Es darf einfach nicht sein, dass die Argen die Leute unter Androhung von Sanktionen in solche Arbeitsverhältnisse zwingen können. Die Argen müssen darauf achten, dass die Arbeitsangebote auch ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen und dass die Tarife eingehalten werden. Das müssen die Zielmarken für die Argen werden.
Uns ist natürlich völlig klar, meine Damen und Herren, dass Sie in unserem Antrag Ansatzpunkte für eine Ablehnung finden. Ich glaube, ich weiß sogar schon, was Ihr Lieblingsargument sein wird. Ich nenne nur die Zahl 500.
Eines will ich Ihnen aber deutlich sagen: Wir sollten uns aus dieser Verantwortung nicht herausmogeln. Wir sollten uns nicht darum herumdrücken, sondern wir sollten im Ausschuss darüber diskutieren, welche unserer Forderungen mehrheitsfähig werden oder sein können und welche Forderungen Sie möglicherweise stellen wollen.
Auch Sie werden sicherlich in all Ihren Reden wiederum Ihre soziale Verantwortung und Ihre soziale Ader betonen. Ich habe nicht die Absicht, Ihnen das in irgendeiner Weise abzusprechen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie wütend Herr Tullner reagiert hat, als ich für
unsere Fraktion dargestellt habe, dass wir uns um die Belange der Betroffenen kümmern wollen. Heute können Sie zeigen, dass es auch Ihnen um die Belange der Betroffenen geht.
Ich setze auch deshalb darauf, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren, welche Forderungen mehrheitsfähig sein können. Wir werden uns jedenfalls der Diskussion nicht verschließen, weil wir gemeinsam Verbesserungen für die Betroffenen einfordern wollen. Nur machen müssen wir es.
Wir werden uns auf dieser Basis, so denke ich, sicherlich auf einige Fragen und auf einige Punkte verständigen können. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 20. Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeitigen Regelungen im SGB II zur Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit den Kommunen als unzulässige Mischverwaltung gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstoßen und daher längstens bis zum 31. Dezember 2010 gelten. Das hat die so genannte Argen-Lösung, den Zusammenschluss von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit, betroffen.
Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die gesetzlichen Regelungen, die sich auf Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger beziehen, nicht betroffen. Sollte bis Ende 2010 keine gesetzliche Neuregelung erfolgt sein, so tritt die getrennte Aufgabenwahrnehmung wieder ein, von der Frau Dirlich gerade sprach, wie man sie aus der Zeit vor den Hartz-Reformen kennt.
Trotz permanenter Bemühungen ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, sich auf einen Gesetzentwurf zu einigen, dem sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die notwendigen Mehrheiten sicher waren. Aus diesem Grund wird es für den neu zu wählenden Bundestag zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine der wichtigsten und vorrangigen Aufgaben sein, die notwendige Gesetzesreform zügig zu beraten, um sie fristgerecht zu beschließen.
Der Reformvorschlag muss die Auswirkungen der Föderalismusreform und das Demokratieprinzip beachten sowie das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen garantieren. Am Prinzip der Leistung aus einer Hand muss unbedingt festgehalten werden. Wie auch bereits heute muss der Zugang zu den Arbeitsmarktinstrumenten und zu der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit allen Hilfebedürftigen uneingeschränkt offenstehen.
Die gesamte Problematik muss so geregelt werden, dass neben einer möglichst guten Erfüllung der Ziele sozialer Gerechtigkeit von der Bundesagentur für Arbeit eine wirksame und einheitliche Arbeitsmarktpolitik für Arbeitslosengeld-I- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher betrieben werden kann.
Bis hierher stimmt die Landesregierung mit den in Ihrem Antrag geäußerten Vorschlägen überein. Eine Vermischung der Frage der Neuorganisation der Arbeitsverwaltung mit der Frage nach der Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes II ist jedoch abzulehnen. Eine Diskussion über die Angemessenheit der Regelleistung sowie über die Gewährleistung von Kosten der Unterkunft würde die dringend notwendige Einigung über die Neuordnung deutlich verzögern. Daran haben wir kein Interesse. Deshalb können wir bei diesen Punkten nicht mitgehen.
Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Hampel. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Mai 2009 hat die SPD-Fraktion eine Aktuelle Debatte unter der Überschrift „Zukunft der Jobcenter sichern“ in den Landtag eingebracht. Das geschah mit gutem Grund; denn kurz zuvor wurde die Einigung, die die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Rüttgers und Beck an der Spitze zur Neuorganisation der Arbeitsverwaltung ausgehandelt hatte und die von den Arbeitsministern aller 16 Bundesländer bestätigt wurde, kurzerhand durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion „platt gemacht“. Das haben wir hier alle zur Kenntnis nehmen müssen.
Frau Dirlich, Sie haben im Mai am Ende Ihres Redebeitrages gesagt, dass das letzte Wort zu diesem Thema noch nicht gesprochen sei. Das finde ich gut und das findet auch die SPD gut; denn auch wir wollen und können mit dem derzeitigen Schwebezustand nicht zufrieden sein. Wir halten ein Aussitzen dieses Themas bis nach der Bundestagswahl für den falschen Weg.
