Probleme habe ich allerdings mit Ihrer Begründung. Es ist offensichtlich nicht die Tatsache, dass Sie gegen die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr sind. Sie sprechen sich sogar vehement für eine solche aus. Das hat mich, ehrlich gesagt, bei Ihnen etwas überrascht. In diesem Rahmen möchte ich jedoch nicht weiter darauf eingehen, sondern mich im Weiteren auf die Begründung Ihres Antrages konzentrieren; denn diese hat mich überrascht, sogar ein bisschen verwirrt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie selber stellen in Ihrer Antragsbegründung fest, dass die Landesregierung durch eine Verordnungsermächtigung im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt dazu berechtigt ist, die Erhebung der Wasserentnahmegebühr durch Verordnung zu regeln. Genau das tut sie jetzt.
Solch eine Verordnungsermächtigung wurde in der Vergangenheit auch nicht angezweifelt oder angemahnt, auch nicht von Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen
Des Weiteren wird der Antrag damit begründet, dass nur durch ein Gesetzgebungsverfahren den Betroffenen durch Anhörung bzw. Beteiligung ein Höchstmaß an Mitsprache gewährt werden kann. Offensichtlich sind Sie nicht darüber informiert, dass das zuständige Fachministerium, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, bereits eine Anhörung durchgeführt hat.
Angeschrieben wurden über 40 Vereine und Verbände. Davon haben sich 24 zurückgemeldet. Zusätzlich dazu haben sich noch verschiedene andere Institutionen zu Wort gemeldet.
Die Stellungnahmen werden zum jetzigen Zeitpunkt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ausgewertet. Selbstverständlich werden die Ergebnisse dieser Anhörung eine entsprechende Berücksichtigung finden. Das steht für mich völlig außer Frage. Solche Anhörungen werden schließlich nicht durchgeführt, um die Beschäftigung der Mitarbeiter im Ministerium zu sichern.
Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass wir das Thema Wasserentnahmeentgelt bereits in der kommenden Woche, am 18. November, auf der Tagesordnung des Umweltausschusses haben und am 25. November im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten behandeln werden. Die Landesregierung wird dort auch über das Anhörungsverfahren und die Auswertung der Stellungnahmen berichten. In beiden Ausschüssen - da bin ich mir sicher - wird man dieses Thema intensiv beraten.
Sollten wir in den Ausschüssen dann zu der Erkenntnis gelangen, dass dies noch nicht ausreichend ist, dann werden wir dort einen weiteren Verfahrensweg suchen und uns darüber verständigen. Das ist für mich auch der Ort für diese Diskussion. Vollkommen unerklärlich ist, warum Sie deshalb ein Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen wollen.
Sie wünschen sich des Weiteren die Möglichkeit der teilweisen oder völligen Befreiung von gewerblichen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen, wenn diese aufgrund der Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts erheblich in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt wären.
Ich frage mich ernsthaft, warum Sie diesen Punkt in Ihre Wunschliste aufgenommen haben. Sollten wir den gleichen Verordnungsentwurf in den Händen halten - davon gehe ich aus -, so kann man unter § 1 Abs. 3 Satz 1 nur unschwer erkennen, dass Ihre Forderung wortwörtlich darin steht. Zudem ist die entsprechende Formulierung im Wassergesetz des Landes ebenso enthalten. Ich empfinde Ihre Forderung von daher als völlig unsinnig.
Nun zu Ihrem dritten Wunsch: Das Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts ist für wasserwirtschaftliche Zwecke zu verwenden. - Hierzu die schlichte Antwort: Nichts anderes steht im Wassergesetz. Ich vermute, dass Sie mit Ihrem Wunsch auf die geplante Änderung des Wassergesetzes im Haushaltsbegleitgesetz anspielen. Diese steht aber hier und heute nicht zur Diskussion. Die derzeitige Gesetzeslage ist, dass das Aufkom
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch nach meinen Ausführungen stellt sich mir nach wie vor die Frage nach der eigentlichen Begründung Ihres Antrages. Vielleicht können Sie meine Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen darüber aufklären, was die eigentliche Intention Ihres Antrages ist. Dort werden wir das Thema gebührend diskutieren können. Dazu bedarf es aber sicherlich keiner gesetzlichen Regelung. Aus diesem Grunde werden wir, die CDU-Fraktion, Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank, Frau Brakebusch. - Wir kommen dann zu dem Beitrag der FDP. Der Abgeordnete Franke hat jetzt das Wort. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hatte gestern zur Änderung des Wassergesetzes einen Antrag zur Streichung des § 47 gestellt, also des Paragrafen, der die Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes für das Land Sachsen-Anhalt in einer Verordnungsermächtigung regelt. Hätten Sie, sehr geehrte Damen und Herren, diesem Antrag gestern zugestimmt, brauchten wir heute über den Antrag der LINKEN nicht zu debattieren.
