Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 57. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt. Ich möchte Sie hier unten und die Gäste oben auf der Tribüne herzlich begrüßen.
Es liegen mir Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung zur heutigen Sitzung vor. Erstens. Ministerin Frau Wernicke entschuldigt sich ganztägig für heute. Sie befindet sich auf einer Dienstreise vom 7. bis 10. April in einer Woiwodschaft Masuren.
Drittens. Ministerin Frau Professor Dr. Kolb entschuldigt sich ganztägig. Sie nimmt an einem Arbeitstreffen der Justizminister und -ministerinnen in Potsdam teil.
Ich komme dann zur Tagesordnung. Es ist am 12. März 2009 im Ältestenrat vereinbart worden, die 57. Sitzung heute durchzuführen zur zweiten Beratung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2009. Dazu liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der Drs. 5/1893 vor. Das ist das, was wir im Ältestenrat vereinbart haben. Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? - Bitte schön, Frau Rotzsch.
Herr Präsident, als Vorsitzende der Enquetekommission möchte ich Sie im Namen aller Fraktionen bitten, den zweiten Zwischenbericht der Enquetekommission für den Berichtszeitraum vom 12. April bis 21. November 2008 zur Kenntnisnahme auf die Tagesordnung zu setzen. Die Beschlussempfehlung der Enquetekommission liegt Ihnen dazu in der Drs. 5/1887 vor. - Vielen Dank.
Gibt es sonst noch Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen darüber, dass wir den Nachtragshaushalt 2009 und den zweiten Bericht der Enquetekommission heute beraten. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Geschäftsgrundlage hergestellt, meine Damen und Herren.
Bezüglich des Endes der Sitzung war auf 13 Uhr orientiert worden. Mit der Aufnahme des zweiten Tagesordnungspunktes wird die Sitzung sicherlich noch ein Stückchen verlängert werden. Wir werden aber gegen 13 Uhr oder 14 Uhr fertig sein. Eine Mittagspause ist nicht vorgesehen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir so verfahren.
Die erste Beratung fand in der 55. Sitzung am 19. März 2009 statt. Im Ältestenrat ist eine Debattendauer von 130 Minuten, also die Redezeitstruktur „E“, vereinbart worden. Die Reihenfolge: DIE LINKE mit 24 Minuten, die CDU mit 37 Minuten, die FDP mit zehn Minuten und die SPD mit 23 Minuten Redezeit. Die Landesregierung war mit einer Redezeit von 36 Minuten avisiert.
Jetzt kommen wir erst einmal zur Berichterstattung. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Klein. Bitte, Frau Dr. Klein, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin habe ich im Auftrag des Ausschusses für Finanzen Ihnen den Bericht über die Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008/2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009) in der Drs. 5/1854 neu sowie über den mit überwiesenen Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1875 zu erstatten.
Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung in der 55. Sitzung des Landtages am 19. März 2009 zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht und in alle ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses und des Unterausschusses Rechnungsprüfung überwiesen.
Der Entwurf der Landesregierung sieht einen Haushaltsumfang in Höhe von 1 151 351 500 € vor, wobei die Verpflichtungsermächtigungen auf einen Betrag in Höhe von 1 379 480 200 € festgelegt wurden.
Damit übersteigt der vorgelegte Entwurf den ursprünglichen Haushalt 2009 um rund 158 Millionen € sowie bei den Verpflichtungsermächtigungen um rund 729 Millionen €. Hauptursachen für die Aufstellung des Nachtragshaushaltes sind die Umsetzung der Konjunkturprogramme I und II sowie die voraussichtliche Reduzierung der Steuereinnahmen um 390 Millionen € gegenüber dem ursprünglichen Plan.
Weitere Eckpunkte der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2009 sind die Anhebung des Bürgschafts
rahmen des Landes von 2,34 Milliarden € auf 3 Milliarden €, die gesetzliche Regelung, dass mit Einwilligung des Ausschusses für Finanzen des Landtages landeseigene bebaute und unbebaute Liegenschaften zu Zwecken der öffentlichen Verwaltung an Gebietskörperschaften des Landes zu 25 vom Hundert des vollen Wertes veräußert werden können, sowie die Aussetzung der Zuführungsverpflichtung an den Pensionsfonds für das Haushaltsjahr 2009, um Mindereinnahmen und Mehrausgaben decken zu können.
