Ist Ihnen klar, dass die Versicherung über den gesamten Zeitraum hinweg, in dem ein Ingenieur in der Elternzeit ist, bezahlt werden müsste?
Herr Franke, entscheidend ist doch bei der Frage der Versicherung, dass Sie als Kunde wissen: Wenn Sie eine Ingenieurleistung in Anspruch nehmen, genießen Sie einen entsprechenden Versicherungsschutz.
Ich halte es nicht für richtig, im Vorfeld eines Gespräches als Erstes die Frage zu stellen: Haben Sie überhaupt eine Versicherung? Wenn Sie einen Malermeister bestellen, sagen Sie zu ihm auch nicht als Erstes: Haben Sie eine Versicherung; denn nur dann dürfen Sie bei mir tapezieren?
Ich halte es grundsätzlich für richtig, diesem Berufsstand eine solche Haftpflichtversicherung aufzuerlegen. Diese soll auch für negative Folgen erbrachter Leistungen aufkommen. Wenn sie für alle gleichermaßen verbindlich ist, halte ich das nicht für wettbewerbsverzerrend, sondern für angemessen.
Heißt das, dass Sie es den Ingenieuren nicht zutrauen, selbständig zu entscheiden, für welches Projekt sie welche Höhe der Versicherung anstreben müssen?
Herr Kollege Franke, ich möchte darauf Folgendes erwidern: Ich frage Sie auch nicht, ob Sie eine Haftpflicht
versicherung für Ihr Auto haben, weil ich Ihnen nicht zutraue, dass Sie es fahren können. Dieses Misstrauen würde ich an dieser Stelle nicht sehen.
Die Versicherung hat nichts mit Zutrauen zu tun. Vielmehr geht es einfach nur um das Recht des Kunden, sich in einer gewissen Sicherheit zu wissen.
Herr Kollege, wäre diese Regelung der Versicherungspflicht nicht insbesondere deshalb eine mittelstandsfreundliche Regelung, weil sie Ingenieurbüros und freiberuflich tätige Ingenieure vor großen Auftragnehmern schützt, die die kleinen Büros zwingen, viel teurere Versicherungen abzuschließen?
Dem kann ich zustimmen. Ich denke, es ist auch im Sinne der Transparenz, dass wir alle dazu verpflichten, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Danke sehr, Herr Thomas. - Herr Thomas hatte noch 54 Sekunden Redezeit übrig. Deshalb habe ich die Nachfrage von Herrn Gürth, der in derselben Fraktion wie Herr Thomas ist, zulassen können.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1639. Ich schlage vor, dass wir gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages verfahren und über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abstimmen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden und wir schließen den Tagesordnungspunkt 6 ab.
Die erste Beratung fand in der 41. Sitzung des Landtages am 26. Juni 2008 statt. Berichterstatter des Aus
schusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben die Einleitung zu dem Gesetzentwurf schon komplett gehört. In dem Gesetzentwurf geht es um Folgeänderungen im Schulgesetz und in anderen Gesetzen, die sich aus der Einrichtung eines Landesinstitutes für Schulqualität und Lehrerbildung SachsenAnhalt ergeben.
Ursprünglich sollte das Landesinstitut auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs seine Arbeit am 1. Januar 2009 aufnehmen. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Behörde, sondern um eine neue Querschnittsaufgabe für das Lisa, die sich strukturell nicht abtrennen bzw. den bisherigen Strukturen nicht einfach hinzufügen lässt.
Die zentrale Aufgabe, die die gesamte Tätigkeit des Landesinstituts durchdringen wird, besteht in der Entwicklung eines durch regelmäßige empirische Erhebungen und wissenschaftliche Methoden gestützten Qualitätsmanagements für die Schulen in Sachsen-Anhalt.
Die bildungspolitische Steuerung und die Festlegung von Grundsätzen im Schulbereich werden natürlich weiterhin in gewohnter Weise in den Händen des Kultusministeriums liegen.
Wie Sie gerade gehört haben, hatte die Fraktion der FDP einen Änderungsantrag eingebracht, der zum Ziel hatte, die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen vom Land auf die jeweiligen Schulträger zu übertragen.
Wir hatten im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur relativ zeitnah, am 9. Juli 2008, vereinbart, zu beiden Beratungsvorlagen, also zu dem Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag, eine Anhörung durchzuführen, und hatten, wie dies parlamentarisch üblich ist, zu dieser Anhörung die mitberatenden Ausschüsse eingeladen. Die Anhörung wurde am 24. September 2008 durchgeführt.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat am 8. Oktober 2008 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich danach in seiner Sitzung am 29. Oktober 2008 in einer ersten Beratung zu dem Gesetz verständigt. Bei der Verständigung ging es damals noch darum, die Terminkette so zu gestalten, dass die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr, also in der heutigen oder in der morgigen Landtagssitzung, möglich ist, sodass das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
Der Bildungsausschuss hat aus diesem Grund am 14. November 2008 noch eine Sondersitzung durchgeführt mit dem Ziel, für die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und für Finanzen eine vorläufige Beschlussempfehlung zustande zu bringen.
In dieser Sitzung machte die Fraktion DIE LINKE geltend, dass die vorgelegten Änderungsanträge, die auf die verbindliche Festschreibung der Arbeit mit dem Schulprogramm sowie auf die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes abzielten, nicht Gegenstand
der ersten Lesung und der Anhörung gewesen seien und die darin angeregten Änderungen somit nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen werden könnten. Dies widerspreche dem Zweilesungsprinzip. Die Fraktion DIE LINKE bat schließlich darum, eine dritte Lesung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen.
Der Ausschuss kam mehrheitlich überein, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zuzustimmen. Man vertrat die Auffassung, dass bereits 90 % der Schulen ohnehin mit einer Schulprogrammarbeit begonnen hätten, sodass das eine unwesentliche Änderung wäre.
Nach Abschluss der Beratungen wurden die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD mehrheitlich beschlossen. Der bereits erwähnte Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde abgelehnt.
Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung ging an die mitberatenden Ausschüsse. Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 60. Sitzung am 19. November 2008 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und stimmte dieser unter der Maßgabe eines Änderungsvorschlages zu. Diese Stellungnahme finden Sie ebenfalls in Ihren Unterlagen.
Der Ausschuss für Inneres hatte die Beschlussempfehlung in der 45. Sitzung am 27. November 2008 auf der Tagesordnung, hat sich jedoch nicht inhaltlich damit befasst.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat aufgrund der Änderungsanträge am 1. Dezember 2008 zu der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses und zu dem Gesetzentwurf nochmals Stellung genommen und dazu eine neue Synopse mit Formulierungsvorschlägen vorgelegt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich daraufhin in der 37. Sitzung am 3. Dezember 2008 noch einmal damit beschäftigt und einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt, der insbesondere zum Inhalt hatte, in § 11a Abs. 2 des Schulgesetzes den Aufgabenbereich, den das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung im Rahmen der externen Evaluation wahrnehmen wird, klarer zu definieren. Dieser Vorschlag ging auf eine Empfehlung des GBD zurück.
Die Koalitionsfraktionen beantragten, den Änderungsantrag in einer zweiten Lesung in den Landtag einzubringen und den Gesetzentwurf somit in drei Lesungen zu behandeln. Es kam also doch zu der Entscheidung.