Protocol of the Session on November 13, 2008

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt eine Nachfrage von Herrn Gallert.

Frau Ministerin, wir haben die Sache mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen. Wir haben uns jetzt nicht noch einmal die Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung angeguckt. Aber wir waren erstaunt darüber, dass nun ausgerechnet der Chef der Staatskanzlei den Aufsichtsrat leiten soll. Ich meine, wenn dies nun unbedingt ein Minister tun soll, so wäre das eigentlich Ihre Angelegenheit. Warum haben Sie das nun so aufgeteilt?

Das Kabinett ist der Meinung und ich im Besonderen bin es auch.

(Frau Bull, DIE LINKE: Sie trinken keinen Wein!)

- Auch das, aber den hätte ich auch liefern können, dazu braucht man Herrn Robra nicht. - Aber auch aus meiner Erfahrung heraus ist der Vorschlag unterbreitet worden. Es kann nicht schaden, wenn der Chef der Staatskanzlei in einem Wirtschaftsunternehmen Verantwortung übernimmt. Ich glaube, das ist für künftige Entscheidungen gar nicht verkehrt.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Für wen jetzt, für die Staatskanzlei oder für das Unternehmen?)

Frau Dr. Hüskens, bitte sehr.

Ich habe ganz kurz eine Nachfrage. Wem kann es nicht schaden, dem Betrieb oder den Landesinteressen?

(Heiterkeit bei der LINKEN - Zustimmung bei der FDP)

Künftigen Entscheidungen der Landesregierung oder des Landesparlaments.

Obgleich es Nachfragen gab, war eigentlich beantragt, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wer der Drs. 5/1585 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind einige wenige Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Drs. 5/1585 so bestätigt worden.

Ich habe an dieser Stelle die Freude, Damen und Herren der Gruppe Interkulturelle Studenten der Otto-vonGuericke-Universität Magdeburg sowie Damen und Herren der städtischen Volkshochschule Magdeburg bei uns begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich habe zu Beginn angekündigt, dass wir die Tagesordnungspunkte 16 bis 19, zu denen keine Debatte geführt werden soll, vom morgigen auf den heutigen Tag vorziehen.

Deshalb rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

a) Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, DIE LINKE und der FDP - Drs. 5/1586

b) Nummer 2 des Beschlusses zum Verfahren der Prüfung des Landesrechnungshofes SachsenAnhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, DIE LINKE und der FDP - Drs. 5/1587

Einbringer zu beiden Anträgen ist der Abgeordnete Herr Bönisch. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich um eine ganz besondere Prozedur, die alle zwei Jahre wiederholt wird.

Sie wissen, nach § 80 der Landeshaushaltsordnung hat das Land jährlich eine Haushaltsrechnung vorzulegen. Diese Haushaltsrechnung des Landes wird durch den Landesrechnungshof geprüft. Aber der Landesrechnungshof kann sich nicht selbst prüfen; er sollte das auch nicht tun. Deshalb gibt es dafür eine Spezialregelung. Die beiden Anträge, die Ihnen vorliegen, dienen genau diesem Sachverhalt.

Erst einmal werden die Vorsitzende des Finanzausschusses und ich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Unterausschusses Rechnungsprüfung mit der Prüfung des Landesrechnungshofes beauftragt. Aber wir können das natürlich schlecht selbst in aller Tiefe tun. Wir sind dafür zu wenig erfahren und hätten auch nicht genügend Zeit, das zu tun. Deshalb werden uns zwei Prüfer zur Seite gestellt.

Dazu möchte ich noch kurz etwas sagen, weil es Irritationen gab. Diese Prüfer sind nicht irgendwelche fremden Kräfte, die wir für viel Geld einkaufen, sondern es sind zwei bewährte Prüfer aus dem Landesrechnungshof selbst. Frau Apelt und Herr Kirchhoff haben das auch in der letzten Periode, also in den letzten zwei Jahren schon gemacht.

Es ist bemerkenswert, dass sie bereit sind, dies zu tun; denn sie müssen immerhin ihre eigene Behörde prüfen, zum Teil auch ihre eigenen Vorgesetzten. Sie machen es trotzdem mit viel Akribie und Hingabe.

Wir besprechen, um das Verfahren kurz zu beschreiben, im Vorfeld dieser Prüfung mit diesen beiden Prüfern vom Landesrechnungshof die Schwerpunkte der Prüfung und werten das Ergebnis hinterher gemeinsam aus. Ich kann Ihnen versichern: Der Landesrechnungshof ist tatsächlich vorbildlich. Wir finden nur selten etwas und immer nur Kleinigkeiten. Es macht beinahe keinen Spaß, das jährlich zu wiederholen. Aber natürlich muss es sein. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Bönisch. - Es war vereinbart, keine Debatte dazu zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir zunächst über die Drs. 5/1586 ab. Wer dieser Drucksache die Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so bestätigt worden.