Es ist zu sagen, dass mit Blick auf den neuen Wunschkoalitionspartner der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nämlich die FDP,
- ja, das ist in den letzten Runden der Parteitage so gesagt worden und es stand auch in der Zeitung - mit einer zügigen Umsetzung des Kompromisses wohl nicht mehr zu rechnen sein wird. Es ist damit faktisch schon beschlossene Sache, dass es ab dem Jahr 2011 keine gemeinsame Betreuung der Arbeitslosen mehr geben wird. Das ist auch die ausdrückliche Auffassung der FDP. Damit geht aber der Sinn der Reform verloren, nämlich Hilfen aus einer Hand anzubieten.
Ich sage heute hier, dass ich der Umsetzung des Kompromisses bis Ende des Jahres 2010 skeptisch gegenüberstehe. Ich glaube nicht, dass uns das noch gelingen kann.
Herr Minister Haseloff, ich hatte gehofft, dass Sie uns heute vielleicht einen zufriedenstellenderen Sachstand hätten mitteilen können. Leider bleibt auch das ein unerfüllter Wunsch.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Böhmer, sehr geehrter Herr Minister Haseloff, ich fordere Sie heute hier nochmals auf, Ihre Autorität auf der Bundesebene wahrzunehmen und weiterhin zu versuchen, auf die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion einzuwirken;
denn die Folgen des Scheiterns des Kompromisses wären gerade in der jetzigen Krise mit steigenden Arbeitslosenzahlen fatal. Dass auch wir in Sachsen-Anhalt steigende Arbeitslosenzahlen zu erwarten haben, hat Herr Minister Haseloff heute in einem anderen Redebeitrag deutlich gesagt.
Für die betroffenen Arbeitslosen sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, aber auch insgesamt für das Ansehen der Arbeitsmarktpolitik ist das ein absolut unbefriedigender Zustand. Die Arbeitslosen dürfen nicht für taktische Spielchen missbraucht werden.
Aber genau das passiert. Wir alle wissen es und lesen es auch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter sind so unzufrieden, dass sie in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes ausweichen und für sich andere Perspektiven suchen. Wir brauchen dringend und so schnell wie möglich Regelungsbedarf.
Ich möchte aus dem „Handelsblatt“ vom 29. April 2009 zitieren, in dem Herr Minister Haseloff gesagt hat, dass ein Mischmodell der Föderalismusreform zuwider laufe, dass dies aber eher in Kauf zu nehmen sei als eine ineffektive Arbeitsverwaltung und eine weitere Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter. - Diesbezüglich gebe ich Ihnen Recht. Bloße Lippenbekenntnisse brauchen wir aber nicht, sondern wir brauchen schnelles Handeln und einen schnellen Einsatz auf der Bundesebene.
Frau Dirlich, zurück zu Ihrem Antrag. Glauben Sie mir, auch wir kümmern uns um die Belange der Betroffenen. Wir könnten aber lediglich den ersten drei Punkten Ihres Antrages zustimmen, denn diese passen noch unter die Überschrift „Neuorganisation der Arbeitsverwaltung“. Alles andere - das wissen Sie selbst; es ist sicherlich aus Ihrer Perspektive und nach Ihrer Parteiauffassung gut gemeint - ist mit uns derzeit nicht machbar. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag heute ab.
Vielen Dank, Frau Hampel. Es gibt eine Frage. Frau Hampel, möchten Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten?
Frau Kollegin, unabhängig von den politischen Motivationen, wie man die Arbeitsverwaltung organisiert, geben Sie mir Recht, dass eine völlige Übertragung der Ar
Könnten Sie das bitte begründen? - Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Ihnen bekannt sein dürfte, nur die Mischvariante vom Grundgesetz als nicht gedeckt gesehen, aber sowohl die staatliche Arbeitsverwaltung als auch die kommunale Trägerschaft der Arbeitsverwaltung für zulässig erachtet.
Im Moment nicht, weil derzeit ausdrücklich geregelt ist, dass nur 69 optierende Kommunen zugelassen sind. Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Redebeitrag Ihres Kollegen Herrn Franke, der die Finanzierung beim Bund belassen will. In dieser Konstellation geben Sie mir sicherlich Recht, dass das so nicht funktioniert.
Vielen Dank, Frau Hampel. Das lässt sich jetzt leicht klären. - Ich erteile Herrn Franke das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an die letzte Debatte im Mai und habe mich ein wenig gewundert, dass Sie, Frau Hampel, auf einen so plumpen Trick der Linksfraktion, mit dem heutigen Antrag die beiden Koalitionspartner noch einmal aufeinander zu hetzen, voll reingefallen sind. Ich dachte, das würde Ihnen nicht passieren.
Ich habe das letzte Mal auf die Frage von Herrn Gallert eindeutig geantwortet, dass die finanziellen Mittel an die Kommunen zu geben sind. Das ist auch der Punkt in dem Antrag der LINKEN, mit dem wir mitgehen können.