Protocol of the Session on March 18, 2010

(Beifall bei der FDP)

Vielleicht kann die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Bildungsausschuss - nur diesen befürworten wir, weil ich glaube, die Befassung in den anderen Ausschüssen dient nur dazu, die intensive Beratung ein wenig zu verschleiern, zu verschieben oder was auch immer - dazu dienen, den Selbstbefassungsantrag der Fraktion DIE LINKE, gestellt im September 2009, die Landesregierung möge einmal über die Probleme der Umsetzung dieser zwölfen Änderung des Schulgesetzes berichten, zu erfüllen, sodass wir den Bericht erhalten.

Den Antrag gibt es, der Ausschuss hat es beschlossen, aber einen Bericht haben wir bisher nicht bekommen. Das wäre ein Anlass, uns darüber endlich Auskunft zu geben und zu diesem Thema genauer Stellung zu nehmen. Dann sparen wir uns hierzu einerseits die Debatten im Landtag, können aber andererseits auch zukünftige Regelungen einbeziehen.

Denn ich glaube nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der gegenwärtige Flickenteppich in der Landesregelung, der für jede Kategorie von Schülern eine andere Regelung vorsieht, sinnvoll ist. Hier muss Einheitlichkeit geschaffen werden, und aus unserer Sicht geschieht das am besten dadurch, dass wir den Kommunen endlich wieder ihre Kompetenz zugestehen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kley. - Nun bitte ich Frau Feußner, für die CDU-Fraktion zu sprechen. Bitte schön.

Verehrte Abgeordnete! Ich hatte schon gehofft, dass ich auf meinen Redebeitrag verzichten könnte. Aber aufgrund des Redebeitrags von Herrn Kley muss ich doch noch etwas sagen.

Vor ca. einem Vierteljahr haben sich die Koalitionsfraktionen dafür ausgesprochen, Eltern bei der Schülerbeförderung für die Jahrgänge 11 und 12, also im Sekundarbereich II, und für vollzeitschulische Bildungsgänge in den berufsbildenden Schulen zu entlasten. Ich möchte es noch einmal betonen: Dieses ist trotz der angespannten Haushaltslage diskutiert, beschlossen und auch umgesetzt worden.

Dadurch sind die Eltern bis auf einen Eigenanteil von 100 € im Jahr - das sind ca. 10 € im Monat, wenn man die Ferien nicht berücksichtigt - erheblich entlastet worden. An die Diskussionen im Ausschuss sowie im Plenum über die Höhe und den Eigenanteil kann ich mich noch gut erinnern. Es ist eben schon ausgeführt worden. Dies möchte ich nicht wiederholen.

Ich möchte nicht ausschließen, dass es vielleicht Fälle gibt - persönlich sind mir keine bekannt -, die vorher eine 100-prozentige freiwillige Entlastung bekamen und nunmehr mit ca. 10 € im Monat belastet werden. Das ist

sicherlich für Hartz-IV-Empfänger bzw. Bezieher von SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen eine zusätzliche Belastung. Aber wenn man dies im Vergleich zu der generellen Entlastung betrachtet - das ist schon eine erhebliche Entlastung, die die Eltern bekommen; Frau Mittendorf hat ein Beispiel hierzu benannt -, können es nur sehr wenige Fälle sein.

In der Anhörung wurde auch deutlich, dass die Landkreise die derzeitige Regelung bezüglich des Eigenanteils generell begrüßen. Sie befürchten, dass bei einer 100-prozentigen Übernahme durch die Landkreise Mitnahmeeffekte entstehen könnten, ohne dass die Schüler die Schülerbeförderung wirklich in Anspruch nehmen. Das kann nicht in unserem Sinn sein, und das wollen auch die Landkreise nicht.

Außerdem haben sich nur wenige Landkreise - meines Erachtens waren das nur zwei oder drei Landkreise - freiwillig dafür entschieden, für Hartz-IV-Empfänger oder diejenigen, die über ein geringes Einkommen verfügen, die Kosten vollständig zu übernehmen, sodass nur für einen sehr kleinen Personenkreis in einigen Landkreisen - es waren, glaube ich, zwei oder drei - eine Freistellung erfolgt ist.

