Protocol of the Session on January 21, 2010

Ich gestatte Ihnen das.

Ich zitiere:

„Unverständlich bleibt insbesondere, dass die Landesregierung von der Möglichkeit, in Leistungsgesetze einzugreifen, keinen Gebrauch gemacht hat. Im Gegenteil: Es wurden noch im Jahr 2009 zusätzliche Ansprüche in Leistungsgesetzen, wie zum Beispiel bei der Schülerbeförderung, geschaffen. Ein gutes Beispiel sind in diesem Zusammenhang auch die Ausgaben für die Beteiligung des Landes an der Kinderbetreuung. Es ist zumindest finanzpolitisch nicht nachvollziehbar, warum generell auf Eingriffe in Leistungsgesetze verzichtet wurde.“

Der Landesrechnungshof mit seinem Präsidenten Herrn Seibicke an der Spitze ist dem Finanzausschuss ein wichtiger und guter Berater bei allen Beratungen.

(Herr Kosmehl, FDP: Aber!)

Aber ich habe es zu Beginn der Haushaltsberatungen im Finanzausschuss gesagt und ich sage es auch hier: Ja, wir wollten keine Einschnitte in das KiFöG. Ja, wir wollten die gerade erst in den Nachtragshaushalt eingestellten weiteren Mittel für die Schülerbeförderung auf keinen Fall zurücknehmen.

Warum auch? Was können unsere Kinder für die Unverantwortlichkeit einiger weniger auf dieser Welt? Warum soll gerade die Zukunft der Gesellschaft dies zu spüren bekommen?

Die SPD-Fraktion sagt eindeutig nein zu Einschnitten, die die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gefährden.

(Zustimmung bei der SPD - Zurufe von Minister Herrn Dr. Daehre, von Herrn Gallert, DIE LINKE, und von Herrn Kosmehl, FDP)

Diese Leistungsgesetze stehen für eine nachhaltige Entwicklung, da sie die Chancengleichheit unserer Kinder im Bildungsbereich erhöhen. Sie dürfen deshalb nicht zum Spielball von unverantwortlichen Profilierungsvorhaben werden.

Neben der Verteidigung von sozialdemokratischen Anliegen konnten wir in den Beratungen zahlreiche Ver

änderungen durchsetzen, vor allem in den Bereichen Bildung und Soziales. Ich möchte dazu im Folgenden einige Beispiele anführen.

Die in Einzelplan 05 vorgesehenen Kürzungen bei der Beratungslandschaft wurden zurückgenommen. Die Mittel wurden wieder auf 100 % angehoben. Mehr noch: Um die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten, sind diese von möglicherweise erforderlichen Haushaltssperren - es ist schon darüber gesprochen worden - ausgenommen. Dies gilt für alle Beratungsbereiche und ebenso für die Vereine. Verbunden sind diese Ansatzstabilisierungen mit der Auflage, eine Umstrukturierung in der Beratungslandschaft gemeinsam mit den Kommunen, den Trägern und dem Land zu erreichen, die zu effizienteren Formen führt und sich auch in den Wirtschaftsplänen wiederfindet.

Die Jahre 2010 und 2011 werden somit Jahre, die alle nutzen müssen, um die Strukturen in diesem wichtigen sozialen Bereich zu überdenken und gemeinsam Lösungen zu finden, die alle Beteiligten, das heißt die Kommunen, die Träger und das Land mittragen. Dafür sind zwei Jahre Zeit.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Aufstockung der Zuschüsse zum Fachkräfteprogramm auf 3 Millionen €, sodass auch hier mehr Mittel als geplant für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen.

Natürlich spielte auch die Neuorganisation des Sports in dem Doppelhaushalt eine Rolle. Das entsprechende Kapitel wurde neu gefasst, was auch eine Folge der Neuaufstellung des LSB ist. Mit den vorgenommenen Veränderungen ist der organisierte Landessport auf einem guten und sicheren Weg.

Der Ausschuss für Finanzen hat die Arbeit des Präsidiums honoriert und hat nach der Vorlage des Wirtschaftsplanes für das Haushaltsjahr 2010 in seiner letzten Sitzung am 11. Januar die vorgesehene Sperre der LSB-Mittel aufgehoben. Damit wird deutlich, dass im sozialen Politikfeld ein Schwerpunkt des Doppelhaushaltes zu finden ist, der wichtig ist für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, weil Kinder und Jugendliche die Zukunft der Gesellschaft bedeuten und weil wir alles tun müssen, damit sie bestens ausgebildet ihre Lebensplanung beginnen und erfüllen können.

(Beifall bei der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum zweiten großen Schwerpunkt des Haushaltes aus meiner Sicht übergehen, zu Einzelplan 06 mit der Veranschlagung der Budgets für die Hochschulen und Universitäten.

