Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 5/1641. Das ist meiner Meinung nach aber keine Direktabstimmung, wie es der Minister gesagt hat. Es geht um eine Überweisung an den Finanzausschuss. Ich frage Sie deshalb: Gibt es noch andere Überweisungswünsche? - Das ist nicht der Fall.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs in Drs. 5/1641 an den Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Finanzausschuss überwiesen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 9 ab.
Die erste Beratung fand in der 44. Sitzung des Landtages am 12. September 2008 statt. Ich bitte Herrn Dr. Gunnar Schellenberger, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Danke, Herr Präsident; das mache ich sehr gern. - Wie Sie gehört haben, ist der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Antrag der LINKEN zur Unesco-Welterbeliste befasst gewesen. Wir haben uns am 26. November 2008 im Ausschuss damit beschäftigt. Der Kultusminister hat den Standpunkt der Landesregierung zu den vorliegenden und angekündigten Anträgen auf Aufnahme in die Welterbeliste der Unesco dargestellt.
Er informierte diesbezüglich über die Aktivitäten der Landesregierung sowie über das durch die Unesco mittlerweile geänderte Verfahren für Bewerbungen um Aufnahme in das Weltkulturerbe, um speziell eine europäische Dominanz bei den anerkannten Kulturstätten zu vermeiden.
Der Minister hob in seinen Ausführungen hervor, dass die Vorschlagsliste der Kultur- und Naturgüter, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme in die Welterbeliste angemeldet werden sollen, zwei Vorhaben aus Sachsen-Anhalt enthält. Das erste sind die Franckeschen Stiftungen in Halle. Das zweite ist die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut mit dem Naumburger Dom als Mittelpunkt.
Der Minister brachte zum Ausdruck, dass die Aktivitäten der Landesregierung primär darauf gerichtet sind, die bereits anerkannten Welterbestätten in Sachsen-Anhalt zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie das Antragsverfahren für die beiden bereits auf der Vorschlagsliste der Bundesrepublik stehenden Vorhaben zu einem Erfolg zu führen.
Das Bemühen anderer Organisationen im Land, Objekte als Weltkulturerbe anerkennen zu lassen, beurteilte der Minister skeptisch. Er empfahl den entsprechenden Initiativen, ihre Projekte unabhängig von dem Status „Unesco-Weltkulturerbe“ zu entwickeln, sich aber nicht mit einer wenig Erfolg verheißenden Bewerbung um Aufnahme in die Unesco-Welterbeliste eine Enttäuschung zu organisieren. Eine solche Einschätzung - das unterstrich der Minister ausdrücklich - habe nichts mit dem unzweifelhaft hohen kulturellen Wert der Objekte zu tun, für die eine Bewerbung angekündigt worden sei.
Der Ausschuss hat im Ergebnis der Darlegungen des Ministers das Vorgehen der Landesregierung begrüßt und den Antrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig für erledigt erklärt. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses, sich der vorliegenden Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Schellenberger. Auf eine Debatte soll vereinbarungsgemäß verzichtet werden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/1583 in der 48. Sitzung am 14. November 2008 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE verfolgt mit ihrem Antrag das Ziel, den Landtag aufzufordern zu beschließen, dass aufgrund der Nichtumsetzung des Landtagsbeschlusses vom 14. Dezember 2007 in der Drs. 5/32/996 B die Landesregierung die Einhaltung der Terminstellung Januar 2009 zur Vorlage des Gesetzentwurfes eines Zweiten Funktionalreformgesetzes gefährdet.
Außerdem beantragt sie zu beschließen, dass der Landtag eine unverzügliche Klarstellung erwartet, welche konkreten Aufgabenbereiche zur Kommunalisierung durch das Ministerium des Innern in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden sollen.
Darüber hinaus soll der Landtag aufgefordert werden, von der Landesregierung bis Dezember 2008 eine Unterrichtung zu den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen der einzelnen Aufgabenkomplexe, die für eine Kommunalisierung vorgesehen oder Bestandteil der Drs. 3/68/5222 B sind, zu fordern.
