Protocol of the Session on January 21, 2010

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Auch bei diesem Tagesordnungspunkt ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2344.

(Frau Dr. Hüskens, FDP, meldet sich zu Wort)

- Ja, bitte.

Ich möchte noch die Überweisung in die Ausschüsse für Inneres und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beantragen.

Einer Überweisung als solcher stand nichts im Wege. Die Federführung soll dem Ausschuss für Recht und Verfassung übertragen werden. Das ist sicherlich auch unstreitig.

Dann lasse ich jetzt über eine Überweisung in die Ausschüsse für Inneres und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien abstimmen. Wer den Gesetzentwurf außer zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung auch zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die FDPFraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. - Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Heimgesetzes des Landes SachsenAnhalt (HeimG LSA)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 5/2365

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor etwa drei Jahren, im September 2006, trat die Föderalismus

reform in Kraft. Man kann inhaltlich dazu stehen, wie man möchte. Auf jeden Fall haben die Länder seitdem die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht.

Wir haben uns im Landtag danach schon mehr als einmal mit dem Thema befasst. Wir haben zum Beispiel beschlossen - ich glaube, es war damals ein Antrag der LINKEN -, dass wir im Rahmen einer Gesetzesnovelle auf der einen Seite die Standards erhalten, auf der anderen Seite aber die bürokratischen Regelungen flexibilisieren wollten. Das ist damals, so glaube ich, einstimmig beschlossen worden.

Danach haben wir sowohl hier im Plenum als auch im Ausschuss immer wieder zu klären versucht, wann denn Sachsen-Anhalt ein eigenes Heimgesetz verabschieden möchte. Ich war schon damals mit der zeitlichen Perspektive unzufrieden.

Wir haben Ende 2007 zum ersten Mal überlegt, einen eigenen Entwurf vorzulegen. Die Idee haben wir dann wieder verworfen, weil es - ich glaube, es war zum Jahreswechsel 2007/2008 - einen entsprechenden Entwurf des Ministeriums gab. Ich muss gestehen, dass das, was ich damals gesehen habe, nicht so schlecht war, dass ich gesagt hätte, wir müssten unbedingt einen eigenen Entwurf erarbeiten.

Danach verschwand dieser Entwurf aber wieder ohne eine Begründung und tauchte auch nicht wieder auf. Man hat immer wieder einmal gehört, das Ministerium arbeite nun doch an einem Heimgesetz, aber eigentlich haben wir im Sozialausschuss über lange Zeit keinen entsprechenden Entwurf gesehen, auch nicht nachdem man sich endlich mit dem Bund über das Heimvertragsrecht geeinigt hatte.

Deshalb haben wir im letzten halben Jahr selbst einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. Dabei haben wir uns von folgenden Überlegungen und Zielen leiten lassen:

Erstens. Wir wollen ein Heimgesetz noch in dieser Legislaturperiode. Und wir wollen im Parlament auch wirklich Zeit für die Beratung haben. Es ist mir - das habe ich der Zeitung entnommen - ehrlich gesagt zu riskant, wenn wir einen Entwurf für ein Heimgesetz in diesem Bundesland erst im Juni vorgelegt bekommen.

Ich denke, die meisten von uns sind schon lange genug hier, um zu wissen, dass spätestens nach der Sommerpause der Wahlkampf beginnt. Man kann den einen oder anderen Aufgalopp jetzt schon beobachten. Ich fände es außerordentlich bedauerlich, wenn ausgerechnet das Heimgesetz unter die Räder geraten würde, weil man im Ministerium halt nicht so vorangekommen ist.

Zweitens. Einerseits wollen wir in unserem Gesetz nur das regeln, was wir als Landesgesetzgeber unbedingt regeln müssen; denn der Bund hat nach wie vor eine ganze Reihe von Kompetenzen. Ich halte ehrlich gesagt nicht viel davon zu versuchen, in ein Landesgesetz auch noch die Regelungen aufzunehmen, die der Bundesgesetzgeber eigentlich in seiner Zuständigkeit hat. Andererseits wollen wir - das ist unsere liberale Grundüberzeugung - so viel wie möglich im Gesetz und so wenig wie möglich in Verordnungen regeln.

