Vornamen nach Artikel 47 aufgenommen wird, der Bürger lediglich das Recht habe, gegen dieses Landesgesetz zu klagen. Wenn diese Abweichung nicht aufgenommen würde, dann müsste er beim Verfassungsgericht gegen diese Regelung vorgehen.
Ich habe in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender vor Beginn der heutigen Sitzung noch einmal mit den vier innenpolitischen Sprechern der Fraktionen gesprochen. Alle vier innenpolitischen Sprecher haben signalisiert, dass möglicherweise eine nochmalige Beratung und eine Rücküberweisung an den Ausschuss notwendig wäre.
Ich habe das an dieser Stelle so weit ausgeführt, weil der Ausschuss in der Sitzung am 25. September 2008 mit 8 : 0 : 3 Stimmen beschlossen hat, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Das wollte ich Ihnen der Vollständigkeit halber an dieser Stelle sagen. Es ist, wie gesagt, bis zum heutigen Tag kein Änderungsantrag eingegangen, aber es liegt dieses Schreiben vom GBD vom gestrigen Tage vor. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Madl. - Es ist zwar vereinbart worden, auf eine Debatte zu verzichten. Angesichts dessen, was wir gerade gehört haben, frage ich, wer dazu sprechen möchte. - Herr Rothe und dann Herr Kosmehl.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war sicherlich eine außergewöhnliche oder, um es anders ausdrücken, ungewöhnliche Berichterstattung des Ausschussvorsitzenden. Ich will die Gelegenheit nutzen, um die Debatte zu eröffnen, weil ich an dieser Stelle auf einen Vorgang im Umgang der Koalitionsfraktionen mit der Opposition und den Beratungen im Ausschuss hinweisen möchte.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Problematik, die wir noch einmal durch das Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nahe gelegt bekommen haben, bereits in der Ausschusssitzung vorgetragen wurde. Damals hat mein Kollege Wolpert angeregt, die Beschlussfassung im Landtag noch einmal zu verschieben, um diese Problematik, für die man - das hat der GBD in seinem Schreiben ausgeführt - verschiedene Lösungsmöglichkeiten finden kann, in Ruhe zu besprechen und abzuwägen,
zum Beispiel auch mit dem Städte- und Gemeindebund, wenn man die Kommunen schon zur Klage drängen will.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausschussmehrheit, die Regierungskoalition hat das abgelehnt und hat gesagt, wir erarbeiten trotz dieser Bedenken die Beschlussempfehlung. Heute haben wir noch einmal ausführlich die Bedenken des GBD vorliegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass wir diese Bedenken des GBD noch einmal im Innenausschuss beraten sollten. Deshalb beantrage ich namens der FDP-Fraktion, heute
keine Abstimmung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sondern den Gesetzentwurf, da auch keine Zeitnot vorhanden ist, noch einmal in den Innenausschuss zu überweisen und einer dritten Lesung im Parlament zuzuführen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das, was der GBD als Problem angesprochen hat, in der letzten Sitzung des Innenausschusses am 25. September 2008 erörtert. Es ist auf das Beispiel mehrerer Länder verwiesen worden, die eine ähnliche Regelung geschaffen haben, wie sie die Landesregierung für Sachsen-Anhalt vorgeschlagen hat. Nach meiner Einschätzung ist diese verfassungskonform. Wenn aber Herr Dr. Reich, den ich als einen langjährigen und verdienten Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und als Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sehr schätze, in einer schriftlichen Stellungnahme, die gestern eingegangen ist, seine Bedenken noch einmal begründet hat, dann, so denke ich, ist es angemessen, dass wir uns im Innenausschuss noch einmal damit auseinandersetzen.
Insofern möchte ich für meine Fraktion erklären, dass wir den Antrag, nach § 33 der Geschäftsordnung des Landtages eine Rücküberweisung in den Innenausschuss vorzunehmen, befürworten. Der Ausschussvorsitzende Herr Madl hat mir signalisiert, dass er bereit ist, diesen Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung am 23. Oktober 2008 zu setzen, sodass wir im November zu einer abschließenden Beratung im Plenum im Rahmen einer dritten Lesung kommen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE ist es schon von Bedeutung, dass man vorgetragene verfassungsrechtliche Bedenken abprüft. Das hätte man auch schon im Innenausschuss machen können, bevor man den Landtag mit einer Beschlussempfehlung behelligt. Insofern sind wir sehr für eine Rücküberweisung in den Innenausschuss, um diese Sachargumente noch einmal abzuprüfen; denn hierbei geht es nicht um irgendeinen Schnellschuss, sondern um eine belastbare Regelung, die letztlich durch die Behörden vor Ort auszutragen und zu finanzieren ist.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Innenminister dargestellt hat, dass es nach einem Jahr eine Evaluierung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen geben soll, die dann auch im Innenausschuss beraten wird. Insofern beantrage ich namens unserer Fraktion ebenfalls die Rücküberweisung in den Ausschuss.
