Protocol of the Session on October 8, 2009

Wahl eines stimmberechtigten und eines stellvertretend stimmberechtigten Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 5/2199

Einbringerin ist Ministerin Frau Dr. Kuppe. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Aus dem Landesjugendhilfeausschuss sind ein stimmberichtigtes und ein stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied ausgeschieden. Die vorschlagsberechtigten Institutionen für die Nachbesetzung sind für das stimmberechtigte Mitglied die kommunalen Spitzenverbände und für das stellvertretend stimmberechtigte Mitglied der Kinder- und Jugendring.

Die kommunalen Spitzenverbände schlagen für die Nachbesetzung des stimmberechtigten Mitgliedes Herrn Dr. Gerd Raschpichler, den Beigeordneten der Stadt Dessau-Roßlau, vor. Der Kinder- und Jugendring schlägt für die Nachbesetzung eines stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes Frau Inga Wichmann, Referentin beim Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt, vor.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat die Vorschläge entgegengenommen. Es liegen von unserer Seite keine Gründe gegen die Berufung dieser beiden Personen vor. Deshalb bitte ich den Landtag um die Berufung von Herrn Dr. Gerd Raschpichler und Frau Inga Wichmann in die Funktionen eines stimmberechtigten bzw. stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes des Landesjugendhilfeausschusses.

Danke sehr, Frau Ministerin Kuppe. - Es ist keine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 5/2199: Abstimmung über den Wahlvorschlag. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl per Handzeichen verständigt. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der FDP. Damit wurde dem Wahlvorschlag der Landesregierung zugestimmt. Wir haben den Tagesordnungspunkt 19 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften und Kommunalabgabengesetz - LVG 10/09

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2171 neu

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Tiedge. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das genannte Verfassungsgerichtsverfahren ist dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben der Landtags

vizepräsidentin vom 2. Juli 2009 übermittelt worden. Die Beschwerdeführerin, die Zielitzer Wohnungsbaugesellschaft mbh, ist Eigentümerin eines Grundstückes, welches mit zwei Gebäuden bebaut ist, die auf mehreren Etagen zu Wohnzwecken benutzt werden.

Die zu dem Zeitpunkt des ihr erteilten ersten Bescheides geltende Rechtsnorm des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung und Zahlung von Straßenausbaubeiträgen sah vor, übergroße Grundstücke nur begrenzt zu veranlagen. Die Beschwerdeführerin kam damit in den Vorzug der so genannten Billigkeitsregelung, die im Rahmen des Bescheides berücksichtigt wurde.

Durch die mit Gesetz vom 17. Dezember 2008 erfolgte Änderung des KAG wurde die Rechtsnorm dahin gehend geändert, dass nunmehr übergroße Grundstücke mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten nur begrenzt zu veranlagen sind. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin geht diese Gesetzesänderung zu ihren Lasten, da neben dem Fakt des übergroßen Grundstücks nun auf die Anzahl der Wohneinheiten abgehoben wird und diese in ihrem Fall die genannte Anzahl übersteigt. Die Beschwerdeführerin hält eine solche Unterscheidung der einzelnen Beitragspflichtigen für nicht mit Artikel 7 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und dem Grundrecht auf Gleichbehandlung vereinbar.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 42. Sitzung am 2. September 2009 mit der Verfassungsbeschwerde befasst und empfiehlt, keine Stellungnahme abzugeben.

Zudem wurde wieder die Frage des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung erörtert. Der Ausschuss empfiehlt, in dem Verfahren sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erklären.

Die betreffende Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor und ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der LINKEN, bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Frau Tiedge, für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, zu dem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen.

Wir stimmen über die Drs. 5/2171 neu ab. Dabei handelt es sich um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Dann ist das so beschlossen.

Wir sind damit am Ende der 64. Sitzung des Landtages. Der Landtagspräsident hat mich gebeten, daran zu erinnern, dass er für 20 Uhr zu einer Gesprächsrunde zum Thema „Bilder gegen Diktaturen - Medien als Wegbereiter von Freiheit und Demokratie“ in das Landtagsrestaurant lädt. Darüber hinaus werden einige Kollegen beim Notarbund und beim Bibliotheksverband sein. Wo auch immer Sie sich aufhalten, ich wünsche Ihnen gute Unterhaltung und einen schönen Abend.

Wir werden die 65. Sitzung um 9 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 2 beginnen. Entsprechend dem heutigen Beschluss werden wir im Anschluss daran den Tagesordnungspunkt 20 behandeln. Guten Abend!

Schluss der Sitzung: 18.28 Uhr.