Protocol of the Session on June 18, 2009

In der letzten Legislaturperiode sind wir schon einmal dem Wunsch der Landräte und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte nachgekommen, als es darum ging, diese Mittel in das Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen. Damals ging es darum, auf die Kofinanzierungsverpflichtung zu verzichten, weil man nicht mehr in der Lage war, den Anteil von 50 % an Kofinanzierungsmitteln aufzubringen, und damit nicht die Landesmittel abrufen konnte, um sie für die Kinder- und Jugendarbeit einzusetzen.

Wir haben diesem Wunsch Rechnung getragen und haben die Jugendpauschale zweckgebunden in den Finanzausgleich aufgenommen. Die Konsequenz daraus war, dass man heutzutage kaum noch kofinanziert und dass sich die Mittel dadurch sehr reduziert haben.

Ich meine, mit Mitteln in Höhe von 6 Millionen € des Landes kann man im flachen Land und in den kreisfreien Städten eine Menge an Kinder- und Jugendarbeit leisten. Aber wenn wir nun im FAG auf die Verpflichtung verzichten, dann werden diese Mittel in dem großen Haushaltsloch der Landkreise und kreisfreien Städte verschwinden und dann wird das, was viele ehrenamtlich Tätige leisten, von der Bildfläche verschwinden. Das können wir uns nicht leisten. Daher lautet meine Frage: Wird darauf verzichtet oder habe ich mich verhört?

Sie haben sich nicht verhört. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Mittel zur Finanzierung der ermittelten Ausgaben, wozu auch die Aufgabe der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit nach dem KJHG gehört, worauf sich die Jugendpauschale begründet, ein Bestandteil des allgemeinen Finanzausgleichs sind. Damit entfällt - das ist eine Konsequenz - die gesetzlich normierte Verpflichtung, den vorher festgestellten Betrag genau dafür auszugeben. Aber es entfällt nicht die Verpflichtung, die Aufgabe wahrzunehmen.

Ich will ganz offen sagen, auch wir haben zu Beginn diese Vorschläge unterbreitet. Aber wenn wir im parlamentarischen Verfahren solche Einzelausgabeblöcke wieder aus der allgemeinen Masse herausnehmen, was durchaus möglich ist, dann führt das dazu, dass die zweckgebunden zugewiesenen Mittel - diese fließen vor allem in dem Bereich der Jugendpauschale an die Landkreise und an die kreisfreien Städte, also in die beiden kommunalen Gruppen, die ohnehin von der Gesetzesänderung profitieren, weil sie einen höheren Zuweisungsbetrag erhalten - die Mittel für den kreisangehörigen Raum um den Anteil verringern würden, den der kreisangehörige Raum im Vergleich zu der Gesamtmasse dann weniger bekommt.

Wenn das so gewollt ist, dann kommt das einer aufgabenadäquateren Ausfinanzierung näher, als es im jetzigen Gesetzentwurf der Fall ist - das will ich offen sagen -, allerdings ergibt sich daraus die Konsequenz, dass sich die Mittelverschiebung aus dem kreisangehörigen Raum zu den kreisfreien Städten und zu den Landkreisen weiter verstärkt.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir können nun zur Debatte übergehen. Aber zunächst begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Norbertus-Gymnasiums Magdeburg auf der Südtribüne.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun spricht Herr Grünert für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nunmehr liegt dem Hohen Haus das eben durch den Minister dargestellte Gesetz zur Neuregelung des Finanzausgleiches vor. Der vorliegende Gesetzentwurf sollte, so die Begründung, unter anderen die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juni 2005 berücksichtigen und sich zukünftig an einer aufgabenbezogenen, am Bedarf ausgerichteten und damit von der Leistungskraft des Landes weitestgehend unabhängigen Ermittlung der Finanzausgleichsmasse ausrichten.

Demzufolge bestand und besteht die Aufgabe in der Abkehr der Berechnung nach der Verbundquote. Wir haben eben auch die Ausführungen des Ministers dazu gehört.

Die Auszahlung der Landesmittel sollte an die tatsächliche Wahrnehmung bestimmter Funktionen gebunden werden, so zum Beispiel für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Finanzierung der Aufgaben für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden nach SGB II.

Es ist aber eben nicht nur die Frage der Aufgaben zu klären, sondern es ist prinzipiell auch die Frage zu stellen: Welcher Handlungsspielraum bleibt den Kommunen über die gesetzliche Normierung hinaus auch im kreisangehörigen Bereich nach dieser Neuregelung offen?

