Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die üppige Zeit. Die werde ich nicht brauchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur ganz kurz etwas erwidern. Herr Innenminister, Sie müssen mir bei Gelegenheit einmal erklären, wieso Sie beim Thema Funktionalreform, also Aufgabenübertragung, eine Verknüpfung zu einer Zwangseingemeindung sehen und sich deshalb einen Gleichlauf mit der SPD-Meinung gewünscht hätten. Das kann ich nicht sehen.
Ich sehe allerdings, dass diese Koalition nicht in der Lage ist, eine interkommunale Funktionalreform auf den Weg zu bringen. Kollege Kolze hat zunächst gesagt, es müsse im gemeindlichen Raum Ruhe sein, aber zum Ende doch davon gesprochen, dass wir in der nächsten Legislaturperiode noch eine Reform machen. Also: Entweder ist Ruhe oder man geht wieder von Reform zu Reform. Ob man sich hetzen lässt, ist etwas anderes.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema ist ja nicht abgeschlossen. Sie haben es nur verschoben.
Dann haben wir den Kollegen Rothe und den Minister Herrn Hövelmann gehört. Ich habe dabei im Duktus durchaus Differenzen entdeckt. Jetzt ist natürlich die Frage, wer hierbei zählt, der Innenminister Hövelmann oder der innenpolitische Sprecher der SPD Bernward Rothe.
denn im Kompetenzteam von Herrn Bullerjahn für die nächste Landtagswahl ist Staatssekretär Herr Erben. Also wird er entschieden, was in der Kommunalpolitik abgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die interkommunale Funktionalreform bleibt ein Thema. Es muss eine Lösung gefunden werden, und, Herr Minister, wir können eben nicht darauf warten, dass wir alle in ein Boot holen.
Wenn Sie das Kredo, das Sie hier vorgetragen haben, selbst beherzigen würden, dann hätten Sie beim FAG auch keine Regelung treffen können; denn dazu haben die kommunalen Spitzenverbände gesagt: Das reicht nicht. Die haben Sie auch nicht ins Boot geholt, sondern haben einfach eine Entscheidung getroffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bleiben bei unserer Ablehnung zu der Beschlussempfehlung. Ich bin mir ganz sicher, dass sich dieser Landtag in der nächsten Legislaturperiode mit dem Thema der interkommunalen Funktionalreform beschäftigen wird.
Aber, Herr Kollege Rothe, wir werden uns weder mit einer Landkreisneugliederung noch mit einer Länderauflösung oder was Sie sonst noch vorschlagen, beschäftigen. Das können Sie gern im Wahlkampf erzählen, aber dafür werden Sie nicht gewählt. - Vielen Dank.
Jetzt wird über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in der Drs. 5/2415 abgestimmt. Darin wird vorgeschlagen, den in Rede stehenden Antrag abzulehnen. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden mit diesem Antrag, der sich auf das Personalentwicklungskonzept der Landesregierung bezieht, sicherlich bei Weitem nicht zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode über die Entwicklung des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt reden.
Ich prognostiziere einmal: Es wird eines der spannendsten und umfangreichsten Themen bis zum Ende der Legislaturperiode werden, und zwar nicht nur deshalb, weil wir einen erheblichen Änderungsbedarf sehen, sondern auch, weil die Erkenntnis, dass bei dem vorgelegten Personalentwicklungskonzept der Landesregierung ein erheblicher Änderungsbedarf besteht, auch bei anderen Fraktionen in diesem Haus Platz gegriffen hat.
Aber ich will, weil einige Kollegen aus meiner Fraktion das heute und gestern auch gemacht haben, durchaus noch einmal einen kurzen Blick in die letzten Legislaturperioden zurückwerfen und resümieren, welche Dinge bei uns im Land in diesem Kontext bereits umfangreich diskutiert wurden.
Dazu muss man sagen: Sachsen-Anhalt hat an dieser Stelle eine besondere Bedeutung auch innerhalb der ostdeutschen Bundesländer, und zwar angesichts der Intensität und der Länge der Diskussion über die Entwicklung des öffentlichen Dienstes im Land SachsenAnhalt.
Dazu haben wir zum einen die Papiere des Kollegen Bullerjahn noch aus der Zeit der Legislaturperiode von
2002 bis 2006, in denen er sich schon damals mit den langfristigen Perspektiven des öffentlichen Dienstes bis zum Jahr 2020 auseinandergesetzt hat.
Wir haben ab dem Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2006 über Personalentwicklungskonzepte diskutiert. Sie wurden ab dem Jahr 2007 von der Landesregierung beschlossen und dem Parlament vorgelegt, wobei es sehr wohl auch um die langfristige Perspektive des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt in den einzelnen Bereichen ging.
Wir haben diese Papiere intensiv zur Kenntnis genommen, haben über sie diskutiert. Noch mehr diskutiert werden sie allerdings von den Betroffenen, sprich von denjenigen, die im öffentlichen Dienst die öffentliche Daseinsvorsorge in diesem Land realisieren, also von denjenigen, die das wichtigste Instrument auch dieses Hauses bei der Umsetzung von Politik und von politischen Inhalten sind.
