Protocol of the Session on February 18, 2010

denen, die mitreden wollen, auch die Chance zu geben.

- Herr Gürth, vielen Dank. Sie schneiden mit. Ich kann es gar nicht. Ich muss es hier ganz offiziell noch einmal sagen: Ich kann es nicht.

Sie haben mir schon einiges unterstellt. Sie sagten, ich sei ein Autist. Sie freuen sich da gemeinsam und sagen das Wörtchen „mitschneiden“. Ich will noch einmal ganz öffentlich

(Herr Gürth, CDU: Wer ist ein Autist?)

und deutlich sagen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann es nicht. Aber ich werde an der Rede festhalten und fortfahren. Ich bedanke mich für den Zwischenruf.

Wie gesagt, ich möchte Sie auffordern hinzuhören; denn bedenken wir, frei sein ist eine Gunst. Sie alle sind nicht frei. Aber lassen Sie die frei sein, die frei sein wollen; denn Widerstand könnte zu einer Tugend werden. Wenn diese sich aber einschleicht, dann Gnade uns allen Gott. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Debatte. Ich sehe keinen Wunsch mehr nach einer Fortführung der Debatte. Ich schließe die Debatte ab und wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen folgendes Abstimmungsverfahren vorschlagen. Formell müsste über alle zwölf Gesetzentwürfe abgestimmt werden. Ich schlage Ihnen vor, zuerst über den Tagesordnungspunkt 3 a abzustimmen, also über den Entwurf eines

Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform in Drs. 5/2401. Im zweiten Block würde ich über die Überweisung der Gesetzentwürfe in den Drs. 5/2402 bis 5/2412 abstimmen lassen. Meine Damen und Herren, wenn Sie damit einverstanden wären, sollten wir so verfahren. Ich sehe keinen Widerspruch. Ich will noch hinzufügen - -

(Herr Grünert, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Bitte, Herr Grünert.

Herr Präsident, Sie hatten vergessen oder wollten vielleicht jetzt etwas zu den Änderungsanträgen sagen.

Ich wollte jetzt gerade ansetzen, aber ich wollte Ihnen das Wort lassen. - Entsprechend § 28 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung sind natürlich alle Änderungsanträge automatisch mit überwiesen.

Sie sind also damit einverstanden. Dann sollten wir uns noch auf die Ausschüsse verständigen. Ich habe hier vorn vernommen, dass alle Fraktionen der Überweisung der Gesetzentwürfe an den Innenausschuss zustimmen. Darüber lasse ich nicht gesondert abstimmen.

Es gab aber den Wunsch der FDP-Fraktion, die Gesetzentwürfe zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Dann gab es den Wunsch von Herrn Wolpert und Herrn Grünert, die Gesetzentwürfe zur Mitberatung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überwiesen.

Ich lasse jetzt über die Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Recht und Verfassung abstimmen. Wer möchte die Gesetzentwürfe dahin überwiesen haben? - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer lehnt dies ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung abgelehnt worden.

Ich lasse über die Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr abstimmen. Wer stimmt zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Wer lehnt ab? - Ebenfalls gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr abgelehnt worden, sodass wir über die Überweisung der Gesetzentwürfe an den Innenausschuss abstimmen werden.

Ich möchte nun abstimmen lassen über die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drs. 5/2401 an den Innenausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Überweisung des Gesetzentwurfs sowie des Änderungsantrags zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung der Gesetzentwürfe unter den Tagesordnungspunkten 3 b bis 3 l an den Innenausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gleiches Stimmverhalten. Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit sind die Gesetzentwürfe sowie die Änderungsanträge an den Innenausschuss überwiesen worden.

Jetzt liegt mir noch eine Wortmeldung von Frau Knöfler vor. Bitte schön.

Eine kurze Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Sie haben sicherlich feststellen können, dass ich nicht mit abgestimmt habe. Das ist aber offenbar nicht registriert worden. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe sind also in den Ausschuss überwiesen worden und die Beratung des Tagesordnungspunktes 3 ist damit abgeschlossen.

Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 heute zu beraten, da wir gut in der Zeit liegen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren! Ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine Stunde. Um 14.30 Uhr sehen wir uns wieder. Guten Appetit!

Unterbrechung: 13.32 Uhr.

Wiederbeginn: 14.32 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Beratung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

a) Mindeststandards für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz des Landes

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1532

b) Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt (Unter- suchungshaftvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt - UVollzG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2019

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2390

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2414

Ich bitte zunächst Frau Tiedge, als Berichterstatterin des Ausschusses für Recht und Verfassung das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag wurde in der 45. Sitzung des Landtages am 9. Oktober 2008 in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen. Der Ausschuss kam in der 32. Sitzung am 12. November 2008 aufgrund der Berichterstattung der Landesregierung überein, über den Antrag im Zusammenhang mit dem in Aussicht gestellten Gesetzentwurf abschließend zu beraten.

Zu dem dann in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 zur Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesenen Gesetzentwurf wurde in

der 43. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 7. Oktober 2009 eine Anhörung durchgeführt.

Von den Anzuhörenden wurde insbesondere die Regelanfrage bei Gericht und Staatsanwaltschaft sowie das Fehlen einer Taschengeldregelung als bedenklich angesehen. Problematisiert wurde unter anderem auch, dass nach der Legaldefinition des § 66 junge Gefangene auch über 18-jährige Heranwachsende und sogar junge Erwachsene im Alter von 21 bis 24 Jahren sind. Die Umsetzung der Differenzierung nach Haftgründen, wie seit Jahrzehnten gefordert, wurde dringend angeregt.

Durch den Gesetzentwurf wird die Angleichung des Untersuchungshaftvollzugs an den Strafvollzug verfolgt. Als richtiger wurde angesehen, wenn die U-Haft wegen der Bedeutung der Unschuldsvermutung mehr Privilegien gegenüber dem Strafvollzug enthalten würde. Der U-Haft-Vollzug darf keine vorweggenommene Strafe sein.

Weitere durch die Angehörten vorgebrachte Hinweise und Anregungen befassten sich mit dem Fehlen eines ausdrücklichen Handyverbots, der Trennung von Mittätern des Untersuchungsgefangenen, der Unterbindung des Bezugs von Schriften, deren Inhalt die Ordnung und Sicherheit der Anstalt gefährden, sowie des Verbots der dahin gehenden Informationsbeschaffung.

Für unzureichend wurde die Erhöhung der Regelbesuchszeit auf zwei Stunden monatlich gehalten. Angesichts der kurzen Haftzeiten kann es nicht angehen, dass der Gefangene in der U-Haft-Zeit lediglich zweimal Besuch erhält. Als redaktionelles Versehen wurde angesehen, dass nach § 33 Abs. 2 Kontakte des Untersuchungsgefangenen zwar zu seinen Kindern und des minderjährigen Untersuchungsgefangenen zu seinen Eltern, nicht aber zu seinem Ehe- oder Lebenspartner besonders gefördert werden.

Als verpflichtend wurde hervorgehoben, über die in § 6 beschriebenen sozialen Hilfen hinausgehend Behandlungs- bzw. Betreuungs- und Hilfeangebote zu machen, die dem Ziel der Wiedereingliederung dienen, um damit der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat in Auswertung der Anhörung eine mit dem Ministerium der Justiz abgestimmte überarbeitete Synopse zum Gesetzentwurf übergeben, die zur Beratungsgrundlage erklärt wurde.

In der 48. Sitzung des Ausschusses am 20. Januar 2010 wurden die dazu von den Fraktionen eingebrachten Änderungsanträge beraten und abgestimmt und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass sich die Fraktion der FDP bei der Abstimmung nicht der Stimme enthalten hat, sondern den Gesetzentwurf abgelehnt hat. Das ist ein Versehen bei der Abfassung der Beschlussempfehlung. Ich bitte darum, das zu berücksichtigen.

Der oben genannte Antrag in Drs. 5/1532 konnte für erledigt erklärt werden, da die in diesem formulierten Anliegen Eingang in das Gesetz gefunden haben. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und ebenfalls um Zustimmung zum Änderungsantrag, der lediglich redaktionelle Änderungen vorsieht. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Tiedge, für die Berichterstattung. - Jetzt erteile ich Frau Ministerin Kolb das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es gehört zu den Tugenden einer vorausschauenden Rechtspolitik, klare und funktionsfähige Gesetze zu schaffen, die sich zudem auf der Höhe der Zeit befinden. Ich finde, das ist uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Untersuchungshaft sehr gut gelungen. Ich glaube, es ist auch gerechtfertigt, das an dieser Stelle noch einmal zu betonen.

Wir hatten in den letzten acht Monaten sehr ausführliche und - auch das möchte ich ausdrücklich betonen - sehr konstruktive Diskussionen im Ausschuss für Recht und Verfassung. Ich meine, das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Angesichts der vielfältigen Diskussionen, die wir geführt haben, und angesichts der unterschiedlichen Anregungen, die im Rahmen der Anhörung vorgebracht worden sind, lassen Sie mich im Folgenden die Aufmerksamkeit kurz auf wenige zentrale Regelungen dieses Gesetzentwurfs richten.