Wer lehnt ab? - Bitte durchzählen. - 29 Abgeordnete lehnen die Überweisung des Antrages der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales ab.
Meine Damen und Herren! 37 Stimmen wurden gezählt. Damit ist der Überweisung des Antrages mit Mehrheit zugestimmt worden.
- Ach so, ihr habt gewechselt. Dann ist also Herr Czeke an der Reihe. Bitte schön, Herr Czeke, bringen Sie den Antrag ein.
Danke sehr. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Landtagssitzung haben sich alle Fraktionen sehr über die Aktuelle Debatte der FDP zum Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag gefreut. Wir wollen die Freude über das Thema nicht abreißen lassen
die kritisierte fehlende Mitsprache von Bundestag und Bundesrat in der EU-Politik auch für die Landtage zu bereinigen.
Das Thema „Informationsfluss zwischen Exekutive und Legislative“ hat inzwischen viele Namen: Europatauglichkeit, Europafähigkeit und - in Anlehnung an Karlsruhe - nun auch Integrationsverantwortung der Parlamente.
Dass es hierbei nach wie vor Defizite gibt, haben erst vor Kurzem die Landtagspräsidentinnen und Präsidenten niedergeschrieben. In ihrer Sondersitzung am 20. August 2009 haben sie sich damit beschäftigt, welche Auswirkungen das Urteil zu den Begleitgesetzen zum Lissabon-Vertrag auf die Landtage haben wird. In ihrer Entschließung gehen sie von einer Stärkung aller Parlamente durch das Urteil aus und fordern eine angemessene Mitsprache und Information durch die Regierungen.
Diese Entschließung wurde dem Bundestag zugeleitet, um in dessen Behandlung des Themas Lissabon-Vertrag Beachtung zu finden. Aber ähnlich wie bei der Föderalismusreform I ist das Mitsprachebegehren der Landtage untergegangen.
Dabei sind die Forderungen alles andere als verwegen. Die Entschließung besagt zum Beispiel, dass Informationen, die die Bundesregierung dem Bundesrat gibt, auch den Länderparlamenten zugänglich gemacht werden sollen. Außerdem sollten die Verfahrensabläufe im Bundesrat für die Landtage eine ausreichende Beratungszeit lassen. Sie wünschen eine Mitspracheregelung bei EUAngelegenheiten in den Landesverfassungen. Ich denke, diese Entschließung wird von allen Fraktionen begrüßt und unterstützt.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt deshalb einen Bericht der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009, in dem die künftige Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten unter Berücksichtigung der Forderungen der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten dargelegt wird.
Mit dem Landtagsinformationsgesetz haben wir hier bereits eine vergleichsweise komfortable Situation.
Aufgrund der Hartnäckigkeit des Europaausschusses deutet sich jedoch langsam eine Verbesserung an. Die zuvor als „unmöglich“ bezeichnete fachspezifische Selektion der EU-Dokumente wird jetzt zumindest im Titel der LIV-Dateien angedeutet. Bei der Landtagsverwaltung und den Fraktionen bleibt jedoch noch immer immens viel Arbeit beim Durchforsten relevanter EU-Vorlagen.
Staatsminister Robra hat in der letzten Landtagssitzung zugesagt, Verbesserungen im Landtagsinformationsgesetz und in der dazugehörigen Vereinbarung zu unterstützen. In dem Bericht soll darum stehen, wie die Landesregierung zukünftig offensiver ihre Positionen zu EUThemen bekanntgibt. Bisher müssen doch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier - wie bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie - sehr insistieren, bis etwas verlautet.
Zurückhaltend ist die Regierung auch bei aktuellen offenen Sachständen. Wie steht es beispielsweise um die Bodenschutzrichtlinie? Diese Beispiele zeigen tagesaktuelle EU-Fragen, die der jährliche Bericht zur Europapolitik der Landesregierung nicht abdecken kann.
Der Bericht ist unabdingbar für die Arbeit, war bisher aber auch sehr vage gehalten. Das Karlsruher Urteil zu den Begleitgesetzen muss zu verbesserter Information, Kontrolle und Mitsprache für den Landtag führen.
Bereits vor zwei Jahren hat meine Fraktion beantragt, für eine bessere Europatauglichkeit dem Landtag einen kooperativen Zugriff auf die Landesinstitutionen in Brüssel zu geben. Dazu zählen das Verbindungsbüro in Brüssel und der Ausschuss der Regionen. Das Thema hatten wir ja heute schon. Der Antrag wurde leider abgelehnt.
Zu prüfen ist auch die qualitative Bindung der Landesregierung im Bundesrat an Stellungnahmen des Landtags. Ebenso sollte sich die Landesregierung im Bericht positionieren, wie sie zu einer verfassungsrechtlichen Änderung steht.
Das Land Baden-Württemberg hat die Informationspflicht der Landesregierung in EU-Angelegenheiten im Jahr 1995 in Artikel 34a seiner Verfassung explizit verankert. Da gibt es einen entscheidenden Unterschied. Baden-Württemberg wirbt mit dem Slogan „Wir können alles - außer Hochdeutsch“, aber wir in Sachsen-Anhalt stehen ja früher auf.
Die Landesregierung wird über den Bundesrat stärker in die EU-Politik der Bundesregierung einbezogen, besonders auf den Feldern Bildung, Medienordnung, Kultur und Daseinsvorsorge. Diese verbesserte Transparenz, Kontrolle und Mitsprache im Bundesrat muss auch die Gesetzgeber, die Landtage, also uns mit einschließen.
Liest man das Protokoll über die Aktuelle Debatte in der letzten Landtagssitzung, kommt man zu dem Schluss: Wir rennen heute mit unserem Antrag offene Türen ein.
Wir freuen uns deshalb über eine Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und in den Ausschuss für Recht und Verfassung.
Und, Herr Kollege Kosmehl, die Aktuelle Debatte war nicht unbedingt das schärfste Schwert des Parlamentes.