Trotz noch weit auseinanderliegender Einzelmeinungen zeichnet sich gegenwärtig für mich etwa Folgendes ab:
Erstens. Die gegenwärtigen Vorschriften zur Kreditaufnahme in Artikel 115 des Grundgesetzes sind ungeeignet und sollen durch wesentlich stringentere Vorschriften ersetzt werden. Einigkeit besteht darüber, dass die europarechtlichen Verpflichtungen aus Artikel 104 der Vereinbarung über die Europäische Union gemeinsam beachtet werden müssen. Nur für Notsituationen soll eine begrenzte Neuverschuldung möglich bleiben, deren Begrenzung allerdings noch strittig ist. Einigkeit besteht darüber, dass jede Neuverschuldung mit einem verbindlichen Tilgungsplan im Haushalt verbunden werden soll.
Der Umgang mit den Altschulden bleibt dabei aber noch offen. Sie sollen aber letztlich einbezogen werden. Einige Länder haben ihre Landeshaushaltsordnung dahin gehend bereits geändert. Auch wir sollten darüber nachdenken.
Bei wie geplant steigenden Einnahmen und strengster Haushaltsdisziplin brauchten wir in Sachsen-Anhalt nach der aktuellen Kalkulation mehr als 40 Jahre, um unsere
gegenwärtigen Schulden abzubauen. Bis dahin zahlen wir pro Einwohner mehr Zinsen als die meisten anderen Länder. An der bisherigen Schuldenaufnahme waren wir ausnahmslos alle beteiligt. Deshalb helfen uns keine parteitaktischen Schuldzuweisungen, wohl aber die gemeinsame Verpflichtung, die Bezahlung unserer Wünsche nicht mehr zukünftigen Generationen zu überlassen.
Ich empfehle, einmal nachzurechnen, wie teuer das Land eine Investition, eine Sozialleistung oder Ähnliches in Höhe von 1 Million € zu stehen kommt, wenn diese durch Kredite finanziert wurde und wir dafür noch mehr als 40 Jahre lang Zinsen zahlen müssen. Diese Überlegung macht deutlich, welche Probleme wir uns bereits aufgeladen haben.
Die gemeinsam gereifte Überzeugung, dass wir Politik so nicht weiter gestalten wollen, hat den Vorsatz gefestigt, trotz der gegenwärtigen unüberschaubaren Steuerentwicklung die Vorschriften von Artikel 115 des Grundgesetzes deutlich enger zu formulieren.
Zweitens. In dieser Föderalismuskommission besteht eine unausgesprochene Einigkeit darüber, dass im Grundgesetz die Einsetzung eines Stabilitätsrats verankert werden soll, der zu einer finanzstatistischen Benchmarking-Bewertung der Haushalte der Länder und zu einer Finanzrahmenplanung ermächtigt werden soll. Damit sollen unvorhersehbare Haushaltsnotlagen erkannt und durch Auflagen vermieden werden. Dagegen gibt es noch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Es gibt aber - das muss man sich deutlich machen - auch keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfe vom Bund oder aus anderen Ländern. Ein Land, das sich selbst in den Zustand der Hilfebedürftigkeit hineingewirtschaftet hat, wird zukünftig nur unter strengen Auflagen und Begrenzungen der eigenen Entscheidungskompetenz Hilfestellungen bekommen.
Mit gewissen Einschränkungen ist die Einsicht gewachsen, dass die unterschiedlichen Haushaltssituationen der Länder - nicht in vollem Umfang, aber zum überwiegenden Teil - selbst verschuldet sind. Niemand soll sich in Deutschland zukünftig eigene Wünsche zulasten Dritter erfüllen können.
Im Moment geht es nur darum, einen solchen Stabilitätsrat im Grundgesetz zu verankern. Seine Kompetenzen sind offen, seine Auswirkungen auf eine von vielen Ländern jetzt schon angestrebte Neuregelung des horizontalen Finanzausgleichs ebenso.
Sicher kann man jetzt schon sagen: Wer dem Land Sachsen-Anhalt eine gute Zukunft wünscht, der denkt gegenwärtig nicht über neue Ausgabenverpflichtungen nach, sondern darüber, wie wir von den in weniger als 20 Jahren angesammelten hohen Schulden herunterkommen.
Drittens. Jetzt wird es noch schwieriger. Einige Länder machen geltend, dass sie einer strengen Neuverschuldungsregelung nur zustimmen könnten, wenn sie Konsolidierungshilfen wegen der hohen Zinsbelastung bekämen. Der Bundesfinanzminister hat dazu einen Zinslastenfonds vorgeschlagen, der zur einen Hälfte vom
Einige südwestdeutsche Länder wollen ihre Zustimmung dazu von einer Länderkompetenz für Zu- oder Abschläge für Steuersätze abhängig machen. Eine solche Entwicklung würde ich aus unserer Sicht ablehnen.