Drittens. Wir wollen eine effektive Qualitätssicherung in der Pflege und einen möglichst hohen Grad und eine möglichst lange Zeit der Selbstbestimmung für Menschen, die in Heimen leben. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir einige Eckpunkte in dem Heimgesetz festgelegt.

Ich glaube, der Dreh- und Angelpunkt ist zunächst die Frage, wie man ein Heim definiert. Diesbezüglich haben wir in den anderen Gesetzen eine Reihe von Versuchen gefunden, sich dem Thema zu nähern. Wir als Liberale haben uns für folgende Überlegungen entschieden:

Es gibt heutzutage neben dem Heim, also dem Betrieb und den pflegerischen Leistungen aus einer Hand, eine ganze Reihe von unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen. Wir haben uns überlegt, dass sich die Bewohner einer Wohnung, einer Wohngruppe, einer WG - egal, wie man das nennen möchte -, solange sie die pflegerische Leistung abbestellen und einen neuen Leistungserbringer beauftragen könnten, ohne Sorge haben zu müssen, dass sie dadurch die Wohnung verlieren würden, außerhalb des Heimrechts bewegen. In dem Moment, in dem eine Person die Pflege und die Wohnung, unabhängig davon, wie viele Plätze es dort gibt, aus einer Hand nehmen muss, bewegen wir uns im Bereich des Heimrechts.

Ich glaube, dass wir mit dieser Grundüberlegung einerseits ausschließen können, dass man versucht, große Heime einfach in kleinere Einheiten aufzuteilen, um dem Heimrecht zu entgehen, es sich aber tatsächlich um ein Heim handelt, weil sich die Bewohner nicht von der Pflegeleistung trennen könnten, selbst wenn sie es wollten. Andererseits ermöglichen wir dadurch, dass es in Zukunft innovative Formen geben kann.

Viertens haben wir die Fachkräftequote aus der Verordnung herausgenommen und in dem Gesetz festgeschrieben. Es ist, wie gesagt, eine liberale Grundüberzeugung, dass die wesentlichen Elemente in einem Gesetz und nicht in einer Verordnung stehen sollten.

Wichtig für uns ist - das ist, glaube ich, im Parlament auch relativ unstrittig -, dass unangemeldete Kontrollen der Heimaufsicht die Regel sein sollten. Im Augenblick gibt es sie auch, aber in der Praxis sind sie eher die Ausnahme.

Und wir haben versucht, die Abstimmung zwischen dem MDK und der Heimaufsicht, so schwer dies auch ist, ein bisschen zu stärken. Wir sagen: Wenn der MDK geprüft hat, dann kann die Heimaufsicht ihre Kontrollpflicht auf bis zu 24 Monate ausdehnen.

Darüber hinaus wollen wir aber eine praxisnahe Erprobungsregelung, um innovative Lösungen zu unterstützen. Wir sind der Auffassung, dass ein Modell, für das es einmal eine Ausnahmegenehmigung gegeben hat und das sich aus der Sicht der Heimaufsicht bewährt hat, auch längerfristig Bestand haben soll. Im Endeffekt soll es dann zur Norm werden können.

Abschließend möchte ich auf einen Punkt eingehen, auf den ich schon verschiedentlich angesprochen worden bin; dieser betrifft Sprache und Duktus des Gesetzentwurfs. Mir ist gesagt worden: Sie reden immer von einem Heimgesetz; das ist nicht so richtig modern. - Dazu möchte ich auf drei Aspekte aufmerksam machen.

Erstens ist es vielleicht eher eine gefühlsmäßige Sache. Wir hatten hier im Bundesland ein Nichtraucherschutzgesetz und ein Kinderschutzgesetz. Ich muss gestehen, dass ich nicht noch ein Heimbewohnerschutzgesetz daneben stellen wollte. Ich habe ehrlich gesagt kein besonders gutes Gefühl dabei.

(Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

Zweitens bin ich der Meinung, dass ein Gesetz ohne Prosa gut sein sollte. Wenn man einmal in die anderen Bundesländer schaut, dann hat man inzwischen Probleme, das Gesetz, welches den Heimbereich regelt, überhaupt noch zu finden. Die materiellen Regelungen in den Heimgesetzen der anderen Länder sind zwar ziemlich ähnlich - an dieser Stelle unterscheiden sie sich nicht dramatisch -, aber alle haben ihre Kreativität in die Begrifflichkeit und in den Titel des Gesetzes gesteckt.

