Protocol of the Session on February 18, 2010

die es verabschiedet haben, und für diejenigen, die sich freiwillig gefunden haben, ein schwerer Weg war. Sie hoffen jetzt, dass sie mindestens in den nächsten 20 Jahren - das müssen wir auch vereinbaren, verlässlich vereinbaren - Ruhe haben werden, um in diesen neuen Strukturen arbeiten zu können.

Insofern stelle ich, lieber Herr Kley, wenn wir schon bei Unruhe sind, jetzt einmal die folgende Frage, die Sie mir vielleicht beantworten können: War die Frage, die Sie an den Herrn Innenminister gesellt haben, ob über Zwangseingemeindungen in Oberzentren nachgedacht wird, nur eine reine Anfrage oder war das zumindest eine gefühlte Wirklichkeit in der FDP? Stehen Sie doch dazu und sagen Sie, Sie wollen Zwangseingemeindungen in Oberzentren. Ich habe Sie so verstanden.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Ich bedauere sehr, dass der Kollege Wolpert, den ich sehr schätze, auf dem Neujahrsempfang in Barleben dem FDP-Bürgermeister Keindorff nicht die besten Grüße von Ihnen ausgerichtet und gesagt hat, er brauche demnächst nichts mehr an den Zoo in Magdeburg zu bezahlen, weil Sie Barleben eingemeinden wollen. Das ist doch eine klare Aussage.

(Zustimmung von der Regierungsbank)

Das hat natürlich Einfluss auf das Wahlergebnis. Aber wenn Sie sich hier hinstellen und diese Frage stellen, müssen Sie sie auch für sich selbst beantworten. Dazu sage ich Ihnen aus der Sicht der CDU: Diesbezüglich wird es auch im Jahr 2011 mit uns nichts - -

(Herr Wolpert, FDP: Ich brauche mehr Redezeit, damit ich den Unsinn kommentieren kann, den Sie da erzählen! - Zustimmung bei der FDP)

- Der Unsinn war die Frage, die Sie gestellt haben, und nicht das, was ich sage. Jetzt sage ich Ihnen ganz eindeutig, damit Sie auch unseren - -

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Frau Hüskens, bleiben Sie doch einmal entspannt. Das ist schlecht für den Blutdruck.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Ich bin ganz entspannt, Herr Stahlknecht! - Heiterkeit bei der FDP)

- Nein, Sie sind etwas - -

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Frau Hüskens, stellen Sie mir doch im Nachgang eine Frage, die kann ich dann gern beantworten.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Die können Sie ja gar nicht beantworten!)

Ich möchte abschließend zu dem, was Sie aufgeworfen haben, sagen, dass wir im FAG für die Oberzentren ausreichend Geld vorgesehen haben und dass damit für uns als CDU die Debatte über Zwangseingemeindungen in die Oberzentren definitiv beendet ist. - Ganz klare Aussage.

(Beifall bei der CDU)

Wie Sie das den Wählerinnen und Wählern erklären, das bleibt Ihnen überlassen.

Ich habe die Bitte, die Gesetzentwürfe und die Änderungsanträge der LINKEN an den Innenausschuss zu überweisen, weil der Innenausschuss ausreicht, um diese zu bearbeiten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich glaube, das, was zu sagen war, ist gesagt worden.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Stahlknecht. Ich glaube, es ist noch nicht alles gesagt worden; denn Herr Gallert und auch Herr Kley haben eine Frage. Wollen Sie die Fragen beantworten?

Selbstverständlich.

Dann hat Herr Gallert das Wort. Bitte schön.

Ob es eine Frage ist, können Sie, Herr Stahlknecht, dann selbst für sich beantworten. Ich möchte nur auf die - ich sage es einmal so - unterschiedliche Definition des Drittels in den Gesetzentwürfen und in unseren Änderungsanträgen eingehen. Der Innenminister hat schon gesagt: Na ja, diese Drittelregelung, die wir angewendet haben, ist vom Landesverfassungsgericht schon einmal bestätigt worden. Es ging um die Regelung, nach der der Umstand, dass sich die Ortschaften, die zwei Drittel der Einwohner in einem Territorium umfassen, für die Neugliederung ausgesprochen haben, sozusagen als Zugangsvoraussetzung für diese Regelung gilt.

Ich möchte jetzt auf den Unterschied hinweisen. Es ist richtig: Die Ortschaften, die zwei Drittel der Einwohner repräsentieren, haben sich zu einer bestimmten politischen Entscheidung bereit erklärt. Ein Drittel war dagegen. Das ist faktisch eine Art Mehrheitsentscheidung, zu der das Landesverfassungsgericht gesagt hat: Diese zwei Drittel gelten als Mehrheit, selbst wenn die Gemeindegrenzen überschritten werden.

