Protocol of the Session on November 12, 2009

Immer kleiner werdende Geräte und Speichermedien mit einer vor Kurzem noch nicht vorstellbaren Leistungsfähigkeit und Anwendungsbreite, gepaart mit dem Einfallsreichtum und der zum Teil erheblichen kriminellen Energie der im Maßregelvollzug untergebrachten Personen, aber auch von Personen außerhalb der Einrichtungen des Maßregelvollzuges zwingen den Gesetzgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem gesetzlichen Auftrag des Maßregelvollzuges zur Besserung und Sicherung weiterhin gerecht werden zu können.

Meine Damen und Herren! Die bisherige Regelung, nach der Beschränkungen in Bezug auf den Besitz von Mobiltelefonen und von Speichermedien allein über die Hausordnungen in den Einrichtungen des Maßregelvollzuges durchzusetzen sind, hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Deutlicher Beleg dafür ist das wiederholte erfolgreiche Anrufen von Gerichten zur Durchsetzung des Besitzes von Speichermedien bzw. Mobilfunkgeräten.

Ziel des neuen Gesetzes ist es aber nicht nur, den Besitz zum Beispiel eines Mobiltelefons zu verbieten, sondern auch seinen Gebrauch innerhalb der Einrichtung des Maßregelvollzuges zu verhindern und mit technischen Mitteln unmöglich zu machen.

Meine Damen und Herren! Gott sei Dank sind auch die Möglichkeiten zum Aufspüren und Stören illegal betriebener Funkgeräte dem rasanten Fortschritt der Technik

gefolgt. Deshalb ist es aus meiner Sicht nur folgerichtig, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Dies bedarf einer Verankerung im Gesetz, die mit dieser Gesetzesänderung geschaffen werden soll.

Ich möchte betonen, dass ich die Bedenken der Fraktion DIE LINKE durchaus wahrgenommen habe. Ich glaube, dass wir über diese Bedenken in den Ausschüssen auch intensiv diskutieren werden. Eines darf nicht wieder passieren, nämlich dass kinderpornografisches Material in einer Maßregelvollzugsanstalt unseres Landes sichergestellt werden muss, wie im Jahr 2008 geschehen.

Das Vorhandensein solchen Materials hat nicht nur den therapeutischen Erfolg bei vielen Patienten infrage gestellt und die Arbeit vieler Monate, ja vielleicht Jahre zunichte gemacht, auch das Vertrauen in die ansonsten gute Arbeit, die in den Einrichtungen des Maßregelvollzuges geleistet wird, wurde erschüttert.

Meine Damen und Herren! Auch auf einem anderen wichtigen Gebiet der Arbeit mit psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern bringt die Gesetzesänderung wesentliche Verbesserungen. Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist eines der Hauptziele des Maßregelvollzuges. Diese kann aber nur gelingen, wenn konsequent Nachsorge betrieben wird. Hier kommen die forensischen Ambulanzen ins Spiel. Um ihre Arbeit effizienter gestalten zu können, soll die Möglichkeit des Datenaustausches zwischen allen beteiligten Akteuren verbessert und auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht jede Änderung in dem Gesetz im Einzelnen aufführen und ihre Notwendigkeit erläutern. Die Frau Ministerin hat das meiner Meinung nach in ihrer Einführungsrede ausführlich und ausreichend getan. Außerdem werden wir dazu in den entsprechenden Ausschussberatungen in der nächsten Zeit noch ausreichend Gelegenheit haben.

Wir sollten diese Gelegenheiten intensiv nutzen; denn ich bin der Meinung, wir haben die Verpflichtung, mit dieser Gesetzesänderung dazu beizutragen, ein hohes Maß an Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Auch das Ermöglichen einer sinnvollen Therapie für die Patienten in den forensischen Einrichtungen unseres Landes mit dem Ziel einer weitgehenden psychischen Stabilisierung und der Rehabilitation sollte uns leiten. Vielleicht gelingt es uns, ein Gesetz zu verabschieden, das - ähnlich wie das geltende - für lange Zeit keiner Änderung bedarf.

Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Sozialausschuss als federführenden Ausschuss und zusätzlich an den Ausschuss für Recht und Verfassung. Frau von Angern, ich bin mir sicher, dass wir - - Sie ist gar nicht mehr anwesend. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns intensiv an der Erörterung der von Frau von Angern aufgeworfenen Fragen beteiligen werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Rotter. - Jetzt erhält Frau Dr. Hüskens von der Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion der FDP hält es für sinnvoll, das Maßregelvoll

zugsgesetz zu novellieren. Ich glaube, von Zeit zu Zeit kann man das eine oder andere Gesetz tatsächlich einmal auf den Prüfstand stellen, vor allem wenn man ein Gesetz hat, in dessen Wirkungsbereich es eine Reihe erfolgreicher Klagen gegeben hat. Mit Blick darauf sollte der Gesetzgeber einmal überprüfen, ob bei diesem Gesetz tatsächlich noch alles im Lot ist.

