Das Landesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass der Landesgesetzgeber rechtlich nicht gehindert ist, das Passivrauchen als Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung einzustufen und zum Anlass für den Erlass eines Nichtraucherschutzgesetzes zu nehmen. Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zählt nach dieser Entscheidung zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern. So hat das Bundesverfassungsgericht übrigens schon im Jahr 1958 entschieden.
Allerdings geht es bei diesem Gesetz auch darum, wie ich eingangs gesagt habe, zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen Ausgleiche zu finden und Ungleichbehandlungen zu beseitigen, sodass eine Gesetzesänderung bis Ende 2009 unumgänglich ist.
Die Wirksamkeit auch jeder gesetzlichen Regelung im Bereich der Prävention, also insbesondere auch im Hinblick auf das Rauchen, ist unbestritten und spiegelt sich zum Beispiel auch in dem Entwurf des nationalen Aktionsprogramms zur Tabakprävention für die Jahre 2009 bis 2012 wider.
Auch unsere Studie „Modrus IV“ zum Suchtverhalten von Schülerinnen und Schülern aus den Jahren 2008 und 2009 hat ergeben, dass dem Nichtraucherschutzgesetz in der Bewertung der Jugendlichen eine besondere Stellung zukommt und dem Nichtraucherschutzgesetz von den in der Befragung aufgeführten gesetzlichen Jugendschutzmaßnahmen am ehesten Wirksamkeit attestiert wurde - so die Jugendlichen selbst.
Insgesamt hat sich gezeigt, dass alle Anstrengungen zur Prävention, zu denen auch das Nichtraucherschutzgesetz und die damit verbundene Stärkung des Gesundheitsbewusstseins und die in diesem Zusammenhang geführte Diskussion gehören, Ergebnisse gezeigt haben. Ich möchte an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass sich nach den vorliegenden Untersuchungen das Einstiegsalter gerade beim Zigarettenkonsum um ein ganzes Jahr erhöht hat. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist doch schon ein Erfolg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Ausschüssen sind die Abgeordneten nach der hier schon angesprochenen Anhörung im Wesentlichen den Vorschlägen und Hinweisen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gefolgt. Es waren überwiegend redaktionelle Änderungen, die noch vorgenommen worden sind, sodass man im Ergebnis feststellen kann, dass ein Kompromiss gelungen ist, der tatsächlich die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut bringt.
Im Zusammenhang mit der heutigen Debatte möchte ich abschließend noch darüber informieren, dass die WHO Deutschland mitgeteilt hat, dass sie im Rahmen ihres Projekts „WHO Report on the Global Tobacco Epidemic 2009“ alle Landesgesetze bewertet wissen möchte. Die novellierte Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes von Sachsen-Anhalt wird damit unmittelbar in die Beantwortung der Fragen des WHO-Reports einfließen. Vielleicht erhalten wir auf dieser Grundlage weitere Er
Danke, Frau Ministerin. - Es folgt eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion. Der Abgeordnete Herr Dr. Eckert spricht für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Dezember 2006 beschäftigen wir uns im Landtag mit dem Thema Nichtraucherschutz. Man könnte meinen, dass dazu alles Notwendige gesagt und geregelt sein müsste. Anscheinend aber nicht. - Um mit Dieter Hildebrandt zu sprechen:
„Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte.“
Wir sollten uns auf das Notwendigste konzentrieren: den Schutz der Nichtraucher. Dazu ist das allgemeine Verbot, in öffentlichen Räumen und Arbeitsstätten zu rauchen, ausreichend. Die komplizierte Liste von Ausnahmeregelungen birgt eigentlich nur Stoff für gerichtliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten, die bestenfalls den Anwälten nützen.
Eine einfache Ausnahmeregelung, wie wir sie in unserem Änderungsantrag vorschlagen, würde dem Nichtraucherschutz gerecht werden. Das heißt, in allen Gebäuden und Einrichtungen, in denen das Rauchen verboten ist, kann - ich betone: kann - ein Raucherraum eingerichtet werden, der entsprechend abgetrennt und ausgestattet ist.