Neben der Abkehr von der quotenmäßigen hin zu einer aufgabenbezogenen Verteilung wurden zwei wesentliche Punkte der Novelle, nämlich die Frage der Finanzierung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises über eine Auftragskostenpauschale sowie die Finanzierung besonderer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, hier die Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung für Arbeitsuchende, als Ergänzungszuweisung ausgewiesen. Das kann man so machen. Ich denke, das kommt auch der Aufgabenwahrnehmung in den Landkreisen und kreisfreien Städten ziemlich nahe.

Ein weiterer Punkt ist die Finanzierung der Aufgabenerledigung im eigenen Wirkungskreis, hier freiwillige und Pflichtaufgaben durch allgemeine steuerkraftabhängige Schlüsselzuweisungen. Hier kommt genau der Punkt, wo es im Prinzip über die Verteilung zwischen den unterschiedlichen Gruppierungen, nämlich den Gemeinden, Verbandsgemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen, zu entscheiden gilt.

Ich denke, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist dies nicht gelungen; denn die Stärkung der Mittelzentren und Oberzentren sowie der Landkreise geht zulasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und unterliegt zumindest auch einer sehr bemerkenswerten Veränderung, wenn ich unterstelle, dass die Ermittlung über die Erhebung von Statistiken und Istergebnissen erfolgt ist. Es ist für mich schon ein Unding, dass die Zuwächse für die Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb kürzester Zeit von 165 auf 30 Millionen € reduziert werden konnten. Das erschließt sich mir nicht. Wir werden nachfragen, woher dieser Sinneswandel kommt.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir haben ein zweites Problem; das möchte ich noch erwähnen: Wir haben bei der Berechnung außen vor gelassen, dass es noch die Umlagen in den Zweckverbänden, in der Verbandsgemeinde, die Kreisumlage und möglicherweise noch weitere Umlagen gibt. Die muss man ein Stück weit berücksichtigen. Dann wird man zu einem Ergebnis kommen, und dann stellt sich die Frage: Ist der so genannte Handlungsspielraum im eigenen Wirkungskreis, im freiwilligen Wirkungskreis, also für die Aufgaben, die durch die Räte und den Kreistag zu entscheiden sind, tatsächlich vorhanden oder ist er schon verbraucht und führt nicht zu einer Stärkung im kommunalen Bereich?

Auch die Art der Kostenermittlung, trotz der Nachprüfung mit dem nächsten Zweijahreshaushalt, die wir durchaus begrüßen, lässt zwei Richtungen offen. Man kann auf der einen Seite sagen, dass die Kommunen im Geld schwimmen, weil so viel Geld da ist. Auf der anderen

Seite heißt es aber, dass die Masse der kreisangehörigen Kommunen nicht in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen - ansonsten hätten wir keine Haushaltskonsolidierungsvorhaben und -vorgaben. Genau hier ist auch die Frage zu stellen: Zielt der Gesetzentwurf und die Art und Weise, wie wir hier zu Ergebnissen kommen, tatsächlich auf eine Abänderung oder nicht?

In diesem Zusammenhang ist auch die Warteliste bei dem Bedarfsstock trotz Erhöhung ziemlich lang. Es stellt sich schon die Frage, wann und in welchen Zeitabschnitten das so genannte Entschuldungsprogramm - Herr Gallert ist heute Morgen darauf eingegangen - zu einer Regelung führen wird, die wieder die Handlungsfähigkeit im kreisangehörigen, aber auch im kreisfreien und im Landkreisbereich ermöglicht.

Wir haben den Eindruck, dass mit der Deckelung der allgemeinen Finanzzuweisungsmasse keine spürbare Erleichterung oder Verbesserung der Situation im investiven Bereich einhergeht. Ich denke, mit 175 Millionen € investiven Mitteln, auch als Pauschale, ist der Investitionsrückstau, den wir derzeit haben, nicht kompensierbar, wenn man überlegt, dass jetzt mit Blick auf die Verschuldung, auf die Krise darüber nachgedacht wird, auf Drittmittel zu verzichten, Landesmittel freizuschieben, um damit letztendlich Handlungsspielraum auf der Landesebene zu bekommen. Auch hierzu, denke ich, werden wir konkret nachfragen müssen, ob diese Art und Weise der Lösungsfindung zu einem nennenswerten Erfolg führt.

