Sie bleibt ganz ruhig, sie bleibt sachlich und sie bleibt vor allen Dingen bei ihrem Nein zu dem Gesetzentwurf,
den Sie, Herr Minister, vorgelegt haben, aber auch bei ihrem Nein zu dem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, sowie bei ihrem Nein zu dem Gesetzentwurf, wie er Ihnen heute in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorgelegt wurde.
Ich will Ihnen heute ganz kurz schildern, worum es in den nächsten Debatten oder in den nächsten Ausschussberatungen bzw. in der nächsten Ausschussberatung und danach in der Plenarsitzung gehen wird und warum wir bei unserem Nein bleiben werden.
Zunächst erwarte ich heute von den beiden Sprechern der Koalitionsfraktionen, dass sie ihren Antrag, den sie in der letzten Sitzung des Innenausschusses vorgetragen haben, inhaltlich begründen, dass sie uns sagen, woher sie die Mittel nehmen, um die Kosten, die sie als Folge in diesen Gesetzentwurf geschrieben haben, zu tragen.
Sicherlich, jeder nimmt jeden Euro, den er bekommen kann. Aber wir würden schon gern wissen, woher die Mittel in Höhe von 75 000 € und in Höhe von 100 000 € kommen und woher die 16 € für den Wesenstest und Ähnliches kommen, zumal das auch noch Von-bisAngaben sind. Wenn Sie das heute erläutern, dann haben wir eine Grundlage, über die wir in der zweiten Lesung im Parlament abschließend beraten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sehr dankbar dafür, dass er über diese vielen Wochen, Monate, Jahre, Legislaturperioden hinweg immer wieder sachlich an diesem Thema drangeblieben ist und immer wieder Hinweise gegeben hat, wo die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen Gefahr laufen, verfassungswidrig zu sein. Und nur dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und - das sage ich auch - der Einsicht der Koalitionsfraktionen war es geschuldet, dass es im Parlament eine zweite und eine dritte Lesung geben wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hätten Sie das Gesetz wahrscheinlich einfach verabschiedet. Dieses Gesetz ist aber noch nicht reif für eine Verabschiedung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Lassen Sie mich noch ganz kurz auf zwei Punkte eingehen. Die Bedenken, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz vorgetragen hat, sollten Sie von den Koalitionsfraktionen sich noch einmal zu Gemüte führen. Ich glaube, dass darin noch einiges an Hinweisen darauf
Wenn Sie dann noch Zeit haben - ich hoffe, Sie finden diese Zeit -, dann werden Sie feststellen, dass auch der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung nicht dazu beitragen kann, auch nur einen der Vorfälle, die wir bisher in Sachsen-Anhalt hatten, zu verhindern, weil die meisten Vorfälle von Ihrem Gesetz überhaupt nicht betroffen sind.
Zu einer ehrlichen Debatte gehört auch, dass Sie den Menschen klar machen, dass Sie mit Ihrem Gesetz keinen Schutz für die Menschen bringen, sondern dass Sie allenfalls Regelungen für Hunderassen aufstellen, von deren Gefährlichkeit Sie gar nicht ausgehen können; denn alle Fachleute haben gesagt, dass sie diese Gefährlichkeit nicht feststellen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss möchte ich heute schon Folgendes sagen: Wir werden uns bei der abschließenden Beratung im Innenausschuss und dann auch im Plenum weiter inhaltlich in die Debatte einbringen. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen - auch die, die nicht im Innenausschuss sind -, sich noch einmal mit dieser Materie zu befassen, um festzustellen, ob ein solches Gesetz, das die Mehrheit dieses Hauses eigentlich nicht will, für Sachsen-Anhalt überhaupt notwendig ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Leider kann ich in der heutigen Sitzung noch nicht die Redewendung „Was lange währt, wird endlich gut“ zitieren; denn, wie Kollege Kosmehl schon sagte, es wird eine dritte Lesung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren geben. Aber ich möchte konstatieren, dass dies nicht darauf beruht, dass wir besonders gravierende Änderungen vorgenommen haben; es beruht vielmehr darauf, dass wir den Gesetzentwurf zu einer zusätzlichen Beratung in den Finanzausschuss überweisen möchten.