Wird das vom zuständigen Träger der Einrichtung bzw. vom Inhaber nicht gewollt, müssen die Raucher eben im Freien rauchen; denn letztlich ist es doch nicht nachvollziehbar, warum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien Raucherräume eingerichtet werden dürfen und für Krankenschwestern, Pflegerinnen und andere eben nicht. Dabei liegt - das möchte ich noch einmal unterstreichen - die Betonung auf „dürfen“ und nicht auf „müssen“, meine Damen und Herren.
Auch wir würden es lieber sehen, wenn gerade in diesen Berufen die Sucht Rauchen keine Rolle mehr spielen würde und die Beschäftigten ein positives Vorbild für Kinder und Jugendliche abgeben würden. Aber ein Nichtraucherschutzgesetz kann eben nicht die Prävention gegen das Rauchen ersetzen oder gar als Instrument zur Raucherbekämpfung dienen.
Stimmen Sie deshalb unserem Änderungsantrag zu, sodass eine Menge Kontrolltätigkeit und eine Menge Ärger und Geld gespart wird.
Nun zu unserem Entschließungsantrag. Der zuständige EU-Kommissar Špidla hat im Oktober des letzten Jahres angekündigt, im Jahr 2009 die Arbeitsstättenrichtlinien der EU im Sinne eines allgemeinen Rauchverbotes an
Arbeitsplätzen zu verändern. Die Arbeitsstättenverordnung der Bundesrepublik bedürfte in diesem Sinne nur einer kleinen Veränderung. Es müssten nur die Ausnahmeregelungen für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr in § 5 abgeschafft werden.
Deshalb wollen wir mit unserem Entschließungsantrag erneut eine Bundesratsinitiative zur Streichung des § 5 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung anschieben, um bundeseinheitliche Regelungen zu stärken und vor allem die Beschäftigten in der Gastronomie vor dem Passivrauchen zu schützen.
Wir schließen uns in diesem Fall der Position der Bundesärztekammer an, die zu einem Vorstoß der Grünen, den Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie gesetzlich zu verankern, erklärte - ich zitiere -:
„Die Ausnahmeregelung in der Arbeitsstättenverordnung für Betriebe mit Publikumsverkehr widerspricht den Anforderungen eines umfassenden Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten. Vor allem die Mitarbeiter in der Gastronomie sind viel stärker als andere Arbeitnehmer den Schadstoffen des Tabakrauches ausgesetzt. Deshalb darf es hier keine Ausnahmeregelung geben.“
Zum Schluss bringe ich noch zwei Gedanken vor, die wir als LINKE immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben wollen. Der gesetzliche Nichtraucherschutz muss mit einer zielgerichteten Präventionsarbeit in Schulen und Freizeiteinrichtungen verknüpft werden. Den Raucherinnen und Rauchern sollten Möglichkeiten, um suchtfrei zu werden und zu bleiben, kostengünstig angeboten werden.
Sehr viele Abgeordnete unserer Fraktion werden sich bei der Abstimmung, einen unveränderten Gesetzentwurf vorausgesetzt, der Stimme enthalten. - Danke.
Doch zuvor haben wir Freude, Schülerinnen und Schüler des Luther-Melanchthon-Gymnasiums aus Wittenberg bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können sich sicherlich an die Einbringung des Gesetzentwurfs noch gut erinnern. Es war eine sehr lebhafte und auch hin und wieder sehr lustige Debatte. Ich meine, zu dem Thema, über das an der einen oder anderen Stelle sehr verkrampft und sehr hart diskutiert wurde, hat das ganz gut gepasst. Aber heute, denke ich, kommen wir ganz sachlich und konkret zu einem Schluss, der sich am Ende auch sehen lassen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf zur Änderung des
Nichtraucherschutzgesetzes kommen wir dem Auftrag der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Landesverfassungsgerichtes in Sachsen-Anhalt nach, spätestens bis zum 31. Dezember 2009 den Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken neu zu regeln. Mit diesem Gesetz setzen wir nicht nur die aufgrund der Entscheidungen erforderlichen Änderungen um, sondern ändern das geltende Nichtraucherschutzgesetz des Landes dort, wo es sich bisher als nicht praktikabel herausgestellt hat.