Die Folge wäre ein Wettbewerbsföderalismus, der von vornherein leistungsschwache Länder benachteiligt. Einem solchen Kompromiss würde ich auch dann nicht zustimmen wollen, wenn unser hochverschuldetes Land Konsolidierungshilfe aus einem solchen Zinslastenfonds bekäme. Nach einer unverbindlichen Modellberechnung des Bundesfinanzministers wäre das möglich, wahrscheinlich ist es nicht.
Sie sollten auch wissen, dass ein inzwischen nicht mehr amtierender Ministerpräsident eines anderen neuen Bundeslandes Anfang Oktober 2008 in einem Brief an die Bundeskanzlerin und alle anderen Ministerpräsidenten seine Entrüstung über einen solchen Vorschlag zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich schreibt er dort - ich gebe zu, dass mich das schon ein wenig gewurmt hat -, dass sein Land „jeden Konsolidierungsfonds ablehnen wird, aus dem auch Sachsen-Anhalt Hilfe bekäme“. Unsere angespannte Haushaltssituation sei ausschließlich eigenes Verschulden.
Bevor wir im Herbst mit den nächsten Haushaltsberatungen beginnen, sollten Sie wenigstens wissen, wie unsere Haushaltslage außerhalb unseres Landes eingeschätzt wird. Gemeinsam sollten wir - auch unter Verzicht auf den einen oder anderen Wunsch - konsequent anstreben, nicht mehr auf Hilfe von anderen angewiesen zu bleiben. Vorläufig sind wir das noch. Es wird von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung abhängen, wie lange wir noch von der Hilfe anderer abhängig bleiben.
Wenn wir einigermaßen gut durch die nächsten beiden Jahre kommen, werden wir vorhersehbar auch noch völlig andere Probleme haben, über die ebenfalls gesprochen werden sollte. Dann wird nicht mehr der Mangel an Geld eine unserer größten Sorgen sein, sondern der Mangel an guten Facharbeitern.
Die errechenbaren Prognosen der demografischen Entwicklung sind auch Ihnen bekannt. Jährlich ist die Zahl der Sterbefälle in Sachsen-Anhalt etwa doppelt so groß wie die Zahl der Geborenen. In dem Zeitraum von 1991 bis 2007 hat sich die Anzahl der Kinder im Alter bis zu 18 Jahren etwa halbiert.
Der jährliche Rückgang der Gesamtbevölkerung entsprach mit durchschnittlich ca. 29 000 Einwohnern etwa einer kleineren Kreisstadt und war bisher zu etwa 40 % durch das Geburtendefizit und zu 60 % durch Wanderungsverluste bedingt.
Für das Jahr 2025 wird errechnet, dass bei einem Fortdauern dieser Entwicklung das Land Sachsen-Anhalt weniger als zwei Millionen Einwohner haben wird, von denen etwa jeder Dritte über 65 Jahre alt sein wird. Der Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung wird von derzeit etwa 40 % auf dann 35 % sinken. Von diesen 35 % erwarten wir dann das gesamte Steuer- und Beitragsaufkommen, das die anderen zwei Drittel ausgeben möchten.
Sinkende Einwohnerzahlen bedeuten sinkende Umsätze im Einzelhandel und noch mehr leer stehende Verkaufs
räume. Weil die Folgeprobleme vorhersehbar sind, müssen wir jetzt schon mit dem Gegensteuern beginnen.
Wir haben schon jetzt kaum noch vermittelbare Langzeitarbeitslose neben einem Facharbeitermangel in einigen Branchen. Jeder Schulabgänger ohne Abschluss und ohne ausreichende Vorbereitung auf die steigenden Anforderungen der modernen Arbeitswelt lebt mit der Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit. Deshalb muss es unser Ziel sein, zumindest die jüngeren Arbeitslosen so weit zu ertüchtigen, dass sie einen Platz in der modernen Arbeitswelt finden.
Ab Januar 2009 - deswegen schneide ich dieses Thema an - besteht nach § 77 SGB III ein Rechtsanspruch auf die Erstattung der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass sich die für die allgemeine Schulbildung zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen.
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit wird mit diesem Ziel ein Förderprogramm „Stabil“ starten, das auf dem Modell des produktiven Lernens in Werkstätten unter betriebsnahen Bedingungen aufbaut.
Ein im Raum Stendal laufendes Modellprojekt der ZeitStiftung für besonders lernschwache und besonders wenig motivierte Kinder scheint sehr erfolgreich zu sein. Die Erfahrungen damit wird das Kultusministerium in schulpädagogische Strukturen umsetzen.