Jetzt stimmen wir über die Drs. 5/1587 ab. Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Karten

zeichen. - Das sind wiederum alle Fraktionen. Damit ist auch diese Drucksache bestätigt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17:

Zweite Beratung

Verbesserung der Arbeit des Kinder- und Jugendschutzes

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1003

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1027

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/1572

Die erste Beratung fand in der 32. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2007 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Späthe. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/1003 sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1027 wurden in der 32. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2007 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Hintergrund des Antrags der Fraktion der FDP waren die vom Landesrechnungshof im Bereich der Jugendämter festgestellten Mängel bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben bei der Frage des Kinderwohls. Mit dem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, ein Konzept zur Verbesserung des Qualitätsmanagements auf den verschiedenen Verwaltungsebenen des Kinder- und Jugendschutzes und der fachlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land und den kommunalen Jugendämtern zu erarbeiten.

Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigte mit dem Änderungsantrag über das von der Landesregierung geforderte Konzept hinaus, dass im Rahmen einer Berichterstattung im Ausschuss über weitere Punkte zum Thema Kinder- und Jugendschutz sowie Kindeswohlgefährdung diskutiert wird.

Der Ausschuss für Soziales vereinbarte zunächst in der 26. Sitzung am 26. März 2008, diese beiden Anträge erst dann inhaltlich zu beraten, wenn auch der von der Landesregierung angekündigte Entwurf eines Kinderschutzgesetzes zur Beratung vorliegt.

Da dieser Gesetzentwurf schließlich am 27. Juni 2008 in die Ausschüsse überwiesen wurde, hat der Ausschuss für Soziales in der 30. Sitzung am 3. September 2008 den Antrag in Drs. 5/1003 und den Änderungsantrag in Drs. 5/1027 erstmals gemeinsam mit dem Entwurf des Kinderschutzgesetzes in Drs. 5/1331 aufgerufen. In dieser Sitzung wurde nach kurzer Aussprache vereinbart, in der darauf folgenden Sitzung am 1. Oktober 2008 eine Anhörung durchzuführen, die sowohl die beiden Anträge als auch den Gesetzentwurf zur Grundlage hat. Zu dieser Anhörung wurden auch die beim Gesetzentwurf in Drs. 5/1331 mitberatenden Ausschüsse eingeladen.

Die in der Anhörung vorgetragenen Stellungnahmen bezogen sich jedoch mehrheitlich und schwerpunktmäßig

auf den Gesetzentwurf. Lediglich der Landesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, die Allianz für Kinder und die kommunalen Spitzenverbände äußerten sich explizit zu den Drs. 5/1003 und 5/1027.

Letztgenannte lehnten die vorliegenden Anträge ab, da sie das darin geforderte Konzept als problematisch ansehen, weil die örtlichen Jugendhilfeträger im eigenen Wirkungskreis tätig seien und es deshalb keine „übergestülpten“ Konzepte geben könne. Die kommunalen Spitzenverbände würden die Frage der ausreichenden Haushaltsmittel für die Personalausstattung in den Vordergrund stellen. Dagegen unterstützte der Landesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen die Anträge ausdrücklich.

Herr Professor Körholz von der Allianz für Kinder plädierte bezogen auf beide Anträge dafür, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu evaluieren, ob die Personalstärke in den Jugendämtern ausreicht. Außerdem sprach er sich dafür aus, neben der personellen Besetzung auch die Effizienz der Abläufe zu prüfen.

Der Ausschuss für Soziales führte in der 32. Sitzung am 13. Oktober 2008 eine erste Beratung über die beiden Anträge durch. Ihm lag dazu je ein Entwurf für eine Beschlussempfehlung von den Fraktionen der CDU und der SPD und von der Fraktion DIE LINKE vor.

Während die Fraktion DIE LINKE sich in ihrem Entwurf überwiegend am Wortlaut ihres Änderungsantrages in der Drs. 5/1027 orientierte, beinhaltete der Entwurf der Koalitionsfraktionen im Punkt 1 eine Aufforderung an die Landesregierung zur Herausgabe eines Leitfadens zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes und im Punkt 2 eine Aufforderung zur Berichterstattung in mehreren Ausschüssen über die Ergebnisse der Inhouse-Schulungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Qualitätsmanagement in besonderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.