Nach der Gesetzesänderung wird es möglich sein, dass Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen auf dem Außengelände der Schule rauchen dürfen und dafür nicht mehr das Schulgelände verlassen müssen. Auch auf dem Freigelände von Jugendklubs und Stadtteiltreffs wird zukünftig das Rauchen wieder erlaubt sein.
Zukünftig wird es auch möglich sein, in Bauten der öffentlichen Verwaltung des Landes, die der Unterbringung einer Behörde oder Einrichtung, eines Gerichtes, einer Dienststelle oder einer Stiftung, Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts dienen, sowie im Landtag von Sachsen-Anhalt so genannte Raucherräume einrichten zu können, wenn Personen unter 18 Jahren der Zutritt zu diesen Räumen verwehrt bleibt. Die Zeit wird zeigen, inwieweit von diesen Regelungen in den eben aufgezählten Gebäuden Gebrauch gemacht wird.
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung hinsichtlich des Rauchens in Seniorenheimen.
In meiner Rede anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs hatte ich darauf hingewiesen, dass meine Fraktion noch Diskussionsbedarf hinsichtlich des Nichtraucherschutzes an Hochschulen des Landes hatte. Im Zuge der Beratungen über den Gesetzentwurf wurde aus Gründen der Gleichbehandlung der Institutionen des Landes die Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen an den Hochschulen eröffnet, soweit Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu diesen Räumen haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist uns bewusst, dass diese Änderungen nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen werden. Die Beratungen im federführenden Sozialausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich für die zeitnahe Mitwirkung danke, haben es ermöglicht, dass wir bereits vor der parlamentarischen Sommerpause diese Gesetzesänderung beschließen können.
Wir glauben, mit diesen Änderungen den Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt so geregelt zu haben, dass er am Ende den Anforderungen der Verfassungsgerichte - lieber Herr Kosmehl, wir glauben daran - entspricht.
Wir hoffen - Hoffnung und Glaube ist immer gut; das wissen Sie, Herr Kosmehl -, hierdurch einen besseren Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern im Lande zu erreichen, da die Änderungen zu einer deutlich höheren Akzeptanz des Nichtraucherschutzes bei Raucherinnen und Rauchern führen werden. Unser Anliegen, ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher und kein Rauchverbotsgesetz zu beschließen, sehen wir damit als erfüllt an.
Ich möchte daran erinnern, dass wir von Anfang an gefragt haben, ob es überhaupt notwendig ist, all das zu regeln. Brauchen wir dieses Gesetz überhaupt? - Am
Ende hat der bundespolitische Chor eingestimmt. Wir konnten uns dem nicht verschließen. Aber wir denken schon, dass mit diesen Änderungen kein Rauchverbotsgesetz - das will ich noch einmal betonen -, sondern ein Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher beschlossen wird. Letztlich steht der präventive Charakter im Vordergrund.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Noch zwei Anmerkungen zum Änderungs- und Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
Den Änderungsantrag, der die Möglichkeit der Errichtung von Raucherräumen in allen Gebäuden, in denen das Nichtraucherschutzgesetz Anwendung findet, vorsieht, soweit Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu diesen Räumen haben, werden wir ablehnen, da uns diese Öffnung am Ende der Debatte zu weit geht.
Dem Entschließungsantrag, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, können wir zustimmen, vorausgesetzt, Sie sind bereit, den zweiten Satz der Entschließung zu streichen. Vielleicht hören wir dann am Ende der Debatte noch, ob Sie unseren Vorschlag aufnehmen könnten. Dann wären wir bereit, auch das mitzutragen; denn es war von Anfang an auch unsere Intention, auf Bundesebene nach einheitlichen Lösungen zu suchen. Wenn diese gefunden worden wären, hätten wir uns dieses lange Prozedere im Landtag erspart. Aber es ist bisher nicht erreicht worden. Deshalb könnten wir uns an dieser Entschließung beteiligen und dann noch einmal hoffen, dass es am Ende auf der Bundesebene gelingt.
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der CDU-Fraktion bitte ich nun am Ende meiner Rede um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales. - Herzlichen Dank.