Es gibt - das will ich hier ausdrücklich wiederholen - bei all diesen Papieren zwei zentrale Probleme. Das erste Problem ist, dass es sich hierbei fast ausschließlich um eine quantitative Betrachtung des Arbeitszeitvermögens der Beschäftigten im öffentlichen Dienst handelt. Das war und ist der zentrale Angelpunkt all dieser Papiere; das war die zentrale Aussage all dieser Papiere.
Ein Personalentwicklungskonzept im qualitativen Sinne - also: Wie entwickle ich das Personal, das ich im Landesdienst habe? Wie richte ich das Personal auf die neuen, qualitativ sich verändernden Aufgaben aus? - fehlte zum großen Teil. Das fehlt heute zum großen Teil immer noch und das ist unser erster zentraler Kritikpunkt an diesem Personalentwicklungskonzept. Dies sagen wir heute hier und das werden auch den öffentlich Bediensteten in den nächsten Monaten sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es gibt bei all diesen Papieren ein zweites großes Problem. Das ist im Wesentlichen die Ausrichtung all dieser quantitativen Aussagen an den so genannten Benchmarks, an den so genannten finanzschwachen westdeutschen Flächenländern.
Das heißt, die quantitative Bestimmung des Arbeitszeitvermögens im öffentlichen Dienst hat nicht etwa aus der Betrachtung der Aufgaben, die die Leute erledigen, heraus stattgefunden, sondern aus der Betrachtung heraus: Was halten andere Länder im Westen Deutschlands, und dabei auch noch ganz bestimmte Länder, nämlich die Flächenländer und die finanzschwachen Flächenländer, an Personal vor? Das war das zentrale Bezugskriterium.
Dabei wurden zwei Fragen nicht gestellt, nämlich: Wie erledigen die Beschäftigen im öffentlichen Dienst in den so genannten finanzschwachen Flächenländern West die Aufgaben und unter welchen Rahmenbedingungen erfüllen sie sie? Das sind zwei Fragen, die hierbei nicht gestellt worden sind. Sie sind anhand der Durchschnitte beantwortet worden, die man dort für die entsprechenden Aufgaben festgestellt hat.
Dazu sagen wir ausdrücklich: Das ist der zweite große Fehler, dass bei diesem Personalentwicklungskonzept keine inhaltliche Betrachtung, sondern nur der Vergleich, wie machen es die anderen, durchgeführt wurde. Dazu sage ich: Auch das ist etwas, das wir heute kritisieren
Wir haben es vor diesem Hintergrund allerdings inzwischen aufgrund der demografischen Situation in den ostdeutschen Ländern noch mit einem dritten Problem zu tun, von dem diese Personalentwicklungskonzepte ausgehen. Dieses dritte Problem wird immer drängender. Es bezieht sich auf die Frage, ob die Annahme dieser Personalentwicklungskonzepte wirklich stimmt, dass die zum großen Teil jungen Menschen dann, wenn wir sie für den öffentlichen Dienst brauchen, auch in ausreichender Zahl als Bewerber zur Verfügung stehen werden.
Dazu sage ich ausdrücklich: Von dieser Annahme muss sich dieses Hohe Haus endlich verabschieden. Wir werden vor dem Hintergrund der demografischen Situation nicht genug qualifizierte Bewerber für die Schulen, für die Polizei, für die anderen Bereiche des öffentlichen Dienstes haben.
Es gibt eine intensive Debatte in diesem Land über die demografische Entwicklung. Aber ausgerechnet bei dem eigenen Landesdienst wird sie völlig ausgeblendet, schauen wir nicht darauf, ob wir in absehbarer Zeit wirklich genügend Lehrer und Polizisten zur Verfügung haben, um sie einzustellen.
Das ist der dritte große Fehler. Das werden wir hier sagen und auch in den nächsten Monaten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Diese Dinge waren für uns Anlass, im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Enquetekommission einzuberufen, um zu schauen: Wie werden diese Dinge inhaltlich wirken? Wie werden wir in der Perspektive für die Entwicklung des öffentlichen Dienstes mit den Zielvorgaben, die die Landesregierung im Personalentwicklungskonzept festgeschrieben hat, umgehen müssen? Welche inhaltlichen Konsequenzen müssen daraus gezogen werden?
In der Enquetekommission des Landtages von SachsenAnhalt haben sich wirklich erstaunliche Wandlungen vollzogen: Diejenigen, die das Personalentwicklungskonzept im Kabinett beschlossen haben, die Minister und auch die Staatssekretäre, haben uns in der Enquetekommission überwiegend erzählt, dass das alles so nicht gehe und in dieser Art und Weise eigentlich nicht umsetzbar sei.
Es gibt im Wesentlichen drei Modifizierungen dieser Position, die ich, um den Personen gerecht zu werden, nennen möchte. Das erste Reaktionsmuster war: Ja, wir müssen Personal abbauen, und dann gucken wir uns das einmal ein, und wenn uns diese Konsequenz erreicht hat, dann werden wir einmal taktisch sehen, wie wir das umsetzen. - Innenministerium. Klasse Aussage!