Protocol of the Session on March 19, 2009

und zwar in diesem Jahr um 2 Millionen € aus dem allgemeinen Haushalt und um 2 Millionen € aus dem Etat des Kollegen Daehre. Damit soll die bezuschusste Beförderung für Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 sowie für Berufsschüler verbessert werden. Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet bedeutet dies natürlich dauerhafte Belastungen von ca. 10 Millionen €.

Nun muss der Landtag - das haben wir in der Landesregierung auch so besprochen - politisch diskutieren, ob und in welcher Form man diese Ausgaben tätigen will. Dazu ist eine Gesetzesnovelle vonnöten, um diese 4 Millionen € - das ist der Anteil für das Schuljahr 2009/2010 - zu nutzen. Ich denke, das ist ein gutes Signal der Landesregierung. Aber jetzt ist der Landtag am Zuge.

Lassen Sie mich zum Konjunkturpaket II kommen. Durch das Konjunkturpaket II stehen dem Land und den Kommunen zwischen 2009 und 2011 Bundesmittel in Höhe von 356 Millionen € zur Verfügung. Nicht erschrecken: Die 475 Millionen € werden durch die Kofinanzierung zu 100 % ausgenutzt werden.

Die Kommunen sollen, müssen und werden davon mehr als 70 % erhalten. Ich werde jetzt keine genaue Prozent

zahl nennen, weil das immer davon abhängt, inwieweit die Programmebene fachgenau abzurechnen ist. Aber das Bemühen der Landesregierung insgesamt ist, dass die 70 % stark überschritten werden.

Durch die hälftige Übernahme der kommunalen Kofinanzierung wird das Land allen Gemeinden, Städten und Landkreisen eine Teilnahme am Programm ermöglichen. Uns ist es wichtig, dass nicht nur die finanzstarken Gebietskörperschaften Zukunftsinvestitionen durchführen können, sondern auch die strukturschwachen.

Zusätzlich werden wir noch ein zinsgünstiges Kreditprogramm auflegen, das durch die IB umgesetzt wird. Relativ zeitnah wird das Innenministerium in einem Erlass die haushaltsrechtlichen Vorgaben klären, damit dann auch Gemeinden, die sich in der Konsolidierung befinden, diese Mittel ohne größeren Aufwand verwenden können.

Den Schwerpunkt der Maßnahmen - ich denke, das ist allgemein bekannt - machen die Bildungsinvestitionen aus. Nach den Vorgaben des Bundes müssen 65 % - und das sind genau 65 % - in diesem Bereich angesiedelt werden. Wenn wir überkompensieren, bleiben wir auch auf diesem Geld sitzen.

Die Verwendung der Kommunalpauschale können die Städte und Gemeinden selbst festlegen. Es ist klar - der Bildungsminister hat das auch schon öffentlich erklärt -, dass wir diese Pauschalen nach den Schülerzahlen für den Bereich der Sekundarschulen über die Kreise, für den Bereich der Grundschulen über die Träger, sprich Gemeinden, und für Schulen in freier Trägerschaft über das Kultusministerium relativ unkompliziert ausreichen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Nun kann es aber sein, dass die 65 % im Vollzug nicht genau erreicht werden, weil zum Beispiel viele Gemeinden aufgrund der Kleinteiligkeit Sachsen-Anhalts gar keine Schule, keinen Kindergarten, keinen Hort, keine Bibliothek mehr haben. Dann werden wir das auf der Ebene des Landes im Vollzug auszugleichen haben. Aber ich denke, wir haben schon ganz andere Beträge unter die Leute gebracht und vernünftig abgerechnet. Daran wird es nicht scheitern.

Ich habe immer den Eindruck, dass die Leute glauben, wir seien das erste Mal damit beschäftigt, viel Geld auszugeben. Aber wenn man sich IFG-Mittel anschaut und andere Projekte, die vor Jahren gelaufen sind, dann sieht man: Auch da hat es geklappt.

Wie Sie bereits wissen, können die Bundesmittel ausschließlich für zusätzliche Investitionen und zusätzliche Vorhaben eingesetzt werden. Wir müssen und werden daher auch eine hohe Investitionssumme im Landeshaushalt vorzuhalten haben, weil wir nur dann den Festlegungen in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund Rechnung tragen.

Übrigens ist die Verwaltungsvereinbarung jetzt unterschrieben und dem Landtag zugeleitet worden. Es gibt aber noch immer Diskussionen - Sie haben das mitbekommen - über die Zusätzlichkeit bis hin zu der Frage der energetischen Sanierung. Nehmen Sie dem Finanzminister und der Landesregierung ab, dass sie die Mittel im größtmöglichen Umfang einsetzen möchten, aber wir sind nicht allein auf der Welt.

Demnächst soll es vom Bundesfinanzministerium eine Klarstellung in Form eines Briefes dazu geben, wie diese

Mittel auszureichen sind. Jedes Mal, wenn wir Verwendungszwecke unterstützen, gibt es Fragen, was das dann für die nächsten Verwendungszwecke bedeute.

Die Landesregierung ist nicht allein auf die energetische Sanierung fokussiert; vielmehr werden Maßnahmen, insbesondere im Bildungsbereich, unterstützt werden, die weiter gehen.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Ich bitte Sie auch zu berücksichtigen, dass wir gegenüber dem Bund und den anderen Ländern darstellen müssen, wie das dann trotzdem vernünftig gemacht wird - die Länder sind dabei; gestern und heute gab es eine Besprechung der Finanzminister auch zu diesem Thema -, dass wir also zum einen nicht dem Grundgesetz widersprechen - das soll zwar geändert werden, aber frühestens bis zum Sommer - und zum anderen dem Investitionsgesetz, das der Bund gar nicht mehr anfassen will, vom Grundtenor her - sage ich einmal - folgen und die Investitionen so vernünftig wie möglich einsetzen. In diesem Spannungsfeld befindet sich die Landesregierung. Ich denke, dass wir auch das schaffen werden.

Insgesamt haben wir aufgrund unserer Investitionsausgaben einen Puffer in Höhe von 470 Millionen €. Deswegen war es so wichtig, liebe FDP, jetzt in der Abwägung der Frage Schulden oder Investitionen dafür zu sorgen, dass wir unsere Investitionen so weit wie möglich ausdehnen. Denn es ist heute schon abzusehen, dass dieser Puffer vor allen Dingen von den Kommunen genutzt werden wird, die ihre Investitionen nicht in gleicher Art und Weise werden ausdehnen können wie wir. Mit dem Puffer können wir dem Bund gegenüber darstellen, dass die zusätzlichen Mittel laut Gesetz auch zu Buche schlagen.

Ich will jetzt einiges konkret ansprechen. Zur Sanierung der Schulinfrastruktur habe ich das meiste schon gesagt. Mittel in Höhe von 126 Millionen € stehen dafür zur Verfügung. Erstmals sind auch die Musikschulen und die Volkshochschulen enthalten. Das finde ich sehr gut; denn Bildung - darin sind wir uns einig - hört nicht am Ende der Schulzeit auf.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Im Bereich der Weiterbildung werden Mittel in Höhe von 26 Millionen € aufgewandt. Die frühkindliche Infrastruktur wird mit Mitteln in Höhe von 31 Millionen € gefördert. Frau Dr. Kuppe hat angekündigt, die Mittel in Höhe von 33 Millionen € aus dem Krippenbereich dann auch demnächst - sicherlich im Schlepptau des Konjunkturpakets - auszuschütten.

Im Zuständigkeitsbereich des MLV sind für den Städtebau und die Verkehrsinfrastruktur Ausgaben in Höhe von 39 Millionen € eingeplant. Sie wissen, es gab einige Vorgaben im Kabinett, dass bis auf den großen Teil Bildung - so will ich es einmal sagen; politisch betrachtet ist das MK natürlich dasjenige Ressort, das davon am meisten profitiert - die meisten Ressorts eine Scheibe von jeweils 40 Millionen € zugeordnet bekommen, die sie dann aus einer inhaltlichen Sicht heraus selbständig ausfüllen können.

Im Geschäftsbereich des MLU sind Maßnahmen im Abfallbereich, für die ländliche Entwicklung, also für den Wegebau und Lärmschutzmaßnahmen, und zwar ebenfalls im Umfang von 40 Millionen € vorgesehen.

Einen weiteren Schwerpunkt des Programms bildet die Verbesserung und Ertüchtigung der Informationstechnologie in der Landesverwaltung und die Breitbandversorgung. Es gibt viele Gespräche zwischen der Staatskanzlei, dem MI und dem MLU. Auch dazu wird es einen in sich schlüssigen Programmansatz geben.

Für den Landesbereich sind einige Schwerpunkte definiert: medizinische Fakultäten, Schulen - Schulpforta will ich nur erwähnen - und die Sanierung der Fachhochschule der Polizei. Letzteres ist auch als Signal wichtig.

Angesichts der Diskussion, die wir in der Öffentlichkeit in bestimmten Bereichen haben, ist es wichtig zu sagen, dass die Strukturen in diesen Bereichen, sei es bei den Kindergärten, bei denen das bald möglich sein wird, die Sanierung durch zusätzliche Mittel zu 100 % fertigzustellen, bei der Polizei durch Stellenhebungen und einen klar definierten Personaleinstellungskorridor oder durch Investitionen in die Weiterbildung, nachhaltig verändert werden. Deswegen war auch die Fachhochschule der Polizei Teil des Gesamtpaketes. Ich denke, es ist vernünftig, daran festzuhalten.

Jetzt geht es an die Umsetzung. Das MI hat insgesamt auch einen Block mit einem Volumen von 40 Millionen € zur Verfügung. Darin sind auch Maßnahmen für den Katastrophen- und Brandschutz enthalten.

Es gibt Forschungsmittel; ich habe sie schon angesprochen. Die Projektebene ist, denke ich, auch öffentlich schon zur Kenntnis genommen worden. Es gibt Feinabstimmungen; es gibt Kritik und Hinweise. Wir werden darüber im Kabinett am nächsten Dienstag abschließend beraten und das Ergebnis in die Sitzung des Finanzausschusses am nächsten Mittwoch einspeisen.

Es gibt beim MJ - das habe ich noch vergessen - einen Block mit einem Volumen von 9 Millionen €. Dabei soll es um die Verbesserung der Gefangenenbeschulung gehen.

Die von mir erwähnten 475 Millionen € sind ungefähr zur Hälfte als Baransatz im Nachtragshaushalt etatisiert, aber - das ist auch ein besonderer Weg des Landes SachsenAnhalt - durch Verpflichtungsermächtigungen so abgesichert, dass die gesamten Programmmittel in diesem Jahr abfließen könnten. Nun liegt es einfach daran, wie schnell die Projekte fertig sind und abgewickelt werden. Klar ist aber auch, dass die letzten Maßnahmen im Jahr 2011 ausfinanziert sein müssen.

Ich sage einmal: Man sollte den Druck nicht übertreiben. Ich wollte die theoretische Möglichkeit schaffen, damit wir nicht immer das Schwarzer-Peter-Spiel haben: Wer ist schuld daran, dass die Mittel nicht in diesem oder jenem Quartal ausgereicht worden sind?

Ich werbe auch dafür, dass der Gesetzgeber daran festhält, dass sämtliche Mittel deckungsfähig sind; das haben wir im Nachtragshaushalt vorgesehen. Das gibt uns die Möglichkeit, im Vollzug nachzusteuern, auf der Programmebene, aber auch im Zusammenhang mit den Quoten, 70 : 30, 65 : 35, bei denen es im Vollzug noch Veränderungen geben wird.

Außerdem ist in der Landesregierung besprochen und beschlossen worden, dass Programmmittel, die nicht vernünftig abfließen, umgeschichtet werden sollen, um an anderer Stelle einen sinnvollen Mittelabfluss gewährleisten zu können. Ich denke, dass ich hier noch des Öfteren über das Konjunkturpaket zu reden haben werde.

Lassen Sie mich kurz noch einiges zum Personal sagen. Die Personalausgaben werden im Nachtragshaushalt um mehr als 17 Millionen € gesenkt. Das hat damit zu tun, dass die Veranschlagungen für den Tarifabschluss sehr üppig waren. Es gab bestimmte Hochrechnungen, die sich im Haushaltsjahr 2008 als nicht richtig erwiesen haben; und diese Berechnungen sind dann für das Jahr 2009 und in der mittelfristigen Finanzplanung fortgesetzt worden. Das haben wir revidiert. Insofern sind wir dann mit den veranschlagten Personalmitteln auch in Gänze ausgekommen.

Wir haben in diesem Haus viele Debatten zur Personalausstattung hinter uns. Das bezieht sich auf die allgemeine Verwaltung. Das bezieht sich auf die Polizei, auf die Lehrer, auf den Hochschulbereich. Ich sage trotzdem ganz klar: Wir haben nach wie vor eine sehr üppige Personalausstattung. Trotzdem waren wir uns mit dem Innenminister und mit dem gesamten Kabinett darüber einig, dass wir im Bereich Inneres trotzdem noch Beförderungsmöglichkeiten schaffen, und zwar in Form von Stellenhebungen - das bedeutet zunächst keine Beförderung im eigentlichen Sinne, vielmehr gibt es die Möglichkeit dafür.

