(Beifall bei der LINKEN - Herr Tullner, CDU: Wer war es denn? - Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)
Aber dieser Antrag deckt in seinen Aussagen bei Weitem nicht alles ab, was in der Vereinbarung der Kultusminister enthalten ist. Ich will einmal ein Beispiel nennen. Natürlich steht dort „Bedarfsplanung“. Aber mich hätte schon interessiert, wie es denn nun mit dem Ausschreibungsverfahren in Sachsen-Anhalt aussieht.
Ein Punkt, der von den Betroffenen immer wieder kritisiert wird. Dort gibt es auch Positionierungen der KMK. Sie hätten dazu etwas sagen können, Sie hätten die Gelegenheit gehabt. Sie haben Sie verpasst. Ich finde das für die Betroffenen sehr bedauerlich.
Vielen Dank, Herr Höhn. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Ihnen vorliegend in der Drs. 5/2154. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Der Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist abgeschlossen.
Danke, Herr Präsident. - Meine Herren und Damen! Ich vermute ganz stark, dass den meisten von Ihnen der Begriff „gymnasiale Oberstufe“ vertraut ist. Denn in Akademikerhaushalten - die meisten hier im Hohen Hause, auch auf der Regierungsbank, leben ja in solchen - ist man mit dem Gymnasium am besten vertraut, hört man immer. Ich will den Begriff aber trotzdem mit ein paar konkreten Daten untersetzen, weil das für Ihren Umgang mit unserem Antrag, übrigens auch mit dem Änderungsantrag, vielleicht bedeutsam sein könnte.
Mit der gymnasialen Oberstufe sind die Klassenstufen 10 bis 12 gemeint. Das heißt also, sie wird besucht von Schülern im Alter von 16 bis 18 oder 19 Jahren. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase, das ist die Klasse 10, und in eine zweijährige Qualifikationsphase. Diese wiederum umfasst vier Kurshalbjahre, in denen der normale Klassenunterricht weitgehend aufgelöst ist und sich die künftigen Abiturienten in Kursen zusammenfinden. Hier besuchen sie dann mindestens zwölf Fächer in 32 Wochenstunden. Dabei sollen sie die allgemeine Hochschulreife, das heißt also die Studierfähigkeit erreichen.
Die Qualität der Kursgestaltung und des Kursangebots ist also überaus wichtig. Das wiederum ist unter anderem vom Lehrereinsatz abhängig. Dieser wiederum kann nur effektiv gestaltet werden, wenn die geforderten 50 Schüler pro Jahrgangsstufe auch wirklich da sind.
Dazu will ich Sie mal mit ein paar Zahlen plagen. Übrigens könnte das auch für diejenigen gut sein, die auch dem Änderungsantrag nicht ganz wohl gesonnen sind.
Laut der Schulentwicklungsplanung sind die Gesamtschulen ab Klasse 5 mindestens vierzügig zu führen und die Gymnasien mindestens dreizügig. Der Zügigkeitsrichtwert beträgt dabei 25. Das heißt also, es müssten in Gesamtschulen ab der Klasse 5 pro Jahrgangsstufe 100 Schüler unterrichtet werden und in Gymnasien ab der Klasse 5 75 Schüler.
Demnach scheint also die Zahl 50 in der gymnasialen Oberstufe durchaus realistisch, wenn nicht zwei Punkte dagegen sprechen würden. Der eine ist: Von den in Klasse 5 am Gymnasium eingeschulten Schülern und Schülerinnen gehen in den folgenden Schuljahren relativ viele wieder in die Sekundarschule zurück
- Das ist eine gute Frage, Frau Feußner, weil es in einem Verhältnis von 8 : 1 im Rahmen der angeblichen Durchlässigkeit des Schulsystems passiert. Auf diese Weise wird die gymnasiale Oberstufe schon einmal dezimiert.
Der zweite Punkt ist: Laut dem Schulgesetz und auch laut der neusten Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sind auch zweizügige Gymnasien möglich. Das ist gut für den ländlichen Raum, damit das Netz der Gymnasien wenigstens einigermaßen dicht bleibt. Aber dort
sind dann erst recht ab der Klasse 10 Jahrgangsstärken unter den geforderten 50 sehr leicht möglich.
