Protocol of the Session on December 11, 2008

Der Finanzausschuss schloss sich dieser Beschlussempfehlung an, sodass sich der Innenausschuss in der 46. Sitzung am 27. November 2008 abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen konnte.

Seitens der Fraktion der FDP wurde kritisiert, dass in § 5 des Gesetzentwurfs in der Drs. 5/1011 die Textpassage „Blindenbegleit- und Behindertenbegleithunde“ gestrichen worden war. Daraufhin beantragte der innenpolitische Sprecher der Fraktion der CDU, in § 4 Abs. 3 Nr. 2 die Formulierung „ die Halter von Blindenbegleit- und Behindertenbegleithunden“ aufzunehmen. Dieser Antrag ist mit 11 : 0 : 1 Stimmen angenommen worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss verabschiedete in der 46. Sitzung am 27. November 2008 unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die Ihnen in der Drs. 5/1623 vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Abgeordneter Madl. - Ich bitte jetzt die Landesregierung, das Wort zu nehmen. Herr Innenminister Hövelmann, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Persönlich bin ich froh, heute feststellen zu können, dass wir zumindest einen Vorsatz für das Jahr 2008 noch erfüllen können, nämlich unseren Beitrag dazu zu leisten, dass man die Verabschiedung eines so genannten Kampfhundegesetzes im Landtag im Jahr 2008 noch erleben kann.

Kaum ein Gesetzgebungsverfahren hat eine längere Geschichte als dieses, nicht einmal der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften.

Bereits im Oktober 2006 hatte ich Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren der Landesregierung vorgestellt. Dieser Entwurf zielte darauf ab, die sich aus dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden umfangreichen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren durch eine landesgesetzliche Regelung zu ergänzen, die es ermöglichen sollte, nicht erst bei Vorliegen einer konkreten Gefahr, sondern bereits im Vorfeld einer solchen Gefahr tätig zu werden.

Aber: Der Gedanke der Gefahrenvorsorge gegen gefährliche Hunde war nicht erst im Jahr 2006 zum ersten Mal Gegenstand von Regierungshandeln. Ich möchte in Erinnerung rufen: Den Gedanken der Gefahrenvorsorge hatte bereits Dr. Püchel im Jahr 2000 mit der auf einer Rassenliste beruhenden Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden aufgegriffen.

Leider fehlte dieser und in der Folgewirkung deren Regelungen aus dem Jahr 2002, die sich in der Verwaltungspraxis bewährt hatten, nach der Auffassung der Rechtsprechung eine ausreichende gesetzliche Ermächtigung, die mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Jahr 2006 geschaffen werden sollte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen. Der ordnungspolitische Ansatz des vorliegenden Gesetzentwurfes, nämlich dass Hunde bestimmter Rassen nur dann gehalten werden dürfen, wenn sie einen Wesenstest bestanden haben, haftpflichtversichert sowie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, und dass die Haltung von wesensgetesteten so genannten Vorfallshunden nur dann erlaubt ist, wenn der Halter dafür persönlich geeignet und zuverlässig erscheint sowie über die notwendige Sachkunde verfügt, wurde mit dem von der Landesregierung damals vorgelegten Gesetzentwurf ebenso verfolgt.

Daher wird der nun vorliegende Gesetzentwurf dem primär verfolgten Ziel gerecht: der Vorsorge gegen von ge

fährlichen Hunden ausgehende Gefahren und der Verhinderung von gefährlichen Beißattacken, bei denen oftmals die schwächsten Mitglieder unserer Gemeinschaft, nämlich Kinder, Opfer werden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine gesetzliche Pflichtversicherung und eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde vor. Er trifft damit im Vergleich mit Gesetzen anderer Länder weitgehende Regelungen.

Hinzu kommt die Regelung, nach der gefährliche Hunde und Hundehalter, die durch verantwortungslose Hundehaltung behördlich in Erscheinung getreten sind, in einem zentralen Register zu erfassen sind. Der Gesetzentwurf greift damit weiter als der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung.