Ich halte das für nicht wirklich zielführend. Deshalb sage ich: Sollte es für diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, tatsächlich wichtig sein, dass man eine andere Gesetzesüberschrift wählt, kann man darüber reden. Das ist für mich kein Dollpunkt. Aber ich warne dringend davor zu glauben, dass allein der Duktus oder die Begrifflichkeit ein Heimgesetz besser oder schlechter machen.

Und vielleicht sollten sich die Bundesländer auch einmal einigen, welchen Begriff man benutzen will. Denn es wäre schön - darauf hatten wir uns hier auch verständigt -, wenn solche Dinge einigermaßen vergleichbar wären. Wenn es schon schwierig ist, das Gesetz überhaupt zu finden, hilft das sicherlich nicht.

Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass wir Ihnen einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, und zwar ausgewogen zwischen den Belangen und Bedürfnissen der Bewohner auf der einen Seite und dem Kontrollerfordernis auf der anderen Seite.

Um es ganz klar zu sagen: Die bei weitem meisten Betreiber in unserem Bundesland und natürlich auch das Pflegepersonal mühen sich jeden Tag redlich, ihrer Aufgabe nachzukommen, und arbeiten jeden Tag redlich zum Wohle der Bewohner. Aber es gibt leider auch immer wieder einmal schwarze Schafe, in unserem Bundesland auch völlig unabhängig von der Trägerform. Wir hatten auch in Magdeburg einige Fälle, die uns alle nicht besonders gefreut haben. Unser Ziel ist, diese Zahl möglichst klein zu halten, das Angebot aber möglichst breit und vielgestaltig sicherzustellen.

Abschließend noch eine Bemerkung, weil ich in den letzten Tagen auch darauf angesprochen wurde: Nein, unser Gesetzentwurf ist materiell kein Gegenentwurf zu dem Entwurf der Landesregierung; denn um das sagen zu können, müsste ich ihn kennen. Ich kenne ihn aber nicht.

(Minister Herr Bischoff: Was?)

Demzufolge ist dies schlicht und ergreifend das, was wir für erforderlich halten. Ich hoffe, dass wir darüber im Ausschuss für Soziales sachlich diskutieren können.

Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Kol- ze, CDU)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine kleine Bemerkung zum Anfang: Ich habe mir vorgenommen

- ich weiß nicht, ob ich das durchhalte -, meine Reden als Mitglied der Landesregierung möglichst kurz zu halten,

(Zustimmung von Herrn Miesterfeldt, SPD, und von Herrn Scheurell, CDU)

weil das eigentlich der Tag des Parlaments ist. Es kann natürlich sein, dass Sie das irgendwann kritisieren und sagen: Der hat zu wenig zu sagen. Aber ich habe die Erfahrung gemacht: Wenn man in den Reihen der Abgeordneten sitzt und von Regierungsseite schon alles gesagt worden ist, dann bleibt für die Sprecherinnen und Sprecher oft wenig übrig bzw. das Gesagte wiederholt sich. Daher versuche ich, mich kurz zu fassen.

(Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

Der Vorschlag der FDP-Fraktion für den Entwurf eines Heimgesetzes ist - das muss man einfach sagen - auf den ersten Blick übersichtlich, klar strukturiert und regelt wesentliche Gegenstände des Heimrechts in knapper Weise. Bekanntlich steckt der Teufel im Detail.

Deshalb sage ich eingangs unmissverständlich - davon konnte ich mich überzeugen -: Von einer Zurückhaltung des Sozialministeriums, der Landesregierung oder der Koalitionsfraktionen, ein Landesgesetz zum Heimrecht auf den Weg zu bringen, kann keine Rede sein. Es ist doch vielmehr öffentlich bekannt gewesen - mit Sicherheit auch Ihnen, Frau Dr. Hüskens -, dass sich der Gesetzentwurf der Landesregierung in der fachinhaltlichen Endabstimmung befindet.