Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Tullner, für die Berichterstattung. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir über die Drs. 5/2230 ab. Ich möchte gern den § 32 unserer Geschäftsordnung anwenden und über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abstimmen lassen. Wer mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung
Die erste Beratung fand in der 42. Sitzung des Landtages am 27. Juni 2008 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kurze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heutigen Beschlussempfehlung liegt der von der Landesregierung eingebrachte und am 27. Juni 2008 in erster Lesung behandelte Gesetzentwurf in der Drs. 5/1331 zugrunde.
Federführend beriet der Ausschuss für Soziales; mitberaten haben die Ausschüsse für Inneres, für Recht und Verfassung, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Finanzen.
Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Lesung erstmals in der Plenarsitzung am 11. Dezember 2008 behandelt. Entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales wurde nur ein Teil des Gesetzentwurfes beraten und als Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung verabschiedet. Beschlossen wurden die Artikel 6 und 8, die einerseits die Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung und andererseits die Finanzierung von Vor- und Nachbereitungsstunden in Kindertageseinrichtungen betreffen.
Der Teil des Gesetzes, der den eigentlichen Kinderschutz betrifft, wurde zunächst nicht abschließend behandelt und sollte später in den Ausschüssen weiter beraten werden. Der Grund dafür waren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken des Datenschutzbeauftragten und des Ausschusses für Recht und Verfassung, insbesondere hinsichtlich § 1 Abs. 5, der Einrichtung einer zentralen Früherkennungsstelle. - So weit der Rückblick.
In der 48. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 28. Oktober 2009 wurde der Gesetzentwurf in der Drs. 5/1331 erneut aufgerufen, um die noch offen gebliebenen Teile zu beraten und zu verabschieden. Dem Ausschuss lag dazu ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor, der mit 7 : 0 : 4 Stimmen angenommen wurde.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört zum Beispiel, dass in § 3 - Lokale Netzwerke Kinderschutz - durch das Wort „sind“ in Absatz 1 Satz 1 die Einrichtung dieser Netzwerke verpflichtend gemacht wird. Für das Jahr 2010 wurden dafür jeweils 20 000 € und ab dem Jahr 2011 jeweils 10 000 € für die Landkreise und kreisfreien Städte vorgesehen.
Die wesentlichste Änderung aber betrifft § 5, wozu, wie anfangs erwähnt, damals erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestanden. Dieser Paragraf heißt nun: „Einrichtung und Aufgaben eines Zentrums ‚Frühe Hilfen für Familien’“. Es wird auf die zentrale Früherkennungsstelle und damit auf die umfängliche Erfassung von Daten verzichtet. Diese Stelle soll ersetzt werden durch ein Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“, das insbesondere die Lokalen Netzwerke nach § 3 unterstützen und beraten soll. Die einzelnen Aufgaben dieses Zentrums „Frühe Hilfen für Familien“ sind aus § 5 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 ersichtlich.
In den Änderungsantrag und damit in die heute vorliegende Beschlussempfehlung wurden die damals vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgebrachten Änderungsempfehlungen eingearbeitet.
Das heute zu verabschiedende Gesetz soll die Überschrift „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern“ erhalten. Der Ausschuss für Soziales hielt es nicht für erforderlich, die mitberatenden Ausschüsse nochmals um die Abgabe eines Votums zu bitten, da sie mit ihrer damaligen Beschlussempfehlung bereits ein Votum zum Gesetzentwurf insgesamt abgegeben hatten.
- Bürokratieabbau. - Die heute vorliegende Beschlussempfehlung wurde vom federführenden Ausschuss mit sieben Jastimmen ohne Gegenstimme und bei vier Stimmenthaltungen verabschiedet. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung ebenfalls zu folgen. - Vielen Dank.
Es gibt eine Nachfrage zur Berichterstattung. Herr Kurze, könnten Sie noch bleiben? - Herr Kosmehl, bitte.
Herr Kollege, nur der Vollständigkeit halber: Vielleicht können Sie einmal etwas deutlicher erläutern, warum der Ausschuss für Soziales auf eine erneute Mitberatung durch die anderen Ausschüsse verzichtet hat, die im Jahr 2008 im Wesentlichen zu der Entscheidung geführt hatte, diesen Teil des Gesetzentwurfs abzuspalten und danach neu zu beraten?