Wir haben mehr als 400 so genannte Stellenhebungen im Bereich der Polizei vorgenommen. Das haben wir beim letzten Haushalt nicht mehr geschafft und haben das jetzt nachgeholt. Insofern sind die großen Personalkörper MJ, MF mit der Finanzverwaltung und letztlich die Polizei insgesamt, glaube ich, auf einem sehr guten Weg.

(Zustimmung bei der SPD und von Minister Herrn Hövelmann)

Lassen Sie mich einen Ausblick wagen und Anmerkungen zu einigen Punkten machen. Mit dem Nachtragshaushalt haben wir wichtige Entscheidungen getroffen. Der Doppelhaushalt wird daran anknüpfen und er wird in bestimmten Punkten sicherlich zugespitzter zu diskutieren sein als der Nachtragshaushalt 2009.

Wir wissen, dass wir weitere Hausaufgaben lösen müssen. Thema Personal.

(Unruhe)

- Ich bitte Sie, wirklich einmal zuzuhören. - Wir haben in dieser Woche die Abrechnungen bekommen, die Vergleiche der Personalausstattung der Länder mit Datum vom Juli 2008. Zu diesem Zeitpunkt wird die Erfassung gemacht und die Ergebnisse beziehen sich dann auf das volle Haushaltsjahr 2007 und anteilig auch auf das Jahr 2008.

Nach den vorliegenden Ergebnissen hat das Land Sachsen-Anhalt eine Ausstattung, bezogen auf die Vollzeitäquivalente, also bezogen auf volle Stellen, von 22,7 je 1 000 Einwohner. Im Durchschnitt der westlichen Flächenländer lag dieser Wert hingegen bei lediglich 19,1 - das ist genau der Wert, den ich hier vorgeschlagen habe, den wir bis zum Jahr 2020 erreichen wollen.

Jetzt wird mir von vielen aus mittlerweile fast allen Fraktionen erzählt, dass das eigentlich überhaupt nicht gehe. Ich sage Ihnen: Wir überprüfen das, wo Länder vielleicht durch Ausgliederungen die Statistik etwas positiver beeinflussen wollen. Aber es gibt Länder, die sind schon unter 19. Es gibt Länder, die sind schon unter 18. Und das sind vor allen Dingen Länder, die auf der Einnahmenseite genauso wie wir eine Strukturschwäche ha

ben. Deswegen werden wir diese Diskussion beim Personal auch nicht loswerden.

Es gibt zwei weitere Entwicklungen, die das jetzige Personalentwicklungskonzept für die weiteren Jahre prägen werden. Das ist erstens die Ausweitung der Lebensarbeitszeit. Durch die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre steht mehr Arbeitsvolumen zur Verfügung. Und ich kann mir im Moment keinen Grund vorstellen, warum man das, was für die Angestellten gilt, nicht auf die Beamten ausweiten soll.

Darüber werden wir im Landtag sicherlich noch häufiger sprechen. Auch dafür wird man dann Regularien finden müssen, weil die Bedarfe bei den Neueinstellungen dann anzupassen sind, wenn man das ernst nimmt. Das wird sicherlich nicht jetzt und nicht in den nächsten beiden Jahren passieren; denn wir haben einen sehr stringenten Korridor. Aber in der nächsten Wahlperiode - diesbezüglich will ich ehrlich sein - wird das in der Diskussion bleiben.

Es gibt einen weiteren Effekt: Die Einwohnerentwicklung in Sachsen-Anhalt liegt unter der Prognose. Das heißt, wenn man die Vergleiche anstellt, dann wird man diesen Zusammenhang immer berücksichtigen müssen. Das ersetzt allerdings nicht das Nachdenken über die innere Ausgestaltung und die Schwerpunktsetzung.

Mir muss niemand erzählen, dass man, wenn man Bildung ernst nimmt, nur über Schulgebäude und deren Ausstattung reden will. Aber tun wir hier im Landtag bitte nicht so, als ob unsere Personalausstattung bestimmten Anforderungen nicht gerecht würde; denn sie wird ihnen mehr als gerecht. Diejenigen, die das kritisieren, bitte ich immer darauf hinzuweisen, wie dann an anderer Stelle, zum Beispiel bei den Investitionen, das zusätzliche Geld erwirtschaftet werden soll - wenn man nicht den Weg gehen will, dies mit neuen Schulden auszugleichen.

Es gibt einen Änderungsantrag der LINKEN zum Nachtragshaushalt. Diesen könnte ich inhaltlich total unterstreichen.