Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute nun soll die Odyssee der Hunde ein Ende finden. Sie sollen in einen sicheren Hafen geführt werden und es soll - so hört man es immer wieder - die Sicherheit der Menschen in unserem Land verbessert werden. - Ja, Frau Fischer, Sie nicken.
Aber meine sehr geehrten Damen und Herren, wer das Gesetz gelesen hat und es dann auch noch verstanden hat, der wird zu dem Schluss kommen, dass Sie die
Es ist richtig und es ist vor allem wichtig, dass der Landtag sich so intensiv mit dem Gesetz beschäftigt hat und dem Ansinnen des Innenministers, das dieser bei der Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung geäußert hat, nämlich möglichst schnell ein Gesetz zu verabschieden, nicht gefolgt ist. Herr Minister, ich muss Ihnen schon zugestehen: Sie haben auch heute wieder versucht, Ihr Gesetz, den Gesetzentwurf der Landesregierung, das der Landtag in der letzten Landtagssitzung einstimmig - einstimmig! - abgelehnt hat, schönzureden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen an wenigen Beispielen noch einmal die Knackpunkte darstellen. Da wäre zunächst die Rassenliste. Herr Kollege Kolze, diesen Vorwurf werde ich Ihnen heute nicht und auch zukünftig nicht ersparen.
Wer eine Anzahl von Hunderassen aufzählt und auf dieser Grundlage sagt, der Hund ist gefährlich, beschließt eine Rassenliste, ob sie in diesem Gesetz steht oder ob sie durch den Verweis ins Bundesgesetz kommt. Sie nehmen die Rassenliste des Bundes und machen sie zu einer Rassenliste für Sachsen-Anhalt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, war bisher nicht Politik der CDU.
- Ja, Herr Kollege Reichert. Alle Anzuhörenden haben in der Anhörung gesagt, dass man von der Zugehörigkeit zu einer Rasse nicht auf die Gefährlichkeit des Hundes schließen kann. Wer dennoch eine Rassenliste hineinschreibt, ignoriert die Fachleute und geht den falschen Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Kommen wir zur Frage des Wesenstests. Herr Kolze, Sie haben heute noch nicht gesagt, was aus CDU-Sicht eigentlich dahintersteckt. Betrachtet man die Statistiken der anderen Länder, stellt man Erstaunliches fest, nämlich dass die Anzahl der Hunde, die den Wesenstest bestehen, riesengroß ist. In Hessen gab es im Jahr 2006 einen Staffordshire Bullterrier, glaube ich, der ihn nicht bestanden hat. Das betraf einen von über 400 Tests. Es gab in Hessen aber auch einen Boxer, einen Schäferhund und einen Mischling - kein gefährlicher Hundemischling -, die den Test nicht bestanden haben. Sechs Wesenstests sind in Hessen im Jahr 2006 nicht bestanden worden. Nur in einem Fall handelte es sich um einen gefährlichen Hund. Wer glaubt, mit einem Wesenstest feststellen zu können, ob ein Hund aus dem Verkehr gezogen werden muss, irrt, Herr Rothe.
Diese Regelung, die Sie hier vorschlagen, führt nicht dazu, dass Hunde, die Sie für gefährlich halten, aus dem Verkehr gezogen werden,
weil Sie eben nicht nachweisen können, dass ein Staffordshire Bullterrier nur deshalb, weil er ein Staffordshire
wenn er vom Halter - Herr Kollege Kolze, da sind wir ganz nah beieinander - zu einem aggressiven Tier und damit zu einem gefährlichen Werkzeug abgerichtet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf einen Hinweis von Minister Hövelmann möchte ich noch eingehen. Sie haben gesagt, dass der Umstand, dass man als einziges Bundesland noch keine Regelung zu den gefährlichen Hunden hat, auch auf das Sicherheitsempfinden der Bürger einwirkt.
Das bezweifle ich, weil ich noch nicht gehört habe, dass sich die Menschen in Sachsen-Anhalt unsicherer fühlen als die in Thüringen. Ich habe noch nicht gehört, dass Beißvorfälle in Sachsen-Anhalt häufiger stattfinden als in Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg. Sie können mit dem Verweis auf ein Gesetz nicht sagen, dass Beißvorfälle verhindert werden, dass sie nicht vorkommen und dass die Menschen damit sicherer leben.
