Vielen Dank, Herr Rothe. - Bevor wir die Beiträge der Fraktionen hören, erteile ich Herrn Minister Hövelmann das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Gesetzentwurf für das Zweite Funktionalreformgesetz hinter den ursprünglichen Reformansätzen
zurückblieb, habe ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Januar 2009 deutlich gemacht. Bereits damals war aber auch klar - auch aufgrund der eingehenden Beteiligung der Fachressorts und Interessenvertreter im Rahmen des Kabinettsverfahrens -, dass eine umfangreichere Aufgabenverlagerung nicht zu erwarten war.
Die vorliegende Beschlussempfehlung, an deren Erarbeitung neben dem Innenausschuss vier Fachausschüsse beteiligt waren, hat diese Einschätzungen bestätigt. Ich kann mich heute deshalb insgesamt kurz fassen und mich, das Ausschussverfahren betreffend, im Übrigen auf den vorangegangenen Bericht des Abgeordneten Rothe beziehen.
Dies gilt auch für die einzige Empfehlung, die in der Sache vom Regierungsentwurf wesentlich abweicht, nämlich den Verzicht auf die Verlagerung der Ausbildungsberatung für die Land- und Hauswirtschaft sowie der Aufgaben des Verbraucherschutzes im Bereich des Energierechts. Beide Streichungen beruhen auf den insoweit ablehnenden Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und haben den Aufgabenkatalog des Gesetzentwurfs weiter reduziert. Für die übrigen Aufgabenbereiche ist der Regierungsentwurf, von unwesentlichen Änderungen und rechtsförmlichen Korrekturen abgesehen, in die Beschlussempfehlung übernommen worden.
Meine Damen und Herren! Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz werden nach der Vorlage Aufgaben aus den Bereichen Forsten, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen, Soziales, Baurecht und Verkehr, die derzeit im Landesverwaltungsamt bzw. in den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wahrgenommen werden, auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Im Hinblick auf den Aufgabenumfang ist die Übertragung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie der forsthoheitlichen Aufgaben besonders zu betonen. Beide Aufgabenbereiche stellen mit 29 bzw. 25 Vollbeschäftigteneinheiten die umfangreichsten Blöcke dar. Insgesamt umfasst der zur Übertragung anstehende Aufgabenbestand nach Abschluss der Beratung nunmehr noch ein Volumen von 85 Vollbeschäftigteneinheiten.
Die Regelungen zum Kostenausgleich sind der Höhe nach entsprechend angepasst worden. Die Berechnung des Kostenausgleichs wurde methodisch nicht geändert. Das heißt, die Erstattungsbeiträge zum Mehrbelastungsausgleich für die nunmehr übergehenden Aufgaben beinhalten die im Jahr 2010 zu erwartenden Personalkosten. Gebühreneinnahmen und Kosten, die dem Land weiterhin entstehen, wie zum Beispiel für das Fachverfahren zur Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, sind gegengerechnet worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus dem Regierungsentwurf übernommen worden sind weitgehend unverändert auch die Regelungen zum Personalübergang. Die praktische Vorbereitung des Personalübergangs ist eine Aufgabe, die nach der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs - sofern Sie dies denn tun - bis zum Wirksamwerden des Aufgabenübergangs zum Jahreswechsel von den betroffenen Behörden noch abzuschließen ist.
Aufgrund der nicht befriedigenden Erfahrungen mit der Umsetzung des Ersten Funktionalreformgesetzes wird
sich der Personalübergang dieses Mal gesetzlich vollziehen. Dies soll nicht nur eine qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung ohne größere Übergangsschwierigkeiten ermöglichen, sondern auch äquivalente Kostenersparnisse beim Land gewährleisten.
Bis zu dem gesetzlichen Übergang sind jedoch noch umfangreiche personalwirtschaftliche Vorarbeiten erforderlich. Hierzu ist bereits im März dieses Jahres eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet worden, an der neben dem Ministerium des Innern die Staatskanzlei, das Ministerium für Gesundheit und Soziales, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr sowie das Landesverwaltungsamt beteiligt sind. In dieser Arbeitsgruppe wurde ein gemeinsamer Runderlass zum Personalübergang koordiniert und abgestimmt. Auch die übergreifende Abstimmung der in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts zu erstellenden Zuordnungspläne wird in diesem Gremium erfolgen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Personalübergang stellt erfahrungsgemäß eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Dies wird auch im vorliegenden Fall nicht anders sein. Besonders im Hinblick auf kleinteilige Aufgaben, für die rein rechnerisch pro Landkreis oder kreisfreier Stadt nur Stellenanteile übergehen, sind flexible und praktische Lösungen zu finden. Häufig werden Lösungen im Einzelfall notwendig sein, in denen Kompromissbereitschaft der abgebenden Landesbehörden wie auch der aufnehmenden Kommunen gefordert ist.
Dazu befinden sich vor allem die Fachministerien sowie das Landesverwaltungsamt derzeit in engem Kontakt mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, um genau diesen Prozess miteinander zu organisieren. Ich darf deshalb die Gelegenheit für einen Appell an alle Beteiligten nutzen, die konstruktive Zusammenarbeit an der Stelle fortzusetzen, um bis zum Inkrafttreten des Gesetzes interessensgerechte und auch sozialverträgliche Lösungen für das übergehende Personal zu finden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes abschließend Klarheit über den Katalog der übergehenden Aufgaben geschaffen wird. Die Grundlage für die notwendigen organisatorischen und auch personellen Umsetzungen in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes verbleibenden Zeit steht damit eindeutig fest.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zusammenfassend feststellen, dass der Entwurf der Landesregierung aufgrund der regierungsseitigen Vorabstimmungen ganz überwiegend Zustimmung in den Ausschüssen gefunden hat. Dass es damit bei einer kleinen Lösung für den Funktionsübergang geblieben ist, werden viele bedauern. Ich weiß, dass gerade auch Mitglieder des Innenausschusses eine weit umfangreichere und mutigere Reform zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte befürwortet haben.
Gleichwohl: Mein abschließender Dank gilt deshalb besonders den Mitgliedern des Innenausschusses, die angesichts schwieriger Rahmenbedingungen, streitbarer Einzelentscheidungen und innerer Widersprüche, sofern sie denn manchmal auch erkennbar waren, einen konstruktiven Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der Gesetzgebungsarbeit sichergestellt haben. - Vielen herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben ziemlich zu Beginn Ihrer Ausführungen gesagt, dass sich aufgrund der intensiven Beteiligung der Fachressorts im Rahmen der Kabinettsberatungen abzeichnete, dass umfangreichere Aufgabenübertragungen nicht möglich sind. Heißt das im Umkehrschluss: Wenn die nicht so beteiligt gewesen wären, dann hätten wir mehr hinbekommen?
(Zustimmung von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE, von Herrn Gallert, DIE LINKE, von Herrn Heft, DIE LINKE, und bei der FDP)
Sehr geehrte Abgeordnete Frau Dr. Paschke, das ist eine sehr freie Interpretation dessen, was ich gesagt habe. Nein, ich habe darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfes sowohl die Beteiligung der Fachressorts als auch der Interessenvertreter im Rahmen des Kabinettsverfahrens - so habe ich es vorgetragen - hat deutlich werden lassen, dass eine umfangreichere Aufgabenverlagerung nicht zu erwarten war.
Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Nun treten wir in eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion ein. Zunächst spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Paschke. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung durch die Mehrheit des Hauses zum Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes ist unserer Auffassung nach für einige Zeit das Ende der Fahnenstange in Richtung Kommunalisierung erreicht, das Ende der Fahnenstange nach mittlerweile - ich habe es einmal nachgerechnet - zehn Jahren Diskussion dazu und nach einer Vielzahl großer Vorhaben in allen Legislaturperioden, was wir mit dem Gesetz, wie es uns jetzt vorliegt, zu einem Ende führen.
Aber, meine Damen und Herren, dieses Ende war sehr vielen - auch wenn sie es nicht laut gesagt haben; außer uns - schon am Anfang des Prozesses ziemlich klar. Es war nämlich all denen klar, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Kreisgröße und Funktionalreform gesehen haben.
Es war all denen klar, die wussten, dass man sehr, sehr zeitig parlamentarisch aktiv werden muss. Sonst bekommt man die Reihen im Parlament nicht geschlossen.
Auch war allen klar, dass in der Exekutive ein Team unter Führung des MP, der für die Aufgabe brennt, vorhan
den sein muss. Nun wissen wir, dass es in einigen Kabinettssitzungen einige Male geraucht hat. Aber in dem Team waren wohl kaum große Kämpfer, die dafür brannten.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP, von Herrn Franke, FDP, und von Herrn Wolpert, FDP - Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Das waren wohl Meerkatzen, oder was?)
Ich möchte das Gesetz in drei Punkten kritisieren. Erstens. In dem Gesetz kommt es in keiner Weise zu einer substanziellen Funktionalreform. Es rangiert weit ab davon.
Leider haben die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen hier niemals so richtig deutlich gesagt, was sie unter „substanzieller Funktionalreform“ verstehen. Wir haben unsere Kriterien für eine substanzielle Funktionalreform definiert. Zum einen muss es zu einem Übergang ganzer Behörden in den kommunalen Bereich kommen, mindestens zu geschlossenen Aufgabenkomplexen.
Wir haben ferner gesagt: Es muss zu einer Reduzierung der Doppelarbeit kommen. Durch das Zerreißen von Aufgabenkomplexen, durch das Zerfasern von Aufgabenkomplexen werden wir das mit diesem Gesetz nicht hinbekommen. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Aufgabe der Zulassung und Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen genannt. Man könnte aber noch viel mehr Beispiele nennen.
Die Zerfaserung der Aufgabenkomplexe war so offensichtlich, dass selbst die Spitzenverbände in zwei größeren Bereichen, nämlich im Verbraucherschutz, konkret im Bereich Energie, und in der Ausbildungsberatung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft, selbst die Reißleine gezogen haben und gesagt haben: Da gehen sie nicht ran.
Bedauerlich ist - das ist der zweite Punkt meiner Kritik -, dass wir zwar eine Tabelle überreicht bekommen haben, so wie es der Berichterstatter hier dargelegt hat. Das erfüllt den § 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes jedoch in keiner Weise. Wir wissen auch nach diesen Berechnungen nicht, wie groß ein Kreis sein müsste, damit es zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Wir wissen es nicht. Wir haben es nicht vorgelegt bekommen.
Der dritte Kritikpunkt unsererseits ist, dass der Maßstab „verursachungsgerechter Kostenausgleich“ nicht erfüllt wurde. Wir haben ähnlich wie beim PEK, ähnlich wie beim Entwurf des FAG fortgeführt, dass wir grundsätzlich die Einwohnerzahl mit 90 % und nur mit 10 % die
Fläche berücksichtigen. Das wird uns einmal schwer auf die Füße fallen. Das ist nämlich eigentlich ein Affront für den ländlichen Bereich. Das werden wir erleben.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der CDU - Herr Borgwardt, CDU: Da gebe ich Ihnen sehr Recht! Das stimmt!)
Meine Damen und Herren! Abschließend noch einmal zu dem Änderungsantrag. Den hatten wir ja im Innenausschuss vorliegen. Dort hat die Mehrheit den Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt haben wir den Antrag der Koalitionsfraktionen wieder auf dem Tisch.
Danach schaffen wir mal eben schnell ein Zentrum Wald. Was sich im Bereich Forsten aber abspielt, ist wirklich ein Jammer. Da sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.