Eine letzte Bemerkung möchte ich noch anbringen, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Funktionalreform und der Gemeindegebietsreform. Was vollkommen außen vor bleibt, ist, dass auch die Kommunen im kreisangehörigen Raum eine entsprechende zentralörtliche Funktion für die Sicherstellung der Leistung öffentlicher Daseinsvorsorge für ihr Einzugsgebiet haben. Das muss refinanzierbar sein.

Bei Städten mit inzwischen 24, 26, 28 Ortsteilen habe ich einen öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen, der es ermöglicht, dass die Oma von einem Stadtteil in den anderen Stadtteil fahren kann und nicht warten muss, bis der Schülerverkehr mal wieder vorbeikommt. Das sind Dinge, die im Zusammenhang mit der Refinanzierung diskutiert werden müssen.

Wenn ich auf der einen Seite die Entlastung für die Landkreise, kreisfreien Städte und Mittelzentren vorsehe, muss ich sie auch im Rahmen der Grundversorgung im gemeindlichen Bereich definieren. Ich denke, hierbei haben wir eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen.

Summa summarum zum Schluss: Wir stimmen für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss, möchten aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Vorschlag unterbreiten, es in alle Ausschüsse zu überweisen, weil der allgemeine Finanzausgleich alle Fachthemen des Landtages betrifft. Inwiefern das zu üppigen Beratungen führen muss, obliegt letztendlich der Entscheidung der Fachausschüsse selbst. Ich denke, hier haben wir eine Verantwortung. Von daher beantragen wir die Überweisung in alle Fachausschüsse des Landtages. - Ich bedanke mich.

(Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von der CDU: In alle?)

- In alle. Auch in den Europaausschuss. Natürlich, Sie haben doch Europaprogramme. Was ist denn ELER, ILEK usw.? Da haben Sie doch den Bezug.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kolze. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Finanzausgleichsgesetz, in dem die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen geregelt sind, zu überprüfen und zukunftsorientiert neu zu konfigurieren.

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass Hintergrund hierfür insbesondere das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juni 2005 war. Darin wurde im Hinblick auf die systematisch vergleichbare bisherige kommunale Finanzausstattung in Thüringen der Gesetzgeber verpflichtet, einen völligen Systemwechsel vorzunehmen. Im Rahmen des Systemwechsels - hierauf hatte das Thüringer Verfassungsgerichtsurteil ausdrücklich Bezug genommen - müsse der Gesetzgeber vor Festlegung der Finanzausstattung der Kommunen zunächst deren Finanzbedarf hinreichend ermitteln. Nur so könne sichergestellt werden, dass der tatsächliche Finanzbedarf anschließend angemessen berücksichtigt werden könne.

Die bisherigen Vorschriften über die Gewährung der zweckgebundenen Zuweisungen genügen insofern nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, da sie Zuweisungen allein nach Maßgabe des Landeshaushalts, sprich nach Haushaltslage, vorsahen. Das Gericht hatte daher Vorgaben entwickelt.

Insbesondere müsse eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen unabhängig von der Leistungskraft des Landes sichergestellt werden. Über eine finanzielle Mindestausstattung hinaus sei ein Anspruch auf weitere bedarfsorientierte finanzielle Leistungen im Sinne eines so genannten Angemessenheitszuschlags vorzusehen, die zusammen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung ausmachen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass eine systematische Neustrukturierung des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen keine leichte Aufgabe sein wird, dürfte allen Beteiligten klar sein. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf stellt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben jedoch eine Diskussionsgrundlage dar. Im Rahmen dessen ist die Intention des Gesetzentwurfs, nämlich eine aufgabenbezogene Finanzierung der Kommunen vorzunehmen, und dies unabhängig von der Haushalts- und Finanzlage des Landes, begrüßenswert und ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Ebenso ist aber auch anzumerken, dass in den parlamentarischen Beratungen noch weiterer Feinjustierungsbedarf besteht. Dabei wird insbesondere noch intensiver darüber zu diskutieren sein, inwieweit die Kosten für die kommunale Aufgabenerledigung auf statistische Durchschnittswerte reduziert werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage dies gerade vor dem Hintergrund, dass die Situation in den Kommunen hinsichtlich kostenintensiver Aufgaben - erwähnt sei beispielsweise die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II - nicht vergleichbar ist. Zusätzlich wird näher zu erörtern sein, inwieweit bei den Kommunen hinsichtlich der Erledigung ihrer Pflichtaufgaben im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis sowie hinsichtlich der Wahrnehmung eines Mindestmaßes an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gerade mit Blick auf unterschiedliche Ausgangslagen der Beteiligten der kommunalen Gemeinschaft noch Modifizierungsbedarf besteht.

