Protocol of the Session on June 18, 2009

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2016

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Reinecke. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der letzten Landtagssitzung, die sich mit diesem Thema befasste, hatte ich darauf hingewiesen, dass die Koalitionsfraktionen seit geraumer Zeit an einem Bibliotheksgesetz arbeiten. Der Abstimmungsprozess ist nunmehr abgeschlossen und unser Gesetzentwurf liegt Ihnen vor.

Ich möchte nicht verhehlen, dass ich erleichtert bin, dass es uns nach mehrfachen Beratungen gelungen ist, insbesondere nach der Beratung mit unseren Innen- und Finanzpolitikern, einen gemeinsamen Text zu finden. Auch unser Gesetzentwurf orientiert sich am Mustergesetzentwurf des Bibliotheksverbandes; er weicht allerdings in einigen wesentlichen Punkten bewusst von diesem und auch vom Gesetzentwurf der LINKEN ab. Ich werde auf einzelne Punkte noch eingehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die besondere Bedeutung von Bibliotheken für die Leseförderung, für die allgemeine schulische und kulturelle Bildung sowie für die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz war für uns ein ausschlaggebender Grund, dieses Bibliotheksgesetz zu erarbeiten.

Immerhin verzeichneten die Bibliotheken beispielsweise im Jahr 2008 eine Besucherzahl von 2,5 Millionen. Damit gehören die Bibliotheken neben den Museen zu den am häufigsten frequentierten Kultureinrichtungen unseres Landes. Nicht hinzugerechnet sind die vielfältigen Kooperationen mit Schulen und anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages verwies in ihrem Abschlussbericht auf eine mangelnde rechtliche und strukturelle Präzisierung der deutschen Bibliothekslandschaft und empfahl den Ländern, zur Behebung dieses Mangels sowie zur Regelung von Aufgaben und der Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken eigene Bibliotheksgesetze zu erlassen. Das halten wir für vernünftig, insbesondere wenn man sich die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in den letzten Jahren betrachtet.

Uns sind dabei insbesondere drei Dinge aufgefallen. Erstens. Die Zahl der öffentlichen Bibliotheken sinkt beständig. Außenstellen werden geschlossen, Fahrbibliotheken werden eingestellt.

Zweitens. Die Gesamtausgaben je Einwohner für öffentliche Bibliotheken sind insgesamt deutlich gesunken. Wir wissen, dass sich die Kommunen als Träger vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung vielerorts in einem Dilemma sehen.

Drittens. Der Ankaufetat für Bücher und Medien sinkt beständig. So war im Jahr 2008 für 20 % der Bibliotheken ein Ankaufetat zwischen 0 € und 1 000 € vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Eines ist klar: Ein Bibliotheksgesetz kann keine Wunder vollbringen. Das wird aber auch nicht verlangt. Die beschriebenen Probleme lassen sich sicherlich auch nur zum Teil lösen. Das Gesetz kann aber dazu beitragen, Bibliotheken ihrer großen Bedeutung angemessen wahrzunehmen und dann entsprechend zu agieren.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen tut eines nicht: Er weist den Kommunen die Unterhaltung öffentlicher Bibliotheken nicht als Pflichtaufgabe zu. Natürlich ist uns klar, dass sich die Bibliotheken gerade das gewünscht hätten. Jedoch müsste dann in Anwendung des Konnexitätsprinzips geregelt werden, wie diese neue Pflichtaufgabe für die Kommunen finanziert werden soll. Die Kommunen hätten dann - vergleichbar mit den Kosten für die Schülerbeförderung, mit denen wir uns morgen beschäftigen - einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

Nun kann man dies, wie es die Fraktion DIE LINKE getan hat, in einem Gesetzentwurf ignorieren. Für verant

wortliches Handeln halte ich das aber nicht. Vor dem Hintergrund der drastischen Prognosen für Steuerausfälle in den nächsten Jahren war die Einführung einer neuen Pflichtaufgabe jedoch weder realistisch noch mehrheitsfähig.

Nicht von der Hand zu weisen ist der Einwand von Minister Olbertz im Zusammenhang mit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE im Mai 2009, dass bei der Zuweisung einer Pflichtaufgabe für Bibliotheken andere Kultureinrichtungen, zum Beispiel Museen, dies ebenfalls einfordern könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Wert eines Bibliotheksgesetzes für unser Land kann man nicht daran bemessen, ob ihre Unterhaltung als Pflichtaufgabe übertragen wird. Ich bin vielmehr der Überzeugung, dass durch die Festlegung wesentlicher Grundsätze und Zielstellungen für den Betrieb von Bibliotheken, die Beschreibung verschiedener Bibliothekstypen und ihrer Aufgaben, durch die Festlegung von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen, durch die gesetzliche Verankerung der Landesfachstelle und der Fördermöglichkeit jene rechtliche und strukturelle Präzisierung erfolgen kann, die unsere Bibliotheken dringend benötigen und die auch in den Empfehlungen der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ angemahnt wurde.

Sicherlich benötigen wir dabei künftig eine klar strukturierte Förderung der öffentlichen Bibliotheken durch das Land. Ich meine, eine Förderrichtlinie könnte diesem Anspruch gerecht werden. Von der Erarbeitung einer spezifischen Förderrichtlinie für Bibliotheken durch das Kultusministerium erhoffe ich mir deshalb Steuerungsmöglichkeiten für eine gewisse Förderung. In dieser Richtlinie sollen konkrete Kriterien bzw. Schwerpunkte für eine Förderung benannt werden. Dazu zählen insbesondere der Auf- und Ausbau von Bibliotheken, deren Vernetzung, die Aktualisierung des Bestandes und die Ausstattung.

Natürlich ergibt eine Förderrichtlinie erst Sinn, wenn damit auch Geld verteilt werden kann. Somit obliegt es dann dem Parlament, bei der Haushaltsberatung darauf zu achten, den betreffenden Titel entsprechend auszustatten. Ich erinnere an die Situation im Haushaltsplan 2008/2009. Es war uns gelungen, die Zuweisungen an die Kommunen durch entsprechende Umschichtungen im Einzelplan von 31 000 € auf 200 000 € zu erhöhen. Das war meines Erachtens ein wichtiger Anfang. Wir müssen in den nächsten Jahren schauen, dass wir die Förderrichtlinie entsprechend mit Leben erfüllen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren reden wir über die große Bedeutung von Bibliotheken für die Leseförderung sowie für die allgemeine schulische und kulturelle Bildung. In diesem Gesetz beschreiben wir nun diese wesentliche Aufgabe von Bibliotheken und fixieren auch ihren Kooperationsauftrag mit Schulen und auch mit anderen Partnern in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Abschließend möchte ich noch kurz einige Worte zur Landesfachstelle verlieren. Durch die Verankerung der Landesfachstelle im Gesetz soll deren Bedeutung als Motor und Multiplikator öffentlicher Bibliotheken im Land betont werden. Sie fungiert für die haupt- und nebenamtlichen öffentlichen Bibliotheken und deren Träger im Land als regionale Planungs- und Beratungsstelle. Dazu zählt übrigens auch die Durchführung von zentralen Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung des Personals.

Ich bitte Sie um Überweisung unseres Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen. Ich hoffe, dass wir uns im federführenden Ausschuss auf der Grundlage von nunmehr zwei Gesetzentwürfen auf die Verankerung der bestmöglichen, aber auch realistischen und finanzierbaren Rahmenbedingungen für Bibliotheken in unserem Land verständigen können, und freue mich auf die Diskussion. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Reinecke, für die Einbringung. - Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, begrüßen wir Damen und Herren des CDU-Ortsverbandes Schönebeck, die ebenfalls auf der Tribüne Platz genommen haben. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Drs. 5/2016 ab. Gibt es Widerspruch dagegen, dass ich en bloc über die Überweisung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen abstimmen lasse? - Das ist nicht der Fall.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drs. 5/2016 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und für Finanzen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden und wir beenden den Tagesordnungspunkt 10.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2017

Ich bitte den Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herrn Dr. Daehre, als Einbringer das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt dient unter anderem der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Richtlinie 2006/123 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzen. Sie zielt darauf ab, den freien Dienstleistungsverkehr

und die Niederlassungsfreiheit der Dienstleistungserbringer zu garantieren.

Die Richtlinie betrifft im Bereich der Bauordnung vor allem personenbezogene Anforderungen wie die Bauvorlageberechtigung und die Nachweisberechtigung für Standards und Brandschutznachweise. Es muss Vorsorge getroffen werden, dass Personen aus anderen Mitgliedstaaten, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben und über die notwendige Qualifikation verfügen, auch bei uns tätig werden können.

Die Länder haben sich auf eine einheitliche Regelung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie verständigt. Der Gesetzentwurf folgt inhaltlich in vollem Umfang dieser Vorgabe, ohne die bisherigen landesspezifischen Besonderheiten außer Acht zu lassen.

Ein weiteres Ziel, das mit diesem Gesetzentwurf verfolgt wird, ist die Einführung einer Verpflichtung für Bauherren und Eigentümer zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen. Damit soll die Entstehung von Brandrauch möglichst früh gemeldet werden, um den Menschen Zeit zur Flucht, zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung zu geben. Es ist nicht zu bestreiten, dass die frühzeitige Warnung im Brandfall die Möglichkeiten der Personenrettung erheblich verbessert.