Die Sache erscheint ziemlich klar. Also stimmen wir nun darüber ab, ob eine Rücküberweisung in den Innenausschuss erfolgen soll. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist die Rücküberweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit beendet.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/1531
Die erste Beratung fand in der 43. Sitzung des Landtages am 11. September 2008 statt. Ich bitte Herrn Borgwardt, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Borgwardt, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der 43. Sitzung am 11. September 2008 hat der Landtag den Entwurf eines Gesetzes zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 5/1431 zur Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
In Ihrer Einbringung hatte die Landesregierung hervorgehoben, dass im Vordergrund des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Erhöhung der Rundfunkgebühren sowie der Verteilungsschlüssel der Aufteilung der Rundfunkgebühren auf ARD, ZDF und Deutschlandradio steht, wobei der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag an die Ergebnisse des 16. KEF-Berichtes anzupassen ist.
Neben den Änderungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages enthalte der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch eine Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, wobei es um eine Verlängerung der gemeinsamen Finanzierung der durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichteten gemeinsamen Stelle „Jugendschutz“ aller Länder gehe, die organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz angebunden ist. In der nachfolgenden Debatte wurden von den Fraktionen vor allem die Höhe der Gebühren und das Modell der Gebührenerhöhung thematisiert. Die Fraktion der FDP erklärte hierzu, sie werde der Gebührenerhöhung und dem Staatsvertrag nicht zustimmen.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der 26. Sitzung am 30. September 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst. Auch im Rahmen der Ausschussberatungen wurden die in der ersten Lesung getätigten Aussagen aufgegriffen.
Darüber hinaus brachten die Fraktionen der CDU und der SPD einen Änderungsantrag ein, dessen Inhalt dem Gesetzestext als Präambel vorangestellt werde sollte. Mit der Präambel sollte klargestellt werden, dass der
Landtag von Sachsen-Anhalt davon ausgeht, dass mit der Konkretisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der geplanten Neugestaltung des Rundfunkfinanzierungssystems ein Instrumentarium geschaffen wird, das einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk dauerhaft gewährleistet und gleichzeitig das Ansehen und die Akzeptanz des dualen Rundfunksystems in der Bevölkerung sichert.
Darüber hinaus schlug der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geringfügige Änderungen gesetzestechnischer Art vor. Dem Änderungsantrag und den zuletzt genannten Vorschlägen wurde mit 7 : 0 : 3 Stimmen zugestimmt.
Im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag war auch diskutiert worden, ob damit dem Zweilesungsprinzip entsprochen wird. Auf Fragen des Ausschusses hinsichtlich der möglichen Änderung des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages erklärte Staatssekretär Dr. Schneider zudem, es werde keine Änderung geben und der bisherige Zeitplan werde eingehalten.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien schloss die Beratung in der bereits erwähnten Sitzung ab. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 5/1531 wurde mit 7 : 1 : 2 Stimmen angenommen.
Des Weiteren darf ich die Berichterstattung ergänzen. Der Präsident wies bereits auf den von allen Fraktionen eingebrachten Änderungsantrag in der Drs. 5/1545 hin. Hiernach soll in der Präambel der Absatz 3 um die folgende Formulierung ergänzt werden:
„Ferner erwartet der Landtag, dass die ARD-Intendanten einen gerechten Finanzausgleich vereinbaren, der auch die Belange der Rundfunkanstalten berücksichtigt, deren Finanzaufkommen in besonderer Weise durch Gebührenbefreiungen betroffen ist.“
Dies vorausgeschickt, bitte ich seitens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien den Landtag zunächst um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und damit zu dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung. Ich denke, ich kann für den Ausschuss die Bitte hinzufügen, dass auch dem Änderungsantrag, da er von allen Fraktionen unterschrieben worden ist, zugestimmt werden möge. - Danke.
Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Bevor ich nun Herrn Minister Haseloff das Wort erteile, habe ich die Freude, Damen und Herren des Vereins „Engagiertes Leben“ aus Halberstadt auf der Südtribüne zu begrüßen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungschefs der Länder haben bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2008 den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dieser Staatsvertrag soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der zugrunde liegende Gebührenvorschlag der KEF wurde bereits vom Landtag in einer Aktuellen Stunde am 25. Ja
nuar 2008 und in der Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 22. Februar 2008 intensiv beraten.
Dabei wurde insbesondere die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 verfassungsrechtlich bekräftigte Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausführlich debattiert. Ein veränderter Sachstand oder eine veränderte Rechtslage ist seitdem nicht eingetreten.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der Sitzung am 29. September 2008 mit der Thematik befasst und dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer Änderung zugestimmt. Diese Änderung betrifft die Aufnahme einer Präambel. Aus der Sicht der Landesregierung möchte ich daher speziell auf diesen Punkt eingehen.