Wir können aber mit Fug und Recht behaupten, dass dieser Gesetzentwurf wohl abgewogen wurde; denn auf dem langen Weg zu einem sachsen-anhaltischen Hundegesetz in zwei öffentlichen Anhörungen und in vielen Ausschusssitzungen sind die Vor- und Nachteile sowie die Wirkungen einzelner Regelungen des heute vorliegenden Gesetzentwurfs über das übliche Maß hinaus umfassend beleuchtet und die Vor- und Nachteile mithin mehr als hinreichend abgewogen worden. Die Kritik, der Gesetzgeber wisse nicht, was er tue, geht in diesem Fall noch mehr fehl als in allen anderen Fällen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte zu bedenken, dass allein der Umstand, dass wir als einziges Bundesland über keine solche landesrechtliche Regelung verfügen, eine nicht zu unterschätzende negative Signalwirkung auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und - auch das ist ein entscheidender Punkt - auf die Motivation der Vollzugsbeamten der kommunalen Sicherheitsbehörden ausübt.

Ich hoffe daher, dass der Ihnen heute zur Entscheidung vorgelegte Gesetzentwurf der Regierungskoalition in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres eine Mehrheit findet. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Minister. - Wir kommen dann zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten. Als erstem Debattenredner erteile ich Herrn Kolze von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein lange diskutiertes Problem nimmt heute sein Ende; das wird nach bereits langjährigen Beratungen in der vorangegangenen Wahlperiode und zwei Jahren Beratung allein in dieser Wahlperiode auch Zeit. Der Zweck dieses Gesetzes ist es - wie in § 1 des Gesetzentwurfs geregelt -, „Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind“.

Es wird sich noch zeigen müssen, ob dieses Ziel erreicht werden kann; aber zumindest haben wir mit diesem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die Erreichung dieses Ziels geschaffen.

Um die Auswirkungen besser ermitteln zu können, ist im Gesetzentwurf eine Überprüfung der Regelungen nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren vorgesehen.

Nach Ablauf dieser Zeit können wir weitere Schlüsse ziehen und erneut über die Sinnhaftigkeit des Gesetzes beraten.

Nach dem jetzigen Stand handelt es sich - ich zumindest gehe davon aus - um ein gutes Gesetz. Ich selber war Kritiker des Gesetzentwurfs und habe die Schaffung eines solchen Gesetzes nicht als zwingend notwendig angesehen. Ein Hund ist für mich unabhängig von seiner Rasse ein liebes und treues Wesen, welches, wenn es mit dem Menschen zusammenlebt, in dessen Abhängigkeit steht.

(Beifall bei der CDU)

Das hat leider zur Folge, dass ein Hund, da er nicht immer in gute Hände gerät, vielfach von seinem Besitzer im Wesen verdorben wird. Darum bin ich mit dem Endergebnis dieses Gesetzes zufrieden.

Wir haben auf die Schaffung einer so genannten Rassenliste verzichtet, haben aber vier Rassen, den Pitbull Terrier, den American Staffordshire Terrier, den Staffordshire Bullterrier und den Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander zunächst als gefährlich eingestuft.

Meine Damen und Herren! Das heißt aber nicht, dass diese Tiere ihr Leben lang mit dem Stigma der Gefährlichkeit leben müssen. Ihre Halter haben die Möglichkeit, den Nachweis der Ungefährlichkeit der Hunde zu führen. Mit dem Nachweis einer bestandenen Wesensprüfung gelten diese Hunde als ebenso ungefährlich wie alle anderen unauffälligen Hunde auch. Die Halter von Hunden der eben benannten Rassen brauchen also keine Angst zu haben; es sei denn, sie haben ihren Hund auf Aggressivität gedrillt.

Im Übrigen möchte ich auf drei wesentliche Punkte eingehen. Erstens die Haftpflichtversicherung. Hundehalter werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung über 1 Million € für Personen- und Sachschäden sowie über 50 000 € für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Hierdurch wird eine Regulierung von Schadensfällen, die - ich erlaube mir den ausdrücklichen Hinweis - nicht nur durch Hundebisse hervorgerufen werden können, abgesichert.