In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen in der 66. Sitzung am 25. März 2009 machte der Landesrechnungshof traditionell seine Ausführungen und äußerte sich grundsätzlich zum Entwurf des Nachtragshaushaltes. Der Präsident des Landesrechnungshofes verwies zunächst darauf, dass die Landesregierung auch die Möglichkeit gehabt hätte, das Konjunkturprogramm nach § 42 Abs. 1 LHO umzusetzen. Darauf wurde verzichtet. Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltes hat sich die Landesregierung für weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Haushalt entschieden, wie zum Beispiel die Erweiterung der Schülerbeförderung.
Der Landesrechnungshof hob positiv hervor, dass die Landesregierung an der Null bei der Nettoneuverschuldung festhalte. Allerdings gebe es bei der Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen und Mehrausgaben im Nachtragshaushalt so gut wie keine eigenen Sparbemühungen im konsumtiven Bereich. Lediglich die Erhöhung der allgemeinen globalen Minderausgabe um 35 Millionen € und der globalen Minderausgabe Personal um 20 Millionen € übt etwas Druck aus. Bezüglich der Veranschlagung von Mitteln in Höhe von 4 Millionen € für die Schülerbeförderung wurde darauf verwiesen, dass nach wie vor eine Änderung des Schulgesetzes nicht vorliege.
Des Weiteren verwies der Präsident an einigen Punkten auf die Veranschlagung von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II für die Kommunen sowie auf einige Punkte im Einzelplan 05. Darauf werde ich im Rahmen meiner Ausführungen zu den entsprechenden Einzelplänen kurz eingehen.
Die SPD-Fraktion brachte in der Generaldebatte zum Ausdruck, dass es als positiv zu werten sei, dass die Landesregierung auch angesichts der aktuellen Entwicklung keine Nettoneuverschuldung ins Auge gefasst habe. Probleme sieht sie aber bei der Umsetzung der globalen Minderausgaben. Hinsichtlich der Schülerbeförderung ist sie optimistisch, dass noch vor der Sommerpause die entscheidende Novellierung des Schulgesetzes vorliegen wird.
Einen Schwerpunkt sieht die SPD-Fraktion in der Schulsanierung. Sie betonte, dass sie die Freigabe der Mittel für große Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 5 Millionen € ohne Beteiligung des Ausschusses für Finanzen nicht befürworte.
Die CDU-Fraktion sah zwei grundlegende Botschaften in dem Entwurf des Nachtragshaushalts. Erstens. Es gibt viele Investitionsmittel. Und zweitens. Die Zeiten werden härter. Klärungsbedarf sah sie unter anderem bei den für die Schülerbeförderung veranschlagten Mitteln; denn bei der grundsätzlich sinkenden Schülerzahl müssten eigentlich auch die dafür bereitgestellten Mittel reduziert werden.
Die FDP-Fraktion kritisierte ebenfalls die geplante Grenze bei 5 Millionen € für die Vergabe von Mitteln für Bau
maßnahmen. Sie sah außerdem eine ganze Reihe von finanziellen Spielräumen bei den einzelnen Ressorts, die nur unzureichend genutzt würden, um Sonderwünsche gegenzufinanzieren.
Seitens der Fraktion DIE LINKE wurde darauf verwiesen, dass die grundsätzliche Kritik am Entwurf eines Nachtragshaushalts bereits in der Landtagssitzung geäußert worden sei; es werde Änderungsanträge zu einzelnen Punkten geben. Auch sie sprach sich gegen die 5-Millionen-Euro-Grenze bei Baumaßnahmen aus.
Außerdem begrüßte sie, dass nun endlich Mittel für die Ausdehnung der Schülerbeförderung eingestellt würden, und verwies darauf, dass ein Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes von der Fraktion DIE LINKE bereits bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 eingereicht worden sei, auf den die Koalitionsfraktionen gern zurückgreifen dürften. Die Fraktion DIE LINKE forderte nochmals, zusätzliche Mittel für Neueinstellungen im Jahr 2009 bereitzustellen.