Selbst wenn wir das Gesetz diesbezüglich wieder öffnen würden, wäre es aus derzeitiger Sicht nur wieder für diesen kleinen Personenkreis möglich. Denn - jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt; Frau Mittendorf hat es kurz angeschnitten - wir haben derzeit zwei Landkreise, die einen ausgeglichenen Haushalt haben. Die anderen Landkreise befinden sich alle in der Konsolidierung. Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, wissen wir alle, was die Kommunalaufsicht machen würde. Das heißt, es würde nur Personen dieser zwei Landkreise betreffen, über die wir jetzt sprechen. Das wäre nicht sehr glücklich. Dazu habe ich eine andere Meinung als die LINKE und die FDP.

Da wir nun nach zwei Jahren - das haben wir so im Gesetzentwurf festgelegt - die Regelung noch einmal durchrechnen und evaluieren wollen - Herr Kley, es sollte dann im Übrigen in das FAG einfließen, das ist auch besprochen worden -, würde ich es für richtig und notwendig erachten, dass wir einzelne Fälle noch einmal im Ausschuss diskutieren, zunächst diese zwei Jahre abwarten, danach evaluieren und dann schauen, ob es möglicherweise zu einer gewissen Angleichung kommen muss oder auch nicht. Das Gesetz ist noch so jung. Ich glaube, wir sollten diesem Gesetz erst einmal die Möglichkeit einer entsprechenden Umsetzung geben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Feußner. Frau Dr. Paschke hat eine Frage. Möchten Sie diese beantworten?

Ja.

Bitte schön, Frau Dr. Paschke.

Ich wollte nur sagen, dass der Landkreis Stendal, obwohl er über Jahre keinen ausgeglichenen Haushalt hat

te, diese Regelung getroffen hat und dass es Betroffene gibt. Es gab große Probleme, dieser wenn auch kleinen Personengruppe zu erklären, dass der Landtag ein Gesetz verabschiedet, mit dem diejenigen sozusagen im Nachhinein von 0 € bzw. weniger als 100 €, zum Beispiel 50 €, auf einmal eine Selbstbeteiligung von 100 € aufbringen müssen. Ich wollte damit nur sagen, dass dies in unserem Landkreis so ist und dass es bei dieser Personengruppe Unverständnis ausgelöst hat.

Wenn Sie sich aber einmal mit der Kommunalaufsicht unterhalten und die zunehmenden finanziellen Probleme bei den Landkreisen betrachten, wird es tatsächlich so weit kommen, dass man es denen untersagt. Das ist das Problem. In der Vergangenheit ist es vielleicht an der einen oder anderen Stelle gut gegangen.

Außerdem muss ich Ihnen auch sagen: Eine vollständige Gerechtigkeit wird man wahrscheinlich wirklich nicht herstellen können. Es gab Landkreise, die überhaupt keine Entlastung für diese Personengruppe gegeben haben, und für diese ist es jetzt eine tatsächliche Entlastung, weil sie im Vergleich zu früher nur 10 € pro Monat bezahlen müssen. Man muss es auch einmal aus der anderen Perspektive betrachten.

Vielen Dank, Frau Feußner. - Nun bitte noch einmal Frau Fiedler.

Darin stimmen wir ausnahmsweise einmal überein, Frau Feußner: Es wird kein Gesetz geben, das völlige soziale Chancengleichheit und vollständigen sozialen Ausgleich herstellen kann. Darum geht es uns dieses Mal ausnahmsweise nicht.

Es geht uns darum, dass die Kommunen vor Ort entscheiden können sollen, wer von dieser Eigenbeteiligung befreit wird oder ob man sie überhaupt im Landkreis realisieren kann. Es geht uns um die kommunale Selbstverwaltung. Ich habe die leidige Erfahrung in meinem Bildungsbereich gemacht: Je näher die Verwaltung an den Menschen ist, umso größer wird das Interesse an menschlichen Entscheidungen; je weiter weg die Verwaltung ist und je weiter weg entschieden wird, umso anonymer wird es und man hat kein großes Interesse mehr an solchen Entscheidungen.