Ich denke, dass man diese Überprüfung unabhängig von den Fällen in Uchtspringe hätte machen können und müssen. Ich weiß, dass auch in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder darüber diskutiert worden ist, ob wir hier nicht zu einem moderneren Maßregelvollzugsgesetz kommen müssten.

Es ist sicherlich auch notwendig, sich zu vergegenwärtigen, dass die Menschen, über die wir hier reden, Straftäter sind. Allerdings sind es Personen, die aufgrund einer Krankheit zu einer Gefahr für die Menschen, für die Gesellschaft geworden sind, bei denen es darum geht, sie zu heilen, damit eben genau diese Gefahr nicht mehr von ihnen ausgeht.

Herr Rotter, ich glaube, das ist genau der Punkt, weshalb es ein bisschen Illusion ist, wenn Sie sagen: So etwas wie in Uchtspringe darf nicht mehr vorkommen. Das ist so, als würden Sie sagen: In einer Justizvollzugsanstalt darf nichts mehr passieren, das gegen das Gesetz verstößt.

Ich glaube, um das zu erreichen, müsste man das, was Frau von Angern vorhin unter dem Stichwort Hausrecht gesagt hat, sehr exzessiv betreiben und überall Videokameras aufstellen und ausreichend Personal vorhalten. Das sollte nicht unser Ziel sein.

Das Ziel muss es sein, dass Menschen, die von Gerichten in den Maßregelvollzug eingewiesen werden, möglichst schnell therapiert werden, damit sie keine Gefahr mehr für unsere Gesellschaft sind.

(Beifall bei der FDP)

Beide Seiten, sowohl die betroffenen Personen - ich glaube nicht, dass der Maßregelvollzug ein guter Aufenthaltsort ist - als auch die Gesellschaft, haben etwas davon, dass wir uns das Ziel immer wieder vor Augen halten: Sie sollen therapiert werden. Sie sollen eben nicht ihr Leben lang im Maßregelvollzug verbleiben. Der Maßregelvollzug soll nicht dazu dienen, lediglich Lebenszeit verstreichen zu lassen.

(Herr Borgwardt, CDU: In der Praxis klappt das nicht besonders gut! Das ist richtig!)

- Ja, genau, Herr Borgwardt, in der Praxis klappt das nicht besonders gut. Ich verweise auf einen Artikel in der „Zeit“ mit dem Titel „Justizvollzug Uchtspringe - Nichtraucherschutzgesetz nicht eingehalten - 14 Tage in Unterhose in Einzelhaft“. Ich glaube, das ist keine Maßnahme, die dem Therapieerfolg der betroffenen Personen wirklich dienlich ist.

Wir haben in diesem Bereich Probleme, nicht nur in Sachsen-Anhalt. Es bedarf neuer Ansätze. Ich denke, das ist der Spiegel, vor dem wir dieses Gesetz betrachten müssen und vor dem wir darüber in den Ausschüssen beraten müssen.

Auf der einen Seite ist natürlich die Sicherheit ein Punkt. Das ist so. Von Menschen, die im Maßregelvollzug sind, geht eine Gefahr aus. Davor müssen wir uns schützen. Auf der anderen Seite steht der Therapiegedanke. Diesbezüglich gibt es durchaus einige Aspekte, mit denen

die FDP-Fraktion sehr gut leben kann. Sie sind von Frau Kuppe und von Frau von Angern schon genannt worden.

Wir müssen aber auch einige Punke eher kritisch betrachten. Ich frage mich zum Beispiel: Wollen wir es wirklich zulassen, dass für die Durchsetzung des Hausrechts, worunter eine ganze Reihe von Sachen fällt - wir brauchen nur einmal an das Hausrecht hier im Hause zu denken -, schon eine Videoüberwachung gerechtfertigt ist?

(Beifall bei der FDP)

Wir müssen sicherlich darüber reden, wie das Ganze entsprechend austariert werden kann.

Wir müssen auch einmal über das Thema Datenerhebung reden. Ich habe im Gesetzentwurf mit Erschrecken festgestellt, dass nicht nur Daten über den Patienten erhoben werden, sondern auch über dessen Verwandte und über die Geschädigten, und dass diese zehn Jahre lang aufbewahrt werden sollen. Ich denke, wir müssen auch darüber reden, in welchen Fällen das wirklich erforderlich ist und in welchen Punkten das über das Ziel hinausgeht.

Ein Hobby der Ministerin ist das Thema Nichtraucherschutz im Maßregelvollzug. Dazu hat es in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Klagen und Problemen gegeben.