Zweitens die Chippflicht. Dem Hund wird durch einen Tierarzt ein elektronisch lesbarer Mikrochip zur Kennzeichnung eingepflanzt. Dieser Chip enthält eine einmal vergebene und unveränderliche Kennnummer, mit deren Hilfe eine Zuordnung des Hundes zu seinem Halter erfolgen kann.

Drittens die Registrierung des Hundes. Jeder Hund wird in einem zentralen Register erfasst. Mithilfe dieses Registers ist es möglich, konkrete Angaben zu Tier und Halter zu ermitteln. Es erfolgt eine Sicherstellung der Zuordnung des Hundes zum jeweiligen Hundehalter. Sollte also ein Hund gebissen haben, in einen Unfall involviert sein oder entlaufen sein, besteht die Möglichkeit, den verantwortlichen Hundehalter zu ermitteln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allen ist bekannt, dass diese Regelungen Kosten nach sich ziehen. Deshalb sind in dem Gesetzentwurf Kostenregelungen für die Umsetzung aufgenommen worden. Sowohl eine Pauschalbetragsregelung zur Abgeltung von Mehrkosten in den Kommunen als auch eine Änderung der allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt für Amtshandlungen nach dem Hundegesetz sind gesetzlich verankert. Entstandener Mehraufwand finanzieller Art kann damit ausgeglichen werden.

Eine Sache möchte ich besonders betonen - Herr Kollege Madel hatte dies in seiner Berichterstattung ebenfalls erwähnt -: Dass wir einen Ausnahmetatbestand für Blinden- und Behindertenbegleithunde in diesen Gesetzentwurf aufnehmen konnten, ist eine für mich unerlässliche Sache. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Herrn Kosmehl und beim Herrn Innenminister für deren Unterstützung bei der Aufnahme dieses Ausnahmetatbestandes in den Gesetzentwurf bedanken.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Herr Kolze. - Auf der Tribüne begrüße ich Gäste von der Volkshochschule Burg. Herzlich willkommen, meine Damen und Herren!

(Beifall im ganzen Hause)

Nun erteile ich der Abgeordneten Frau Tiedge von der Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Sommer 2006 wird in diesem Parlament verbissen über ein Hundegesetz gestritten. In der gesamten Geschichte des Landtages gab es wahrlich kein anderes Einzelthema, zu dem sich die in einer Koalition verbundenen, die Landesregierung tragenden Fraktionen so heftig und konträr auseinandersetzten.

Für die Opposition stellte sich die Frage nach der Positionierung - frei nach einem Sprichwort -: Wenn ein Hund mit dem Schwanz wedelt und gleichzeitig bellt, welchem Ende soll man dann letztlich glauben?

(Beifall bei der LINKEN)

Eine Vielzahl von Anhörungen und Ausschussberatungen erfolgte. Viele Sachverständige, Tierschützer, Tierärzte und andere meldeten sich zu Wort und äußerten sehr deutlich ihre Kritik an diesem Gesetzesvorhaben. Das kam aber lautem Rufen in der Wüste gleich.

Selbst in der letzten Beratung des Innenausschusses musste festgestellt werden, dass immer noch Änderungen notwendig waren, so zum Beispiel hinsichtlich des beabsichtigten Wesenstests für Blindenhunde.

Heute muss ausdrücklich konstatiert werden: Es hat alles nichts gebracht. Kaum einer der Kritikpunkte wurde aufgegriffen und fand seinen Niederschlag in dem Gesetzentwurf. - Welch eine Ignoranz gegenüber den Anzuhörenden!

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Der Gesetzentwurf war und ist schlecht und vor allem überflüssig. Mir fällt es äußerst schwer, dieses Thema ernsthaft abschließend zu beleuchten. Aus diesem Grunde möchte ich das folgende Gedicht eines unbekannten Poeten vortragen:

(Zuruf von der CDU: Ein Hundegedicht?)

Am ersten Tage der Schöpfung schuf Gott den Hund. Bemerkung: Nicht den gefährlichen. Am zweiten Tage

wurde der Mensch erschaffen, damit er dem Hunde diene.