Das, womit wir es jetzt zu tun haben, ist etwas anderes: Nach unseren Berechnungen hat bis zu einem Drittel der Bevölkerung bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl überhaupt keine politische Vertretung. Es sind zwei unterschiedliche Fragestellungen, ob ich eine Minderheit für eine politische Entscheidung pro oder kontra Einheitsgemeinde habe oder ob bis zu einem Drittel der Bevölkerung überhaupt keine politische Vertretung im Ge

meinderat hat. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, an dieser Stelle unterschiedliche Bewertungskriterien heranzuziehen.

Gut, das ist eine Begründung für Ihre Berechnungsmethode. Ich denke, die ausführliche Diskussion wollen wir im Ausschuss führen. Es ist jedoch an sich eine gute Praxis, wenn man Regelungen anwendet, die vor einem höchsten Gericht Bestand gehabt haben.

Ihre Argumentation würde die Frage aufwerfen, welcher Anteil, ob 33 %, 50 %, 40 %, 20 %, belastbar ist. Am Ende gilt es immer einen Schnitt zu machen. Der ist gerichtsfest überprüft worden. Für die Fälle, die Sie ansprechen, die möglicherweise nicht in den Genuss einer Neuwahl kämen, wenn man Ihren Änderungsanträgen nicht folgte, ist vorgesehen, dass Ortschaftsräte gewählt werden und aus deren Mitte Ortschaftsbürgermeister mit all den zusätzlichen Rechten, die wir haben.

Darüber sollten wir aber im Ausschuss diskutieren, weil ich diese Diskussion für sehr fachbezogen und fachspezifisch halte. Ich danke Ihnen, dass Sie die Begründung dafür noch einmal geliefert haben.

Vielen Dank. - Jetzt hat der Abgeordnete Herr Kley das Wort, um seine Frage zu stellen.

Herr Stahlknecht, drei kleine Fragen. Die erste Frage: Sie haben gesagt, dass die Oberzentren mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet worden sind. Warum hat dann der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau den Offenbarungseid angekündigt?

Die zweite Frage: Wenn Sie der Meinung sind, dass Eingemeindungen mit dieser goldenen Regelung im FAG erledigt sind, warum wollten Sie dann das Stadt-UmlandVerbandsgesetz nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts noch einmal ändern, anstatt es aufzuheben? Denn es sah in letzter Konsequenz ja auch eine Neuordnung vor.

Die dritte Frage: Welchen Unterschied sehen Sie zwischen einer Zwangseingemeindung in eine kreisangehörige Gemeinde und einer Zwangseingemeindung in ein Oberzentrum?

Fangen wir mit der letzten Frage an: Die jetzt stattfindenden Auflösungen und Zuordnungen erfolgen auf der Grundlage eines stringenten Gesetzgebungsverfahrens - das habe ich Ihnen vorhin erklärt. Das, was Sie möglicherweise ansprechen, zwangsweise Zuordnungen zu den Oberzentren, ist in den Gesetzentwürfen in keiner Weise gewollt. Das wäre eine völlig neue politische Ausgangslage, und ich sage Ihnen: Die lehnen wir ab. - Das ist die Antwort auf Ihre letzte Frage.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)

Sie können hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen; das ist unseriös. Das eine ist ein stringentes Gesetzgebungsverfahren, das andere ist ein Wunsch, den Sie für Ihre Partei heute anscheinend höflich formulieren.

(Herr Kley, FDP: Aber für die Gemeinde ist es doch egal, wie sie ihre Selbständigkeit verliert!)

- Nein, das ist nicht so. Es nützt auch nichts, das durch Lautstärke zu dokumentieren. Gelegentlich ersetzt der Irrende durch Heftigkeit, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt. Sie müssen schon beides voneinander trennen.

(Zuruf von Herrn Kley, FDP - Herr Hauser, FDP: Wenn man ihm die Wahrheit sagt, dann ist er be- leidigt! Das ist das Problem!)

Der nächste Punkt ist, dass das Stadt-Umland-Verbandsgesetz im Augenblick deshalb geändert werden soll, weil mit der neuen Ausgangslage der Gebietskörperschaften umgegangen werden muss, was überhaupt nichts mit dem Finanzausgleichsgesetz zu tun hat. Das neue Finanzausgleichsgesetz ist erst in diesem Jahr in Kraft getreten und seitdem hat es überhaupt keine neuen Überlegungen zu dem Stadt-Umland-Verbandsgesetz gegeben. Insofern verstehe ich die Verknüpfung, die Sie mit Ihrer Frage vorgenommen haben, an dieser Stelle nicht.

(Herr Kley, FDP: Die Verknüpfung haben Sie vorgenommen, zwischen Finanzausgleichsgesetz und Eingemeindung!)

- Das ist - -

(Herr Hauser, FDP: Ja, ja! - Unruhe bei der FDP)

- Herr Wolpert, selbstverständlich habe ich sie vorgenommen, weil wir gesagt haben - -

(Herr Kley, FDP: Mein Name ist Kley, sehr geehr- ter Herr Stahlknecht!)

(Herr Wolpert, FDP: Das zeigt, wie nervös Sie sind!)

- Ich bin überhaupt nicht nervös. Ich habe - -

(Herr Hauser, FDP: Selbstverständlich!)

Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.