Ähnlich gestaltete Verpflichtungen zum Einbau von Rauchwarnmeldern sind bereits in anderen Bundesländern in der Anwendung. Beim Neubau von Wohnungen soll diese Verpflichtung mit Inkrafttreten der Änderung der Bauordnung gelten. Bestandswohnungen müssen bis Ende 2020 nachgerüstet werden.

Eine weitere Änderung der Bauordnung betrifft den Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten. Als Konsequenz aus dem Beschwerdeverfahren 2006/4298 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft gegen die Bundesrepublik Deutschland sollen die Voraussetzungen für die Zulassung von Bauprodukten im Einzelfall genauer und unmissverständlich geregelt werden. Die Bauministerkonferenz hat eine entsprechende Änderung der Musterbauordnung verabschiedet.

Meine Damen und Herren! Die übrigen Änderungen der Bauordnung sind im Wesentlichen redaktioneller Art. Ich bitte um eine zügige Beratung in den Ausschüssen und um die Verabschiedung des Gesetzes, damit wir zum 28. Dezember 2009 feststellen können, dass wir die Vorgaben der Europäischen Union eingehalten haben. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Budde, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Sie hören nun die Beiträge der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Dr. Schrader das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Beratung liegt der Entwurf zur ersten Änderung der Bauordnung seit der großen Novelle von 2005 vor. Im Vergleich zu damals nehmen sich die Änderungen vom Umfang her aber eher bescheiden aus. Im Wesentlichen geht es um zwei Punkte, die erwähnenswert sind: zum Ersten um die Umsetzung europäischer Richtlinien über Dienstleistungen im Binnenmarkt - es geht konkret

um § 64 der Bauordnung, die Bauvorlageberechtigung - und zum Zweiten die Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern, § 47 der Bauordnung.

Meine Damen und Herren! Architekten- und Ingenieurleistungen sind typische Dienstleistungen, die unter die europäische Dienstleistungsrichtlinie fallen. Vor einiger Zeit wurden sowohl das Architekten- als auch das Ingenieurgesetz geändert, wodurch die europäischen Vorschriften umgesetzt wurden. Hierbei ging es insbesondere um die Berufsqualifikation.

Für die Bauvorlageberechtigung, eine der wichtigsten und verantwortlichsten Befugnisse von Ingenieuren und Architekten, müssen besondere Regeln gelten. Das ist unstrittig. Diese Regeln müssen einerseits die zu erwartende Qualität von Bauvorlagen durch eine entsprechende Qualifikation der Entwurfsverfasser sichern. Andererseits müssen diese Regelungen in Umsetzung der EU-Richtlinien ausländischen Ingenieuren und Architekten den Zugang zu Dienstleistungen am deutschen Markt und auch in Sachsen-Anhalt ermöglichen.

Dem Absatz 4 des § 64 - Bauvorlageberechtigung - kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Hierin wird geregelt, welche Personen aus anderen Mitgliedstaaten bauvorlageberechtigt sind und welche nicht. Ob die hierin vorgeschlagenen Bestimmungen praktikabel sind und dem Anspruch der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie entsprechen, werden die Gesetzesberatungen und insbesondere die Anhörungen zeigen; darauf dürfen wir gespannt sein.

Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Diskussionspunkt, ob es eine Pflicht geben soll, zukünftig in Kinderzimmern und Schlafräumen sowie in Fluren von Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren, sind noch einige Fragen offen, über die diskutiert werden muss. Insbesondere die ordnungsrechtliche Durchsetzung von Rauchwarnmeldern dürfte ein Problem werden.

Wir sollten mit Blick auf die lange Übergangszeit bis zum Jahr 2020 überlegen, ob nicht eine intensivere Information der Bevölkerung gemeinsam mit den Feuerwehren im Land bereits lange Zeit vor dem Jahr 2020 zu einer häufigeren Verwendung von Rauchwarnmeldern führt. Hierbei geht es darum, das Problembewusstsein zu stärken und die nötigen Maßnahmen konkret zu benennen.

Wir müssen uns auch darüber unterhalten, ob der Ansatz, die Bauherren und Eigentümer zu verpflichten, richtig ist. Die Eigenverantwortung für das eigene Leben und die Kinder würde durch eine selbständige Installation natürlich deutlich gesteigert. Wir werden in den Ausschussberatungen sicherlich genügend Gelegenheit haben, die Stellungnahmen der Betroffenen entgegenzunehmen und über die offenen Fragen zu diskutieren.

Namens der Fraktion der FDP beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Inneres sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.