Erlauben Sie mir einen kleinen Rückblick. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an eine zugegebenermaßen nicht ganz von Populismus freie Diskussion im Finanzausschuss. Wir stimmten mehrheitlich dem Kampfhundegesetz zu, mit dem ein finanzieller Zuschuss für die Kommunen in Höhe von 100 000 € einherging.
In derselben Sitzung diskutierten wir darüber, dass nach realistischer Einschätzung in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt eine zusätzliche Personalstelle für die Umsetzung des Netzwerkgedankens des Kinderschutzgesetzes erforderlich wäre. Dies hätte das Land
Nun war es ausgerechnet ein kommunalpolitisch sehr engagierter Kollege der CDU-Fraktion, der den sich aufdrängenden Vergleich zwischen Kampfhundegesetz und Kinderschutz zog. Weitere Erfahrungen darzulegen erspare ich mir an dieser Stelle.
Ich möchte aber die Botschaft in den Raum stellen, dass Kinder- und Jugendschutz garantiert nicht zum Nulltarif zu haben sein wird. Entschuldigen Sie also bitte diesen auf den ersten Blick etwas schrägen Vergleich. Aber ich denke, der Schutz von Kindern und Jugendlichen sollte uns mindestens genauso wichtig sein wie deren Schutz vor als gefährlich eingestuften Hunden.
Nun ist das erste Kinderschutzgesetz in diesem Land nicht nur wegen der fehlenden finanziellen Mittel gescheitert und wir warten jetzt alle auf den zweiten Entwurf. Aus diesem Grund fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf, vor der Einbringung des angekündigten zweiten Entwurfes eines Kinderschutzgesetzes gemeinsam mit den Kreisjugendämtern nach Lösungen für die vom Landesjugendamt festgestellten Probleme zu suchen und darüber in den Ausschüssen für Inneres, für Finanzen und für Soziales Bericht zu erstatten.
Vielen Dank, Frau von Angern. - Jetzt haben wir die Möglichkeit, Damen und Herren des Fördervereins Puppentheater Magdeburg auf der Südtribüne begrüßen zu können. Seien Sie uns willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Es ist in der Tat so, dass das Landesjugendamt auf freiwilliger Basis bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt für den Zeitraum Juli 2007 bis Juli 2008 eine Erhebung durchgeführt hat. An der freiwilligen Befragung haben sich von insgesamt 14 Jugendämtern zehn Ämter beteiligt. Die Landkreise Börde, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und Burgenlandkreis fehlten. Von dort kam keine Rückmeldung. Die Befragung ergibt also kein vollständiges Bild.
Der Landesjugendhilfeausschuss hat sich mit der Vorlage des Landesjugendamtes befasst, hat diese Vorlage in seiner letzten Sitzung zur Kenntnis genommen und bittet die Verwaltung, diese Vorlage der fachlichen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ich denke, dass sowohl aufseiten des Landesjugendamtes als auch im Landesjugendhilfeausschuss der Appell an die Jugendämter vor Ort ganz besonders deutlich zum Tragen gekommen ist.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass nach § 14 des Sozialgesetzbuches VIII als erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz alle Tätigkeiten, Aktivitäten und Handlungen gelten, die darauf gerichtet sind, Kinder und Jugendliche zu ermächtigen, selbst gefährdendes Potenzial in sich und in Bezug auf ihre Außenwelt wahrzunehmen und zu erkennen, dem Ausdruck zu verleihen und durch Veränderung entgegenzuwirken.
Die Zielsetzungen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, mit denen sich der Antrag befasst, sind also insbesondere präventive Maßnahmen im Rahmen der Verhaltensprävention. Diese beziehen sich auf sehr vielfältige Handlungsfelder, wie zum Beispiel auf die Suchtprävention, auf die Prävention von Gewalt an Mädchen und Jungen, auf den Jugendmedienschutz, auf die Gefährdung durch Psychogruppen oder auch auf die Gesundheitsgefährdung.
Dieses noch gar nicht vollständig zitierte Spektrum an Themen zeigt, dass sich der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nicht auf die Jugendämter allein beschränkt, sondern als Querschnittsaufgabe zu begreifen ist und in Sachsen-Anhalt auch bei allen Jugendämtern dementsprechend verstanden wird.
