Protocol of the Session on November 13, 2008

(Herr Stahlknecht, CDU: Stimmt!)

Damit greifen Sie in das ein, was das FAG bisher regelt, nämlich langfristige Beobachtungszeiträume. Sie werfen das ganze System über den Haufen, ohne ein neues zu schaffen, und das Ganze für nur ein Jahr.

(Herr Stahlknecht, CDU: Es kommt!)

Der Effekt ist, dass die betroffene Stadt Dessau-Roßlau 1,9 Millionen € mehr bekommt für ein Jahr.

(Herr Scharf, CDU: Wir haben mit Ihnen auch schon das FAG im Begleitgesetz geändert!)

- Ja, aber auch nicht glücklich. Deswegen macht es das nicht besser.

(Herr Scharf, CDU: Aber auch nicht schlechter als das, was wir früher gemacht haben!)

- Der Jurist sagt: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Wenn Sie das vor dem Hintergrund sehen, dass gerade jetzt die kreisfreien Städte ganz erhebliche Zusatzeinnahmen in den Steuerbereichen haben, dann stellt sich die Frage, warum Sie gerade in dem Jahr, in dem es den Städten gut geht, eine solche Erhöhung machen, die natürlich zulasten der anderen kommunalen Familienmitglieder geht und letztlich für die einen nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, für die anderen aber eine Schlechterstellung bedeutet und insgesamt einen Systemwechsel nicht herbeiführt.

Es mag sein, dass Sie sich damit selbst unter Druck setzen wollten und sagen: Ich möchte unbedingt, dass das FAG, der große Wurf, auch noch zustande kommt - ein löbliches Ziel.

(Herr Stahlknecht, CDU: Eben! - Herr Tullner, CDU: Selbstmotivation!)

- Ja, das mag ja sein. Aber das machen Sie zulasten der Kommunen, die durch diese Art und Weise benachteiligt werden. Das ist ein löbliches Ziel, aber kein löblicher Weg.

(Herr Tullner, CDU: Kein Kommentar!)

Letztlich ist festzustellen, dass Sie lediglich einem gefolgt sind: Sie wollten keine Eingemeindungen um die großen Zentren haben,

(Zustimmung von Herrn Stahlknecht, CDU)

und diesem Druck haben Sie nicht standgehalten und haben eine Interimslösung gefunden, mit der Sie sich zu retten versuchen, sind aber letztlich vor dem Begehren der SPD eingeknickt, und das - -

(Herr Tullner, CDU: Liberaler Populismus!)

- Ja, das ist sicherlich eine liberale Ansicht, aber populistisch ist das nicht. Das ist genau das, was Herr Stahlknecht gerade eben erklärt hat. Das ist genau der Punkt: Sie machen Politik auf Kosten der Bürger und der Kommunen, weil Sie sich hier drin nicht einigen können. Das haben wir heute Vormittag schon einmal angesprochen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP - Minister Herr Hövel- mann: Wir haben uns geeinigt!)

Danke sehr. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Schindler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wie ich als Berichterstatterin vortragen und berichten konnte, hat der Gesetzentwurf seit seiner Einbringung viele Änderungen erfahren. Von dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind nur noch einzelne Bestandteile in der neuen Beschlussvorlage enthalten.

Bereits vor einem Jahr konnte ich an dieser Stelle bei der Einbringung des Gesetzentwurfes feststellen, dass im ganzen Haus Einigkeit darüber besteht, dass das Finanzausgleichsgesetz, so wie es sich derzeit darstellt, neu ausgerichtet werden muss und dass es einer Änderung bedarf.

Das war aber nicht nur die Schlussfolgerung aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtes, sondern auch eine Reaktion auf die veränderten Finanzbeziehungen, Finanzentwicklungen und auch Verwaltungsstrukturen in unserem Land.

Mit dem Gesetz wird ein befristeter Schritt zur Veränderung der Binnenverteilung innerhalb des kommunalen Finanzausgleiches getan. Es ist nicht, wie Sie, Herr Wolpert, gesagt haben, ein Umändern des gesamten Systems, sondern nur ein beschränkter Schritt innerhalb der Binnenverteilung.