Auf der einen Seite haben wir im Nichtraucherschutzgesetz geregelt, dass im Bereich der Räume, die den Patienten zur privaten Nutzung überlassen sind, eine entsprechende Möglichkeit zum Rauchen zu geben ist. Auf der anderen Seite wird in Sachsen-Anhalt sehr rigide damit umgegangen. Man hat es per Hausrecht untersagt. Man ist vor Gericht regelmäßig gescheitert. Jetzt versuchen Sie es über das Gesetz zu regeln. Ich denke, auch hierbei müssen wir einmal über die Verhältnismäßigkeit reden, ob wir wirklich auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall bei der FDP)

Ein vierter Punkt wird sicherlich vor allem den Ausschuss für Recht und Verfassung interessieren. Das ist die Frage, ob wir einfach alle Angestellten, die im Bereich der Salus im Maßregelvollzug tätig sind, zukünftig zu Vollzugsbediensteten machen und ob die dann tatsächlich immer Zwangsmaßnahmen gegen die Patienten ergreifen können.

Bisher - so ist mir zumindest in der letzten Anhörung erläutert worden, die wir dazu hatten - war es immer so, dass alle Maßnahmen medizinisch angezeigt sein mussten. Das Gesetz hat jetzt eine ganze Reihe von Begrifflichkeiten, die nach Strafvollzug aussehen, die disziplinarische Maßnahmen vorsehen. Wenn diese zukünftig auch vom Pflegepersonal ergriffen werden können sollen, dann müssen wir darüber reden, in welchen Fällen das tatsächlich Sinn ergibt und wo es darüber hinausgeht.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung wird sicherlich darüber befinden, inwieweit das tatsächlich rechtlich möglich ist. Andere Bundesländer sind in dem Bereich eigentlich immer einen anderen Weg gegangen. Wenn sie das getan haben, was hier vorgesehen ist, hatten sie sofort Beamte im Maßregelvollzug. Darauf hat SachsenAnhalt bisher verzichtet, weil hier eine andere Regelung gefunden wurde.

Ich denke, wir müssen auch ganz offen darüber diskutieren, ob der neue Weg, der hier gegangen werden soll, dann automatisch zu Beamten führt, ob wir das so wollen, ob wir andere Möglichkeiten haben und was wir hier im Sinne eines modernen Maßregelvollzugs tun können.

Ich denke, das ist ein ganzes Bündel von Punkten, über die wir in den beiden Ausschüssen diskutieren müssen. Ich hoffe, dass wir da zu einer offenen Diskussion kommen, damit wir an der einen oder anderen Stelle auch überlegen können, ob das wirklich dazu führt, dass die Therapie beschleunigt wird, oder ob wir hier tatsächlich nur versuchen, die Sicherheit zu erhöhen, weil wir mit der Therapie nicht vorankommen.

Uns sollte insbesondere im Sozialausschuss Folgendes umtreiben: Was können wir tun? Wie können wir Regelungen schaffen, damit Menschen, die in den Maßregelvollzug kommen, diesen möglichst schnell verlassen können und dann, wenn sie ihn verlassen, keine Gefahr mehr für uns sind?

Denn das eint uns, glaube ich, alle, dass wir wollen, dass Menschen, die aus dem Maßregelvollzug kommen, dann nicht relativ bald wieder vor dem Richter sitzen und wieder eingewiesen werden. Denn in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns alle. Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne auch versuchen können, gemeinsam sinnvolle Lösungen zu finden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Zum Schluss der Debatte erteile ich Frau Dr. Späthe von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Vorsitzender, mit Ihrer Genehmigung gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall - Zuruf: Bravo!)

(Zu Protokoll:)

Der vorliegende Gesetzentwurf berührt ein äußerst sensibles Thema und verdient demzufolge besonderes Augenmerk. Behandelt wird mit der Neuordnung bzw. Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs die Schnittstelle zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und Unantastbarkeit der Würde des Einzelnen und dem Recht der Allgemeinheit auf Schutz vor Fremdgefährdung und Selbstgefährdung.

Das seit 1992 geltende und damit eines der dienstältesten Gesetze wird durch den Entwurf der Landesregierung auf einen aktuellen Stand gebracht, bezüglich datenschutzrechtlicher Anforderungen, bundesgesetzlicher Anforderungen, Urteilen von Gerichten, Petitionen und nicht zuletzt bezüglich dem technischen Fortschritt in der Kommunikations- und Unterhaltungselektronik seit 1992.

Von vielen Aspekten lassen Sie mich hier nur auf zwei hinweisen: auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom 5. Dezember 2008 bezüglich der Verfassungsgemäßheit der Übertragung von forensischen Einrichtungen auf Dritte. In dem Urteil wird für die nie

dersächsische Praxis festgestellt, dass die Verfassungsgemäßheit nicht bestehe. Das Problem bestehe nicht in der Besonderheit des therapeutischen Ansatzes und der festgelegten Ziele des Maßregelvollzugs, sondern vielmehr im Status der in den Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiter. Das Gericht verlangt eine ausdrückliche staatliche Legitimation für notwendiges hoheitliches Handeln.