Die Hochschulen und Universitäten erhalten entgegen dem ursprünglichen Entwurf jetzt nicht nur 100 % des vorgesehenen Budgets, sondern zudem noch 5 Millionen € in 2010 bzw. 10 Millionen € in 2011 zusätzlich zur Unterstützung des Anpassungsprozesses auf Master- bzw. Bachelor-Abschlüsse bzw. zur Verbesserung von Studium, Lehre und Exzellenzoffensive.

Es wurde vereinbart, dass die Mittel für die Leistungsbudgets auf der Grundlage der neuen Zielvereinbarung ab dem Jahr 2011 unter Berücksichtigung eines Indikatorensystems aufgeteilt werden. Dies wird nur in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgen und bedeutet den Einstieg in ein auf Indikatoren basierendes allgemeines Budget.

Erinnern wir uns an die im Vorfeld der Einbringung des Haushaltes in Sachen Hochschulen teilweise öffentlich geführte Diskussion um notwendige Referendarstellen, um den Ausgleich der Tariferhöhungen und Tarifanpassungen durch das Land. Wir haben auch in der Enquetekommission heftig darüber diskutiert.

Mit dem Entwurf der Landesregierung hat dies bereits Berücksichtigung gefunden. Die Zahl der Referendarstellen wurde auf 480 im Jahr 2010 bzw. auf 620 im Jahr 2011 erhöht. 90 % der Kostensteigerungen aufgrund der Tarifvertragsänderungen bzw. der Tarifanpassungen werden vom Land übernommen.

Das war keinesfalls selbstverständlich. Aber damit ist die Politik den Hochschulen ein großes Stück entgegengekommen. Sie erhalten ihre Budgets nun zu 100 % und noch weitere Mittel zur Unterstützung der bereits erwähnten Reformprozesse.

In Einzelplan 07 wurden wesentliche Impulse für eine nachhaltige Bildungspolitik sowie für eine Sicherung unserer Kulturlandschaft gesetzt. Ich möchte an dieser Stelle insbesondere auf die Honorarkräfte für die Betreuung in den Schulen verweisen, für die Mittel bereitgestellt wurden.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Damit ist es den Schulen erstmals möglich, eigenverantwortlich bestimmte Projekte als außerunterrichtliches Angebot durchzuführen. Dies ermöglicht nicht nur eine Ergänzung, sondern eine Bereicherung des Angebots der Schulen, weil dabei verschiedene Partner - Künstler, Sportvereine und Ähnliches - einbezogen werden können.

Im Bereich der Erwachsenenbildung haben sowohl der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als auch der Finanzausschuss einen Großteil der Kürzungen rückgängig gemacht, was den entsprechenden Trägern die Weiterarbeit ermöglicht.

(Zustimmung bei der SPD)

Auch dies verdeutlicht, dass Bildung ein zentrales Anliegen der Sozialdemokratie darstellt. Es wird auch unserem Anspruch gerecht, dass sich Bildung nicht nur auf Schule und Hochschule erstreckt, sondern dass noch mehr dazu gehört: Bildung als lebenslanges Lernen von der Kita bis zur Uni, vom Kleinkind bis zum Rentner, was durch die Politik unterstützt werden muss.

Im Einzelplan 09 möchte ich die Anhebung der Mittel für den Schulbau im ländlichen Raum im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, kurz: ELER, nennen, was ein besonderes Anliegen von uns darstellte und was wir erst in der Bereinigungssitzung auch umsetzen konnten.

Ebenfalls zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raumes werden die 300 000 € beitragen, die als nationale Kofinanzierungsmittel zur Inanspruchnahme von EU-Mitteln für die Leader-Projekte eingestellt wurden.

Sie sehen, Herr Tullner, nicht nur die CDU ist die Partei des ländlichen Raumes, auch die SPD tut dafür sehr viel.

(Zustimmung bei der SPD)

Im Einzelplan 14 sind insbesondere zwei Veränderungen auffällig. Zum einen wurde mit der Bereitstellung

von zusätzlichen Mitteln in Millionenhöhe die Kofinanzierung von Bundesmitteln im Bereich Städtebau, dort besonders die Sanierung und der Denkmalschutz gesichert.

Zum Zweiten mussten die Änderungen im Wohngeldgesetz berücksichtigt werden, was in diesem Bereich zu einem Aufwuchs der Ausgaben führte.

Eine einschneidende Veränderung im Einzelplan 15 war sicherlich der Verzicht auf die Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes, des so genannten Wasserpfennigs. Das Land verzichtet somit auf ca. 15 Millionen € an möglichen zusätzlichen Einnahmen, was in der augenblicklichen Situation der öffentlichen Finanzen mit Sicherheit keine Selbstverständlichkeit ist. Am Ende haben wir diesen Einnahmeverlust der GMA zugeschrieben.