Frau Mittendort, Sie haben Recht. Wie viele Fälle gibt es nun wirklich? Diese Frage hat uns lange beschäftigt. Da unser Selbstbefassungsantrag nicht auf die Tagesordnung im Ausschuss kam, haben wir das gleich selbst erledigt und haben in den Kreistagen nachgefragt, wie viele betroffen sind. Und siehe da: Die Hälfte aller Kreistage sagten, dass es bei ihnen eine Rolle spiele. Es sind nicht bloß ein bis zwei Familien, die das betrifft.

Ich will daran erinnern - wir sind fast unter uns -, dass wir im Bildungskonvent zurzeit die Diskussion über die Eigenverantwortung von Schule und über die größere Beteiligung von Kommunen an dem, was Schule betrifft, führen. Dazu hören wir von jemandem aus einem kommunalen Spitzenverband: Lasst uns das endlich machen; wir können das vor Ort besser als ihr so weit weg. - Das hat uns zu denken gegeben. Ich glaube, dass die Kommunen vor Ort das einfach besser lösen können.

Zu dem Flickenteppich, der entsteht. Zunächst war er vor der zwölften Änderung auch schon da. Schließlich muss ich höchst verwundert sagen: Ich erinnere an die Kleine Anfrage heute Mittag. Wenn dem Land das eine bei den Gartenabfällen recht ist, dann sollte es dem Land auch bei der Schülerbeförderung billig sein. Wenn die Kommune bzw. der Landkreis bestimmen kann, ob Gartenabfälle verbrannt werden oder nicht - an dieser Stelle haben wir ebenso einen Flickenteppich -, dann sollte es dem Land auch billig sein, den Kommunen diese Entscheidungsfreiheit zu überlassen.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Wei- gelt, CDU)

Vielen Dank, Frau Fiedler. - Damit ist die Debatte beendet. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Da keine weiteren Wünsche hinsichtlich der Überweisung vorliegen, stimmen wir über diesen Vorschlag ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist offensichtlich ausreichend. Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in die genannten Ausschüsse beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir eine ganze Stunde vor unserem Zeitplan liegen. Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 17 und 16 in dieser Reihenfolge auf den heutigen Tag vorzuziehen.

Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Kursbuchstrecke (KBS) 551/585 Zeitz - Naumburg - Nebra

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2492

Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2506

Ich bitte nun Herrn Heft, für die Fraktion DIE LINKE den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wenn Sie einzelne Fäden miteinander verknüpfen und diese dann noch untereinander zusätzlich verknoten, erhalten Sie ein Netz, welches sowohl eine Verteil- als auch Auffangfunktion erfüllt. Wenn Sie nun beginnen, aus diesem Netz einzelne Maschen herauszuschneiden, so haben Sie sehr schnell einen Hauptstrang mit lose damit verbundenen Fäden.

Meine Damen und Herren! In einem ähnlichen Zustand befindet sich das Netz des Schienenpersonennahverkehrs in Sachsen-Anhalt. Ein Netz in diesem Sinn haben wir nicht mehr. Was wir in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen vorfinden, ist eine y-förmige Haupttrasse mit einzelnen mehr oder weniger langen Strecken, die wie lose Fäden an dieser Haupttrasse klemmen.

Zur Debatte stehen am heutigen Tag die Unstrutbahn in ihrer Gänze und der östliche Abschnitt im Besonderen.

Seit mehreren Jahren, meine Damen und Herren, gibt es lokale, regionale und unternehmerische Interessen, diesen Streckenabschnitt im sachsen-anhaltischen Schienenpersonennahverkehr für den Personenverkehr zu erhalten und einem angemessen Standard entsprechend auszubauen.

Die heute zur Debatte stehenden einzelnen SPNVStrecken, Kursbuchstrecke 551 im Teilabschnitt Zeitz - Teuchern - Naumburg und Kursbuchstrecke 585 Naumburg - Nebra - Wangen, sind für sich allein betrachtet möglicherweise entbehrlich. In ihrer Gänze sind sie angesichts ihrer Erschließungsfunktion für den Süden Sachsen-Anhalts eine wichtige und zu erhaltende Achse im Netz des SPNV des Landes und darüber hinaus.

Beide Abschnitte isoliert zu betrachten und infolgedessen entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen und zu handeln, führt verkehrspolitisch und auch für die weiteren Perspektiven der Region aus unserer Sicht und nach unserem Verständnis in eine völlig verkehrte Richtung. Diese isolierte Betrachtung führt zu einer Beschleunigung des Sterbens von Regionen, gerade in den ländlichen Gebieten des Landes.

Darüber hinaus erhalten beide Strecken nur gemeinsam eine weitere und für das Land Sachsen-Anhalt nicht zu unterschätzende Funktion für den Tourismus im Süden des Landes, und zwar sowohl in der Weinbauregion von Unstrut und Saale als auch hinsichtlich der Erreichbarkeit des Himmelsweges.

Beide Streckenabschnitte sind die südlichste Ost-WestVerbindung im Schienenpersonennahverkehr des Landes und ein wesentlicher und aus unserer Sicht essenzieller Bestandteil des SPNV-Netzes Sachsen-Anhalt Süd. Egal auf welchem Einzelabschnitt von beiden der Betrieb im Schienenpersonenverkehr eingestellt wird, ist das Dahinsiechen des anderen Abschnittes vorprogrammiert und wird letztlich zu dessen Sterben führen. Der SPNV im Süden Sachsen-Anhalts findet dann von wenigen Ausnahmen abgesehen nur noch in Nord-SüdRichtung statt. Jegliche Querverbindung und damit die Möglichkeit zur Erschließung der Räume mit Schienenpersonenverkehrsleistungen sind nicht mehr gegeben.

Derartige Erscheinungen, meine Damen und Herren, suchen Sie im Straßenverkehrsnetz des Landes vergebens. In diesem Netzt findet kein Verkehr ausschließlich auf Achsen statt, sondern es wird vernetzt, was der Beton hält. Wenn auch nur irgendwo ein unberührter Landstrich existiert, welcher mehr als 20 Minuten vom nächsten Autobahnanschluss entfernt ist, bedarf es keines Rufers in der Wüste.

Ein anderer Fall ist es hingegen im Schienenverkehr. In diesem Bereich werden lokale Verkehrsentwicklungen zum Anlass genommen, Verkehre einzustellen, anstatt aus der Vogelperspektive auf das Ganze zu schauen, die negativen Auswirkungen lokaler Einzelmaßnahmen zu erfassen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Umsetzung der Bahnreform im Jahr 1994 und dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 1996 wurde eine bereits vergessen geglaubte Entwicklung im Eisenbahnwesen in der Mitte Europas wieder belebt. Die Kleinstaaterei ist für jede Entwicklung, welche der Fläche und des Raumes bedarf - hierzu gehört zweifelsfrei das Eisenbahnwesen -, der Anfang vom Ende.

Die im Jahr 1996 mit dem Regionalisierungsgesetz eingeleitete Entwicklung ist mittlerweile mehr als nur eine Spaßbremse im Schienenverkehr. Natürlich ist es von Vorteil, regional zuständig zu sein, da man näher am Geschehen ist. Gleichzeitig führt dies aber auch zu nachvollziehbaren, jedoch nicht akzeptablen Egoismen zwischen den Ländern.

Wenn Sie sich die Entwicklung des Schienenpersonenverkehrs in den letzten 14 Jahren ansehen, dann werden Sie feststellen, dass durch die Wirkung der Regionalisierung zuerst Teile der Ländergrenzen überschreitenden Schienenpersonenverkehre gekappt wurden. Das Land Sachsen-Anhalt ist heute nur noch auf wenigen Hauptachsen, welche entweder hauptsächlich den Interessen des Schienengüterverkehrs oder denen des Schienenpersonenfernverkehrs dienen, mit den angrenzenden Bundesländern per Schiene verbunden.