Mit den Jugendämtern wird vonseiten des Landes ein ständiger Dialog über die Anforderungen und die Umsetzung in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten geführt. Wir brauchen zur Bewältigung dieser vielfältigen und weitreichenden Aufgaben an erster Stelle eine gute Zusammenarbeit und den entsprechenden und rechtzeitigen Austausch von Informationen über verschiedene örtliche Ämter, Institutionen und Verbandsstrukturen hinweg.
In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es bereits derartige Arbeitsformen im Bereich der Jugendhilfe. Mindestens aus acht Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wird davon berichtet. Die Synergieeffekte sind nicht zu unterschätzen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereichsübergreifend zuständig sind und sich im Grunde als wichtige Netzwerkknoten erweisen.
Der Antrag - das will ich Frau von Angern sehr deutlich sagen - richtet sich nach meiner Überzeugung an den falschen Adressaten. Zuständig für die personelle Ausstattung der Jugendämter und die Organisation der Aufgabenwahrnehmung vor Ort sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Das schreibt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der §§ 14 und 15 des Sozialgesetzbuches VIII fest. Es sind also die örtlichen Träger der Jugendhilfe, deren Pflichtaufgabe dies ist, eine Pflichtaufgabe, die zu 100 % wahrzunehmen ist. Das Land hat nicht darin hineinzuregieren.
Das heißt, die fachliche und auch die politische Diskussion muss an erster Stelle auf der kommunalen Ebene geführt werden, und dort unter anderem in den Jugendhilfeausschüssen vor Ort. In diesen sitzen auch mehrere Mitglieder dieses Hohen Hauses.
Dort, vor Ort, sind die Lösungen zu entwickeln, die der Situation in der jeweiligen Gebietskörperschaft angemessen sind, und diese sind mit der Verwaltung gemeinsam umzusetzen. Erst dann, wenn die Aufgabenerfüllung aus objektiven Gründen nicht möglich sein sollte, kann, je nach Ursache, ein aufsichtsrechtliches Eingreifen der obersten Landesjugendbehörde oder der Kommunalaufsicht gerechtfertigt sein. Aber ansonsten ist im eigenen Wirkungskreis zu handeln.
Darüber hinaus will ich erwähnen - wir haben das schon mehrfach im Ausschuss besprochen -, dass sowohl das Sozialministerium als auch das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch entsprechende Angebote vor allem der Fortbildung, aber auch durch Informationen und durch gemeinsame Beratungen der Jugendamtsvertretungen zum Beispiel im Sozialministerium unterstützen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Beschluss des Landtages vom 13. November 2008, in dem die Landesregierung unter anderem gebeten wird, in den Ausschüssen für Soziales, für Inneres und für Recht und Verfassung über die Ergebnisse der Inhouse-Schulungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Qualitätsmanagement in besonderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe bis Ende 2009 Bericht zu erstatten. Das werden wir natürlich tun.
Darüber hinaus rege ich an, im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen über den Kinder- und Jugendbericht 2008 diese Thematik, die Sie angesprochen haben, Frau von Angern, aufzugreifen und zu den Beratungen vor allem im Sozialausschuss gegebenenfalls auch kommunale Vertreterinnen und Vertreter einzuladen und mit ihnen gemeinsam über die Situation vor Ort zu beraten. Ein separater Antrag ist dafür aus meiner Sicht nicht notwendig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Rede der Ministerin gibt es wenig hinzuzufügen. Wir haben uns in den Regierungsfraktionen abgestimmt und werden unsere Debattenbeiträge dazu zu Protokoll geben.
Ich denke, dass dieses Thema - das will ich aber noch sagen - erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in der Debatte nicht an der Frage festgemacht werden kann, ob die Jugendämter genug Personal haben oder nicht. Ich denke, wir benötigen in Deutschland eine Wertedebatte. Was wir in der Familie nicht hinbekommen, das werden wir durch das Jugendamt erst recht nicht reparieren können.
Daher sollten wir grundsätzlich ganz unten anfangen, nämlich im Kindergarten, in der Schule und in der Familie.
