Protocol of the Session on December 12, 2008

Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass das in der Vergangenheit von der BVVG angewandte so genannte Last-Call-Verfahren, welches bei einigen Ausschreibungen die Preise in die Höhe getrieben hatte und dazu führte, dass ortsansässige Landwirte teilweise nicht mehr mitbieten konnten, nicht mehr praktiziert wird.

Um die heimische Landwirtschaft bei der Verwertung von BVVG-Flächen nicht über Gebühr zu belasten, sehen wir in der vom Land Sachsen-Anhalt über die Landgesellschaft gewählten Praxis des vom jährlichen Gesamtvolumen und der Einzellosgröße her auf die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe abgestimmten Verkaufs von landwirtschaftlichen Flächen eine durchaus positive Alternative.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir begrüßen deshalb den von der Ministerin angesprochenen Versuch, auf der Bundesebene mit der Bundesregierung eine Übernahme von nicht im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes benötigten BVVG-Flächen zwecks verstärkter Einbindung der Landgesellschaft zu erörtern. Wir werben deshalb um die Zustimmung zu dem vorliegenden Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Radke, möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Hüskens beantworten?

Ja, gern.

Herr Radke, für Nichtlandwirte klingt es ein bisschen merkwürdig - bei den Kollegen von der LINKEN kann ich es noch verstehen; aber bei den Kollegen von der CDU klingt es ein bisschen merkwürdig -, wenn man den Umstand, dass jemand versucht, aus seinem Besitz Kapital zu schlagen, verteufelt. Ich habe einmal gelernt, dass die Landwirte in Sachsen-Anhalt überwiegend pachten.

Können Sie einmal kurz erläutern, warum es ein Problem ist, wenn ein Nichtlandwirt landwirtschaftliche Flächen erwirbt? Ich habe den Eindruck, dass es da ein Problem gibt. Mir ist es aus Ihren Ausführungen aber nicht ganz klar geworden.

Sie müssen sich das folgendermaßen vorstellen: Ein Betrieb, beispielsweise in der Altmark, umfasst eine Fläche von 500 ha. Dabei handelt es sich um große, schöne, arrondierte Flächen. Dieser kann nun diese Flächen nicht kaufen und sie werden ausgeschrieben.

Dann kommt ein Rechtsanwalt aus Hamburg oder sonst woher und kauft diese Flächen. Dann wird ein Schlag mit einer Größe von 40 ha in drei oder vier Einzelstücke zerrissen, die eine Bewirtschaftung schwierig machen. Das kann man so nicht zulassen. Das ist ein echter wirtschaftlicher Nachteil für die Landwirte, die beispielsweise im Jahr 1990 einen Betrieb gegründet haben und nun so in Bedrängnis gebracht werden.

Ein zusätzliches Problem ergibt sich, wenn die Landwirte Fremdkapital in Anspruch nehmen, um dann diese teuren Flächen zu erwerben. Das wird in der Zukunft zu einem echten Problem.

Sie haben eine Nachfrage?

Ja. - Ich vermute nicht, dass die Rechtanwälte aus Hamburg alles Aussteiger sind und nun Landwirtschaft betreiben.

Nein, die wollen nicht aussteigen, sondern die wollen ihr Kapital anlegen, nichts weiter.

Mir ist eines nicht klar. Im Augenblick pachten die Landwirte auch Flächen von Damen und Herren, die offenbar nicht selbst als Landwirte arbeiten. Jetzt verkaufen diese die Flächen an andere, von mir aus an Rechtsanwälte aus Hamburg. Dann ist doch davon auszugehen, dass die Pachtverträge üblicherweise weiter laufen bzw. dass sich der Rechtsanwalt aus Hamburg, der nicht Landwirt werden möchte, diese Flächen auch weiter verpachtet. Mir ist das Problem noch nicht klar.

Nein, nein. Das ist ein ganz kompliziertes Thema. Ich würde Ihnen gern anbieten, dass wir einmal länger darüber sprechen, wenn es da wirklich Klärungsbedarf gibt. Herr Hauser kennt sich damit garantiert auch aus. Wir können das dann zu dritt klären.

Fest steht: Kauf bricht nicht Pacht. Das steht fest. Kauf bricht auf gar keinen Fall die Pacht. Der Pachtvertrag gilt weiterhin. Aber zu welchen Bedingungen?

Fest steht: Der Rechtsanwalt aus Hamburg wird sein eigenes Land nicht für 100 € pro Hektar verpachten wollen, sondern für 300, 400 oder sogar 500 € pro Hektar. Das ist genauso schlimm. - Wie gesagt, wir können uns gern darüber unterhalten.

Vielen Dank, Herr Radtke. - Zum Schluss hören wir noch einmal Herrn Krause. Bitte.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Hüskens, ich möchte Ihre Frage kurz aufgreifen. Vielleicht fange ich folgendermaßen an: Ich habe auf unseren Arbeitsbesuch in Frankreich verwiesen.

Dort hat Herr Poser die gleiche Frage, die Sie gestellt haben, gegenüber der SAFER, der Landgesellschaft in

Frankreich, gestellt: Ist es nicht unfair, wenn Oma Elli an ihrem Lebensabend ihre Flächen meistbietend verkauft und dann kommt die SAFER. Diese Gesellschaft hat den gesetzlichen Auftrag, ungesunde Spitzen zu schneiden; sie hat den Auftrag, eine agrarstrukturelle und kommunale Entwicklung zu ermöglichen.

Der Vertreter der französischen Delegation hat daraufhin an Herrn Poser gerichtet gesagt: Wissen Sie, das ist eine Frage der politischen, kommunalen und gesellschaftlichen Prioritätensetzung. Wollen Sie das Eigentum als Primat geschützt haben oder wollen Sie eine gesellschaftliche, kommunale, landwirtschaftliche oder agrarstrukturelle Entwicklung? Das war die Antwort auf die Frage. Einige - nicht nur ich - sind daraufhin nachdenklich geworden.

Ich sage auch: Der Besuch in Frankreich hat mir so viel gegeben, Antworten auf Fragen, die ich vorher hatte. Es ist immer wieder zu hören: Das ist ja der französische Weg; das sind ja die französischen Bauern mit ihrer Milch. Oder ganz neu heute: Beim Health Check haben die Franzosen die degressive Bestrafung von großen Betrieben verhindert.

Nun frage ich mich: Wieso ist das bei uns nicht möglich gewesen, dass, wie in Frankreich, Gemeinschaftsunternehmen bei der Degression bezogen auf Einzelmitglieder berechnet worden sind?

Bei uns - so war es am 20. November 2008 im Fernsehen zu verfolgen, als im Europäischen Rat über diesen Health Check entschieden wurde - waren in Niedersachsen Landwirte, die sich in dieser Phase - moderne Agrarstrukturen, kein Hofnachfolger - zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen haben, sehr wütend, weil sie durch den Health Check und die Einführung der Degression jetzt in den Hintern getreten wurden. Sie waren so wütend.

Ich weiß nicht, wer diesen Bericht im Fernsehen gesehen hat. Ich habe mich darüber gefreut, dass es ein Bericht über niedersächsische Bauern gewesen ist. - So viel zu der Frage: Kapital aus Eigentum schlagen. Es hat mich ein bisschen gereizt.

Nun zu dem Änderungsantrag, zu den drei Punkten. Ich wollte eigentlich nur dazu sprechen; aber Frau Hüskens hat mich ein bisschen provoziert.

Der erste Punkt des Änderungsantrages - ich denke, wir gehen damit in den Ausschuss - erhält unsere volle Zustimmung. Im Hinblick auf den dritten Punkt - die Frau Ministerin sagte, die Gedanken gehen da auseinander - bin ich gespannt, wie wir auf unterschiedlichen Positionen mit einem Ziel diskutieren werden.

Den zweiten Punkt habe ich mir für den Schluss aufgehoben; denn der hat Charme. Darin steht:

„Die Landesregierung wird beauftragt,... die... BVVG-Flächen in das Eigentum des Landes bzw. der Landgesellschaft zu überführen.“

Dem kann ich nicht nur, dem muss ich sogar zustimmen; denn damit haben Sie einen Punkt aufgegriffen, der in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von Anträgen der PDS war. Ob dabei nun von „überführen“ oder - wie wir es damals formuliert haben - „übertragen“ die Rede ist, das ist nun alter Schmarrn. Unser Vorschlag fand damals nicht die Mehrheit, aber nun sind wir bei diesem Punkt - vielleicht etwas spät - auf einem Nenner.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Krause, Herr Hauser möchte eine Frage stellen.

Herr Kollege Krause, Pyrenäen und Sachsen-Anhalt. Sagen Sie doch, um wie viel Fläche es in den Pyrenäen geht. Die Ministerin hat die Zahlen darlegt: von 190 000 ha auf 100 000 ha. Das heißt, ca. 87 000 ha sind vermarktet worden. Letztendlich bleiben etwa 50 000 ha übrig. Um wie viel Fläche ging es bei unserem Besuch in Frankreich, das von der Tante Elli? Sagen Sie mir das.

Herr Hauser, Sie spielen mir wieder den Ball zu. Hierbei geht es - Herr Barth hat es gesagt - nicht um Flächen, die sich irgendwie in Privateigentum befinden, sodass man dem Punkt von Frau Hüskens vielleicht noch ein bisschen stärker Beachtung schenken müsste. Hierbei geht es um Flächen der öffentlichen Hand. Und die öffentliche Hand ist für die Agrarstruktur, für kommunale Entwicklung und für gesellschaftliche Entwicklung verantwortlich. Deshalb sollte sie mit ihrem Eigentum so umgehen, dass nicht noch Wucher befördert wird.

(Beifall bei der LINKEN)

In Frankreich, wo man dieses Prinzip bewahrt, wo der Staat eingreift, geht es fast ausschließlich um Privateigentum. Wir wollen lediglich, dass die Gesellschaft, der Staat, der Bund und das Land, sinnvoll mit diesem Boden umgeht und nicht Spekulationsgeschäfte befördert.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von der FDP)

- Die Frage stellt sich bei der Größe der Fläche nicht.

Vielen Dank, Herr Krause. - Die Debatte ist damit beendet und wir stimmen ab. Es war beantragt worden, alles an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Wer stimmt der Überweisung zu? - Ich sehe eine gewisse Ratlosigkeit.

Es geht darum, den Antrag, den die Fraktion DIE LINKE gestellt hat, samt Änderungsantrag an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer stimmt zu? - Das ist ganz offensichtlich die Mehrheit. Damit wurde der Überweisung der Anträge zugestimmt.

(Zustimmung)

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Beratung

Obligatorische Modulationsmittel für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes verwenden

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1633

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1659

Ich bitte nun Herrn Hauser, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Nun können wir dort weitermachen, wo Herr Krause aufgehört hat. Am 20. November 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission den erzielten Kompromiss zur Anpassung der Agrarbeihilfen des so genannten Gesundheitschecks. Das Ergebnis liegt in englischer Sprache, als englischsprachiger Rechtstext vor.