Der Grundsatz wird dabei bleiben, den Kommunen Sachsen-Anhalts nicht nur nachhaltige Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises zu gewährleisten, sondern sie darüber hinaus unabhängig von der Haushaltssituation der Landes finanziell in die Lage zu versetzen, auch freiwillige und Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen. Die Beratungen in der Finanzstrukturkommission sowie im parlamentarischen Verfahren werden diesbezüglich zur abschließenden Feinabstimmung beitragen.

Meine Damen und Herren! Dabei wird auch noch näher darauf einzugehen sein, inwieweit die im ursprünglichen Gesetzentwurf und die in dem dem Landtag letztlich zugeleiteten Gesetzentwurf erfolgten Änderungen einer Modifizierung bedürfen, um etwaige Unwuchten im System zu glätten.

Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und plädiere für eine Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Landesentwicklung und Verkehr, für Soziales sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kolze. - Nun spricht für die FDP-Fraktion Frau Dr. Hüskens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute schon mehrfach betont worden, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Kernpunkt Ihres Regierungsprogramms ist. Ich finde es schön, dass noch einmal gesagt wird, dass es das Regierungsprogramm ist und nicht Ihre Koalitionsvereinbarung. Denn ich finde es zunehmend irritierend, dass in den Begründungen zu Gesetzentwürfen inzwischen immer wieder darauf hingewiesen wird, dass es in der Koalitionsvereinbarung stehen würde, und nicht, dass es objektiv notwendig sei.

(Herr Scharf, CDU: Für uns ist das schon eine Begründung!)

Gleichwohl ist es hier im Hause Konsens, dass wir das Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt anfassen müssen. Darüber haben wir auch in der letzten Legislaturperiode schon mehrfach diskutiert, nicht nur vor dem Hintergrund des Thüringer Urteils, sondern einfach deshalb, weil wir festgestellt haben, dass es in unserem FAG an vielen Ecken und Enden immer wieder geklemmt hat, und weil wir gemerkt haben, dass es mit

den vielen kleinen Änderungen und Nachsteuerungen eigentlich nicht besser, sondern immer komplizierter und immer schwieriger wird.

Unsere Bewertung des ursprünglichen Gesetzentwurfes, der zur Anhörung hinausgegangen ist, war deshalb eigentlich auch positiv. Wir haben gesehen, dass die kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung sehr lange über die einzelnen Aufgaben verhandelt haben; sie haben sich in der Diskussion geeinigt. Wir haben gesehen, dass auch der Gesetzentwurf in vielen, vielen Aspekten bei den Kommunen auf breite Zustimmung gestoßen ist. Auch wir finden es sinnvoll, die Finanzierung aufgabenbezogen vorzunehmen.

Umso irritierter waren wir, als wir feststellen mussten, dass die Landesregierung über Pfingsten - da hat der eine oder andere schon einmal eine Erscheinung gehabt - auf einmal eine andere Meinung bekommen hatte. Ich bin mir ganz sicher, dass das nicht daran lag, dass die Kämmerin in Havelberg ausgerechnet hat, dass sie 30 % weniger Geld bekommen wird.

Ich muss auch offen gestehen, ich gehe nicht über den Steg, den Herr Hövelmann gerade gebaut hat, dass die finanzielle Spreizung insgesamt zu hoch sei. Aber darüber können wir gern in den Ausschüssen beraten und das vor allen Dingen anhand der Tabellen, die dann sicherlich für beide Gesetzentwürfe vorliegen werden, noch einmal kontrollieren.

Man hätte, wenn es der Fall gewesen wäre, dass man den Weg hätte weiter gehen wollen, sicherlich auch mit unterschiedlichen Terminen des Inkrafttretens arbeiten können. Oder man hätte - das ist auch ein Aspekt - im Zuge der Diskussion im Ausschuss sicherlich das eine oder andere nachsteuern können.

Das Fatale an dem Vorgang ist, dass sich die Kolleginnen und Kollegen des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages, die an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs mitgearbeitet haben und die sehr viel Arbeit dort hineingesteckt haben, ein bisschen hinters Licht geführt fühlen - um das zitierreif zu sagen. Das Wort von der Konsolidierungspartnerschaft macht wieder die Runde. Und es hat den gleichen negativen Beiklang, den es damals hatte, als Sie den FAG-Anteil das erste Mal abgesenkt haben.