Welchen Anteil die kommunalen Gruppen, also die kreisfreien Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen Gemeinden, an der jeweiligen Finanzausgleichsmasse haben, richtet sich, wie meine Vorredner schon gesagt haben, nach den Aufgaben, die vor Ort erfüllt werden, und auch nach dem Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Im konkreten Fall wurde der Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Dessau und der kreisangehörigen Stadt Roßlau herangezogen. Es ist nicht zu verkennen, dass

dies Auswirkungen auf den Finanzausgleich und auf die Finanzausgleichssumme hat. Die Schlussfolgerung ist auch logisch, dass der Anschluss der kreisangehörigen Stadt Roßlau an Dessau zulasten des kreisangehörigen Bereiches gehen muss.

Wir haben aber auch festgestellt, dass Gemeinden mit zentralörtlicher Bedeutung - das sind nicht nur die kreisfreien Städte, sondern auch die Mittelzentren - für ihr Umfeld Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Oft sind in diesen Orten soziale und kulturelle Einrichtungen konzentriert und werden für das Umfeld vorgehalten. Das wurde heute bei der Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt 1 noch einmal besonders deutlich.

Bereits im Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner deshalb miteinander vereinbart, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Viele Statistiken zur Haushaltssituation der Gemeinden, die wir in den letzten Monaten und Jahren vorgelegt bekommen haben, zeigen, besonders auch der neueste Kommunalfinanzbericht 2008, dass mit der Größe einer Gemeinde und der entsprechenden zentralörtlichen Bedeutung auch der Stand der Verschuldung steigt bzw. der Haushaltsausgleich immer schwieriger möglich ist.

(Zustimmung von Herrn Felke, SPD)

Mehreinnahmen aus der besseren Finanzausstattung der Gemeinden betreffen aber nicht nur die kreisfreien Städte, sondern Gemeinden und Städte im ganzen Land. Das ist wiederum festzustellen. Die geplante Gesetzesänderung nimmt daher eine stärkere Gewichtung zugunsten zentraler Orte vor.

Zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Sie wissen, dass auch ich dafür eintrete, dass sich Städte und Gemeinden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit am Finanzausgleich beteiligen und damit auch bei der Bemessung der Kreisumlage heranzuziehen sind.

Bereits in dem ersten Entwurf des Gesetzes war eine Änderung in diese Richtung angedacht. Die Anhörungen zeigten jedoch, dass es zu dieser Änderung zwar Zustimmung beim Landkreistag gab, aber große Bedenken beim Städte- und Gemeindebund, und zwar insbesondere was die Frist und die Umsetzung vor Ort anbetrifft.

Diese Änderung würde zu Mehreinnahmen bei den Landkreisen führen, so wie Sie es in der Begründung des Antrags dargestellt haben, aber nicht sofort zu einer Absenkung der Kreisumlagehebesätze, was ja die Befürchtung beim Städte- und Gemeindebund hervorgerufen hat. Diese könnten dann nicht ausgeglichen werden.

Auch aktuelle Aussagen des Landesverwaltungsamtes gehen dahin - wie wir es von den Vorrednern auch schon gehört haben -, dass Hebesatzsenkungen, solange sich Landkreise in der Haushaltskonsolidierung befinden, nicht genehmigungsfähig seien.

Somit ist der Gedanke in Ihrem Änderungsantrag durchaus nachvollziehbar. Er sollte, wie schon angedeutet wurde, in die Diskussion über die beabsichtigte größere Novelle zum FAG mit einbezogen werden. Für heute lehnen wir den Änderungsantrag aber ab. Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Schindler. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der

Beschlussempfehlung in Drs. 5/1568 und zu dem Änderungsantrag in Drs. 5/1594 ein.

Ich würde zuerst über den Änderungsantrag abstimmen lassen wollen. Kann ich das in Gänze machen? - Das ist der Fall. Wer dem Änderungsantrag in Drs. 5/1594 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wünscht jemand eine gesonderte Abstimmung an irgendeiner Stelle?

(Herr Tullner, CDU: Nein!)

Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drs. 5/1568 in Gänze abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/284

Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1011

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/1571

Die erste Beratung fand in der 8. Sitzung des Landtages am 19. Oktober 2006 bzw. in der 32. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Madl. Bitte sehr.