Protocol of the Session on December 10, 2009

Wenn wir erst im Jahr 2011 wieder anfangen, ein Gesetz zu machen, dann machen wir jetzt ein Gesetz, mit dem kurzfristig die Burg-Phobie behoben wird, das aber nichts mit einer Landschaft der Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt für die Zukunft zu tun hat.

Lieber Herr Kollege Kosmehl, ich habe nicht gesagt, dass wir die Situation neu betrachten wollen, sondern wir wollen sie durch neue gesetzliche Regelungen weiterentwickeln. Wenn wir die Lage auf zwei oder drei mögliche Standorte mit neuerlichen erheblichen Investitionen weiterentwickeln wollen, müssen wir uns erst einmal Gedanken darüber machen, was eine solche Investition kostet, und wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob die Haushaltslage das hergibt.

Ich würde es im Hinblick auf die Haushaltssituation in diesem Land für relativ unseriös halten, jetzt festzuschreiben, dass wir irgendetwas neu bauen. Insofern gilt auch hier der alte griechische Grundsatz: panta rhei - alles fließt. Wenn wir beide dabei sind, sind Sie herzlich eingeladen; dann arbeiten wir im Jahr 2011 an der Sache weiter.

Vielen Dank, Herr Stahlknecht. - Jetzt hören wir den Debattenbeitrag der Fraktion DIE LINKE. Es spricht Frau von Angern. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist jetzt in der Debatte deutlich geworden, aus welcher Intention heraus uns dieser Gesetzentwurf vorgelegt worden ist.

Das eine ist, dass wir es mit Personalproblemen in der neu gebauten Justizvollzugsanstalt Burg-Madel zu tun haben. Ich denke, das ist ein kurzfristig ganz dringend zu lösendes Problem. Deswegen kann ich durchaus nachvollziehen, dass hierbei unter Zeitdruck gearbeitet werden soll und muss und dass ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgelegt wird.

Des Weiteren haben wir den Bericht der Expertenkommission vorliegen, der natürlich bei der ganzen Debatte nicht unbeachtet bleiben darf.

Kurz zusammengefasst: Es ist von Akteurinnen und Akteuren aus den Justizvollzugsanstalten ein Urteil gefällt worden, dass wir unübersichtliche, kleinteilige Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt haben, dass wir eine marode Bausubstanz haben - Frau Ministerin sagte es: Wir haben teilweise Einrichtungen, die mehrere hundert Jahre alt sind -, dass wir zu viele Gemeinschaftsunterkünfte haben, was den verfassungsmäßigen Vorstellungen nicht entspricht, dass wir aber auch nicht mehr viel Spielraum haben im Bereich der Personalpolitik. Wir wissen: Auch für die Justizvollzugsanstalten gilt das Personalentwicklungskonzept. Das heißt, mehr Personal ist an dieser Stelle nicht zu erwarten.

Die Folgen, die die Expertenkommission vorausgesehen hat, sind, dass wir im Land Sachsen-Anhalt möglicherweise Sicherheitsrisiken zu verzeichnen haben, dass wir es, wenn wir nichts dagegen tun, mit schlechten Haftbedingungen zu tun haben, wogegen sich die Häftlinge auch rechtlich wehren können, und dass wir nicht unerhebliche Behandlungsdefizite zu verzeichnen haben, die natürlich klar dem Resozialisierungsgedanken und dem Resozialisierungsauftrag, der den Strafvollzugsanstalten anheim gestellt ist, entgegenstehen. Das wiederum hat gesellschaftliche Folgen.

Es gibt auch ganz konkrete Vorschläge in dem Bericht, was sich ändern muss. Zumindest in einem Punkt möch

te ich meinen Vorredner korrigieren: Die Schließung der Haftanstalten, insbesondere in Halberstadt und Stendal, wird nicht nur mittelfristig empfohlen, sondern sogar kurzfristig. Ich kann aber auch nachvollziehen, dass das momentan noch nicht in dem Gesetzentwurf enthalten ist. Nichtsdestotrotz müssen wir darüber reden.

Womit ich jedoch nicht mitgehen kann, ist, dass wir dem Ministerium eine Verordnungsermächtigung erteilen,

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

die nicht nur nicht dem Bestimmtheitsgebot entspricht. Ich denke, wenn man sich auf die Rechtsposition stellt, dass man sagt: Wenn wir als Land Behörden - worunter auch die Justizvollzugsanstalten fallen - schließen, dann muss das der Landtag mitentscheiden, dann gilt das nach meinem Dafürhalten auch für Außenstellen. Dabei sind wir mit in der Verantwortung und können uns davor auch nicht drücken.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sehen Sie es auch als Chance für Sie als Ministerin!

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Herr Tullner hat meine Frage zu den finanziellen Auswirkungen Ihres Gesetzentwurfes vorweggenommen. Auch ich fand es natürlich schade, dass Sie sowohl im Ausschuss für Recht und Verfassung als auch im Finanzausschuss ein Stück weit abgewehrt haben, dass dabei möglicherweise Veränderungen anstehen.

Nach meinem Dafürhalten hätte man miteinander ein Stück weit offener umgehen müssen, weil das eine wichtige Entscheidung ist, die wir zu treffen haben. Bis zur Bereinigungssitzung muss auf jeden Fall geklärt werden, inwiefern es möglicherweise Veränderungen bei den Stellenplänen gibt, inwiefern es auch Veränderungen bei den Investitionen gibt.

Herr Dr. Brachmann sprach davon, wenn wir alles so belassen, wie es momentan ist, kostet das unnütz Geld. Aber ich denke, wir dürfen auch nicht unnütz Geld in Außenstellen stecken, die wir dann möglicherweise im Jahr 2011 - in Klammern: nach der Landtagswahl - schließen. Ich denke, diese Fragen müssen beantwortet werden.