In unserem Antrag wird nun gefordert, dass die Schulen, die eine gymnasiale Oberstufe haben - das könnten Gymnasien sein, Fachgymnasien oder Gesamtschulen - miteinander kooperieren sollten. Das dürfte eigentlich nicht so ein Problem sein, denn ein Blick ins Schulgesetz lässt das zumindest vermuten. Da steht in § 5a, der sich mit Gesamtschulen beschäftigt, in Absatz 7 der Satz: „Die gymnasiale Oberstufe kann in Kooperation mit einer anderen Schule geführt werden.“ Und in § 9, der sich mit den berufsbildenden Schulen beschäftigt, steht in Absatz 7: „Fachgymnasien können in Kooperation mit Gymnasien geführt werden.“
Also: Die Kooperation ist laut Gesetz möglich, aber in der Realität doch nicht so leicht möglich, nämlich dann nicht, wenn in der gymnasialen Oberstufe die geforderte Schülerzahl nicht da ist. Der Hintergrund dieser Aussage ist eine Antwort aus dem Kultusministerium, die ich auf Anfrage erhielt. Nämlich: Solche Kooperationen seien nur zwischen bestandssicheren Schulen möglich.
Aber gerade kleine Gymnasien, deren 5. Klassen durch den starken Zustrom ans Gymnasium durchaus bestandssicher sind, könnten es künftig ab der Klasse 10 nicht mehr sein. Dann droht die Schließung des Gymnasiums oder der Gesamtschule. Damit sind auch weite Schulwege bereits ab der Klasse 5 auch für Gymnasiasten, auch für die Kleineren vorprogrammiert.
Wenn also die in der Oberstufe nicht bestandssicheren Schulen kooperieren könnten, müssten kleine Gymnasien nicht geschlossen werden und es gäbe wohnortnahe Gymnasien zumindest für die Zehn- bis 15-Jährigen. Der Änderungsantrag hebt ebenfalls auf die Möglichkeit der Kooperation zwischen eigentlich zu kleinen gymnasialen Oberstufen ab.
Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass die gymnasiale Oberstufe immer in höherer Qualität gestaltet werden könnte, wenn sie in Kooperation mit einer anderen Schule laufen würde, selbst wenn das mit längeren Schulwegen für die ja immerhin 16- bis 19-jährigen Schüler verbunden sein sollte.
Ob es dazu einer Änderung des Schulgesetzes bedarf, wäre zu überlegen. Die Möglichkeit der Kooperation ist zumindest beim Gymnasium im Schulgesetz nicht erwähnt. Sie ist es bei den berufsbildenden Schulen, bei Fachgymnasien und bei den Gesamtschulen. In der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung steht ein Passus zur Einzelfalllösung bei kleinen Gymnasien in Kooperation mit benachbarten Schulträgern. Vielleicht ist ja damit auch die Kooperation zwischen Schulen gemeint.
Im Übrigen ist uns, was Gesetzes- und Verordnungsänderungen betrifft, aufgefallen, dass die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung wohl dem aktuellen Stand der Gemeindegebietsreform angepasst werden müsste. Ich bitte Sie natürlich um Zustimmung zu unserem Antrag, weil dadurch gleich eine Regelung getroffen werden soll. Den Prüfauftrag im Änderungsantrag sehen wir als einen ersten Schritt dazu und stimmen deshalb diesem Änderungsantrag zu.
Frau Fiedler, ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Sie nur ein oder zwei Beispiele im Kopf haben. Kann man das, was Sie sich jetzt vorstellen, im ganzen Land in einer Reihe von Schulen machen oder ist das tatsächlich die Lösung für ein oder zwei Probleme, die man sicherlich auch im Rahmen der Einzelfallentscheidung exekutiv erledigen könnte?