Herr Kollege Kosmehl, wir haben auf die umfangreiche Mitberatung gerade in dieser Zeit, in der wir im Rahmen der Haushaltsberatungen fast täglich tagen, aus dem ganz einfachen Grunde verzichtet, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken, die von den mitberatenden Ausschüssen und insbesondere vom Ausschuss für Recht und Verfassung angemeldet worden waren, ausgeräumt worden sind.
Daher hat der Sozialausschuss als zuständiger fachkompetenter Ausschuss letztlich so entschieden. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit des Hauses dies begrüßt.
Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Abgeordneter Kurze. - Für die Landesregierung wird die Ministerin für
Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe sprechen. Bevor Sie das Wort erhält, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler des Dr.-Herrmann-Gymnasiums in Schönebeck. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Wir wenden uns heute dem zweiten Teil des Gesetzgebungsvorhabens zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur frühkindlichen Bildung zu. Wir wollen abschließend darüber beraten und abstimmen. Während das Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung bereits seit 1. Januar 2009 in Kraft ist, wurde der Teil des Gesetzentwurfes, der den Kinderschutz betrifft, am Ende des letzten Jahres herausgelöst und weiter beraten.
Im Ergebnis der Beratung ist von den Regelungen des zentralen Einladungswesens zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder Abstand genommen worden. Nunmehr soll neben den lokalen Netzwerken Kinderschutz auf kommunaler Ebene vom Ministerium für Gesundheit und Soziales ein Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ auf Landesebene eingerichtet werden. Dieses Zentrum soll die lokalen Netzwerke auf verschiedenen Wegen unterstützen und dadurch eine qualitative Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Land erreichen. Die lokalen Netzwerke werden regelhaft eingerichtet. Sie befassen sich vorrangig mit dem Auf- und Ausbau der frühen und niedrigschwelligen Hilfen. Ihre Einrichtung und ihr Wirken sollen vom Land auch finanziell begleitet werden.
Meine Kenntnisse aus den Kommunen zeigen, dass an dieser Stelle schon sehr viel getan wurde. Verbesserungsbedarf gibt es aber unter anderem noch im Bereich der Abstimmungen untereinander und beim Auf- und Ausbau eines Risiko-, Krisen- und Fehlermanagements. Gerade diese Punkte liegen mir sehr am Herzen. Ich weiß, dass viele professionelle Kräfte der Jugendhilfe vor Ort den Wunsch haben, sich besser zu vernetzen, sich besser abzustimmen und Handlungshilfen für Risikobewertungen bzw. für das Krisenmanagement zu erhalten. Sie wünschen oft auch eine offenere Risikobewertung, die frei von eigener Angst ist, damit aus Fehlern gelernt werden kann.
Die lokalen Netzwerke sollen Unterstützung bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben erhalten. Daneben brauchen aber auch die Träger der Jugendhilfe Hilfen beim Aufbau eines Qualitätsmanagements und bei Maßnahmen zur Deckung des Qualifizierungsbedarfes der in der Jugendhilfe Tätigen. Mit ihnen und für sie sollen Handlungsempfehlungen, Verfahren, Methoden und Instrumente der Gefährdungseinschätzung erarbeitet werden und dann für alle zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist es, den Akteuren und Akteurinnen im Kinderschutz zu einer erhöhten Handlungssicherheit zu verhelfen. In Betracht kommen etwa allgemeine und datenschutzrechtliche Ausführungen oder auch fachliche Auseinandersetzungen mit den Fragen, an welcher Stelle Gewalt gegen Kinder beginnt und was die Anzeichen von Gewalt und Vernachlässigung sind.
Mit diesem Gesetz wird an anderer Stelle die Unterstützung der Fortbildung für Hebammen und Entbindungs
pfleger, die im Bereich der Familienhilfe tätig werden, normiert. Diese Familienhebammen werden schon seit dem Jahr 2006 in Sachsen-Anhalt qualifiziert und als Fachkräfte im Bereich früher Hilfen eingesetzt. Aufgrund der starken Frequentierung von Familienhebammen und des weiter steigenden Bedarfs an Hilfen kommt insbesondere der Koordinierung ihres Einsatzes eine besondere Bedeutung zu.