Herr Kurze, es wird jetzt knapp, wenn Sie die Rede noch zu Protokoll geben wollen - entweder ganz oder gar nicht.
Ganz oder gar nicht. Gut, Herr Präsident, ich bringe den Satz noch zu Ende. - Wenn wir diese Wertedebatte führen und mehr Werte vermitteln, dann werden wir auch Probleme lösen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion. Die Regierungsfraktionen werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Herr Dr. Eckert, DIE LINKE: Jetzt reden Sie fünf Minu- ten und dann geben Sie die Rede zu Protokoll!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss sagen, dass ich ein bisschen irritiert bin. Herr Kurze hat geredet.
Ich glaube nicht, dass Herr Kurze seine gesamte Rede noch zu Protokoll geben kann; denn dann kommen wir demnächst alle mit einem Konvolut an und geben den Rest der Rede, die dann noch 20 Minuten dauern würde, zu Protokoll. Deshalb gehe ich davon aus, dass Herrn Kurzes Rede das war, was er vorgetragen hat, und der Rest dann auf seiner Internetseite zu lesen ist.
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich muss sagen, ich habe damit ein bisschen Bauchschmerzen, vor allen Dingen mit zwei Punkten. Natürlich hatte auch ich in der letzten Zeit den Eindruck, dass die Situation in den Landkreisen schlechter geworden ist, auch nach der Zusammenlegung. Ich tue mich aber, ehrlich gesagt, schwer damit, das als Landtag festzustellen. Das hat weniger mit der kommunalen Selbstverwaltung zu tun, vor der ich einen großen Respekt habe, als vielmehr damit, dass mir das Zahlenmaterial fehlt, um mich in den Stand zu versetzen, so etwas zu beschließen.
Darüber hinaus gibt es einen Punkt, der zumindest auf kommunaler Ebene und bei den Kollegen, die dort tätig sind, eine Rolle spielen sollte. Man hört aus den Kommunen, dass andere Bereiche der Landkreisverwaltung neuerdings viel Zeit haben. Man hört dort, dass die Kontrollintensität in anderen Bereichen wie dem Brandschutz und bei anderen Aufgaben, die der Landkreis wahrnehmen muss, deutlich zugenommen hat. Das lässt eigentlich darauf schließen, dass dort entsprechende Überhänge vorhanden sind.
Ich glaube, wir sollten dafür sorgen, dass die Probleme, die tatsächlich vorhanden sind und die Frau von Angern völlig zu Recht beschrieben hat, in den Verwaltungen der Kommunen selbst gelöst werden.
Zu der Aussage von Frau Kuppe, dass es sich um die falsche Adresse handele. Die Adresse ist, glaube ich, nicht ganz falsch; denn die Landesregierung hat gesagt - die Regierungsfraktionen haben das bestätigt -, dass wir demnächst ein neues FAG bekommen und danach alles, was die Kommunen als Pflichtaufgabe wahrnehmen, auskömmlich finanzieren müssen. Von daher ist das schon ein Merkposten, den wir im Hinterkopf behalten müssen; denn dazu gehört definitiv der Kinder- und Jugendschutz. Der muss dann auskömmlich finanziert werden, weil es eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis ist, die durch Bundesgesetz normiert wird.
Die letzte Bemerkung betrifft den Grund dafür, dass wir als Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werden. Wir werden uns der Stimme enthalten. Ich habe nicht vor
zu beschließen, dass die Regierung den zweiten Entwurf eines Kinderschutzgesetzes einbringen soll. Ich muss ganz offen sagen, mir hat der erste gereicht.
Ich wäre froh, wenn es bei dem bleibt, was wir derzeit haben. Ich bin nach wie vor sicher, dass wir auf kommunaler Ebene einiges tun müssen. Ich bin nach wie vor sicher, dass wir eine gute, auskömmliche Finanzierung in diesem Bereich sicherstellen müssen. Ich bin aber nicht der Auffassung, dass wir die Landkreise mit einem weiteren Kinderschutzgesetz beglücken müssen. Von daher werden wir dem Antrag so nicht zustimmen.