Aus finanzpolitischer Sicht werden wir natürlich die Frage nach Einsparpotenzialen stellen. Die Einsparpotenziale liegen sicherlich nur in der Schließung von bestimmten Einrichtungen.

Aber ich gebe mit Blick auf andere Behördenreformen meiner Hoffnung Ausdruck, dass es möglicherweise zumindest nicht mehr Geld kostet. Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau von Angern. - Zum Schluss der Debatte hören wir den Beitrag der Fraktion der SPD. Es spricht Frau Reinecke. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf nehmen wir eine Anpassung an die sich ändernden Realitäten vor. Gleichzeitig sind verlässliche Rahmenbedingungen für einen wirksamen Behandlungsvollzug zu gewährleisten.

Wir haben viele Argumente gehört, sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der Ministerin. Es waren Argumente wie „zu kleinteilig“ oder „zu personalintensiv“; ich werde sie an dieser Stelle nicht alle wiederholen.

Es wird zukünftig vier Hauptstandorte geben. Die Belegungskapazitäten der JVA Burg werden auch aus wirtschaftlichen Gründen besser auszunutzen sein. Dem Problem des Personalfehlbestandes kann mit diesem Gesetzentwurf entgegengewirkt werden.

Ich möchte im Folgenden die finanzpolitische Sicht deutlich machen. Wir haben, was die derzeitige Belegung der JVA Burg betrifft, gehört, dass man einen erheblichen Betrag pro Monat zusätzlich einnehmen könnte, wenn die Belegungskapazitäten dieser Justizvollzugsanstalt voll ausgelastet würden.

Wir haben außerdem gehört, dass die Belegungszahlen bei den Justizvollzuganstalten an anderen Standorten infolge der Maßnahmen zur stärkeren Belegung der JVA Burg sinken würden. Das bedeutet, dass man die Problematik der Einzelunterbringung im Gesamtkontext betrachten kann und dass es in dieser Hinsicht eine Verbesserung geben wird.

Es freut mich, dass die JVA Dessau-Roßlau gestärkt wird. Sowohl die JVA Dessau-Roßlau als auch die JVA Halle gewährleisten eine heimatnahe Unterbringung der Inhaftierten.

Bei den rechtlich unselbständigen Außenstellen erfolgt aufgrund der veränderten Gefangenenzahl automatisch eine Aufgabenreduzierung. Wichtig ist mir, an dieser Stelle zu betonen, dass bei allen Veränderungen die Gewährleistung der Rahmenbedingungen mit Blick auf den Resozialisierungsauftrag gegeben sein muss.

Ich möchte auch den Aspekt des Personalübergangs betonen. Hier ist mir die Aussage des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschland wichtig, der diesen Weg als vernünftige Lösung bewertet.

Wer von Ihnen heute zu Mittag in sein Postfach geschaut hat, der hat ein Anschreiben vom Hauptpersonalrat gefunden, in dem dieser das Argument erneut bringt. Ich denke, ähnliche Diskussionen mit anderen Voraussetzungen erleben wir manchmal bei den Hauptpersonalräten.

Wir wissen gleichzeitig um die physische und psychische Belastung der Arbeit mit den Inhaftierten, auch vor dem Hintergrund ihrer multiplen Problemlagen. Das soll heißen, der Output sagt nicht immer automatisch etwas über den Input aus, auch wenn die Gefangenenzahl zurückgegangen ist. Die Intensität der Arbeit hat sich dadurch bei Weitem nicht verbessert.

Das gilt meiner Meinung nach für jede Einrichtung hier im Land, egal ob Hauptstelle oder Nebeneinrichtung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle allen Mitarbeitern im Vollzug Dank sagen, die in einer langen und gründlichen Vorbereitungsphase konstruktiv daran mitgewirkt haben, die JVA Burg ans Netz zu bringen.

Zusammenfassend möchte ich ausführen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung gegangen wird. Die Grundlagen, die zwei Studien, dieses externe Gutachten und die Ergebnisse der internen Arbeitsgruppe, die an diesem Thema arbeitet, wurden hier noch einmal benannt. Wir können also da

von ausgehen, dass es uns gelingen wird, die Situation kurz- und mittelfristig richtig zu händeln.

Die W-Fragen von Herrn Wolpert können wir im Fachausschuss andiskutieren; politisch entschieden werden sie in der Tat erst nach dem Jahr 2011.

An dieser Stelle: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte namens der SPD um Überweisung in den Fachausschuss für Recht und Verfassung und begleitend in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Reinecke. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2148

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2290

Ich bitte Herrn Henke, als Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Verfassung das Wort zu nehmen. Bitte schön. Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 62. Landtagssitzung am 3. September 2009 zur Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.

Wie bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs dargelegt, wurde bei dem im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie durchgeführten Normenscreening festgestellt, dass im Bereich des Ministeriums der Justiz Vorschriften zu ändern oder aufzuheben sind. Es galt auch, Regelungslücken zu beseitigen, durch Bundesrecht überholte Vorschriften aufzuheben und die verfassungskonforme Aufbewahrung von justiznahem Schriftgut sicherzustellen.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf können die notwendigen Anpassungen und Aufhebungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz vorgenommen werden.

Die Befassung im Ausschuss für Recht und Verfassung in der 43. Sitzung am 7. Oktober 2009 ist vertagt worden, da eine zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium der Justiz abgestimmte Synopse mit Änderungen abgewartet und dann erst auf dieser Grundlage über den Gesetzentwurf beraten werden sollte.