Nun, die gestrige namentliche Abstimmung hat gezeigt, dass alle Fraktionen außer der FDP die Möglichkeit der Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes befürworten. Wir Liberalen lehnen diesen so genannten Wasserpfennig rigoros ab.
Gerade in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise halten wir eine zusätzliche Belastung der Wirtschaftsunternehmen und der Landwirtschaft in SachsenAnhalt für ein fatales Signal, ein fatales Signal an diejenigen, die die Wertschöpfung im Land erbringen, die die Arbeitsplätze schaffen und erhalten und die die Einnahmen des Landes erwirtschaften.
Die Solvay Chemical GmbH rechnet mit 2,5 Millionen € jährlicher Mehrbelastung, die Sodawerke Staßfurt GmbH mit 1,3 Millionen €. Die Quarzwerke Weferlingen GmbH, die in den letzten zehn Jahren ca. 20 Millionen € in ihren Standort investiert hat, spricht von Arbeitsplatzabbau und sogar von Schließung des Standortes.
Aber schauen wir in die Landwirtschaft. Gemüse- und Kartoffelbauern müssen ihre Felder beregnen, gerade in der Altmark, woher ich komme und wo eine geringe Niederschlagsmenge herrscht. Eine Beregnungsanlage für ca. 25 ha Gemüse setzt eine Investition von 180 000 € voraus. Bei 100 mm Beregnung pro Hektar würden 70 € Wasserentnahmeentgelt pro Hektar und Jahr anfallen. Das sind fast 10 % vom Kartoffelertrag und entspricht einer dreiprozentigen Kostensteigerung beim Gemüseanbau. Übrigens - an die Biertrinker gerichtet - auch Braugerste, die wir in Sachsen-Anhalt anbauen, muss bewässert werden.
Eine Kuh braucht 120 l Wasser am Tag zum Trinken und noch einmal 40 l Spülwasser und Spritzwasser. Bei einem Kuhstall mit 1 000 Rindern ist man da ganz schnell bei 53 000 m³ im Jahr. Da mag der eine oder andere sagen, 3 650 € seien nun keine große Belastung. Bei einem ordentlichen Milchpreis sicherlich nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der bisherige Verordnungsentwurf würde aber auch die Binnenfischereibetriebe in Sachsen-Anhalt treffen. Die Forellenzucht Bodetal von Hans Zordel in Altenbrak entnimmt aus der Bodetalsperre 1 m³ Wasser pro Sekunde, für seine Fischzucht in Blankenburg noch einmal etwa 250 l pro Sekunde. Die Gesamtabgabe für diesen Betrieb würde 2 Millionen € im Jahr ausmachen. Die Forelle und der Karpfen aus Sachsen-Anhalt müssten sich um das Dreifache verteuern, um ein kostendeckendes Wirtschaften dieses Unternehmens zu ermöglichen.
Wenn die jetzige Verordnung so kommt, machen Sie eine ganze Branche in Sachsen-Anhalt platt und vernichten Arbeitsplätze und Existenzen.
Der Gardelegener Forellenzüchter Hans-Heinrich Gahrns sagte mir vorgestern auf meinen Hinweis auf die Ausnahmeregelung zur Befreiung von der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgeltes hin - ich zitiere -:
Gahrns schätzt seine Belastung auf 580 000 € pro Jahr. Investitionen in Höhe von 600 € für die nächsten drei Jahre hat er erst einmal gestoppt.
- Entschuldigung. - Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle den Bezirksleiter der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zitieren. Erhard Koppitz schreibt - ich zitiere -:
„Mit großer Sorge haben wir den Entwurf über die Erhebung eines Entgeltes für die Entnahme von Wasser aus Gewässern aufgenommen.“
„Erste Reaktionen aus den Betrieben unseres Organisationsbereiches unterstreichen, dass bei der zurzeit sehr angespannten wirtschaftlichen Situation der Unternehmen weitere Belastungen nur schwer zu kompensieren sind.“
Das Wasserentnahmeentgelt belastet in erheblichem Maße die Unternehmen in unserem Land mitten in einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise.