Vielen Dank, Herr Miesterfeldt. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer folgt der Beschlussempfehlung? - Das müssten eigentlich alle sein, wie im Ausschuss.
Jawohl, das ist so. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.
a) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Verabschiedung eines Rehabilitierungsgesetzes durch den Landtag - LVG 180/08
b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit im Stadt-UmlandBereich der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften - LVG 181/08
Ich bitte nun Herrn Wolpert, als Berichterstatter zu der Stellungnahme zu dem Verfahren betreffend die Verabschiedung eines Rehabilitierungsgesetzes das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Das Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 180 aus dem Jahr 2008 ist im Rechtsausschuss ausführlich besprochen worden. Dieses Verfahren weist im Vergleich zu anderen Verfahren eine Besonderheit auf: Es geht hierbei um einen Beschwerdeführer, der auf der Grundlage des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes versucht hat, eine Entschädigung für die im September 1955 erfolgte Enteignung des seinen Vorfahren gehörenden Rittergutes zu erlangen.
Die Problematik ist in allen neuen Ländern bekannt. Es konnte ihm dort kein Recht gegeben werden, weder über die strafrechtliche Schiene noch über die zivilrechtliche Schiene.
In diesem Verfahren wird nunmehr versucht, den Landtag per Klage zu verpflichten, ein Entschädigungsgesetz zu erlassen. Das ist ein Novum.
Der Rechtsausschuss ist der Meinung, dass der Landtag deshalb keine Stellungnahme abgeben sollte, weil er damit nämlich genau das, was das Gericht zu beurteilen hat, vorwegnehmen würde. Deswegen empfiehlt er einstimmig, hierzu keine Stellungnahme abzugeben. - Danke.
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Nun hören wir Herrn Henke als Berichterstatter zu der Stellungnahme zu dem Verfahren betreffend das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Bereich der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften. Bitte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages ist die Verfassungsstreitsache LVG 181 aus dem Jahr 2008 dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 13. November 2008 zugeleitet worden.
Die Stadt Dürrenberg als Beschwerdeführerin richtet sich mit ihrer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Zwangseingliederung trotz vergleichsweise großer Entfernung in den Zweckverband „Stadt-Umland-Verband Halle (Saale)“. Sie führt an, sie werde in unzulässiger Weise in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung beschränkt.
Durch die Eingliederung in den Zweckverband, der nach Maßgabe der Vorschriften des Baugesetzbuches einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für das Verbandsgebiet aufzustellen hat, sieht sich die Beschwerdeführerin in der ihr verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit verletzt. Die Befugnis einer längerfristigen Steuerung voraussehbarer Entwicklungen, insbesondere für das Gebiet der Nutzung des eigenen Bodens, sei ihr damit entzogen.
Die Beschwerdeführerin bezieht sich in ihrer Klage auch auf ein vergleichbares Verfahren der Gemeinde Zielitz, welche sich ebenfalls in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sah.
Das Landesverfassungsgericht erklärte mit seinem Urteil zum Verfassungsgerichtsverfahren LVG 7 aus dem Jahr 2007 § 6 Abs. 3 des Stadt-Umland-Gesetzes für unvereinbar mit dem durch die Landesverfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 33. Sitzung am 1. Dezember 2008 mit der genannten Verfassungsbeschwerde befasst und empfiehlt dem Landtag einstimmig, keine Stellungnahme abzugeben. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Henke. - Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 5/1597. Wer folgt dieser? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.
Wer folgt der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1621? - Offensichtlich das gleiche Abstimmungsverhalten. Damit ist auch dieser Empfehlung gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist abgeschlossen.
Geschäftsordnung für den Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik
Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR - Drs. 5/1622
Ich bitte Frau Eva Feußner als Berichterstatterin des genannten Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Mit Beschluss des Landtages vom 13. Juli 2007 wurde der Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik eingesetzt. Gleichzeitig wurde der Ausschuss durch diesen Beschluss ermächtigt, dem Landtag im Wege einer Beschlussempfehlung den Entwurf einer Geschäftsordnung gemäß § 46a Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zuzuleiten.
Aufgrund der nachhaltigen Änderung der Rechtsgrundlagen war eine Übernahme der Geschäftsordnung des entsprechenden Ausschusses in der vierten Wahlperiode nicht möglich.
Nach der konstituierenden Sitzung am 15. November 2007 kam der Ausschuss im Oktober und im November 2008 zusammen, um auf der Grundlage eines Entwurfes des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eine geeignete Geschäftsordnung zu erarbeiten. Dabei hat sich der Ausschuss mit der geänderten Rechtslage und dem Verfahren im Deutschen Bundestag auseinandergesetzt.
Im Ergebnis dieser Beratung wurde die Geschäftsordnung des entsprechenden Ausschusses in der vierten Wahlperiode überarbeitet. Hauptsächlich wurde sie den Regelungen des Deutschen Bundestages und dem neuen Stasiunterlagengesetz angepasst. Daneben wurde aber auch ihr Regelungsumfang auf das aus unserer Sicht Notwendigste reduziert. Dadurch soll das Verfahren des Ausschusses vereinfacht und weitestgehend dem Verfahren in anderen Ausschüssen angeglichen werden.
In der 3. Sitzung am 13. November 2008 beschloss der Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung zur Geschäftsordnung, für die ich an dieser Stelle um Zustimmung bitte.
Verehrte Anwesende! Ergänzend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass von den 97 Abgeordneten dieses Landtages bisher 71 Kolleginnen und Kollegen einen Antrag auf Überprüfung beim Präsidenten des Landtages gestellt haben. Das sind die kompletten Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Kein der Fraktion DIE LINKE angehörendes Mitglied des Landtages hat einen solchen Antrag auf Überprüfung beim Präsidenten gestellt; das möchte ich betonen.
- Welche Überraschung, ja. - Von den 71 Ersuchen hat die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bislang 59 beantwortet. In fünf Fällen hat die Bundesbeauftragte die Erteilung einer Auskunft abgelehnt, weil die Auskunft begehrenden Kolleginnen bzw. Kollegen zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes der DDR das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Soweit Auskunft erteilt wurde, kann festgestellt werden, dass sich aus keiner der 59 bisher erfolgten Antworten Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR ergeben haben. Auf die Ergebnisse der Prüfung der restlichen Anträge warten wir noch. Danach wird ein weiterer Bericht folgen.
Vielen Dank, Frau Feußner. - Wünscht dazu noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1622 ab. Wer folgt dieser? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden. Die Beratung über den Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.
Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt 15 aufrufe, möchte ich eine kurze Bemerkung zum weiteren Ablauf der heutigen Landtagssitzung machen. Der Tagesordnungspunkt 15 wäre nach der bisherigen Planung der letzte am heutigen Tag. Wir sind aber bisher so schnell gewesen, dass wir inzwischen weit über zwei Stunden zeitlich voraus sind. Es ist deshalb vereinbart worden, heute noch die Tagesordnungspunkte 20, 27 und 26 in dieser Reihenfolge zu behandeln. Ich bitte darauf hinzuwirken, dass die betreffenden Redner dann auch anwesend sind. Und ich bitte auch darüber nachzudenken, eventuell einen weiteren Tagesordnungspunkt vorzuziehen.