Zuerst möchte ich sagen, dass eine Bürgerkommune nicht nur aus dem Gemeinderat, sondern auch aus vielen anderen Bestandteilen besteht, wobei in dem Gesetz, wie gesagt, die Bildung von Fraktionen geregelt wird. Das heißt doch aber nicht, dass sich Bürger nicht um ein Ehrenamt im Gemeinderat bewerben könnten, dass es ihnen verwehrt würde, für einen Gemeinderat zu kandidieren und dass nicht jeder gewählt werden und im Gemeinderat mitarbeiten könnte. Es geht hierbei wirklich um organisatorische Dinge.
Zu den Ausführungen, die Sie zuletzt gemacht haben, mit dem Ziel, einen Mindeststandard festzulegen: Das ist genau das, wozu ich gesagt habe, dass es dann sofort heißt, Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wenn vonseiten der Landesregierung entsprechende Festlegungen getroffen werden, bestimmte Regelungen per Gesetz festzuschreiben. In diesem Fall soll es das aber nicht heißen. Ich bin schon der Meinung, dass es in diesem Zusammenhang ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung wäre. In der Anhörung habe ich dazu noch eine Nachfrage gestellt und die kommunalen Spitzenverbände haben dieses Ansinnen auch mehrheitlich abgelehnt.
Vielen Dank. Herr Grünert hat noch eine Nachfrage. Wollen Sie diese auch beantworten, Frau Schindler? - Bitte, Herr Grünert.
Noch einmal zu der Feststellung, die Sie getroffen haben, jeder dürfe sich um ein kommunales Mandat bewerben. - Das stimmt. Wenn Sie die Arbeitsvoraussetzungen aber daran festmachen, dass mindestens drei
Dann habe ich als direkt gewählter Bürger eben keine Chance, meinen Antrag in den Ausschuss einzubringen, wenn mir der Ausschuss selbst kein Rederecht gibt. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Schindler. - Wir kommen dann zum Beitrag der FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Kosmehl hat das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Grünert, ich hatte schon Sorge. Bei solch einem Thema kann man sich sehr schnell aufregen. Ich hatte Sorge, dass Sie sich trotz Ihrer selbst auferlegten Zurückhaltung heute unter Umständen doch aufregen würden. Erst einmal gute Besserung weiterhin. Wir freuen uns, dass Sie wieder da sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass dieser Gesetzentwurf bei Weitem kein Glanzstück des Innenministers ist. Auch den Titel „Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts“ kann man nur dann optimistisch-positiv begleiten, wenn man sagt, dass jede Änderung eine Fortentwicklung ist. Inhaltlich bringen uns viele Regelungen nicht weiter. Im Gegenteil: Teilweise wird die Mitwirkung vor Ort, die Basisdemokratie, geschwächt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes waren der Einbringungsrede des Herrn Ministers zufolge die Sicherung und Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie die zukunftsorientierte Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten Kommunal- und Verwaltungsreformen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Ziel wird von der Landesregierung bzw. in der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung nicht erreicht.
Ich darf Ihnen, weil es das eindeutig auf den Punkt bringt, ein kurzes Zitat verlesen. Herr Dr. Kregel hat für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt in der Anhörung gesagt - Zitat -:
„Wir stellen uns langsam die Frage: Wie ernst ist Selbstverwaltung, eine kraftvolle und inhaltliche Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt gemeint? - Wir stellen uns diese Frage unter dem Eindruck einer ziemlich durchgreifenden Gemeindegebietsreform auch in Erwartung an die Zukunft. Wir haben am 1. Januar dieses Jahres 959 Gemeinden in Sachsen-Anhalt gehabt, haben also die Tausendergrenze unterschritten. Wir werden Mitte und spätestens Ende des Jahres eine Zahl ha
ben, die vielleicht irgendwo bei 200 liegt, je nachdem, wie viele sich freiwillig zu einer Änderung bereit finden.“
„Wir fragen uns jedoch schon jetzt: Wird denn dann das Vertrauen in diese Struktur so groß sein wie alle sagen, und wird gemacht werden, was jetzt gesagt wird, was die Begründung für die Reform ist? Wir sind nicht ganz ohne Zweifel, weil wir immer wieder feststellen, dass zentralen Vorgaben der Vorrang eingeräumt wird und wir mit diesen zentralen Vorgaben auch leben sollen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung greift eben nicht alle Hinweise auf, die die kommunalen Vertreter des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes eingebracht haben.
In einem Punkt haben wir aber eine aus der Sicht der FDP-Fraktion wesentliche Änderung erreicht, nämlich im Hinblick auf die Genehmigung von Kassenkrediten. Herr Minister, ich bin jedes Mal beeindruckt - das muss ich offen zugeben -, wie gut es Ihnen immer wieder gelingt, sich aus einer derartigen, auf den ersten Blick als Niederlage für Sie zu bewertenden Situation herauszureden. In Ihrer Pressemitteilung ist dazu zu lesen - das haben Sie vorhin auch in Ihrer Rede gesagt -:
„Hierbei war von Anbeginn klar, dass es sich um politisch zu entscheidende Fragen handelt, die durchaus unterschiedlich diskutiert werden.“
Herr Minister, das habe ich in Ihrer Einbringungsrede nicht gehört; in dieser haben Sie diese Regelung verteidigt. Sie wollten diese Regelung haben. Jetzt zu sagen, nachdem der gesamte Ausschuss gesagt hat - ich glaube, das Ergebnis war einstimmig -, dass er keine Änderung wolle, man könne sich so oder so entscheiden, das sei nicht weiter schlimm und habe sowieso zur Entscheidung gestanden, ist wieder einmal der Versuch, sich der Verantwortung zu entziehen.
Sie haben das Gesetz eingebracht. Sie haben Ihre Änderungen nicht durchbekommen. Das ist eine Niederlage für Sie. Das ist auch gut so; denn es ist in der Sache richtig, dass wir nicht hinter das zurückgehen, was das Zweite Investitionserleichterungsgesetz gebracht hat, dass wir Kurs halten, und zwar auch die CDUFraktion - zumindest die Abgeordneten; denn im Kabinett sah das noch anders aus.
(Herr Tullner, CDU: Was wollen Sie damit sagen, Kollege Kosmehl? - Frau Dr. Hüskens, FDP: Besser spät als nie!)
- Herr Abgeordneter, dass die Parlamentarier hier im Hohen Haus immer noch ein eigenes Denkvermögen haben,
was richtig ist; denn es gibt ein Zusammenspiel zwischen Landesregierung und Landtag. Wir sind der Gesetzgeber. Wir entscheiden am Ende.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es auch heute noch einmal wichtig, einige andere Punkte anzusprechen. Es wird Sie nicht verwundern, dass wir als FDP auch heute noch einmal die Anhebung der Fraktionsmindeststärke von zwei auf drei Mitglieder kritisch ansprechen.
- Herr Kollege Scharf, mit der wachsenden Verantwortung muss man auch so umgehen, dass man sich nicht nur um sich selbst kümmert,
Wir können als Parteien nicht zufrieden sein, wenn sich neben den Parteien weitere Bürgerinitiativen gründen und auch politisch mitwirken. Das werden Sie als Vertreter einer Volkspartei sicherlich selbst erkennen. Gleichwohl muss man sie akzeptieren und einbinden. In vielen Spartenbereichen haben sie auch Kompetenz aufgebaut. Diese Kompetenz ein Stück weit zurückzudrängen, indem man ihnen den Fraktionsstatus nicht einräumen will, wenn sie nicht mindestens drei Mitglieder in den Stadträten der größeren und kreisfreien Städte oder in den Kreistagen haben, halten wir für den falschen Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schindler, auch die Frage der Zurückdrängung der Zersplitterung der Stadträte von Magdeburg und Halle - - Diese haben Sie wahrscheinlich im Blick.
- Und die Kreistage. Allerdings sehe ich in den Kreistagen nicht so sehr die Gefahr der Zersplitterung. Auch in Bezug auf diese Bereiche - das sage ich Ihnen ganz klar - werden Sie mit Ihrer Änderung keinen Erfolg haben.
Was ist beispielsweise in Brandenburg passiert? - In Brandenburg haben sich unterschiedliche Bürgerinitiativen zu einer Fraktion zusammengeschlossen. Dann stellt sich das Problem, dass man darüber nachdenken muss, ob sie tatsächlich im Sinne einer Fraktion eine gemeinsame Willensbildung herbeiführen.
In Wahrheit - das sollten Sie auch sagen - geht es Ihnen um die NPD und um nichts anderes. Alles andere ist nur Nebengetöse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir halten diese Erhöhung für falsch und für nicht zielführend. Deshalb werden wir diese Gesetzesänderung ablehnen.
Lassen Sie mich kurz noch auf zwei Punkte eingehen. Der erste Punkt betrifft die Ausgliederung von Gemeindeteilen. Frau Kollegin Schindler ist bereits intensiv darauf eingegangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war in der Tat eine spannende Diskussion, als die Regierungsfraktionen im Innenausschuss versucht haben zu begrün
den, dass diese Regelung zwar auf diesen einen Fall, nämlich Lindhorst, gerichtet sei, aber dass es sicherlich noch mehr Fälle gebe. Diese konnte allerdings niemand benennen.