Natürlich hat es mich gefreut, dass im Rahmen der Anhörung die Sachverständigen, wie unter anderem Professor Dr. Wolff von der Europa-Universität Viadrina, auch die technischen Teile des Gesetzes als gelungen dargestellt haben und wir Ihnen, dem Souverän, mit unserem Entwurf nicht zu wenig an Details zur Regelung an die Hand gegeben haben.
Ihre Neigung, dem Rechtsanwender nicht zu viel unkontrollierten Spielraum zu geben, habe ich durchaus auch in den Ausschussberatungen wahrgenommen. Interessant fand ich in diesem Zusammenhang den Verlauf Ihrer Diskussion um das Nebentätigkeitsrecht und das nunmehr gefundene Ergebnis. Es zeigt, wie sorgfältig auch innerhalb der einzelnen Teilgebiete abgewogen worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Musik in diesem Vorhaben spielt eindeutig im Bereich des Laufbahnrechts. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, beschließen heute insoweit keine unwesentlichen Neuerungen. Nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein wäre Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das sich auf nur zwei Laufbahngruppen festlegt. Möglicherweise beschließen nahezu zeitgleich noch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine ebenso neue Laufbahn
gruppenstruktur. Die übrigen Länder befinden sich noch in der Phase der Überlegung. Wir in Sachsen-Anhalt können folglich gegenwärtig nicht von weitreichenden Erfahrungen anderer Länder zehren und müssen auch versuchen, die praktische Umsetzung des neuen Laufbahnrechts mit Bedacht anzugehen.
Die nunmehr durch die Landesregierung zu beschließende neue Laufbahnverordnung, deren Entwurf im Innenausschuss bereits auf großes Interesse gestoßen ist, wird dies berücksichtigen und versuchen, sowohl dem Anliegen nach größerer Durchlässigkeit als auch dem Leistungsgedanken Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang will ich die geänderte Fassung von § 22, die so genannte Schwellenregelung, nicht unerwähnt lassen und zumindest bemerken, dass diese den Personalchefs der Behörden im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren einiges abverlangen wird. Ich darf feststellen, dass sie nach anfänglicher Skepsis hinsichtlich des Umfangs und der Qualität der laufbahnrechtlichen Regelungen im Gesetzentwurf durchaus zufrieden sind. Zumindest habe ich das in den Beratungen und Gesprächen so wahrgenommen.
Gegenstände, die bisher aufgrund einer recht offenen Verordnungsermächtigung in der Laufbahnverordnung geregelt waren, werden nun auf gesetzlicher Ebene geregelt. Gerade im Bereich des Laufbahnrechts sind die Verordnungsermächtigungen stark ausdifferenziert. Ich freue mich, dass Sie akzeptieren, dass wir im Detail einige Klarstellungen und auch Neuerungen vorgenommen haben, dass aber die neue Freiheit der Länder im Laufbahnrecht zumindest in Sachsen-Anhalt nicht zu gewagten experimentellen Ergebnissen geführt hat.
Wie sich diese neue Freiheit länderübergreifend im Laufbahnrecht und auch im Besoldungsrecht praktisch auswirkt, werden wir frühestens in zwei Jahren feststellen können. Die Fragen liegen allerdings schon heute auf der Hand: Wird man wenigstens bei gleicher Vorbildung noch eine vergleichbare Alimentation gewähren? Stellen die Neuerungen ein Mobilitätshemmnis dar? Ist ein Inspektor in Bayern noch mit einem solchen in Sachsen-Anhalt vergleichbar? - Wir werden die Entwicklung gemeinsam beobachten und gegebenenfalls nachjustieren, wenn nötig mit Ihrer Hilfe, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Trotz erkennbaren Bemühens aller Fraktionen im Landtag um Lösungen, die den einzelnen Beamten gerecht werden und ihnen im Gesamtgefüge des Dienstrechts im Bundesgebiet berufliche Entwicklungschancen zu geben, habe ich doch insgesamt auch bei Ihnen einen durchaus kritischen Umgang mit dem Berufsbeamtentum auch in diesem Verfahren wahrgenommen. Der zur Abstimmung stehende Entschließungsantrag macht dies ein Stück weit deutlich.
Ich selbst will nicht verhehlen, dass ich einen möglichst hohen Verbeamtungsstand nicht als mein vordringliches Ziel ansehe. Diesbezügliche Überlegungen sind immer ein Abwägungsprozess zwischen den Parametern Politik, Verfassungsrecht, Haushalt und Wettbewerb. Es gibt Bereiche, in denen Verbeamtungen auch aus meiner Sicht definitiv nicht erforderlich sind und in denen wir folglich erst gar keine rechtlichen Voraussetzungen für Verbeamtungen benötigen. Aus diesem Grund haben wir auf eine Einteilung der gesamten Verwaltung in sechs oder auch zehn Laufbahnen verzichtet, wie dies beim Bund und in einigen Ländern bereits vorgenommen wurde oder angedacht ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben erkannt, dass eine wohlmeinende zentrale Steuerung der Verbeamtung kaum möglich ist, wenn man die gesamte Verwaltung theoretisch mit Verbeamtungsmöglichkeiten überzieht. Im Sinne einer differenzierten Betrachtung der Notwendigkeit von Verbeamtungen ist es meines Erachtens richtiger, wenn man nur die Verwaltungen mit Laufbahnen abdeckt, die im Sinne von Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes tatsächlich hoheitlich handeln. Nur so hat man eine zentrale Steuerungsfunktion. Ich bin sicher, dass die Landesregierung diese Funktion verantwortungsvoll wahrnehmen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch eine Veränderung im Gesetzentwurf erwähnen, die ich im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden für wichtig halte, nämlich die Konkretisierung der Regelung zum Beteiligungsverfahren der Spitzenverbände der Gewerkschaften, die, ohne die Rechtstellung des Souveräns zu beeinträchtigen, dazu führen kann, dass wir noch bessere, weil konsensorientierte Lösungen zu bestimmten Problemstellungen finden. Meinen ausdrücklichen Dank für diese Ergänzung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beratung endet - lassen Sie es mich trotz manch kritischer Stimmen so sagen - die erste große Etappe der Reformtour zur Umsetzung der Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht in unserem Land. Zugegeben, von einer Reform im vollumfänglichen Sinn kann mit dem heutigen Teilschritt wohl noch nicht die Rede sein, wohl aber von einer Teilreform durch die Neuordnung des Laufbahnrechts.
Der Tatsache, dass es auf dem Weg der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Sachsen-Anhalt noch weitere Etappen geben wird und geben muss, sind wir uns durchaus alle bewusst. Hierbei denke ich beispielsweise an die erforderliche und auch beabsichtigte umfassende Novelle des Landesbesoldungsrechts und des Landesversorgungsrechts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch ein Letztes: Ich sprach bei meiner Einbringungsrede über die Berücksichtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Gebieten des öffentlichen Dienstrechts. Mittlerweile hat die Europäische Kommission den ersten Schritt zu einem Vertragsverletzungsverfahren wegen möglicher Nichtberücksichtigung der Lebenspartnerschaften auch im Besoldungsrecht eingeleitet. Ich bin sicher, dass uns dieses Verfahren motivieren wird, nicht nur bald ein neues Besoldungsgesetz zu schaffen, sondern auch eines ohne jegliche Lücke. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Nun beginnen die Beiträge der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kosmehl. Bitte schön, Herr Kosmehl.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn auf das eingehen, was Herr Minister Hövelmann in Richtung meiner Person zum Ausdruck bringen wollte. Sie haben dargestellt, dass Sie es persönlich als ungerecht empfunden haben, dass ich Ihre Bitte, bis zum April das Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu verabschie
den, als unredlich bezeichnet habe. Sie haben dann zugeben müssen - ich glaube, dieses Lob eines Ministers tut den Abgeordneten gut und ist auch notwendig -, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass sich die Ausschüsse in ihren Beratungen sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben und ihr Interesse an der Erarbeitung gezeigt haben.
Herr Minister, als ich Ihnen den Vorwurf gemacht habe und Ihre Bitte als unredlich zurückgewiesen habe, hatte ich genau dieses Interesse der Mitglieder dieses Hohen Hauses schon im Kopf und in den Gedanken, weil ich der Meinung war, dass wir als Gesetzgeber, die wir eine neue Kompetenz bekommen haben, diese natürlich auch ausfüllen müssen. Das ist schwierig, weil sich keiner von uns im Saal vorher so intensiv mit dem Beamtenrecht beschäftigt hat, um als Gesetzgeber ein neues Gesetz zu stricken.
Deshalb hat es einige Zeit gedauert, die Anhörung auszuwerten. Die Anhörung empfand ich als bemerkenswert, weil viele Aspekte dabei aufgeworfen worden sind, die uns wahrscheinlich in den nächsten Jahren immer einmal wieder bei Detailproblemen, die bei Gesetzen immer auftauchen werden, beschäftigen werden.
Ich glaube, am Ende können wir gemeinsam feststellen, dass es richtig war, dass wir uns Zeit genommen haben für die Gesetzesberatung, und dass wir heute ein Gesetz verabschieden können, das als Grundlage für das Beamtenrecht des Landes Sachsen-Anhalt tauglich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einige wenige Punkte noch etwas näher eingehen.
Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass einige Länder in Deutschland einen gleichen Weg gegangen sind, die Zahl der Laufbahngruppen auf zwei zu begrenzen. - Man muss immer noch sagen: Klammer auf, plus zwei Einstiegsämter, Klammer zu. - Genauso müssen wir aber feststellen, dass unsere unmittelbaren Nachbarn diesen Weg nicht gehen. So wird es in Sachsen bei der bisherigen Unterteilung der Laufbahnen bleiben, auch in Thüringen.
Gerade vor dem Hintergrund der „Initiative Mitteldeutschland“ und dem Willen, enger zusammenzuarbeiten, hätte ich mir gewünscht, dass wir in unserem Bereich mit unseren Nachbarn ein gleiches Beamtenrecht hinbekämen, so wie dieses Gesetz, wenn wir es verabschieden, einen Gleichlauf zumindest mit den Kollegen in Niedersachsen ermöglicht. Aber da ist mir die „Initiative Mitteldeutschland“ doch ein Stück weit näher ans Herz gewachsen. Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass wir da eine Lösung gefunden hätten.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt noch einige Detailprobleme, auf die ich heute kritisch hinweisen will.
Ich finde es bedauerlich, dass die Koalitionsfraktionen den Antrag der FDP abgewiesen haben, den Landespersonalausschuss mit dem Personal zu besetzen, das diesem Ausschuss angemessen ist, mit dem vor allen Dingen eine Vergleichbarkeit der Zusammensetzung gewährleistet wäre. Wenn der Präsident des Landesrechnungshofes den Ausschuss als Vorsitzender leitet, hätte ich erwartet, dass auch die Staatssekretäre diese Funktion wahrnehmen und wir es nicht auf die Ebene der Abteilungsleiter bzw. im ungünstigsten Fall deren Vertreter verteilen wollen.
Ich finde, das wäre angemessen gewesen. Auch wenn der Landespersonalausschuss in Zukunft nicht mehr jede Woche oder häufig tagen muss, ist doch dieses Gremium, wenn man es ernst nimmt, derart zu besetzen.
Auf zwei weitere Punkte will ich hinweisen und Sie, Herr Minister, in die Pflicht nehmen, dass Sie sich an dieses Gesetz halten.
Erstens. Rütteln Sie nicht an der Altersgrenze für die Polizeivollzugsbeamten mit dem 60. Lebensjahr - § 106 des Beamtengesetzes. In der vergangenen Zeit ist immer mal wieder aufgekommen, dass die Landesregierung beabsichtige - im PEK steht auch ein solcher Satz -, noch einmal über die Altersgrenze nachzudenken. Polizeivollzugsbeamte, meine sehr verehrten Damen und Herren, leisten einen Dienst auf der Straße und da ist das 60. Lebensjahr angemessen, es sei denn, es findet sich eine freiwillige Regelung.
Der letzte Punkt, Herr Minister: Wir haben eine Regelung zur Polizeidienstunfähigkeit gefunden. Sie ist sehr flexibel, wenn man sie ernst nimmt, sodass man die Beamten, die nicht mehr voll einsatzfähig sind, aber eine Tätigkeit finden, in der sie mit der Einschränkung Dienst tun können, nicht dienstunfähig schreiben muss. Ich finde, wir sollten davon auch zukünftig weiter Gebrauch machen, weil diese Beamten für das Land Sachsen-Anhalt noch von Wert sein können. Da, finde ich, ist diese Regelung zutreffend und wir sollten diese Regelung auch dementsprechend nutzen.
Letzte Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die FDP-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Wir haben ein gutes Gesetz als Grundlage, als Ausgangspunkt. Wir hätten im Gesetz gerne noch einige Änderungen realisiert, die uns die Koalitionsfraktionen leider nicht ermöglicht haben. Deshalb werden wir dieses Gesetz nicht ablehnen, aber wir werden diesem Gesetz auch nicht zustimmen können. Deshalb Stimmenthaltung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern habe ich im „Behörden Spiegel“ gelesen, Herr Kosmehl, dass der sächsische Innenminister sich für zwei Laufbahngruppen ausgesprochen hat. Vielleicht sind Ihre Informationen neuer. Aber ich denke, das lässt hoffen, dass wir in Mitteldeutschland doch gemeinsam vorankommen.
Auch ich habe mich über die anerkennenden Worte des Innenministers für die Ausschussberatungen gefreut. Wir sind uns in der Tat nicht überall einig geworden. Herr Kosmehl, ich halte es für vertretbar, die Arbeit beim Landespersonalausschuss auf der Abteilungsleiterebene zu machen, nachdem die zahlreichen wichtigen Entscheidungen aus den 90er-Jahren nicht mehr zu treffen sind, sondern es sich um Einzelpersonalien handelt. Ich
Zu den Änderungen am Gesetzentwurf, die ich für in den Ausschussberatungen gut gelungen halte, gehört, dass wir den Grundsatz „Verhandeln statt verordnen“ verankert haben. Mir ist bekannt, dass das kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist, anders als der Grundsatz „Wer zu schnell schießt, schießt daneben“. Trotzdem finde ich es richtig, dass wir das Verhandeln als einen Ausdruck zeitgemäßer Menschenführung, nämlich eines kooperativen Führungsstils, mit in das Gesetz geschrieben haben.
Bei den Nebentätigkeiten sind wir von der Genehmigung zu der Anzeigepflicht übergegangen. Das ist nur auf den ersten Blick gefährlich. Materiell-rechtlich kann der Dienstherr bei einer Anzeigepflicht im Bedarfsfall ebenso intervenieren wie bei einer Genehmigungspflicht.
Schon in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs habe ich die beabsichtigte Vereinigung von Laufbahngruppen begrüßt. Auf Antrag aller vier Fraktionen im Innenausschuss ist dieser Reformansatz in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung noch konsequenter umgesetzt worden. Nach dem Regierungsentwurf ist der fehlende Nachweis einer besonderen Qualifikation ein Ausschlusskriterium für die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 7 bzw. nach Besoldungsgruppe A 14. Nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses soll dieses Ausschlusskriterium erst bei Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 8 bzw. nach Besoldungsgruppe B 2 zur Anwendung kommen.
Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um ein Ausschlusskriterium und nicht um ein Auswahlkriterium. Selbstverständlich ist das Vorhandensein der besonderen Qualifikation eine Empfehlung für die Beförderung auch schon nach Besoldungsgruppe A 7 bzw. nach Besoldungsgruppe A 14. Es ist aber nicht mehr zeitgemäß, Bewerber ohne diesen Qualifikationsnachweis von vornherein nicht zu berücksichtigen. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Wenn im allgemeinen Verwaltungsdienst eine Auswahlentscheidung für die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 zwischen einem Regierungsrat und einem Oberamtsrat zu treffen ist, dann wird selbstverständlich nicht Alfred Clausen zum Zuge kommen. Wer aber - wie ich - als Jurastudent und Rechtsreferendar kaum Praxis erlebt hat und schon gar keine Erfahrung als Vorgesetzter, der muss nicht bei der Beförderungsentscheidung den Zuschlag erhalten, nur weil er juristische Staatsexamina abgelegt hat.
Gerechter ist eine Auswahlentscheidung im Einzelfall, bezogen auch auf die Anforderungen des jeweiligen Beförderungsdienstpostens. Handelt es sich um eine Führungsaufgabe, wird man eher einen berufserfahrenen Bewerber nehmen, liegt der Schwerpunkt in der juristischen Sachbearbeitung ohne große Führungsverantwortung, wird man eher den gelernten Juristen nehmen.
Natürlich ist es für Vorgesetzte bequemer, in einem System der Regelbeförderungen zu leben, wo mit dem Einstiegsamt das Endamt schon mehr oder weniger feststeht. Da muss man sich mit den Beurteilungen nicht sonderlich Mühe geben. Künftig wird es in der Tat - Herr Minister hat die Personalchefs schon angesprochen - stärker auf das Beurteilungswesen ankommen, und damit wachsen die Anforderungen an die Beurteiler.
Lassen Sie mich auch noch das Thema Altersgrenzen ansprechen. Herr Kosmehl hat es ja bereits behandelt. Die Entscheidung über eine Anhebung der Altersgrenzen haben wir jetzt noch nicht gefällt, sondern haben nur in Bezug auf das Thema Altersteilzeit Vorsorge getroffen. Sagen will ich aber auch, dass ich persönlich eine Anhebung der Altersgrenzen vergleichbar dem Tarifbereich für erforderlich halte, damit wir als Land auch künftig die Pensionslasten schultern können.
Selbstverständlich muss man dann auch Ausnahmen und Übergangsfristen regeln und muss schauen, dass man gerade auch bei Polizeivollzugsbeamten Maß hält. Ich persönlich halte 62 Jahre für vertretbar, wenn man die besondere Dienstfähigkeit in konkrete Verwendungen münden lässt und denen eine Chance gibt, die es körperlich in ihrem sechsten Lebensjahrzehnt nicht mehr schaffen, die normalen Anforderungen zu erfüllen.
Es freut mich - das möchte ich abschließend betonen -, dass Frau Dr. Paschke die Initiative zu einem Entschließungsantrag ergriffen hat, dessen Inhalt sich alle vier Fraktionen im Wesentlichen zu eigen gemacht haben. Der Entschließungsantrag ist substanziell. Er entspricht, was die Beschränkung des Berufsbeamtentums auf den Kernbereich der Eingriffsverwaltung angeht, einer Beschlusslage, die wir in der SPD-Fraktion schon vor zwei Jahren gefunden haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.