An die Grundsatzdiskussion schloss sich die Diskussion zu den Einzelplänen 01 und 04 an. Der Ausschuss für Finanzen entschloss sich nach längerer Debatte einstimmig für die Ausbringung eines Sperrvermerkes bei Kapitel 01 01 Titel 812 15. Eine Entscheidung des Ältestenrates zum Einbau einer Schranke im Parkhaus Bärstraße steht noch aus.
Beim Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - wurde der geplante Zuschuss an das Landesinformationszentrum durch das Finanzministerium in Höhe von 180 000 € in einen Antrag der Koalitionsfraktionen gefasst, der letztlich zurückgezogen wurde.
Die abschließende Beratung zu dem Entwurf eines Nachtragshaushalts fand in der 67. Sitzung des Finanzausschusses am 2. April 2009 statt. Dazu lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Auf Änderungen durch die Fachausschüsse gehe ich bei den betreffenden Einzelplänen ein.
Darüber hinaus gab es einen Formulierungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Gesetzentwurf. Vonseiten der Koalitionsfraktionen gab es zwölf Änderungsanträge. Von der FDP-Fraktion gab es drei Änderungsanträge; einer davon war sehr umfangreich und betraf fast alle Einzelpläne. Von der Fraktion DIE LINKE lag der bereits überwiesene Änderungsantrag vor. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Debatte noch eine Reihe Änderungen mündlich beantragt.
Ich komme jetzt zu den Einzelplänen. Dabei werde ich nur auf wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts eingehen, die Ihnen in der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1893 vorliegen. Und ich werde auf die Punkte im Entwurf des Nachtragshaushalts in der Drs. 5/1854 neu eingehen, zu denen es eine Debatte bzw. Änderungsanträge gab.
Einzelplan 02 - Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hatte dem Entwurf des Nachtragshaushalts mehrheitlich zugestimmt. Allerdings gab es einen Antrag des Ausschusses für Soziales, die Mittel für das Eine-Welt-Haus Magdeburg im Einzelplan 02 zu belassen. Dieser Beschlussempfehlung folgte der Ausschuss für Finanzen mit fünf Jastimmen bei vier Enthaltungen in der Hoffnung, dass sich die beiden Fachausschüsse bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/2011 in dieser Frage einigen.
Einzelplan 03 - Ministerium des Innern. Auf Empfehlung des Innenausschusses wurden bei Kapitel 03 20 - Landespolizei - die Ansätze für Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie für den Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen um insgesamt 108 000 € erhöht. Zur Deckung wurden die Einnahmen aus der Erstattung von Einsatzkosten anderer Bundesländer erhöht.
Einstimmig wurde auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Kapitel 03 31 - Brandschutz- und Katastrophenschutz Land - angenommen; der Zuschuss an den Landesfeuerwehrverband wurde um 8 000 € erhöht.
Ebenfalls einstimmig wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Kapitel 03 43 - Statistisches Landesamt - angenommen, der eine zusätzliche Stelle zum Ziel hatte, um die erhebliche Aufgabenerweiterung und -verdichtung, die sich aus der Durchführung des FAG und des Gemeindefinanzreformgesetzes ergeben, abfangen zu können.
Grundsätzliche Debatten gab es um den Änderungsantrag der FDP-Fraktion bei Kapitel 03 70 - Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. Die FDP beantragte, der Stiftung bereits mit dem Nachtragshaushalt zusätzliche Investitionsmittel als Ausgleich für die im Jahr 2008 nicht abgerufenen Mittel einzustellen. Die FDP-Fraktion hatte dafür eine Vielzahl von Refinanzierungsvorschlägen in den einzelnen Ressorts zusammengetragen, die ich jetzt im Einzelnen nicht benennen werde. Da die Gedenkstätten Moritzplatz und Lichtenburg Investitionsmittel für das Jahr 2009 erhalten, entschied der Ausschuss mehrheitlich, dass mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 wieder Mittel eingestellt werden sollten. Der FDP-Antrag wurde abgelehnt.