Letztendlich soll der Landtag die kommunalen Spitzenverbände im ersten Quartal 2009 bitten, ihre Überlegungen zur Sicherung der Qualität der Aufgabenerfüllung in personeller, organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht darzustellen.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 45. Sitzung am 27. November 2008 mit diesem Antrag. Im Ergebnis der Beratung beschloss er, die Punkte 1 und 2 des Antrages zu streichen. Punkt 3 des Antrages wurde mit kleinen Änderungen und Punkt 4 des Antrages unverändert beschlossen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Madl. - Es ist eine verkürzte Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion vereinbart worden. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kosmehl. Bitte schön. Die Regierung hat auf einen Beitrag verzichtet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin etwas entsetzt darüber, dass die Landesregierung heute nicht die Gelegenheit nimmt, zu sagen, ob sie hinsichtlich der Zuleitung eines zweiten Funktionalreformgesetzes an den Landtag noch im Fahrplan ist. Man hört bei verschiedenen Gelegenheiten immer unterschiedliche Wasserstandsmeldungen.
Wir hoffen, dass Sie, Herr Ministerpräsident, vor Weihnachten tatsächlich eine Entscheidung treffen. Die Funktionalreform ist wichtig. Sie muss kommen. Der Landtag wartet nun bereits seit Monaten und bald Jahren darauf, sich tatkräftig in die Diskussion einbringen zu können.
Dabei ist ganz wichtig - ich bin sehr dankbar, dass es den Fraktionen gelungen ist, eine einstimmige Beschlussempfehlung hinzubekommen -, dass wir als Landtag auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung, die die Landesregierung durchgeführt hat, mit der Zuleitung des Gesetzentwurfes vorgelegt bekommen, weil wir dann abschätzen können, ob die Kommunalisierung einer bestimmten Aufgabe wirtschaftlich ist und ob sie tragfähig ist. Gegebenenfalls kann die Wirtschaftlichkeitsprüfung hinterfragt werden.
vor Weihnachten gestattet: Ich wünsche der Landesregierung bzw. dem Kabinett die Kraft, die Funktionalreform auf den Weg zu bringen und dem Landtag das Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres vorzulegen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich kurz fassen. Das, was ich vor vier Wochen dazu gesagt habe, bedarf keiner weiteren Korrektur. Wir wollen eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene, auf die größer gewordenen Landkreise. Wir wollen dies aber auch sinnvoll und mit Augenmaß betreiben.
Wir wollen eine Aufgabenübertragung, wenn sich Verwaltungsarbeit effizienter und effektiver gestalten lässt, wenn sich Verwaltungsarbeit qualitativ wesentlich verbessern lässt, und vor allen Dingen dann, wenn es um Entscheidungen für den Bürger geht, wenn Verwaltungsarbeit näher an den Bürger heranrückt.
Dass sich Verwaltung und Verwaltungsarbeit den Strukturen und den Strukturveränderungen anzupassen haben, dass Verwaltung ständig effektiv und effizient zu arbeiten hat und dass sich Verwaltung zu verjüngen hat, das, so denke ich, steht außer Frage.
Aber dort, wo eine hochqualifizierte Landesverwaltung ihre Arbeit durchführt, wo Fach- und Sachkompetenz zusammenliegen, wo ein hoher Spezialisierungsgrad vorhanden ist, dort sollte man gut überlegen, ob man diese Arbeit aufteilen sollte.
Die Lenkungsgruppe in der Staatskanzlei prüft die einzelnen Aufgabenkomplexe. Wir sollten nicht in ein Schema verfallen, das die alten Redewendung „rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ beschreibt. Wir wollen eine sachliche und gut funktionierende Verwaltungsfunktionalreform. - Besten Dank.
Herr Präsident! Angesichts der neuerlichen Entwicklung in Sachen Funktionalreform weiß ich nicht, wie man das Elend in drei Minuten beschreiben soll.