Ich sage Ihnen auch: Wer nach dem DDR-Recht Bodenreformland hätte erwerben und es hätte vererben dürfen, der konnte es auch nach bundesdeutschem Recht behalten. Aber dort, wo die Voraussetzungen vor der Wende nicht vorgelegen haben, kann das doch kein Grund sein, dieses Grundstück nach der Wende dem recht
Deshalb waren die Regelungen nach der deutschen Einheit in den 90er-Jahren die richtige Lösung und kein Vorwurf. Wir haben all das gemacht, was der Realität vor dem Jahr 1989 am nächsten gekommen ist, und wir haben den ursprünglichen Eigentümern, die zu Unrecht enteignet worden sind, nachträglich geholfen. - Vielen Dank.
Doch bevor Sie beginnen, möchte ich Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen in Quedlinburg recht herzlich begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tinte unter dem Koalitionsvertrag ist kaum trocken, da wird zu einer bestimmten Passage des Koalitionsvertrages ein Antrag gestellt. Ich glaube, das ist per se schon ein etwas ungewöhnlicher Vorgang.
Ich habe heute Morgen - dieser Antrag wird ja nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch in Mecklenburg-Vorpommern gestellt - die dortige Debatte nachgelesen, meine Damen und Herren, und ich wünsche mir sehr, dass in diesem Hohen Hause in Magdeburg in SachsenAnhalt über die Thematik in einem anderen Stil diskutiert wird, als es in Schwerin der Fall war.
Ihr Beitrag, Herr Krause, war leider in manchen Passagen nicht sehr hilfreich. Ich will mich bemühen, einen Beitrag dazu zu leisten, die Faktenlage aufzuklären.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist im Kapitel „Rechtspolitik“ unter anderem Folgendes festgelegt worden:
„Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.“
Dazu soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Die Bildung der Arbeitsgruppe zu diesem Zweck ist noch nicht einmal erfolgt.
„Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird über
prüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch.“
Meine Damen und Herren! Was ist der fachliche Hintergrund für diese Absicht? - Angesichts der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Bodenpreise können Alteigentümer immer weniger Flächen als Entschädigungsleistung in Anspruch nehmen, als bei Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen war. Der Grund dafür, dass man sich mit dieser Thematik beschäftigt, ist also, dass ein Alteigentümer zum Beispiel angesichts der gestiegenen Bodenpreise nur etwa die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Fläche erwerben kann.
Zum Verfahrensstand ist auszuführen, dass das Bundesministerium der Finanzen mit den Vorarbeiten zu einem Gesetz zur Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes begonnen hat. Dazu werden verschiedene Möglichkeiten geprüft. Konkrete Festlegungen gibt es dazu noch nicht.
Es kann also unter Berücksichtigung des Koalitionsvertrages, der bisherigen und der geplanten Umsetzung in keinster Weise von einer Revision der Bodenreform gesprochen werden, wie es mit dem vorliegenden Antrag unterstellt wird. Ihre Interpretation, Herr Krause, deckt sich nicht mit den Informationen der Landesregierung. Sie betreiben Stimmungsmache bei einem sehr sensiblen und vielschichtigen Thema.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die mehreren Gruppen die Möglichkeit eröffnet, aus dem Flächenbestand der Enteignung aus der Zeit zwischen 1945 und 1949 vergünstigt Flächen zu erwerben. Von dieser Chance wurde in den vergangenen Jahren durch die berechtigten Gruppen in einem erheblichen Umfang Gebrauch gemacht.
Von den insgesamt bis zum 31. Dezember 2008 in Sachsen-Anhalt durch die BVVG veräußerten landwirtschaftlichen Flächen mit einer Größenordnung von rund 99 000 ha wurden mehr als zwei Drittel - das sind mehr als 70 000 ha - auf der Grundlage des EALG vergünstigt, das heißt mit einem Abschlag von 35 % auf den Verkehrswert an die Berechtigten veräußert. Der Großteil dieser Flächen wurde an wirtschaftende Berechtigte als Pächter veräußert. Zu den berechtigten Pächtern, meine Damen und Herren, zählen bekanntlich nicht nur die Alteigentümer, sondern zum Beispiel auch Agrargenossenschaften.
Im Gesetzgebungsverfahren zum EALG wurde auch darauf geachtet, dass am Kauf interessierte landwirtschaftliche Unternehmen und Personen, die sich als Wiedereinrichter, Neueinrichter und als juristische Person etabliert haben und die nicht zu der Gruppe der in der Zeit von 1945 bis 1949 Enteigneten oder deren Erben zählen, zu den gleichen Erwerbskonditionen wie die Alteigentümer den von der BVVG gepachteten Boden vergünstigt als Eigentum erwerben konnten. - So weit zu der Faktenlage zu diesem Thema.
Ich möchte an dieser Stelle noch erwähnen, dass wir als Landesregierung gemeinsam mit den anderen Landesregierungen der neuen Länder mit der Bundesregierung und der BVVG in Verhandlungen stehen bezüglich der Modalitäten der BVVG-Verkaufs- und Verpachtungs
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Verhandlungen bis zum Jahresende zum Abschluss zu führen. Unser Bestreben ist es, bei diesen Verhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass möglichst in kleinen Losen ausgeschrieben wird, dass keine großen Direktverkäufe stattfinden, um es nicht zu Ballungen, was Flächeneigentum angeht, kommen zu lassen; denn wir legen Wert auf ein breit gestreutes Eigentum. Damit befinden wir uns nicht unbedingt im Konsens mit anderen Ländern, die auch dafür sind, dass zum Beispiel Fondslösungen etc. greifen.
Darüber hinaus möchte ich noch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass wir auch gegenüber der neuen Bundesregierung unser Interesse als Bundesland bekundet haben - ich habe diesbezüglich Briefe an den Bundesfinanzminister und an die Bundeslandwirtschaftsministerin geschrieben -, die in Sachsen-Anhalt „übrig gebliebenen“ BVVG-Flächen käuflich zu erwerben, um sie durch unsere Landgesellschaft verwerten zu lassen. Wir befinden uns hier in der Vorbereitung einer Kabinettsvorlage, um die weiteren Verhandlungen vorzubereiten. - So weit zum Stand aus der Sicht der Landesregierung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat es bereits ausgeführt: Ein solcher Tenor, wie er im Protokoll über die Landtagsdebatte in Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck kommt, ist unseres Hohen Hauses nicht würdig.
Ich möchte aber hinzufügen, dass ich gerade die Reaktion von Minister Backhaus in Teilen nachvollziehen kann; denn er war seinerzeit maßgeblich am Einigungsvertrag, was diese Passage betrifft, beteiligt. Dass er angesichts dessen bestimmte Befindlichkeiten hat, was Äußerungen aus den Kreisen der CDU und der FDP angeht, kann ich zumindest nachvollziehen.
Herr Minister hat auch darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, eine Arbeitsgruppe zu installieren, die sich unter anderem mit der Frage befasst, ob es - wie es heißt - noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.
Da geht für uns als SPD das Problem los. Wir möchten nämlich nicht, dass Alteigentümer zukünftig besser gestellt werden als unsere eigenen Betriebe, egal um welche Rechtsform es sich handelt. Wir haben dieses Thema in den 20 Jahren nach der Wende fast in jeder Legislaturperiode diskutiert. Irgendwann sollte gerade in diesem Bereich auch Ruhe einkehren.
Unbestritten ist - das ist hier schon mehrfach angesprochen worden -, dass es in der Zeit der sowjetischen Besatzung im Zusammenhang mit der Bodenreform viel Unrecht gab. Das ist unbestritten. Aber eine Besserstellung der Alteigentümer bzw. deren Erben widerspricht
60 Jahre nach der Bodenreform und 20 Jahre nach der deutschen Einheit unserer Auffassung nach dem Gleichheitsgrundsatz. Ich weiß, wir sind da unterschiedlicher Meinung. Aber ich will es hier so deutlich sagen.
Auch möchte ich daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1991 zu der Auffassung gelangt ist, dass es keine berechtigten Erwartungen der Alteigentümer auf Rückgabe ihrer Güter oder auf Ausgleichszahlungen gegeben hat. Im Nachgang sind diverse Gerichtsurteile ergangen.
Das stimmt mich ein bisschen optimistisch und bestärkt mich in der Auffassung, dass es keine Besserstellung geben wird. Bis zum Europäischen Gerichtshof hin gibt es Gerichtsurteile, die die Bodenreform bestätigen. Damit wird es keine Revision geben. Ich denke, das ist nahezu ausgeschlossen.
Es kann nicht im Interesse des Landes sein, dass Alteigentümern weitere Vorzugskonditionen eingeräumt werden; denn wir sind - der Minister hat darauf hingewiesen; da sind wir einer Meinung - für ein breit gestreutes Eigentum hier bei uns im Land.
Hervorheben möchte ich, dass die unentgeltliche Übertragung von 29 000 ha aus dem Bestand der BVVG in das nationale Kulturerbe mit der Neuregelung eine gesetzliche Grundlage erhalten hat. Weitergehende Regelungen zugunsten der Alteigentümer sind aus unserer Sicht nicht erforderlich und auch nicht angemessen.
Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es eine ganze Reihe von Alteigentümern gibt, die nach Sachsen-Anhalt zurückgekommen sind, die sich integriert haben und deren gesellschaftliches, kulturelles und wirtschaftliches Engagement zu würdigen ist. Es geht also keineswegs um einen Konflikt mit den Alteigentümern, sondern es geht darum, dass rund um die Belange der Bodenreform Ruhe einkehrt.
Ich bitte Sie um Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Krause, in der Agraringenieurschule in Haldensleben hat ein Junglandwirt, ein Neueinrichter, die Grundsatzfrage aufgeworfen: Mir stehen 60 ha zur Verfügung; was ist mit den Prämienrechten?
Die Flächen sind an eine Agrargenossenschaft verpachtet. - Jetzt frage ich Sie, Herr Krause, im Ernst: Was hat das mit den Alteigentümern zu tun? - Es hat doch mit den Alteigentümern null zu tun.
Ich muss Ihnen ganz offen sagen - jetzt hören Sie mir gut zu; ich habe Ihnen auch zugehört -: Ich war von zwei Dritteln Ihrer Rede beeindruckt; ich war wirklich beeindruckt von der sachlichen Art und Weise, bis Sie dann in