Im Moment, Frau Hüskens, ist es tatsächlich so, dass mir nur einige wenige Beispiele bekannt sind, wo das im Moment der Fall ist. Ich könnte mir aber vorstellen, wenn die Situation weiter voranschreitet und wenn ganz besonders der eben besprochene Lehrkräftebedarf hinzukommt, dass das dann vielleicht für eine ganze Reihe von Gymnasien oder andere Schulen mit gymnasialer Oberstufe zutreffen könnte.
Ja. - Ich versuche mir das in der Praxis vorzustellen. In großen Städten kann ich mir eine Kooperation sehr gut vorstellen, da zwischen den Schulen eine gewisse Nähe besteht und der Schüler bzw. der Lehrer von A nach B befördert werden kann. Ich versuche mir vorzustellen, wie Sie den Schülerverkehr in Stendal, wo wir jetzt schon Schwierigkeiten im Hinblick auf die Schülerbeförderung haben - morgens hin, nachmittags zurück -, zwischen zwei Stunden organisieren wollen, dann frage ich mich, ob Sie dort nicht auch ein Problem in Bezug auf die Entfernung sehen.
Das Problem im Hinblick auf die Entfernung besteht immer. Es bestand in den letzten Jahren, als es um die Schließung von Schulen ging, ständig. Ich habe absichtlich noch einmal betont, in welchem Alter die Schüler sind, die fahren müssen. Natürlich entstehen längere Schulwege. Aber wir glauben, dass dadurch auch die Qualität in der gymnasialen Oberstufe gewinnt, und das sollte vielleicht den Vorrang haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ginge es in diesem Antrag nur um das, was in den Überschrift steht, nämlich um die Kooperation von Schu
len in der gymnasialen Oberstufe, dann könnten wir in größtem Einvernehmen feststellen, dass eine solche Kooperation sinnvoll sein kann und längst möglich ist. Wenn beispielsweise Schule X eine Fremdsprache anbietet und Plätze frei sind, dann kann sie Schule Y anbieten, dass Schüler am Unterricht in diesem Fach teilnehmen. Es kann so vielleicht ein vierstündiger Chemiekurs ermöglicht werden, wo in der Regel nur Biologie angeboten werden kann. Natürlich kann auch in mehreren Fächern im Sinne eines breiteren Angebots für die Schülerinnen und Schüler zusammengearbeitet werden.
Solche Kooperationen sind nicht nur sinnvoll, sondern längst möglich und im Schulgesetz bzw. einschlägigen Verordnungen ausdrücklich erwähnt. Allerdings bedurfte es der im Antrag geforderten Regelungen zur Ausgestaltung dieser Kooperationen bisher nicht. Die Schulen verständigten sich zusammen mit ihren Trägern - das versteht sich - untereinander. Die Kooperationsvorhaben werden durch das zuständige Referat im Landesverwaltungsamt begleitet und bei Bedarf gesteuert.
Nach dem Schulgesetz bedeutet Kooperation, die Attraktivität bestandsfähiger Standorte mit einem breiteren Angebot zu erhöhen und dabei auch die Profilbildung von Schulen zu fördern. Tatsächlich geht es in Ihnen aber gar nicht so sehr um die Kooperation in einem schulfachlichen Sinn, sondern, wie Sie selbst schreiben, darum, bestehende Anforderungen der Schulentwicklungsplanung zu variieren; ich könnte auch sagen, zu unterlaufen. Ich fürchte, Sie tun dies mit überzogenen Hoffnungen und Aussichten.
Erstens sind die Gymnasien, also die Mehrzahl der Schulen, von denen die Rede ist, in ihrer Mindestgröße nicht nur über die Oberstufe definiert. Eine Schule, die dauerhaft und deutlich die Zahl von 50 Schülern pro Jahrgang in der Oberstufe unterschreitet - das sind die Einzelstandorte - ist schon in den unteren Klassen fragil. Das muss man einfach bedenken. Umgekehrt hat ein Gymnasium, das in den unteren Klassen bestandsfähig ist, in aller Regel keine großen Probleme, die Oberstufe zusammenzubekommen.