Dabei soll das Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ unterstützend tätig werden. Im Übrigen wird sich dieses Zentrum mit der Steigerung der in Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen für Kinder befassen und hierzu mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperieren, um die Teilnahmequote zu erhöhen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Regelungen zu Schweige- und Geheimhaltungspflichten sowie zu den Befugnissen von verschiedenen Berufsgruppen zur Unterrichtung des Jugendamtes im Hinblick auf die Gefährdung des Kindeswohls vor. Diese Regelungen entsprechen im Wesentlichen den Überlegungen auf der Bundesebene, die im Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes enthalten waren. Insoweit gehe ich davon aus, dass es keine Kollisionen mit einem möglichen künftigen Bundesgesetz geben wird.
In diesem Zusammenhang werden das Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Hebammenberufsverordnung, das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt und das Krankenhausgesetz unseres Landes geändert und die Verpflichtung zur Zusammenarbeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsberufe festgeschrieben. Das Kinderförderungsgesetz und das Schulgesetz sind bereits entsprechend geändert worden.
Die Förderung des Fehlbildungsmonitorings als weitere Maßnahmen des Kinderschutzes und die Festschreibung der Allianz für Kinder als Expertengremium zur Beratung und Unterstützung der im Kinderschutz und in der Familienhilfe Tätigen und zum Aufbau eines Frühwarnsystems komplettieren die Regelungen zum Kinder- und Kindergesundheitsschutz.
Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist intensiv beraten worden. Ich erwarte, dass er mit seinen verschiedenen Bausteinen, dem Zentrum „Frühe Hilfe für Familien“ auf Landesebene, den verpflichtenden kommunalen Netzwerken Kinderschutz und der Sensibilisierung der wichtigsten mit Kindern und Eltern in Kontakt kommenden Berufsgruppen und deren Unterstützung durch das ehrenamtliche Engagement maßgeblich dazu beitragen wird, so frühzeitig wie möglich Unterstützungsbedarfe zu erkennen, passgenaue Hilfen zu organisieren und damit den Kinderschutz in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.
Danke sehr, Frau Ministerin. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erste Debattenrednerin wird die Abgeordnete Frau Grimm-Benne für die SPD sprechen.
entwurf gingen monatelange Beratungen voraus. Unterschiedliche fachliche Ansätze haben eine intensive Auseinandersetzung und ein ehrlich bemühtes Ringen um den bestmöglichen Schutz von Kindern mit sich gebracht. Daher bin ich heute sehr froh, dass es gelungen ist, den wichtigen Teil einer verbesserten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf dem Gebiet des Kinderschutzes zu unterstützen.
Kinderschutz ist in erster Linie die Aufgabe der Eltern. Für diese Aufgabe werden starke Eltern gebraucht. Der überwiegende Teil der Eltern wird dieser wirklich großen Aufgabe vollkommen gerecht. Es gibt jedoch auch Eltern, die ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr gewachsen sind, die trotz aller guten Vorsätze überfordert sind und die meist aus Hilflosigkeit Gewalt anwenden.
Diese Eltern brauchen Hilfe. Es gilt, ihre Erziehungskompetenz zu stärken. Erziehungs- und Lebensberatungsstellen, Familienbildungsprogramme, Familienpaten, Familienhebammen und ähnliche Unterstützungsangebote sind dabei sehr hilfreich, reichen alleine aber nicht aus.
Der vorliegende Gesetzentwurf lenkt den Blick besonders auf ein Zusammenwirken im Bereich des Kinderschutzes. Die Bildung von kommunalen Netzwerken schließt ein Zusammengehen verschiedener Bereiche ein. Das bedeutet, dass Eltern bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder nicht allein gelassen werden und dass ihnen mehrere Hilfen zu Verfügung stehen. An den Stellen, an denen Kinder erkennbar nicht optimal versorgt werden oder gar Gefahr für ein gesundes Aufwachsen droht, sollen sich alle, die im Umfeld der Kinder leben, verantwortlich fühlen, diese Kinder zu beschützen.