Protocol of the Session on September 3, 2009

Die Anlage ist aber auf ein Sechstel der Stadtfläche konzentriert.

Über die Gründung einer Stadt dieser Größe auf der grünen Wiese würde mit Sicherheit nach raumordnerischen Kriterien entschieden werden und nicht danach, welchen Lärm die Einwohner verursachen. Je größer die Tierkonzentration, desto gewichtiger werden die raumordnerischen Aspekte bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit gegenüber dem anlagenfixierten Verfahren nach BImSchG.

Eigentlich müsste die Genehmigung von einer volkswirtschaftlichen Grenzkostenrechnung abhängig gemacht werden. Dem Unternehmer kann seine rein betriebswirtschaftliche Denkweise nicht vorgehalten werden. Deshalb werden wir von ihm auch keinerlei Grenzwerte für eventuelle Betriebsgrößen erfahren können. Dafür sind die Politiker und staatlichen Stellen zuständig, weil sie den gesamtgesellschaftlichen Blick bewahren müssen.

Deshalb empfiehlt es sich, den in Bürgerinitiativen engagierten Leuten unvoreingenommen mal richtig aufs Maul zu schauen. Da bekommt man nämlich eine komplette landesplanerische Beurteilung gratis, weil das Vorhaben hinsichtlich seiner ökologischen, sozialen und auch volkswirtschaftlichen Folgewirkungen einer komplexen, durchaus qualifizierten gesellschaftlichen Bewertung unterzogen wird; zugegebenermaßen mit einem subjektiven Einschlag und einer regionalen Sicht.

Im Mai zeigte sich Frau Ministerin Wernicke erstaunt darüber, dass dieses Thema von der Raumordnung okkupiert worden sei. Die Agrarpolitiker sollten ihrer Meinung nach in den Ausschussberatungen stärker zu Wort kommen. Aber gerade in der Sitzung des Agrarausschusses bestand die Gelegenheit auch für das Agrarministerium, sich einzubringen.

Das ist aber unterblieben. Dabei hätte eigentlich Frau Wernicke allen Grund dazu gehabt, denn zwei Wochen vor der Ausschusssitzung, am 15. Juni 2009, ist aus ihrem Haus eine Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Geruchsimmissionen bei Rinderanlagen in SachsenAnhalt veröffentlicht worden. Diese versteht sich expressis verbis als Vollzugsempfehlung für die Beurteilung von Rinderanlagen in Sachsen-Anhalt.

Ich komme zum Schluss. Die avisierten Kriterien für die landesplanerische Bewertung von Großstallanlagen sind das Mindeste, was von der Landesregierung zu erwarten ist. Hierfür haben wir Vorbilder: Golfanlagen, Windkraftanlagen, große Einkaufszentren. Das sind eigentlich die Vorbilder dafür, wie solch eine Vorschrift aussehen müsste.

Meiner Meinung nach - das hat auch die Diskussion gezeigt - befinden wir uns aber erst am Anfang eines gesellschaftlichen Diskurses, in dessen Verlauf sich unabhängig von allen Umweltaspekten die Akzeptanzgrenzen herausschälen werden. Herr Hauser und auch Herr Daehre haben beide gesagt: Wir sind gegen zu große Anlagen. Ja, aber wo die Grenze zu „zu groß“ beginnt, darum geht es. Diesem Grenzwert wollen wir uns mit unseren entsprechenden Kriterien nähern. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Dr. Köck. - Bevor wir zur Abstimmung kommen, begrüßen wir Gäste des Jugendbegegnungs-

und Beratungszentrums Wasserturm Halle, die uns links oben auf der Tribüne seit geraumer Zeit zuhören.

(Beifall im ganzen Hause)

Dann stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 5/2160. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind CDU, SPD und Teile der LINKEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die FDP und Teile der LINKEN. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 10 erledigt. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Wie angekündigt, befinden wir uns am Ende der 62. Sitzung. Die morgige Sitzung, die 63. Sitzung, wird wie immer zu 9 Uhr einberufen. Wir beginnen dann mit der Aktuellen Debatte. Danach kommen die Tagesordnungspunkte 6 und 9.

Ich wünsche ihnen einen schönen Abend. Alle, die zum parlamentarischen Abend gehen, können sich in der Praxis gesund ernähren, wie wir es in der Theorie bereits heute debattiert haben.

Schluss der Sitzung: 16.25 Uhr.