Die Koalitionsfraktionen beantragten, den Änderungsantrag in einer zweiten Lesung in den Landtag einzubringen und den Gesetzentwurf somit in drei Lesungen zu behandeln. Es kam also doch zu der Entscheidung.
Der Ausschuss schloss sich dem durch die Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Verfahren an und beschloss mit 9 : 0 : 2 Stimmen, dem Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einschließlich des neu eingebrachten Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der SPD und der Stellungnahme des Ausschusses für Finanzen vorzulegen und um die Rücküberweisung zur weiteren Beratung zu bitten.
Der Ausschuss strebt an, dass das Gesetz in der Landtagssitzung am 22./23. Januar 2009 nach der dritten Lesung verabschiedet wird, und hat für die nächste Ausschussberatung den 14. Januar 2009 vorgesehen. Ich sage das an dieser Stelle, damit auch der Innenausschuss die Möglichkeit hat, das in seiner Terminkette zu berücksichtigen. Wie ich vorhin gehört habe, wird sich der Innenausschuss wohl in der nächsten Woche zu seiner nächsten Sitzung treffen und über diesen Ge
Im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
Danke für die Berichterstattung, Herr Dr. Schellenberger. Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Dr. Hüskens. Herr Dr. Schellenberger, sind Sie bereit zu antworten?
Herr Schellenberger, ich vermute, das haben Sie schon ausgeführt, aber ich frage dennoch: Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie namens des Ausschusses auch beantragt haben, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur federführenden Beratung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres zurücküberwiesen wird?
Das werden wir jetzt noch per Abstimmung besiegeln. Es ist beschlossen worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann treten wir ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1640. Herr Dr. Schellenberger hat in der Berichterstattung bereits darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung vom 14. November 2008 einschließlich des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der SPD vom 3. Dezember 2008 sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Finanzen in die Ausschüsse zurückzuüberweisen. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit erfolgt die Rücküberweisung.
Es ist vorgeschlagen worden, die Beratungsgegenstände zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres zurückzuüberweisen. Ich merke an, dass der Ausschuss für Finanzen seine Stellungnahme dazu bereits abgegeben hat. Wer der Überweisung an die genannten Ausschüsse mit der entsprechenden Aufteilung der Federführung und der Mitberatung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Es ist so beschlossen worden.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung
Die erste Beratung fand in der 42. Sitzung des Landtages am 27. Juni 2008 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Eckert. Sie haben das Wort, Herr Dr. Eckert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag in der 42. Sitzung am 27. Juni 2008 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales überwiesen. Mitberatend waren die Ausschüsse für Inneres, für Recht und Verfassung, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Finanzen.
Der Ausschuss für Soziales vereinbarte in der 30. Sitzung am 3. September 2008, zunächst eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf unter Hinzuziehung der mitberatenden Ausschüsse durchzuführen.
Gegenstand der Anhörung waren auch der Antrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/1003 und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1027 unter der Überschrift „Verbesserung der Arbeit des Kinder- und Jugendschutzes“. Dieser Antrag ist schon in der 47. Sitzung des Landtages am 13. November 2008 beraten und verabschiedet worden.
Die Anhörung fand in der 31. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 1. Oktober 2008 statt. Neben grundsätzlicher Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bzw. zu dem Vorhaben, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung zu verbessern, wurden auch erhebliche fachliche und verfassungsrechtliche Bedenken und Kritiken vorgebracht.
So äußerte zum Beispiel der Datenschutzbeauftragte des Landes Zweifel daran, dass das Gesetz im Hinblick auf die Eignung - das bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen der Nichtteilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und einer Gefährdung des Kindeswohls -, im Hinblick auf die Erforderlichkeit - das bezieht sich auf die Nachrangigkeit einer Maßnahme, wenn andere Maßnahmen mehr Erfolg versprechen - und im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit - denn es werden die Daten aller Eltern und aller Kinder und nicht nur der Betroffenen erfasst - bezüglich der vorgesehenen Datenerfassung und des vorgesehenen Datenabgleichs vor dem Verfassungsgericht standhalten würde.
Der Landesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen machte auf den Personal- und Finanzmangel in den Ämtern aufmerksam und forderte eine personelle Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, um die Vorgaben des Gesetzes erfüllen zu können.
Der Deutsche Kinderschutzbund übte ebenso wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Kritik an der zentralen Früherkennungsstelle und an dem dadurch wachsenden Kontrolldruck auf Familien. Einen Ausbau der personellen und finanziellen Ausstattung der Jugendämter der Landkreise hielt er für zielführender.
Die Ärztekammer sah hinsichtlich der Verdachtsmeldungen an die Jugendämter durch die Ärzte einen starken Konflikt zwischen ärztlicher Schweigepflicht und Meldepflicht.
Die Kassenärztliche Vereinigung machte auf die mitunter veraltete PC-Technik in den Arztpraxen aufmerksam und stellte die Frage nach sicheren Wegen für die Übertragung der Daten und nach den Ressourcen, die dafür benötigt würden.
Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände betraf vor allem die fehlende Kostenfolgenabschätzung. Durch das Gesetz - zum Beispiel durch die Sprachstandsfeststellung und die Vorschrift, lokale Netzwerke vor Ort zu bilden - entstünden nach Auffassung der Spitzenverbände neue Aufgaben für die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Diese würden die schon bestehenden personellen und finanziellen Probleme bei Gemeinden und Kommunen noch zusätzlich verschärfen; das Land müsse unbedingt die Finanzierung sicherstellen, so die kommunalen Spitzenverbände.
Auch die anwesenden Vertreter der Jugendämter aus Halle und Merseburg sahen durch das neue Gesetz vor allem personelle Mehrbelastungen und Mehrbedarf, insbesondere durch Artikel 1 § 5. Des Weiteren wurde die Vorschrift des Artikels 6 Nr. 4, in jeder Tageseinrichtung eine Kinderschutzfachkraft zu qualifizieren, als problematisch angesehen. Die in Artikel 8 des ursprünglichen Entwurfs geplante Änderung des Schulgesetzes, nämlich ein Ordnungsgeld für säumige Eltern einzuführen, lehnten die Vertreter der Jugendämter als fachlich nicht sinnvolle Maßnahme ab.
In der Anhörung begrüßte der Bundesverband für Logopädie die Einführung von Sprachstandstests und von Sprachförderung grundsätzlich. Unter anderem sei jedoch der Zeitpunkt des Tests, das vorletzte Kita-Jahr, kritisch zu beurteilen, da die Herausbildung der Grundlagen der Sprachentwicklung bei Kindern im Durchschnitt bereits im Alter von vier Jahren und drei Monaten abgeschlossen sei.
In der 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 13. Oktober 2008, einer Sondersitzung, wurde die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lagen dem Ausschuss insgesamt acht Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu Artikel 1 § 3, zu Artikel 1 § 5, zu Artikel 6 und zu Artikel 9 vor. Die Fraktion DIE LINKE beantragte Änderungen zur den Artikeln 1, 6 und 8. Von der Fraktion der FDP lagen drei Änderungsanträge zu den Artikeln 1, 4 und 5 vor. Beschlossen wurden vom Ausschuss die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, wobei der Antrag zu Artikel 6 Nr. 5 zurückgestellt wurde.
Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 1 : 2 Stimmen beschlossen und an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde zudem gebeten, eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der in der Anhörung genannten verfassungsrechtlichen Bedenken zu erarbeiten.
In der 36. Sitzung am 3. Dezember 2008 fand die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Soziales statt. Dazu lagen ihm die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Während sich der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur der vorläufigen Beschlussempfehlung unverändert angeschlossen hat, äußerte der Ausschuss für Recht und Verfassung durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen Artikel 1 § 5 des Gesetzes; das betrifft die zentrale Früherkennungsstelle. Er empfahl deshalb die Herauslösung der Artikel 6 und 8 aus diesem Gesetz und die Verabschiedung als eigenständiges Gesetz.
