Protocol of the Session on June 18, 2009

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass DIE LINKE dem Gesetzentwurf weitgehend zustimmt, haben ihre Mitglieder im Finanzausschuss eigentlich schon signalisiert, als sie am 13. Mai 2009 die Freigabe der Mittel bestätigt haben. Ich war sehr froh, dass es so passiert ist, weil wir dadurch nicht unter so extremem Druck standen, wie wir es schon manchmal waren, wenn es um solche Zahlungstermine ging und die gesetzliche Grundlage geschaffen werden musste.

Ich bin deshalb darüber froh, weil wir - das hat der Kollege Kosmehl hier schon angemerkt - bei diesem Gesetz auch schon sehr stark in die Gesamtdiskussion hineingehen, die uns über das Vollgesetz bevorstehen wird.

(Minister Herr Bullerjahn: Das kommt noch!)

- Ja, natürlich kommt das. Aber die Fragen, wie wir Anwärterinnen und Anwärter besolden, ob die R-Besoldung ausreichend ist usw., werden uns jetzt schon bei diesem Gesetzentwurf begegnen. Ich denke, über diese Fragen werden wir noch einmal diskutieren, wenn das Vollgesetz, wie angekündigt, irgendwann im Herbst vorliegen wird.

(Herr Tullner, CDU: Herbst 2009!)

Ich bin mir im Moment nicht sicher, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, die Monate Januar und Februar sozusagen mit dem entfallenen Leistungsentgelt abzugleichen. Das wird aber sicherlich in der Diskussion in den Ausschüssen noch vorgelegt werden. Das Ziel sollte es schon sein, dass wir versuchen, eine deckungsgleiche Anpassung hinzubekommen. Das haben wir in all den Jahren immer nicht hinbekommen. Beamte standen immer hintenan, wenngleich die öffentliche Meinung diesbezüglich ein ganz anderes Bild vermittelt. Aber wenn man an die unteren Besoldungsgruppen denkt, dann ist es tatsächlich ein Problem.

Ich sehe auch einen Zusammenhang zwischen der Gleichstellung der Statusgruppen und dem Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtengesetzes. Ich gehe davon aus, dass wir die Beteiligungsrechte von Beamtinnen und Beamten tatsächlich ausdehnen sollten. Dieses Gesetz ist schon in der parlamentarischen Beratung. Auch das hat einen Zusammenhang, wenn wir von Gleichberechtigung der Statusgruppen reden wollen.

Wir gehen davon aus, dass wir zügig beraten werden. Eines ist für mich nach wie vor nicht ganz klar. Ich habe jetzt den Beschluss des Finanzausschusses gelesen. Da der Minister die Frage vorhin nicht beantworten konnte,

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

habe ich sie ihm jetzt nicht gleich wieder gestellt. Die Frage ist nämlich, wie viel Zeit wir für den Gesetzentwurf haben. Werden jetzt nur die linearen Bezüge im Vorgriff geleistet oder kriegen zum Beispiel auch Anwärterinnen und Anwärter die 60 € mehr? - Das ist ganz wichtig, weil wir darum kämpfen, dass junge Leute im Land bleiben.

Also: Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion, weil sie uns in den nächsten Monaten noch weiter beschäftigen wird. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Die Debatte wird abgeschlossen durch den Beitrag der SPD-Fraktion. Ich erteile Frau Fischer das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Landesregierung hat also heute den Entwurf des Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2009 und 2010 eingebracht. Mit diesem Gesetz - so haben wir es gehört - sollen die wesentlichen Ergebnisse des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom März dieses Jahres übernommen werden.

Die Zuständigkeit für die Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten liegt aufgrund einer Grundgesetzänderung seit Januar 2006 beim Land. Deshalb ist dieses Gesetz nötig, um die Anpassung in Sachsen-Anhalt vornehmen zu können. Es soll rückwirkend zum 1. März 2009 in Kraft treten, was auch den zeitlichen Bestimmungen des Tarifvertrages entspricht.

Neben dieser zeitlichen Parallelität enthält der Gesetzentwurf auch die Übernahme der Erhöhungen analog dem Tarifvertrag, was die Grundgehaltssätze und die linearen Anhebungen der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie die Anwärtergrundbeträge betrifft. Die entsprechenden Einzelheiten wurden bereits genannt. Ich muss sie jetzt nicht noch einmal wiederholen. Nicht übernommen wird die Einmalzahlung in Höhe von 40 €, die im Tarifvertrag vereinbart wurde.

Ich halte diese Übernahme sowohl hinsichtlich der zeitlichen Dimension als auch hinsichtlich der Anpassung der Bezüge für absolut gerechtfertigt. Auch wenn das Land rechtlich nicht unbedingt verpflichtet ist, die Bestimmungen des Tarifvertrages auch auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich zu übertragen, ist es im Sinne der Gleichbehandlung geboten, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und auch der Anwärterinnen und Anwärter entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrags anzupassen. Das ist auch die Meinung meiner Fraktion.

Das Land wird seiner Fürsorgepflicht gerecht, indem es alle Beschäftigten hinsichtlich des Verdienstes, der Erhöhung des Verdienstes und des Inkrafttretens der entsprechenden Regelungen gleich behandelt. Es setzt damit die Praxis aus der Vergangenheit fort, wo unter den Bedingungen des Bundesrechts in der Regel ebenfalls die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst auch für den Besoldungs- und Versorgungsbereich übernommen wurden.