Was Sie den Menschen hier verkaufen, ist nicht einmal mehr weiße Salbe, sondern nur deren Verpackung. Sie machen ein solches Gesetz, obwohl Sie wissen, dass die meisten Vorfälle in der Vergangenheit, die tragisch waren und die uns allen nahe gegangen sind, mit diesem Gesetz nicht hätten verhindert werden können, weil die Vorfälle im familiären Bereich geschahen, in dem Ihr Gesetz keine Wirkung entfaltet.
Es ist wirksamer, auf eine Schulung der Hundehalter zu setzen, auf den Leinen- und Maulkorbzwang zu setzen, den die Gemeinden jetzt schon durch Satzungsrecht regeln können, damit er tatsächlich Anwendung findet. Das ist wirkungsvoller, als ein Placebogesetz zu schreiben und zu glauben, die Menschen würden sich dann sicherer fühlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. In allen Debatten wurde deutlich, dass CDU und SPD, weil sie jetzt als Koalition handeln müssen, offensichtlich gewillt sind, ein Gesetz zu machen, das die Mehrheit des Landtags bisher zu Recht abgelehnt hat. Ich unternehme heute noch einmal den Versuch, die Kollegen von CDU und SPD zu bitten: Halten Sie dieses Gesetz an! Stimmen Sie ihm nicht zu! Es bringt nicht mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, es gaukelt ihnen nur Sicherheit vor. - Vielen Dank.
Herr Kollege Kosmehl, ich habe eine Nachfrage. Sie werfen den Koalitionsfraktionen vor, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der nicht garantiere, dass die Sicherheit der Bürger erhöht werde. Herr Kollege, das verwundert mich. Können Sie mir ein Gesetz nennen, dessen Auswirkungen tatsächlich garantiert sind, bei dem man im Vorhinein weiß - bei dem diese Garantie von allen
Herr Kollege Graner, ich will nicht lange darum herumreden. Ich glaube, dass SPD und CDU - das haben sie sowohl hier im Land als auch auf Bundesebene bewiesen - nicht mehr in der Lage sind, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen;
sonst bräuchten wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts nicht.
Was ich ausdrücken wollte, ist, dass Sie nicht garantieren können, dass sich die Sicherheit der Menschen in Sachsen-Anhalt erhöht. Ein Gesetz, das die Sicherheit der Menschen verbessert hat, war die Regelung im Gesetz über die Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, mit dem den Kommunen die Möglichkeit gegeben wurde, durch Satzungen Regelungen zu treffen. Dies gepaart mit dem Erlass von Innenminister Hövelmann vom 6. September 2006, in dem er alle Maßnahmen dargestellt und als ausreichend bezeichnet hat, um gefährlicher Hunde, die durch Vorfälle aufgefallen sind, Herr zu werden, war geeignet, die Sicherheit der Menschen zu erhöhen.
Lieber Kollege Kosmehl, eine kurze Frage: Garantiert das deutsche Strafrecht aus Ihrer Sicht die Sicherheit der Bürger unseres Landes vor Straftaten?
das Strafrecht gibt Normen, die das Zusammenleben der Menschen im Rechtsraum regeln, und es stellt Regeln auf,
die dazu geeignet sind, das Leben oder das Eigentum anderer Menschen zu schützen. Regelungen zur Sicherheit finden Sie nicht im Strafrecht, sondern allenfalls im Strafvollzugsrecht bzw. in Regelungen, die gegebenenfalls bei gutachterlicher Tätigkeit bezüglich einer Siche
rungsverwahrung zur Sicherheit beitragen. Das Strafrecht enthält in diesem Sinne keine Normen, die auf die Sicherheit der Menschen gerichtet sind.
Das beantwortet zwar nicht meine Frage; dennoch gehe ich davon aus, dass Sie das Strafrecht nicht abschaffen würden.
Herzlichen Dank. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Dann erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Knöfler als letzte Debattenrednerin das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In vielen Bürgersprechstunden habe ich den Auftrag erhalten, mich in das Geschehen und die Debatte um das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehende Gefahr im Parlament hier und heute einzubringen. Dieser Bitte komme ich sehr gern nach. Ich halte es mit Franz von Assisi und zitiere: