eigentlich alles geregelt ist. Wir haben aber - zumindest beim Kollegen Michelmann in Aschersleben - ein Problem, das es dann nicht geben dürfte.
Vielleicht haben wir - das wissen wir nicht - auch in einigen anderen Kreisen des Landes solche Probleme. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass diese im Zuge der Eingemeindung von weiteren Orten und infolge der Zwangsfusion von Orten häufiger vorkommen. Denn wir haben tatsächlich den Umstand zu verzeichnen, dass Einrichtungen in verschiedenen Gemeinden zu einer Einheitsgemeinde hinzukommen; dort existieren Verträge und es könnte durchaus sein, dass dies in den entsprechenden neuen Einheitsgemeinden zu Problemen führt.
Ich bin der Meinung, wir sollten genau das tun, was wir als Landtag in solchen Situationen machen, nämlich uns im Ausschuss berichten lassen, wie das Ministerium die Situation sieht, und vielleicht eine Anhörung mit den Betroffenen, die wir kennen, durchführen. Es kann sein, dass es die eine oder andere Gemeinde gibt, die schon jetzt ähnliche Probleme hat. Viele von uns sind Mitglieder von Gemeinderäten und von Kreistagen. Ich vermute, dass die Probleme und Schwierigkeiten dort etwas eher aufschlagen, als es bei uns der Fall ist.
Dann müssen wir prüfen, ob wir in unserem Gesetz eine Formulierung haben, die die Gerichte anders auslegen, als wir uns das einmal gedacht haben. Das ist ein Umstand, mit dem wir des Öfteren leben müssen. Wir müs
sen prüfen, ob wir in irgendeiner Form reagieren müssen oder ob es nur ein Einzelfall ist. Dann müssen wir nicht reagieren.
Aber auch ich bin der Auffassung, dass wir zunächst darauf setzen sollten, dass die Kommunen in ihrer Zuständigkeit allein klar kommen. Aber wenn es Probleme gibt, die wir als Landesgesetzgeber verursacht haben, dann ist es, denke ich, unsere Aufgabe, diese zu beheben. So sollten wir damit umgehen.
Wenn ich das richtig sehe, können wir über den Antrag direkt abstimmen und sollten ihn nicht in den Ausschuss überweisen, Herr Jantos. Denn das würde bei diesem Antrag meiner Meinung nach wenig Sinn ergeben. Wir würden dann den Bericht in dem entsprechenden Ausschuss bekommen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner sind inhaltlich schon sehr tief in diese Problematik eingedrungen. Das möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen. Das Anliegen dieses Antrages ist auf jeden Fall diskussionswürdig. Wir stimmen einer Überweisung an den Sozialausschuss zur federführenden Beratung zu und plädieren dafür, den Antrag zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen.
Es handelt sich in der Tat um eine Gemengelage. In der Diskussion, die aufgemacht worden ist, erkenne ich ein paar Parallelen, wenn es um die Schulentwicklungsplanung und um den Part der Schuleinzugsbereiche geht. - Das aber nur als Randbemerkung.
Die Notwendigkeit zusätzlicher Regelungen ist auf den ersten Blick nicht unbedingt erkennbar. Wenn man nämlich das Instrument der Jugendhilfeplanung - es wurde vorhin schon angesprochen - und konkret den Teilplan für den Bereich Kita- und Hortbetreuung heranzieht, dann ergibt sich eine gute Möglichkeit, an Informationen über Angebote und Konzepte sowie über die Qualität und die Umsetzung heranzukommen.
Aber nun gibt es diesen konkreten Fall, diese Klage. Auch das Anschreiben der Stadt Aschersleben hat auf dieses gesonderte Problem aufmerksam gemacht. Ich habe auch Kenntnis davon, dass anderen Städten dieses Thema womöglich auf den Nägeln brennt. Die soziale Infrastruktur in diesem Bereich ist in der Tat recht unterschiedlich entwickelt, sowohl in den großen kreisfreien Städten als auch in den einzelnen Landkreisen.
Kurzum: Eine Recherche, wie sie in diesem Antrag gefordert wird - es sind sehr viele Fragen aneinandergereiht worden -, erscheint sinnvoll. Die Stichworte wurden aufgegriffen, auch in den Redebeiträgen: ganz vorn angestellt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, die Trägervielfalt, sozialraumorientierte Angebote - das wäre aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt -, die Ausgewogenheit der Konzepte und die Subsidiarität in der Jugendhilfe, sprich der Anteil der Marktwirtschaft. Dieser gesamte Komplex wird auch bei den kommunalen Spitzenverbänden zu diskutieren sein; denn auch das Thema kommunale Selbstverwaltung spielt hierbei hinein.
Am Ende dieser Diskussion, die federführend im Fachausschuss und begleitend im Innenausschuss geführt werden sollte, werden wir dann wissen, ob wir das KiFöG an dieser Stelle nachjustieren müssen. Der Minister hat bereits angesprochen, dass das in dieser Legislaturperiode sicherlich kaum zu schaffen ist, aber die Vorarbeit sollten wir an dieser Stelle leisten. Ich bitte deshalb um die Überweisung des Antrags an die genannten Ausschüsse. - Vielen Dank.
Ich glaube, dass Frau Reinecke meine Frage jetzt doch beantworten würde. Ich habe eine Frage bezüglich der Überweisung. Bei dem Antrag handelt es sich um einen klassischen Antrag: Die Landesregierung soll prüfen und uns über das Ergebnis der Prüfung berichten.
Wenn wir den Antrag jetzt an den Ausschuss überweisen, diskutiert dieser darüber, gibt ihn dann an den Innenausschuss, der ebenfalls darüber diskutiert und ihn zurückgibt. Dann geht er zurück ins Plenum; das Plenum beschließt darüber und das Ministerium prüft und berichtet. Das wäre auch angesichts der fortgeschrittenen Legislaturperiode vielleicht etwas umständlich.
Für mich stellt sich die Frage, ob sich die Regierungsfraktionen in diesem Fall nicht zu einer Zustimmung hinreißen lassen könnten. Dann würden wir beschließen, dass das Ministerium prüft und uns über das Ergebnis der Prüfung informiert. Das könnten wir meiner Meinung nach noch in dieser Legislaturperiode hinbekommen. - Das ist jetzt nur eine Verfahrensfrage.
Ich wollte nur auf die Alternativen hinweisen. Man kann das Szenario so sehen, wie es uns Frau Dr. Hüskens erläutert hat. Es könnte aber auch so sein, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird, dieser befasst sich mit der Sache selbst und nicht nur mit dem Verfahren und wird am Ende der Befassung mit dem Sachverhalt entweder feststellen, dass das Problem schon erledigt ist, oder er wird in einer Beschlussempfehlung feststellen, dass noch Handlungsbedarf besteht.