§ 17 des Entwurfs enthält eine Regelung, nach der den Kommunen Mittel zugewiesen werden, um die ihnen übertragenen neuen Aufgaben und die damit einhergehenden Mehrkosten bewältigen zu können. Wir haben also eine Regelung geschaffen, die die Kommunen nicht unnötig belasten wird.
Des Weiteren erfolgt eine Änderung der Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, aus der ein Kostentarif für Amtshandlungen direkt ersichtlich wird. Die Kommunen müssen sich demnach in Zukunft keine Sorgen darüber machen, woher die Mittel für die Umsetzung dieses Gesetzes kommen sollen.
Meine Damen und Herren! Viele Stunden der Beratung stecken in diesem Gesetzentwurf. Ich denke, ich darf für uns in Anspruch nehmen, dass wir inzwischen den Entwurf eines Gesetzes entwickelt haben, das weder gegen die Hunde noch gegen die Halter ist.
Es bleibt bei der Abtrennung zwischen so genannten Vermutungshunden, deren Gefährlichkeit zunächst unterstellt wird, die sich aber von dieser Unterstellung exkulpieren können, und so genannten Vorfallhunden, bei denen es tatsächlich zu einem Beißvorfall oder anderen Auffälligkeiten, die im Gesetzentwurf konkret benannt sind, gekommen ist. Von diesen Tieren könnten gegebenenfalls weitere Gefahren ausgehen, die aber in Zukunft durch dieses Gesetz gebannt werden sollen.
Das Gesetz knüpft an die Fähigkeiten des Hundehalters und an seinen Leumund an. Es ist nicht für jedermann möglich, einen Hund, der in irgendeiner Form auffällig geworden ist, zu halten. Des Weiteren werden Bedingungen an das Tier selbst geknüpft. Es muss, wenn es auffällig geworden ist, einen Wesenstest bestehen. Ansonsten darf es nicht bzw. nicht ohne Auflagen gehalten werden.
Das Gesetz sieht für jeden Hund eine Chippflicht vor. Der Hundehalter ist also anhand des Hundes plus Chip immer ausfindig zu machen. Daten über den Hund werden in einem zentralen Register gespeichert, wodurch jeweils eine Zuordnung, zum Beispiel bei gefundenen Hunden ohne Weiteres erfolgen kann. Es geht nicht nur darum, Hunde, die gebissen haben, und deren Halter dingfest zu machen, sondern es wird zudem die Möglichkeit eröffnet, dass ein Hund, der in irgendeiner Form abhanden gekommen ist, wieder seinem Halter zugeführt wird.
Die Versicherungspflicht für alle Hundehalter ist nach wie vor im Gesetzentwurf enthalten und stellt den wesentlichsten Punkt in diesem Gesetzentwurf dar. Schäden, ob Personen- oder Sachschäden, die von einem Hund in irgendeiner Form verursacht werden, können damit ausgeglichen werden. Niemand kann sich dieser Versicherungspflicht entziehen, egal ob großer Hund, kleiner Hund, bissiger oder zahmer Hund.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für meinen Geschmack ist dieser Gesetzentwurf rundum ausgefeilt. Wie alle wissen, war ich zunächst ein Kritiker und habe mit Vehemenz gegen die Schaffung eines Hundegesetzes gesprochen.
Meine Meinung über Hunde, nämlich dass es grundsätzlich liebe Tiere sind, die sicherlich nichts Böses tun, solange der Mensch sie nicht provoziert,
bleibt bestehen. Dennoch: Viele Menschen fühlen sich subjektiv sicherer, wenn es ein solches Gesetz gibt. Das respektiere ich.
Meines Erachtens kann man mit diesem Gesetz erreichen, dass es zu weniger Unfällen mit Vierbeinern kommt. Aus diesem Grund befürworte ich den vorliegenden Gesetzentwurf und bitte Sie, den Gesetzentwurf zur erneuten Beratung an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Ich freue mich auf die dortige konstruktive Diskussion. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kolze, ich möchte fragen, wie Sie auf den Pauschbetrag in Höhe von 100 000 € kommen. Auf welche Erfahrungswerte stützt er sich? Erhalten die Kommunen einen Mindestbetrag? In dem Gesetzentwurf steht, dass sich der Pauschbetrag nach der Anzahl der registrierten Hunde errechnet.