Für Schüler mit schwächeren kognitiven, aber mitunter erstaunlichen praktischen Talenten und Fähigkeiten sollen regelhaft spezielle Bildungswege angeboten werden. Gegenwärtig sind es bereits 23 Sekundarschulen, die an diesem Projekt „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ beteiligt sind. In allen Schulen mit hoher Abbrecherquote sollen diese Modellangebote einmal zum Pflichtbestandteil der Stundentafel werden. Lehrer müssen dann dafür qualifiziert werden und es müssen geeignete Betriebe aus der jeweiligen Region für eine solche Zusammenarbeit gewonnen werden.
Es gibt aber zwischenzeitlich genügend gute Beispiele dafür, dass durch die intensive Förderung der praktischen Talente der schulische Erfolg auch in den so genannten Lernfächern verbessert werden kann. Deshalb wollen wir das für diese Gruppe von Schülern regelhaft in unser schulisches Bildungssystem einzubauen versuchen. Mit den ESF-Mitteln für die Maßnahme „Projekt zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ ist das in der gegenwärtigen EU-Förderperiode finanziell abgesichert.
Letztlich wollen wir das, was die Arbeitsverwaltung nicht vermittelbaren Jugendlichen ohne Schulabschluss anbietet, lernschwachen Schülern bereits während der Schulzeit anbieten,
damit sie besser vermittelbar und nicht erst arbeitslos werden. Wir wissen, dass wir jede und jeden brauchen werden. Deswegen brauchen wir im Schulbereich ein
Bildungssystem, das auf unterschiedliche Talente und Begabungen Rücksicht nimmt und für jede und jeden die bestmögliche individuelle Ausbildung anbietet.
Das Angebot an gut qualifizierten Facharbeitern war bei vielen Investitionsentscheidungen ein Standortvorteil unserer Region. Wir wollen, dass dies so bleibt. Alle im Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Investitionshilfen sind bereits mit Anträgen im Wirtschaftsministerium unterlegt. Wir möchten, dass diese gute Entwicklung weitergeht.
Wir möchten selbstverständlich auch alle zusätzlich angebotenen Investitionshilfen annehmen. Das heißt, wir müssen nach Wegen suchen, diese kozufinanzieren. Eine Steuerung der konjunkturellen Entwicklung ist zwar nicht nur, aber doch hauptsächlich über Geld organisierbar.
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Beschäftigungssicherungsgesetz, das Sie kennen, führt nach unseren Berechnungen auch bei uns zu Steuermindereinnahmen, die zwischen etwa 20 Millionen € im Jahr 2009 und etwa 60 Millionen € im Jahr 2011 liegen werden. Im Jahr 2010 werden sie dazwischen liegen. Diese Mindereinnahmen entstehen durch die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen, durch die degressive AfA von 25 %, durch Sonderabschreibungen für kleine und mittelständische Unternehmen und durch die zeitlich begrenzte Kfz-Steuerbefreiung für Neuanmeldungen. Außerdem brauchen wir Mehrausgaben zum Binden zusätzlicher GA-Mittel in noch nicht exakt definierbarer Höhe.
Weitere Steuermindereinnahmen infolge des erst kürzlich nach einer Kompromisssuche im Vermittlungsausschuss beschlossenen Familienleistungsgesetzes dürften in einer Höhe zwischen 25 Millionen und 35 Millionen € jährlich liegen. Die infolge der Wiedereinführung der Pendlerpauschale zu erwartenden Steuermindereinnahmen belaufen sich auf 35 Millionen bis 45 Millionen € jährlich. Auch die Erbschaftsteuerreform könnte zu Steuerausfällen in Höhe von 4 Millionen bis 9 Millionen € jährlich führen.
Das sind die bisher beschlossenen und einigermaßen berechenbaren Haushaltsbelastungen. Die Belastungen durch das Zensusgesetz und das Wohngeldgesetz sind noch nicht kalkulierbar.
In vielen Beratungen mit Vertretern der Bundesregierung haben wir zusätzlich auch andere Erleichterungen zur Belebung der konjunkturellen Dynamik vorgeschlagen. Die im Vergaberecht festgeschriebenen Grenzen für freie Vergabe, beschränkte Ausschreibung sowie bundes- und europaweite Ausschreibung könnten mit Zustimmung der EU ausgedehnt werden. Diesbezüglich laufen noch immer Abstimmungsgespräche.
Die Kofinanzierungsquoten für Bundesmittel sind letztlich gestaltbar. Von den Ländern erwartet die Bundesregierung Regelungen, die es auch hochverschuldeten Gemeinden ermöglichen sollen, angebotene Fördermittel zu binden.
Trotz gegenteiliger Ankündigungen besteht die Bundesregierung bei ihren Programmen noch auf einer 25-prozentigen Kofinanzierung durch die Länder. Unser Vorschlag, uns zusätzlich angebotene GA-Mittel auch mit dem Land zustehenden und deshalb fast als reguläre