Vom Ausschuss für Inneres wurden Änderungen zum gesamten Gesetz empfohlen. Insbesondere empfahl der Innenausschuss die Streichung der §§ 5 - Einrichtung und Aufgaben einer zentralen Früherkennungsstelle - und 6 - Evaluation - in Artikel 1. Außerdem empfahl er dem federführenden Ausschuss, die Regelung in Artikel 1 § 3 unter dem Kostenaspekt nochmals zu überprüfen. Falls sich aus der Formulierung Kosten für die Kommunen ergeben, sollten diese ausgeglichen werden und es müsste eine Kostenregelung gefunden werden, so der Innenausschuss.
Der Ausschuss für Finanzen hat Änderungen in Artikel 1 § 1 und, insbesondere vor dem Hintergrund des Konnexitätsprinzips, in § 3 empfohlen. Es ist demnach vorgeschlagen worden, die Einrichtung lokaler Netzwerke als Sollvorschrift zu gestalten, aus der sich, wie dann dargestellt wurde, keine Finanzierungspflicht ableiten lässt.
Zur Beratung des Sozialausschusses am 3. Dezember 2008 lag außerdem vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Stellungnahme, bestehend aus einer Synopse mit Formulierungsvorschlägen sowie Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Änderungen, vor, die mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales abgesprochen waren. Dem Ausschuss ist außerdem kurzfristig eine Synopse der Landesregierung zugegangen, die die Regelungen zum Kinderschutz in einzelnen Bundesländern darstellt, sowie ein Vermerk, der sich mit fachlichen und rechtlichen Aspekten der Errichtung einer zentralen Früherkennungsstelle auseinandersetzt.
Zu Beginn der Beratung hat der Sozialausschuss mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen, der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zu folgen, die Artikel 6 und 8 aus dem Gesetz herauszulösen, als eigenständiges Gesetz zu verabschieden und dabei den Änderungsempfehlungen des Innenausschusses zu folgen.
Im Ergebnis der Beratung und Abstimmung liegt somit ein aus drei Artikeln - einschließlich der Regelung zum Inkrafttreten - bestehender Gesetzentwurf vor, dessen Überschrift nun „Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung“ lautet. Diese Beschlussempfehlung wurde mit 11 : 0 : 1 Stimmen angenommen.
Wie aus dem Deckblatt der Beschlussempfehlung hervorgeht, soll die Beratung der übrigen Teile des Gesetzentwurfs in der Drs. 5/1331 im Ausschuss für Soziales federführend und in den bisher benannten Ausschüssen mitberatend fortgeführt werden, um die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsrechtmäßigkeit, insbesondere zu Artikel 1 § 5, auszuräumen.
Namens der Mehrheit des Ausschusses bitte ich das Plenum, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Danke.
Bevor ich der Ministerin für Gesundheit und Soziales das Wort erteile, möchte ich eine kurze Information zu dem weiteren Ablauf des heutigen Tages geben. Nach dem Tagesordnungspunkt 15 werden wir den Tagesordnungspunkt 20 - Stichwort: Änderung des Beratungshilferechts - behandeln, danach den Tagesordnungspunkt 27 - Zugang zum Abitur - und als letzten den Tagesordnungspunkt 26 - Wahl des Landesjugendhilfeausschusses. So ist es zwischen den parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern vereinbart worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Wir werden heute nur über einen Teil des von der Landesregierung im Juni 2008 dem Landtag vorgelegten Gesetzentwurfes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung beraten und verabschieden. Der Teil des Gesetzes, der die Förderung der frühkindlichen Bildung betrifft, wurde herausgelöst und steht heute in zweiter Lesung zur Beratung an. Der Teil des Gesetzes, der den Kinderschutz im eigentlichen Sinne betrifft, wird in den Ausschüssen weiter beraten.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hatte im November verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen des zentralen Einladungswesens zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder erhoben. Vor allem im Ausschuss für Recht und Verfassung schloss sich eine Mehrheit der Abgeordneten diesen Bedenken an. Ich nehme diese Bedenken ebenfalls ernst.
Alternative Regelungen werden nunmehr geprüft. Ich werbe im Interesse der Kinder in Sachsen-Anhalt dafür, gemeinsam eine Lösung zu finden. Ich sehe gute Chancen, dass wir in einer der nächsten Landtagssitzungen ein Gesetz zum Kinderschutz verabschieden werden.