Zum Einzelplan 13. Einen Beitrag zur Konsolidierungspartnerschaft zwischen Land und Kommunen wird zweifelsohne das Teilentschuldungsprogramm leisten, welches im vorliegenden Haushalt nur durch die Kostenerstattungen an die Investitionsbank ausgewiesen wird, aber bereits im Jahr 2010 anläuft.

Die Investitionsbank wird dieses Programm zwei Jahre lang vorfinanzieren. Sie wird umschuldbare Kredite von kommunalen Gebietskörperschaften übernehmen. Dabei werden sofort 30 % der Gesamtsumme entschuldet und über zehn Jahre ein gleichbleibender Zinszuschuss für das Restdarlehen gewährt.

Es wird eine Vereinbarung zur Konsolidierungspartnerschaft zwischen dem Land und der jeweiligen Kommune abgeschlossen. Der Beitrag des Landes besteht in den Zins- und Tilgungszuschüssen, während sich die Kommunen dazu verpflichten, das geförderte Darlehen innerhalb von zehn Jahren zu tilgen und grundsätzlich auf eine Neuverschuldung zu verzichten.

Bei dem Thema Kommunen möchte ich an dieser Stelle kurz noch die Suchtberatung ansprechen. Vorsitzende Frau Dr. Klein hat es schon vorgebracht. Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz wurde die Suchtberatung den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe übertragen und es wurden entsprechende Mittel über das FAG als besondere Ergänzungszuweisung ausgewiesen. Dies entspricht in etwa den Mitteln, die die Landkreise und kreisfreien Städte bisher für die Suchtberatung quasi als Kofinanzierung ausgegeben haben.

Daneben hat das Land, bisher im Einzelplan 05 veranschlagt, den Trägern Gelder in Höhe von rund 1,5 Millionen € zur Verfügung gestellt. Aufgrund der nunmehr erfolgten Kommunalisierung und im Zuge der Transparenz stehen die rund 1,5 Millionen € an Landesmitteln nunmehr mit eigenem Titel im Einzelplan 13 zusätzlich zu den Mitteln, die die Kommunen über das FAG erhalten.

Das Land fördert nicht doppelt. Es entledigt sich auch nicht seiner Verantwortung, sondern es gewährleistet den Trägern der Suchtberatung im Land eine Finanzierung in der Höhe, die sie auch bisher erhalten haben.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! All diese Veränderungen durch die parlamentarischen Beratungen - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - wurden durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert. Das war uns sehr wichtig.

Die Neuverschuldung kann nicht zur Finanzierung aller Wünsche dienen. Die Setzung politischer Schwerpunkte durch eine Ausgabenerhöhung darf keine Neuverschuldung implizieren, sondern muss durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das verstehen wir unter einer soliden Haushaltsplanung.

Trotz dieses Vorsatzes hat sich aber die Nettokreditaufnahme auf ca. 739 Millionen € für das Jahr 2010 und auf 541 Millionen € für das Jahr 2011 erhöht. Die Ursachen dafür liegen in zwei Bereichen: Zum einen mussten die Steuerausfälle als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise kompensiert werden. Die Zahlen sind Ihnen mittlerweile bekannt. Sie wissen aber auch, dass dies auch Auswirkungen zum Beispiel auf die Steuerschwankungsreserve hatte, die wir ja bereits ein Stückchen angefüttert hatten. Dieser konnten lediglich 76,5 Millionen € entnommen werden. Nun ist dieser Topf leer.

Der zweite große Block betrifft die Veränderungen beim Finanzausgleichsgesetz. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen dieses Gesetzes wurden insgesamt fünf große Veränderungen vorgenommen, die bedeutende finanzielle Auswirkungen hatten.

Zum einen erhöhte sich durch eine genauere Veranschlagung der kommunalen Ausgaben die FAG-Masse um 14 Millionen €. Zusätzlich wurden 11 Millionen € für die Grundzentren bereitgestellt. Weiterhin wurde eine Härtefallregelung beschlossen, die gewährleisten soll, dass nach der Neuordnung des Finanzausgleiches den Kommunen in den nächsten beiden Jahren mindestens 80 % der Einnahmen, die sie nach dem alten Gesetz bekommen hätten, garantiert werden. Dafür wurden insgesamt mehr als 1,1 Millionen € aufgewendet. Zudem erhalten die Kommunen Kompensationszahlungen für den Wegfall der Einnahmen aus der Kfz-Steuer in Höhe von je 13 Millionen € in beiden Jahren.

Durch die Streckung der Rückzahlungen der Kommunen aus den Überzahlungen nach dem alten FAG auf drei Jahre muss das Land nun auch Einnahmeverluste kompensieren. Insgesamt - das wurde mehrfach erwähnt - sind es rund 55 Millionen € per anno als Preis für den Einstieg in ein aufgabenbezogenes FAG, welches wir in der Dezembersitzung beraten und verabschiedet haben.