Es ist doch aber egal, ob ich fünf Hunde oder 50 Hunde aufnehme; denn die Arbeitsleistung muss trotzdem vorgehalten werden. Wird es einen Mindestbetrag für die Kommunen geben? Sind in dem Pauschbetrag in Höhe von 100 000 € auch Mittel für die Weiterbildung der Gemeindeverwaltungen enthalten, die sich dann für die Umsetzung dieses nicht einfachen Gesetzes hinsichtlich der einzelnen Hundesrassen qualifizieren müssen?
Sehr geehrte Frau Dr. Klein, um mit dem letzten Teil Ihrer Frage zu beginnen: Ich gehe davon aus, dass unsere Kommunen über Personal verfügen, das in der Rechtsanwendung fit ist, sodass wir nicht noch überdimensional hohe Mittel für die Ausbildung im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Hundegesetzes zu generieren haben.
Die Pauschbeträge, die in diesem Gesetzentwurf angeführt worden sind, sind Summen, die aufgrund bestimmter Erfahrungswerte im Zusammenhang mit der Unterbringung von Tieren etc. erarbeitet worden sind. Diese sind natürlich nicht zu verwechseln mit den Gebührentatbeständen, die wir schaffen. Diese wiederum orientieren sich am Verwaltungshandeln in ähnlich gelagerten Rechtsanwendungsbereichen. Daher stellt dieses Gesetz keine Abnormität dar.
Sehr verehrter Herr Kollege Kolze, dass Sie als ehemaliger Verwaltungsbeamter Vertrauen hinsichtlich der Rechtsanwendung in den Kommunen haben, in allen Ehren. Aber Sie waren doch auch bei den vielen Anhörungen - ich sage bewusst: vielen Anhörungen -, die wir zu dieser Thematik durchgeführt haben, anwesend. Ich glaube, in mehr als nur einer Anhörung hat beispielsweise die Landeshauptstadt Magdeburg klar erklärt, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht darauf vorbereitet sind, mit gefährlichen Hunden umzugehen. Vielleicht können Sie das einmal nachlesen. - Das war eine Zwischenintervention.
Meine Frage bezieht sich auf etwas anderes. Wären Sie als Koalitionsfraktion bereit zuzusichern, dass Sie sich dafür einsetzen, dass wir, die Opposition, die vom Ministerium des Innern zugesagten Berechnungsgrundlagen bekommen, die wir bereits vor der Ausschusssitzung, die am Montag stattfindet, erhalten sollten, um die Zahlen nachzuvollziehen? Die Berechnung vom Sommer dieses Jahres haben wir bis heute nicht bekommen; auch das ist noch offen.
Würden Sie für das weitere Vorgehen und die weitere Beratung im Innenausschuss eine aktive Mithilfe der
Werter Kollege Kosmehl, wir kennen uns bereits seit vielen Jahren. Sie kennen mich und Sie wissen, wie ich dazu stehe. Natürlich werde ich mich bemühen. Ich gehe davon aus, dass der Herr Innenminister seine Zusage - er hat zumindest nicht widersprochen -, die er in der letzten Sitzung des Innenausschusses gemacht hat, nämlich die entsprechenden Berechnungen zur Verfügung zu stellen, einhalten wird.
Ich werde mich natürlich dafür einsetzen, dass das spätestens am Montag, wenn wir über diesen Gesetzentwurf beraten, vorliegt. - Herr Minister, ich glaube, wir werden das Kind gemeinsam schon schaukeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Madl, ich glaube, in diesem Haus gab es noch nie eine so lange Berichterstattung zu einem Gesetzentwurf. Aber in Anbetracht dessen, dass Sie über einen jahrelangen Prozess referieren mussten, war der Bericht dann doch recht kurz.
Meine Damen und Herren! Man kann sich in diesem Land des Eindrucks nicht erwehren, heutzutage drehe sich alles um das liebe Vieh. Was ist die Finanzkrise gegen das lautstarke Gebell von Kampfhunden oder das Gekrähe von Hähnen?
Nach der Heftigkeit der politischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Koalitionspartnern CDU und SPD - oder besser: verbissenen Gegnern - und der öffentlichen Wahrnehmung zu urteilen, scheint es nichts Wichtigeres in Sachsen-Anhalt zu geben. Man verbeißt sich fest ineinander oder verteilt heftige Schnabelhiebe.