Wenn Ihr allgemeines Erstaunen und die Bewunderung etwas leiser stattfinden könnten, dann würde ich gerne in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2024 eintreten. Wünscht jemand für irgendeinen Teil eine getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.
Die erste Beratung fand in der 53. Sitzung des Landtages am 19. Februar 2009 statt. Der Berichterstatter des Ausschusses für Inneres ist Herr Stahlknecht. Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Drs. 5/2003 neu herausgegeben wurde, weil der ursprünglichen Fassung die Anlage zu § 4 Abs. 1 Nr. 4 fehlte. Diese Anlage liegt Ihnen in der Drs. 5/2003 neu vor. Sie wurde vom Innenausschuss unverändert beschlossen.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 53. Sitzung am 19. Februar 2009 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beteiligt.
Der Innenausschuss befasste sich in der 49. Sitzung am 5. März 2009 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung wurde das Ministerium des Innern gebeten, dem Innenausschuss die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt zu dem Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz gebeten, sich zu dem Gesetzentwurf schriftlich zu äußern. An den Präsidenten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation wurde die Bitte gerichtet, dem Ausschuss während der Gesetzesberatung am 2. April 2009 für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Zur Sitzung am 2. April 2009 lagen dem Ausschuss für Inneres neben den angeforderten schriftlichen Stellungnahmen auch eine Stellungnahme und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor.
Der Ausschuss verständigte sich in dieser Sitzung darauf, am 23. April 2009 ein Arbeitsgespräch mit Vertretern des Netzwerkes GIS Sachsen-Anhalt - sie hatten sich im Vorfeld der Sitzung schriftlich zu dem Gesetzentwurf geäußert - und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu führen.
An der 53. Sitzung des Innenausschusses am 23. April 2009 nahmen Vertreter des Netzwerkes GIS SachsenAnhalt teil. Die Mitglieder des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr wurden ebenfalls zu dieser Sitzung eingeladen. Im Ergebnis der Beratung wurde das Ministerium des Innern gebeten, zur Frage der Kostendeckung schriftlich Stellung zu nehmen.
Eine weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 54. Sitzung am 11. Mai 2009 statt. Zu dieser Sitzung wurden der Präsident des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und der Landesbeauftragte für den Datenschutz eingeladen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss zu dieser Sitzung eine mit dem Ministerium des Innern abgestimmte Synopse vor. Eine Stellungnahme des Ministeriums des Innern zu den in den vergangenen Sitzungen angesprochenen Kosten lag ebenfalls vor. Am Ende der Beratung erarbeitete der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, der darauf abzielte, eine Berichtspflicht einzuführen, wurde einstimmig beschlossen. Auch die Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden bei der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung Berücksichtigung.
Mit 6 : 0 : 3 Stimmen verabschiedete der Ausschuss für Inneres seine Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Die kommunalen Spitzenverbände wurden gebeten, sich bis zu der Sitzung des Innenausschusses am 4. Juni 2009 schriftlich zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung zu äußern. Dieser Bitte kamen die kommunalen Spitzenverbände nach.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 37. Sitzung am 20. Mai 2009 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 12. Mai 2009. Er schloss sich dieser mit 6 : 0 : 2 Stimmen an.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 55. Sitzung am 4. Juni 2009 erneut mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Zur Beratung lagen neben den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums des Innern auch ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP sowie einer der Fraktionen der CDU und der SPD vor.
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion bezog sich auf § 8 des Gesetzentwurfs und zielte darauf ab, eine ressortübergreifende Kontaktstelle beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation einzurichten. Dieser Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD beinhaltete eine Neuformulierung des § 8 - Geodateninfrastruktur Sachsen-Anhalt - und wurde mehrheitlich beschlossen.
Der Innenausschuss verabschiedete in der 55. Sitzung am 4. Juni 2009 unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die Ihnen nun vorliegende Beschlussempfehlung. Sämtliche vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen, auch die, die hier nicht ausdrücklich erwähnt wurden, fanden bei der Beschlussfassung selbstverständlich Berücksichtigung.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit für eine längere Berichterstattung und darf Sie bitten, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Stahlknecht. Die längere Berichterstattung ist insofern günstig, da sich alle Fraktionen und die Landesregierung darauf geeinigt haben, ohne eine Debatte über den Gesetzentwurf abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen ab über die Drs. 5/2003 neu. Ich würde über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abstimmen lassen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/2003 neu zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, es hat lange gedauert, es gab unzählige Debatten in diesem Hohen Hause, bis sich das Land Sachsen-Anhalt - wie ich meine, zu Recht - seiner Verantwortung gestellt hat und die Gedenkstätten, die im Eigentum bzw. in der Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt stehen, in eine eigene Stiftung überführt hat. Bis heute gibt es immer mal wieder Gespräche darüber, denn es gibt noch Gedenkstätten in unserem Land, die nicht in der Trägerschaft des Landes waren und deshalb auch nicht in die Stiftung aufgenommen werden konnten, die aber durchaus auch den Zielen der Gedenkstättenstiftung gerecht werden könnten, wenn wir sie in die Trägerschaft überführen würden.
Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht Thema dieses Gesetzentwurfs. Es ist die Genese einer Stiftung, und es war bei der Einbringung des Gesetzes durch die Landesregierung aus CDU und FDP zum Ende der vierten Wahlperiode von allen Rednern aller Fraktionen immer wieder betont worden, dass es einer Mitwirkung von Mitgliedern des Landtages von SachsenAnhalt im Stiftungsrat bedarf. Alle Fraktionen haben erklärt, dass sie dies für sinnvoll, für richtig, ja sogar für notwendig erachten. Deshalb hat der Landtag von Sachsen-Anhalt im Gedenkstättenstiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eben diese Mitwirkung der Abgeordneten des Landtages beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem sich der Stiftungsrat konstituiert und der Landtag von Sachsen-Anhalt in der fünften Wahlperiode seine Mitglieder in den Stiftungsrat entsandt hatte, ist eine Diskussion öffentlich geführt worden, die am Ende die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD bewogen hat, das Gedenkstättenstiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu ändern und die Mitglieder des Landtages von SachsenAnhalt aus dem Stiftungsrat zu entfernen.