Da das Land sich aber auch in einer finanziell schwierigen Situation befindet, halte ich die Nichtübernahme der Einmalzahlung für durchaus vertretbar. Das Land kann somit Mehrkosten in Höhe von 1 Million € vermeiden, während den Beschäftigten dadurch keine unzumutbare Belastung entsteht.

Lassen Sie uns also die Beratungen zügig abschließen, zumal sich wohl alle Fraktionen einig sind, damit die Beschäftigten Sicherheit haben. Über Details und auch über das, was Sie aufgeworfen haben, Frau Dr. Paschke, muss im Finanzausschuss sicherlich noch geredet werden. Aber ich meine, es muss zügig geschehen. Die SPD-Fraktion stimmt natürlich der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Finanzausschuss zu. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Fischer. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten?

Ja, gern.

Herr Kosmehl, bitte fragen Sie.

Mir, Frau Kollegin Fischer, ist ein Dissens aufgefallen

(Frau Fischer, SPD: Oh! )

zwischen Ihnen und Ihrem Finanzminister.

(Oh! bei der SPD - Frau Budde, SPD: Schon wie- der!)

Da muss ich einmal nachfragen. Der Finanzminister hat die Nichtübernahme der Einmalzahlung in Höhe von 40 € inhaltlich begründet mit dem Wegfall des Leistungsentgeltes im Tarifbereich. Sie haben gesagt, Sie wollen die Einmalzahlung in Höhe von 40 € nicht übertragen, weil wir uns das aus Haushaltssicht nicht leisten können und 1 Million € einsparen können. Sie wollen also sparen, während der Finanzminister sachlich begründet, dass es gerechtfertigt ist, im Verhältnis 1 : 1 im Wesentlichen so zu übertragen, wie er es vorgeschlagen hat. Das hätte ich gern einmal aufgeklärt.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

Ich glaube, da gibt es keine große Aufklärung. Die können Sie sich selbst geben. Das eine schließt das andere nicht aus. Das zum einen.

Zum anderen: Wenn andere Länder diese 40 € Einmalzahlung trotzdem geben, dann sage ich, dass wir der Meinung sind, dass man diese Million durchaus als Einsparung, aber nicht als Wegnahme der Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten rechnen kann. Das muss sich nicht widersprechen, sondern das geht durchaus auch im Gleichklang.

(Beifall bei der SPD)

Danke.

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Wir möchten die Überweisung auch an den Innenausschuss bean- tragen! Ich hatte vergessen, das zu sagen!)

- Auch in den Innenausschuss. - Damit ist die Debatte beendet und es wird über die Überweisung abgestimmt. Es ist klar, dass der Finanzausschuss der federführende

Ausschuss sein soll. Mitberatend soll der Innenausschuss tätig werden. Das ist auch klar.

Dann stimmen wir über beides zusammen ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet. Damit ist auch das Pensum beendet, das wir uns ursprünglich für den heutigen Tag vorgenommen hatten.

Wir kommen nun, wie vereinbart, zu Tagesordnungspunkt 24. Der nächste Tagesordnungspunkt wird Tagesordnungspunkt 23 sein.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Beratung

Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit beim Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2007

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2048

Ich bitte zunächst Frau Tiedge, diesen Antrag einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit kritischem Blick auf die vorliegenden Ergebnisse der erst vor Kurzem durchgeführten Wahlen zum Europäischen Parlament möchte ich an dieser Stelle vorausschicken, dass das Anliegen des vorliegenden Antrages hinsichtlich der Beteiligten eigentlich sogar zu kurz greift. Vergegenwärtigt man sich die Ergebnisse dieser Wahl und dabei insbesondere das Abschneiden rechtspopulistischer Parteien in europäischen Ländern, muss ernsthaft über ein europaweites Zusammenwirken aller demokratischen Parteien nachgedacht werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Denn fest steht, dass der europäische Rechtsextremismus auf vielen Gebieten relativ gut vernetzt ist. Aber fangen wir doch wenigstens erst einmal klein an und bemühen uns insbesondere um eine länderübergreifende Zusammenarbeit beim Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus zwischen Sachsen-Anhalt und den benachbarten Bundesländern.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Wenn uns das gelingen würde, wäre dies schon ein riesiger Erfolg.

Der Rechtsextremismus hat in Deutschland in den letzten Jahren mehrere Entwicklungsphasen durchgemacht und viele reden sogar von einer Modernisierung. Doch durch zumindest ansatzweise restriktive Vorgehensweisen staatlicher Institutionen gegenüber rechtsextremistischen Organisationen, Verbänden und Parteien konnten Anfang der 90er-Jahre teilweise deren Strukturen zerschlagen werden. Allerdings fanden rechtsextreme Aktivisten sehr schnell Antworten auf das staatliche Vorgehen. So entwickelten unter anderem die bekannten Neonazis Christian Worch und Thomas Wulff das Konzept der „Freien Kameradschaften“, das heißt lokale Zu

sammenschlüsse von Rechtsextremen ohne die formale Bindung an eine Partei.