Wir haben als FDP-Fraktion damals mehrheitlich dagegen gestimmt; einige haben sich der Stimme enthalten. Wir haben es für nicht richtig erachtet, nur weil man die Besetzung mit einzelnen Personen für nicht sachgemäß, nicht angemessen oder wie auch immer empfunden hat, die Mitwirkung der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt gänzlich auszuschließen.
Schon damals haben wir darauf hingewiesen, dass es gerade diese Mitwirkung ist - auch die der Legislative -, die einen Stiftungsrat, eine Stiftung mit Leben erfüllen kann und die sogar wichtig ist, da diese Stiftung nicht im
luftleeren Raum agiert, sondern auf die Unterstützung des Landtages als Haushaltsgesetzgeber angewiesen ist. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und SPD, haben sich anders entschieden: Sie wollten keine Mitwirkung der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt mehr. Ich bedauere diesen Schritt bis heute.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was in der Folgezeit passiert ist, ist eigentlich nicht hinnehmbar, auch nicht für den Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner Eigenschaft als Haushaltsgesetzgeber. Wichtige Mittel, die wir für die Sanierung und Modernisierung der Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt brauchen, sind nicht abgerufen worden. Warum auch immer es nicht gelungen ist, in diesem sensiblen Bereich die Mittel konsequent abzufordern, auch dranzubleiben, mag zum Teil in der Person des damaligen Direktors der Stiftung gelegen haben, aber sicherlich auch an dem Stiftungsrat und seinem Vorsitzenden.
Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Fauxpas bei Mitwirkung von Abgeordneten des Landtages im Stiftungsrat nicht passiert wäre. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, halten wir es für dringend erforderlich, dass wieder Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt im Stiftungsrat mitwirken können, dass sie sich nicht nur in die Arbeit der Stiftung einbringen, sondern auch dafür sorgen können, dass die Stiftung ihren Zielen gerecht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der zum einen die Mitwirkung der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt im Stiftungsrat in der ursprünglichen Fassung wieder einführt, der zum anderen aber auch den Bedenken der CDU und der SPD - den Koalitionsfraktionen - ein Stück weit Rechnung trägt, indem er die Mitglieder des Landtages, die entsandt werden sollen, in Einzelwahl bestimmt. Somit ist klar, dass jeder, der hier über einen Wahlvorschlag abstimmt, für eine Person stimmen kann, dass es also nicht bei einer verbundenen Wahl Überraschungen gibt, wie es beim letzten Mal offensichtlich geschehen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2009 jährt sich zum 20. Mal die friedliche Revolution des Herbstes 1989, als die Menschen in der DDR gegen ein Unrechtsregime auf die Straße gegangen sind. Ein Teil der Erinnerungsarbeit der Gedenkstättenstiftung ist die Erinnerung daran, dass Unrecht auch nach 1945, in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR, geschehen ist. Daran soll auch in diesem Jahr und in den Folgejahren erinnert werden.
Für uns als FDP ist das ein Teil der Stiftungsarbeit, der genauso wichtig ist wie der zweite Teil der Erinnerungsarbeit, nämlich an das zu erinnern, was zwischen 1933 und 1945 auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt geschehen ist. Beide Diktaturen auf deutschem Boden haben Unrecht über Menschen gebracht. Beiden Diktaturen muss man heute durch Erinnerungsarbeit entgegentreten, damit dies nicht in Vergessenheit gerät.
Gerade bezüglich der Diktatur zwischen 1933 und 1945, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus der es immer weniger Zeitzeugen gibt, die in der Lage sind, jungen Menschen und auch uns immer wieder zu erklären, was damals vorgefallen ist, ist Erinnerung auch durch Orte und durch Ausstellungen notwendig.
Auch die Zeit zwischen 1945 und 1989/90 ist eine Zeit, aus der, wie wir in einigen Jahren merken werden, Zeitzeugen nicht mehr persönlich zur Verfügung stehen. Deshalb ist die Stiftung so aufgestellt, dass sie an beide deutsche Diktaturen angemessen erinnert und angemessene Arbeit leistet.
Deshalb sage ich hier an dieser Stelle bei diesem Gesetzentwurf auch klar und deutlich: Für die FDP-Fraktion steht im Mittelpunkt, dass die Mitglieder des Landtages wieder im Stiftungsrat mitarbeiten. Wir stellen die Stiftung, die beide Diktaturen gerecht aufarbeiten soll, nicht infrage. Es bleibt eine Stiftung, die beide Bereiche abdecken soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie, insbesondere die Kollegen der Koalitionsfraktionen, herzlich bitten, unseren Gesetzentwurf wohlwollend zu prüfen. Geben Sie sich einen Ruck! Gerade der Blick auf das, was in den letzten Monaten passiert ist, macht die Mitwirkung des Landtages in der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt notwendiger denn je. Sorgen Sie dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss - dorthin möchten wir ihn gern überwiesen haben - beraten können und dass wir am Ende dazu kommen, dass der Landtag seiner Rolle wieder gerecht werden und sich auch an der Erinnerungskultur, an der Gedenkstättenstiftungsarbeit beteiligen kann. - Vielen Dank.